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Kugteich ArrMichss Organ für Ktaöt- unö Landkreis Kanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der ta> und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 67.

Montag den 21. März

1887.

Bekanntmachungen Königl. Landrnthsamts.

Wegen der Feier des Geburtstages Allerhöchst Seiner Majestät des Kaisers wird der auf Dienstag den 22. März c. fallende Wochenmarkt auf Mittwoch den 2 3. März c. verlegt.

Hanau am 19. März 1887.

Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.

Der Herr Regierungs-Präsident hat während der Beurlaubung des Kreisphpsikus, Sanitätsrath Dr. Sunkel, den Kreiswundarzt Dr. Credner hier mit der Besorgung der Physikatsgeschäfte beauftragt.

Hanau am 18. März 1887.

Der Königliche Landrath

P. 1635 Gf. Bismarck.

Gefunden: Ein grauer Glacehandschuh (rechter). Ein schwarzer Handschuh. Eine defekte große neusilberne Taschenuhr mit Kette. Ein Petschaft mit dem NamenI. M. Salm". Ir und 2r BandGöthe".

Hanau am 21. März 1887.

Aus Königl. Landrathsamt.

Die Militairpflichtigen hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert ihre Loosungsscheine binnen 8 Tagen auf dem hiesigen Melde­amts abzuholen.

Hanau, den 19. März 1887.

Der Oberbürgermeister Rauch.

t Deutsche nnd amerikanische Eisenbahn-Verhältnisse.

Nach etwa achtjährigen Kämpfen ist bekanntlich vor einigen Wochen für das Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika ein Gesetz, be­treffend den zwischenstaatlichen Verkehr (sog. Interstate Commerce Law) erlassen worden. Ein ostpreußisches Fortschrittsblatt begrüßt dieses Gesetz mit besonderer Genugthuung als einen Erfolg, wie er trotz der Eisenbahnverstaatlichung bisher in keinem Lande des europäi­schen Continents erreicht worden sei, und erwartet von demselben einen günstigen Einfluß auf einesachgemäße Lösung" der Eisenbahnfrage auch für alle übrigen Kulturvölker." Nach der Art, wie dieses Urtheil be­gründet wird, hegen wir starke Zweifel, ob der betreffende Artikelschreiber von dem gedachten Gesetze viel mehr als die Ueberschrist gelesen hat. Sollte dies der Fall sein, so hat er ganz sicher das Gesetz nicht verstan­den. Die wichtigsten Bestimmungen desselben sind u. A.: Gebot der Tarifveröffentlichung und Verbot von Refaktien; beides Bestimmungen, die beispielsweise in Preußen schon seit dem Gesetze vom 3. Novem­ber 1838 gelten, während die Eisenbahnen der Vereinigten Staaten bis­her ihre Tarife überhaupt nicht bekannt machten. Ein weiterer Para­graph des Gesetzes bestimmt, l für eine vorgelegene Station derselben Strecke in der Regel keine höheren Frachtsätze erhoben werden dürfen, als für eine entferntere Station. Auch dieser Grundsatz wird in der Preußi­schen Eisenbahnverwaltung seit lange beachtet. Das amerikanische Gesetz bezieht sich fern-r durchaus nicht etwa auf den gesummten Eisenbahnver­kehr der Vereinigten Staaten, sondern nur auf den zwischen den ein­zelnen Bundes st aaten sich bewegenden Verkehr. Von den Einzel­staaten, deren mehrere bekanntlich dem Gebiet des Deutschen Reiches an Umfang nahezu gleichkommen, entbehren 16 aller rechtlichen Bestimmungen über den innerhalb ihrer Grenzen sich bewegenden Eisenbahnverkehr, die in den übrigen 30 Staaten und Territorien geltenden derartigen Gesetze weisen unter einander und mit dem neuen Gesetze die größten Verschieden­heiten auf, und man befürchtet daher auch jetzt schon in den Vereinigten Staaten einen bedenklichen Wirrwarr von diesem Nebeneinanderbestehen verschiedener Gesetze. Gleich der materiellen Tragweite ist daher auch der Geltungbereich des neuen Gesetzes ein verhältnißmäßig beschränkter. Zur Beaufsichtigung eines zwischenstaatlichen Verkehrs sieht endlich das neue Gesetz die Einsetzung eines aus 5 Mitgliedern bestehenden Bundesamts Tor. Ein wirklicher Sachkenner kann kaum darüber zweifelhaft sein, daß ein solches Amt nicht im Stande sein wird, über die 1500 bis 1600 Aktiengesellschaften, welche das Netz der Eisenbahnen der Vereinigten Staa­

ten von rund 220 000 km betreiben, eine irgend fühlbare und wirksam Aufsicht auszuüben. Mag das neue Gesetz für die amerikanischen Eisenbahnzustände immerhin einen gewissen Fortschritt bedeuten, für die deutschen Verkehrsverhältnisse ist das, was in diesem Gesetz e für Amerika erstrebt wird, seit langen, langen Jahren erreicht und in neuerer Zeit sogar weit überholt.

LagesfHkn.

P. Alts den Parlamenten. Berlin, 18. März. Das Herrenhaus ertheilte zunächst seinem Präsidium die Ermächtigung, Sr. Majestät dem Kaiser zu dessen 90. Geburtstage die allerunterthänig- sten Glückwünsche des Hauses auszusprechen. Auf der Tagesordnung standen außer der Beschlußfassung über die geschäftliche Behandlung des Antrages des Herrn v. Kleist Retzow, betreffend die Dotation der evan­gelischen Kirche, welcher mit einem dazu vorliegenden Gegenanträge einer besonderen Kommission überwiesen wurde, einige kleinere Gesetzentwürfe und Rechenschaftsberichte, welche sämmtlich fast ohne jede Debatte ihre Erledigung fanden. Schließlich gelangten auch einige Petitionen zur Be­rathung. Erwähnenswerth sind nur mehrere Petitionen um Aufhebung des Ministerialreskripts vom 6. Juli 1886, durch welches den Abiturienten der Oberrealschulen die Berechtigung zum Staatsdienste im Bau- und Maschinensache von 1889 ab entzogen ist, die indeß nach längerer Debatte durch Uebergang zur Tagesordnung ihre Erledigung fanden. Morgen: Etatberathung.

Berlin, 19. März. Das Herrenhaus erledigte heute außer einigen kleineren Vorlagen, betreffend die Errichtung von Amtsgerichten und die Eintheilung von Amtsgerichtsbezirken und Petitionen, den Etat. Der Referent der Kommission, Herr v. Psuel, sprach seine Befriedigung darüber aus, daß das Abgeordnetenhaus in diesem Jahre den Etat rechtzeitig dem Herrenhause habe zugehen lassen, und betonte besonders, daß das Abgeordnetenhaus keinen einzigen Abstrich an demselben gemacht habe. Außerdem wies er darauf hin, daß die Finanzlage Preußens eine durchaus günstige sei, und daß, wenn auch zur Balancirung des Etats eine Anleihe erforderlich werde, man darin doch keine Gefahr für unsere Finanzen erblicken könne. Im Uebrigen knüpften sich nur kurze Erörte­rungen an einzelne Theile des Etats, der schließlich mit dem Anleihegesetz en bloc angenommen wurde. Nach einem Schreiben des Hofmarschall­amts wird Se. Majestät der Kaiser aus Gesundheitsrücksichten die per­sönlichen Glückwünsche des Präsidiums nicht empfangen; dasselbe wurde daher zur Abfassung einer Adresse ermächtigt; und wenn sich bei der Soiräe am 22. ds. Gelegenheit finden sollte, wird das Präsidium die Glückwünsche des Herrenhauses Sr. Majestät noch mündlich wiederholen. Montag: Kleinere Vorlagen.

Das Abgeodnetenhaus erledigte heute den Entwurf einer Kreisordnung für die Rheinprovinz überall nach den Beschlüssen seiner Kommission, nachdem ein Antrag zu § 4, die Bevölkerungsziffer für die aus den Landkreisen ausscheidenden Städte von 40,000 auf 30,000 Herabzusetzen, und ebenso ein Antrag zu § 24, welcher besoldete Land­bürgermeister durch die Bürgermeistereiversammlung wählen lassen wollte, vom Hause mit überwiegender Majorität abgelehnt worden waren. Der Gesetzentwurf, betreffend die Provinzialordnung in der Rheinprnvinz, wurde debattelos genehmigt. Montag: Kleinere Vorlagen.

Berlin, 19. März. Dein Kaufmann Ludwig Luckhardt in Gaffel ist Namens des Reichs das Excquatur als Konsul der Argentinischen Re­publik daselbst ertheilt worden.

Berlin, 19. März. Se. Majestät der Kaiser und König hör­ten gestern Nachmittag den Vortrag des Staatssekretärs Grafen Bismarck. Heute empfingen Se. Majestät militärische Meldungen und nahmen die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generals o. Albedpll, des Ober- GeremomenmeifterS. Grafen zu Eulenburg, sowie des Chefs des Civilka- binets, Wirklichen Geheimen Raths v. Wilmowski, entgegen.

Berlin, 20. März, 12 Uhr 55 Min. Nachm. Die Herrenhaus­kommission hat, wie die , Frankst Ztg." meldet, nach dem nunmehr vor­liegenden Bericht an dem kirchenpolitischen Gesetzentwurf folgende Aende­rungen vorgenommen. In Artikel 2 ist in Abänderung der Gesetze vom 11. Mai 1873 und 11. Juli 1883 über die Anzeigepflicht Folgendes