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Nr. 141
Zugleich Amtliches Organ für SLaöL- nnö Landkreis Aanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
LieSipaltigepeile
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Dienstag den 21. Juni
1887.
Abomiements-Einladung.
Mit dem 1. Jnli 1887 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger",
zugleich amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.
Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Musschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hauauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die lspaltige Zeile nur 10 Pf.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Richt gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeldlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
angewiesen, die eingehenden Gesuche um Ertheilung von Waffenscheinen zu prüfen und mit Antrag versehen, baldigst bei mir in Vorlage zu bringen.
Hanau am 17. Juni 1887.
8. 88
Der Königliche Landralh Gf. Bismarck.
Bekanntmachungen Königl. Lanmathsamts Jmpfordnüng
für die diesjährigen Impfungen
Langenselbold: Impfung i Revision
HüttengesÄtz r Impfung
Revision
Neuwiedermntzr Impfung Revision
in den nachstehenden Gemeinden:
den
28.
5.
29.
6.
29.
6.
Juni, Vormittags 8
Juli, Juni, Juli, Juni, Juli,
Uhr,
Die Impfungen finden statt in Langenselbold
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im
8 „
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Rathhaussaal, in
Hüttengesäß in dem Saal des Gasthauses „Zur Krone", in Reuwiedermuß im Schulhaussaal.
Die Herren Bürgermeister der vorstehend genannten Orte mache ich aufmerksam auf die genaue Befolgung der Vorschriften, insbesondere des §. 3, für die Ortspolizeibehörden bei der Ausübung des Jmpfgeschäfts.
Hanau am 17. Juni 1887.
A.
1318
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Im Hinblick auf die im Juli d. Js. bevorstehende Abhaltung des Deutschen Bundesschießeus in Frankfurt a/M. mache ich darauf aufmerksam, daß diejenigen Theilnehmer an diesem Feste, welche ein Schieß- oder Seitengewehr zu tragen beabsichtigen, insofern sie in dem Stadt- oder in dem Landkreise Hanau ihren Wohnsitz haben und nicht zu den im §. 2 zu 1 — 4 des im Amtsblatts von 1886 Seite 280 abgedruckten Staats- ministerial-Beschlusses vom 16. Dezember 1886 bezeichneten Kategorien gehören, im Besitze eines Waffenscheins sein müssen.
Anträge auf Ertheilung eines solchen sind möglichst frühzeitig — im Landkreise Hanau durch Vermittelung des Ortsbürgermeisters — an den Königlichen Landrath zu Hanau einzureichen. In dem Gesuche ist die Art der zu tragenden Waffen, die Zeitdauer und der örtliche Gültigkeitsbereich, für welchen der Waffenschein gewünscht wird, besonders anzugeben. Die Ertheilung des letzteren erfolgt durch mich. Die Inhaber des Scheins haben denselben, so lange sie Waffen tragen, stets bei sich zu sühren.
Für diejenigen Festtheilnehmer, welche außerhalb des Stadt- und Landkreises Hanau, des Stadt- und Landkreises Frankfurt a/M., des Kreises Höchst und des Obertaunuskreises ihren Wohnsitz haben und Schieß- oder Seitengewehre tragen wollen, ist höheren Orts genehmigt worden, daß die mit einem entsprechenden Vermerk versehene Schützenkarte die Stelle des Waffenscheins vertrete. Der Besitz einer solchen Karte berechtigt den auf derselben namentlich bezeichneten Inhaber, vom dritten Tage vor Beginn des Festes ab bis drei Tage nach Schluß desselben in den' vorbezeichneten Kreisen Seiten- und Schießgewehr zu tragen. Diejenigen Festtheilnehmer dieser Classe, welche noch andere Waffen zu tragen, oder die Erlaubniß über den gedachten Zeitraum hinaus ausgedehnt zu sehen wünschen, haben sich dieserhalb möglichst frühzeitig an den Königlichen Polizei-Präsidenten in Frankfurt a/M. zu wenden.
Es ist Vorsorge getroffen, daß den von auswärts kommenden Fest- theilnebmern, welche auf der Hinreise nach Frankfurt a/M. Waffen tragen, ohne im Besitze eines Waffenscheines oder einer Schützenkarte zu sein, und die den Reisezweck auf Erfordern der Polizeibeamten glaubhaft darthun, kein Hinderniß in den Weg gelegt werde. Dieselben sind aber verpflichtet, alsbald nach ihrem Eintreffen in Frankfurt a"M. eine Schützenkarte oder einen Waffenschein zu lösen und, so lange sie Waffen tragen, stets bei sich zu führen.
Cassel den 10. Juni 1887.
Der Königliche Regier ungs-Präsident.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden auf vorstehende Verfügung des Herrn Regierungs-Präsiventen aufmerksam gemacht und
Das Königl. Proviantamt zu Bockenheim wird die Heu- und 'Roggenstroh. Ankäufe bald nach der Heu- und Roggen-Ernbe ausführen.
Den Producenten der genannten Erzeugnisse wird hiervon mit dem Anfügen Kenntniß gegeben, daß das Königl. Proviantamt zu jeder schriftlichen und mündlichen Auskunft über Preis- und Qualitäts-Verhältnisse bereit ist.
Hanau am 11. Juni 1887.
M. 2911
Der Königliche Landrath Gf. Bismarck.
Dienst-Nachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein brauner Damenhandschuh (linker). Ein Regenschirm. Ein kleiner gelber Fingerring. Ein Rohrstock mit weißem Knopf. Auf dem Wege von Hochstadt nach Wilhelmsbad ein Geldtäschchen mit Inhalt; Empfangnahme beim Bürgermeister in Hochstadt.
Vom Wasenmeister ein gefangen am 19. b. Mts.: ein gelbweißer Pinscher m. Geschl.
Verloren: Eine Peitsche. Eine Schürze. Ein Portemonnaie mit 38 Pf.
Hanau am 21. Juni 1887.
; Tagesschau.
Berlin, 20. Juni. Die Fortschritte in der Genesung Sr. Majestät des Kaisers und Königs dauern an. Die Kräfte zeigen eine allmählige Zunahme, so daß der Kaiser schon eine längere Zeit den Geschäften widmen konnten
Berlin, 20. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König hörten gestern den Vertrag des Generals der Kavallerie v. Albedyll, heute denjenigen des Wirklichen Geheimen Raths v. Wilmowski.
Berlin, 20. Juni. Der „Dampfer „Hohenzollern" ist mit dem Ablösungs Kommando für S. M. Schiff „Olga" („Bismarck" und „Sophie") am 18. Juni cr. in Colombo eingetroffen und beabsichtigt am 19. dess. Mts. wieder in See zu gehen.
Berlin, 20. Juni. (K. Z.) Gestern Abend fuhr ein von Potsdam kommender Zug in einen im Bahnhof Wannsee stehenden Zug. Die Lokomotive des ersteren simple um, ein Wagen des stehenden Zuges ge- rieth in Brand, zwei Personen sollen todt, fünf schwer, zahlreiche leicht verwundet sein. Einige Personen, welche in dem brennenden Wagen saßen, werden vermißt.
Berlin, 20. Juni. Ueber das Eisenbahnunglück in Wannsee wird weiter berichtet: Auf dem von hier aus rechten Geleise stand ein Sonder-