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Nr. 167.

Donnerstag den 21. Juli

1887.

Amtliches.

Zur Vornahme der s. g. Herbst-Prüfung der Aspiranten für den einjährig freiwilligen Militairdienst des Jahres 1887 ist als Anfangs­termin der 18. August d. J. festgesetzt worden.

Diejenigen jungen Leute, welche an dieser Prüfung Theil nehmen wollen, haben ihr bezügliches Gesuch spätestens bis zum 1. August 1887 bei der unterzeichneten Commission einzureichen und in demselben anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen sie geprüft zu sein wünschen Dem Gesuche sind beizufügen:

1) ein Geburtszeugniß;

2) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

3) ein Unbescholtenheits-Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Progymnasien, Realschulen und höheren Bürgerschulen) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit des Wohnortes, oder ihre Vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist, und

4) ein von dem Aspiranten selbst geschriebener Lebenslauf.

Die Atteste müssen im Original eingereicht werden.

Cassel den 24. Mai 1887.

Königliche Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige.

K o chendö rffer.

Bekanntmachung.

Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 52. Prämienziehung des vormals Kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats-LotterieAnlehns vom Jahre 1845 sind auf die 6000 Nummern der am 1. Dezember v. I. und am 1. Juni d. J. ge­zogenen 240 Serien die im beigefügten Verzeichnisse I. aufgeführten Prä­mien gefallen.

Die Auszahlung dieser Prämien findet, gegen Rückgabe der Prä- mienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage bei dem obengenannten Bankhause oder bei der Kö­niglichen Regierungs-Hauptkasse dahier Statt.

Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch' bei allen übrigen Königlichen Regierungs- und Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden-Tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. De­zember d. I. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungs-Hauptkasse in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.

Zugleich werden die Inhaber solcher Prämienscheine obigen Anlehns, welche zu einer der im weiter beigefügten Verzeichnisse II. aufgeführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der darauf gefal­lenen Prämien-Beträge, gegen Ablieferung der Prämienscheine hiermit aufgefordert.

Endlich wird auf das unter III. beigefügte Verzeichniß amertifirter Prämienscheine, sowie auf das Verzeichniß IV. derjenigen Prämienscheine, deren Verjährung eingetreten ist, aufmerksam gemacht.

Cassel, am 1. Juli 1887.

Der Regierungs-Präsivent.

Rothe.

Die Verzeichnisse I. II. III. können im landräthlichen Bureau ein- | gesehen werden.

Hanau am 16. Juli 1887.

Der Königliche Landrath

V. 3509 Gf. Bismarck.

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

J , Am Dienstag, den 2. August, Vormittags lO1^ Uhr, findet ; im unteren Saale des Neustädter Rathhauses hierselbst ein Kreistag statt.

Hanau am 15. Juli 1887.

Der Königliche Landrath

A. 1497 Gf. Bismarck.

Die nächsten Hufschmiede. Prüfungen werden von der hiesigen Prü- fungs-Commission am Samstag den 3. September d. I. in der Werkstätte des Hufschmiedes M. Wilscheck dahier abgehalten.

Meldungen zu den Prüfungen sind mindestens vier Wochen vorher unter Einreichung eines Geburtsscheins und etwaiger Zeugnisse über die erlangte technische Ausbildung, sowie unter Einsendung der Prüfungsge­bühr, welche 10 Mark beträgt, an den Unterzeichneten zu richten, worauf dann die Prüflinge von hier aus direkt zur Prüfung einberufen werden.

Das erforderliche Handwerkszeug haben die Prüflinge selbst zu stellen.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehle ich das Buch:An­leitung zum Bestehen der Husschmiede-Prüfung von Professor Dr. Möller. (Berlin bei Paul Parey. Preis 1 Mark)".

Hanau den 17. Juni 1887.

Der Vorsitzende der Prüfungs-Commission.

Collmann, Königl. Kreisthierarzt.

Grundstücksverpachtung.

Die nachstehend verzeichneten Ende dieses Jahres Pachtlos wer­denden Domanialgrundstücke, als:

a. Gemarkung Niederdorfelden:

Kartenblatt 4 M 186 = 0,0493 ha Land am Trinkbrunnen,

200 = 0,0597 Land daselbst,

21 9 = 5,9832 Land hinter dem kleinen Walde,

tt

//

10

=

2,0220

ff

ff

daselbst,

H

M

ff

11

=

1,4658

ff

ff

daselbst,

ff

23

//

7

=

1,9076

ff

ff

hinter dem großen Walde,

ff

25

//

1

1,2101

ff

ff

an der Berger Grenze,

ff

//

ff

2

SS

7,4010

ff

ff

daselbst,

//

//

ff

3

=

15,7841

ft

daselbst,

ff

M

ff

4

=

0,1424

ft

ff

daselbst,

27

ff

22

=

9,1803

ff

ff

daselbst,

//

tt

ff

35/23

=

0,1785

if

n

daselbst,

w

ff

ff

36/23

=

0,3859

ff

tt

daselbst,

ff

49/23

0,3726

ff

*t

daselbst,

n

ff

25

=

0,0787'

ff

st

daselbst,

r»

ff

50/26

5,8599

ff

ft

daselbst,

51/27 = 0,4830 , daselbst.

1». Großherzoglich Hessische Gemarkung Reudel: Flur IV. Gewann 26 M 493 = 0,1584 ha Wiese in der Langwiese, VII. 16 495 = 0,3163 an der Landstraße, » 21 432 = 0,3419 im alten See, 444 = 0,1894 daselbst, XI. 4 334 = 0,0727 im Hamster, sollen anderweit vom 1. Januar 1888 ab auf zwölf Jahre öffent­lich meistbietend verpachtet werden.

Termin hierzu ist auf

Donnerstag, den 28. dieses Monats, Vormittags 11 Uhr, in das Gemeinderathhaus zu Niederdorfelden anberaumt.

Pachtbewerber werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß auf angemessene Gebote der Pachtzuschlag ohne Abhaltung eines weiteren Termins erfolgen wird.

Hanau, am 16. Juli 1887.

Der Königliche Domainen-Rentmeister 6854 Bell.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß an unserer Gerichtstafel, an der zu öffentlichen Bekanntmachungen bestimmten Stelle der Gemeinde Langendiebach und in dem Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Cassel Behufs Grnndbuchregulirung in der Gemarkung Langendiebach ein Aufgebot von uns erlassen ist.

Langenselbold, den 1. Juli 1887.

Königliches Amtsgericht.

6872 Gieb er ich. Appel.