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Nr. 271.

Montag den 21. November

1887

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeinge­fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueberschrift:Arbeiter, Handwerker und Parteige­nossen!" und den Schlußworten:Hoch lebe die revolutionäre Sozial­demokratie!" Genossenschafts-Buchdruckerei Hottingen-Zürich nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ist.

Berlin den 11. November 1887.

Der Königliche Polizei-Präsident.

Freiherr von Richthofen.__________________

Nach einem Erlasse der Herren Minister für Handel und Gewerbe und des Innern vom 6. September cr. sollen die neuen Formulare für die Uebersichten und Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen zur Verwen­dung gelangen, sobald bte Rechnungen der Kassen ein Jahr lang nach den dafür zu erlassenden Vorschriften geführt sind. Da diese Vorschriften mit dem 1. Januar 1888 in Kraft treten und demnach die Rechnungen für das Jahr 1888 nach denselben geführt werden, so werden auch die für das Jahr 1888 aufzustellenden Uebersichten und Rechnungs - Abschlüsse, welche im Laufe des Jahres 1889 einzureichen sind, unter Benutzung der neuen Formulare aufzustellen sein.

Die Bekanntmachung vom 9. September d. Js. (Amtsblatt, Seite 213 und ff.) bedarf daher einer Berichtigung, indem auf Seite 246 Zeile 7 von oben die Worteund demnach für die für das Jahr 1888 einzu- reichenden Uebersichten u. s. w." ersetzt werden müssen durch die Worte: und demnach für die im Laufe des Jahres 1888 für das Jahr 1887 einzureichenden Uebersichten und Rechnungsabschlüsse noch die bisherigen Formulare zu benutzen sind.

Cassel am 7. Oktober 1887.

_____________Der Regierungs-Präsident.______________

Polizei Verordnung.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195 ff.) und der §§. 6, 12 und 13 der Verordnung vom 20. September 1887 (G.-S. S. 1529 ff.) wird, unter Zustimmung des Bezirks-Aus­schusses, für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel Folgendes ver­ordnet :

§ 1. Das Unterbinden der Vorhaut an den Geschlechtstheilen der Schasböcke, sowie das Verhängen dieser Geschlechtstheile mit Lappen das sogenannteSchürzen" der Böcke ist verboten.

§. 2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, soweit sie nicht auf Grund des §. 360 Nr. 13 des Strafgesetzbuchs eine höhere Strafe nach sich ziehen, mit Geldbuße bis zu sechszig Mark be­straft.

Cassel am 9. November 1887.

Der Regierungs Präsident. Rothe.

In Gemäßheit des §. 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Gesetz. Samml. S. 327), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kommunalabgabepflichtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahre 1886 bei den Preußischen Strecken der Hessischen Ludwigs- Eisenbahn auf 44 055,95 Mark festgestelll worden ist.

Berlin am 4. November 1887.

Königliches Eisenbahn Commissariat.

____Bense«.____________________________

Bekanntmachungen Kömgl LaHraMamtS..

. Der Metzger Koppel Brummel in Bergen beabsichtigt auf seinem

Haingasse daselbst telegenen Grundstück Karte Y. 544,24 eine Schlächtereianlage zu errichten und zu betreiben. Es wird dies gemäß

§.17 der Gewerbeordnung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Einwendungen gegen die Anlage im Büreau der unter­zeichneten Behörde, woselbst auch Zeichnung und Beschreibung der Schlächterei zur Einsicht offen liegen, innerhalb 14 Tagen angebracht werden können.

Hanau am 17. November 1887.

Namens des Kreisausschusses

A. 2195 der Vorsitzende Gf. Bismarck.

Die Herren OrtSvorstände veranlasse ich, mir innerhalb 14 Tagen zu berichten, ob in ihren Gemeinden zum Zwecke der Fortschaffung von Thierleichen nach dem Schindanger, Wagen oder Karren bereit sind oder in welch anderer Weise diese Angelegenheit geregelt ist.

Hanau am 16. November 1887.

Der Königliche Landrath

V. 5825________________Gf. Bismarck.__

21296 B. 238/87. Ueber den Aufenthalt des Bäckers Jakob Glöckner, geboren am 18. August 1858 zu Freimersheim, wird Aus­kunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 17. November 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft.

N. 839/87. Ueber den Aufenthalt des Hausburschen David Thuillard, geboren am 16. März 1868 zu Troidville (Schweiz) und hier Buchgasse 10 wohnhaft gewesen, wird Auskunft begehrt. Derselbe wird als Zeuge gesucht.

Frankfurt a/M., den 16. November 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft.

19969 B. J. 2469/87. Ueber den Aufenthalt des Athleten Eduard Vollmann von Mühlhausen i/TH. wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 16. November 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft.

21354 B. J. 2858/86. Das am 14. November 1887 gegen die Dienstmagd Wilhelmine Hähnlein aus Schopfloch erlassene Ausschreiben ist erledigt.

Frankfurt a/M., den 17. November 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft.

6966 D. M. 105/87. Ueber den Aufenthalt des Mechaniker­lehrlings Wilh. Karl Fleischmann, geboren am 30. Dez. 1869 in Hoboken, wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., 17. November 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft.

21383 B. N. 1220/87. Ueber den Aufenthalt des Schuh­machers Oscar Dos kotz von Kreutzburg wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 17. November 1887.

Königl. Staatsanwaltschaft.

21147 A. J. 3869/87. Ueber den Aufenthalt des Schuh­machers Ferdinand Hartmann von Gersfeld wird Auskunft begehrt.

Frankfurt a/M., den 18. November 1887.

_______________________Königl. Staatsanwaltschaft.______________________

Tagesscha«.

Berlin, 19. Novbr. Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Hermann Ludwig Randad zum Konsul in Weidad (Dahomeh) zu ernennen geruht.

Berlin, 19. Novbr. DerR. u. St. A." Nr. 272 veröffentlicht: Verordnung, betreffend die Formen des Verfahrens und den Geschätsgang des Reichs - Versicherungsamts, sowie das Verfahren vor den auf Grund der Gesetze vom 5. Mai 1886 und vom 13. Juli 1887 errichteten Schieds­gerichten, vom 13. November 1887.

Berlin, 19. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und Körn em­pfingen heute früh Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm sowie den Kaiserlich russischen Botschafter Grafen Schuwalow und nahmen dann den Vertrag des Chefs des Militärkabinets, General von Albeopll ent­gegen.