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Nr. 248
Montag den 24. Oktober
1887.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Zur Vermeidung von Contraventionen werden die Gewerbetreibenden darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 68 der Aichordnung für das deutsche Reich vom 27. Dezember 1884 festfundamentirte Brückenwaagen sowie alle solche Waagen, welche für eine größte zulässige Last von mehr als 2000 kg bestimmt sind,
vom 1. Januar 1888 ab neben dem Aichungsstempel auch die Jahreszahl der Aichung tragen sollen, widrigenfalls diese Waagen als nicht gestempelt angesehen werden müssen.
Die Gültigkeitsdauer der Stempelung dieser Waagengattungen läuft nach 3 Jahren nach Schluß desjenigen Kalenderjahres ab, in welchem die Aichung oder die Wiederholung der Aichung laut der aufgestempelten Angabe der Jahreszahl stattgefunden hat.
Caflel, den 4. Oktober 1887.
Königliche Aichungs-Jnspektion für die Provinz Hessen-Nassau, gez. Meyer.
Bekarmtmachungen Kömgl. Landrathsamts.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbst - Control - Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
3n Windecken auf dem Schloßberg am 7. November 1887, Vormittags SVa Uhr, für die Orte:
Windecken, Eichen, Erbstadt, Marköbel, Ostheim, Oberdorfelden, Kilianstädten, Niederissigheim, Roßdorf und Gutsbezirk Baiers- röderhof.
In Bischofsheim — Kirch- und Schulpatzin der Hintersasse — am 7. November 1 887, Vormittags IP/2 Uhr, für die Orte: Fechenheim, Gronau, Niederdorfelden, Wachenbuchen, Bergen, Enkheim, Bischofsheim, Hochstadt, Dörnigheim, Gutsbezirke Dotten- felderhof und Gronauerhof.
In Langenselbold — Kirchplatz — am 8. November 1887, Vormittags 9 Uhr, für die Orte:
Langenselbold, Hüttengesäß, Langendiebach, Neuwiedermus, Ravolz- Hausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim und Gutsbezirk Rüdigheimerhof.
In Hanau — Paradeplatz, Zeughaus — am 9. November 1887, Vormittags 8 Uhr, für die Orte:
Kesselstadt, Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großauheim, Groß- krotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad, Wilhelmsbaderhof, Kinzigheimerhof und Neuhof.
In Hanau — wie vor — am 9. November 1887, Vormittags 9 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1880, 1881 und 1882.
In Hanau — wie vor — am 9. November 1 887, Vormittags 1 0 Uhr, für die Stadt Hanau und zwar die Jahrgänge 1883, 1884, 1885, 1886 und 1887.
Es wird dies mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den Herbst- Control-Versammlungen sämmtliche Reservisten, Dispositions-Urlauber und die zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen, sowie die Landwehrleute, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1875 und diejenigen Mannschaften der Marine, welche in der Zeit vom 1. April 1875 bis 31. März 1876 eingetreten sind, zu erscheinen haben.
Der Militärpaß und das Führungs-Attest sind mit zur Stelle zu bringen.
Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesucke, welche von der Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der betreffenden Control- versammlung an den Bezirks-Feldwebel in Hanau gerichtet werden.
Frankfurt a/M., im Oktober 1887.
Landwehr-Bezirks-Kommando.
Die Herren Bürgermeister werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung wiederholt in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen und Die
ihnen durch die Bezirks-Compagnie zugehenden Plakate über die Control- versammlung an zweckmäßigen besonders in's Auge fallenden Stellen anzubringen.
Hanau am 8. Oktober 1887.
Der Königliche Landrath.
M. 4285 I. V.: Baabe.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises habe ich heute das für die
Klassensteuer-Veranlagung pro 1888/89 erforderliche Formularpapier zu den Klasiensteuerrollen und der Einkommens- Rachweisung, geheftet und mit blauem Umschläge versehen, sowie die bei Aufstellung der neuen Einkommens-Nachweisung zu benutzende Einkommens- Nachweisung des Vorjahres zugehen lassen.
Die Aufnahme des Personenstandes, mit welcher das Veranlagungsgeschäft beginnt, hat ausnahmslos am 12ten November stattzu- finden. Hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung sind die Vorschriften der Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt Seite 85), vom 19. Juli 1875 (Amtsbl. S. 205), ferner vom 3. Januar 1877 (Amtsblatt S. 34), sowie die Geschäftsanweisung vom 16. März 1877 maßgebend.
Die Herren Bürgermeister mache ich speciell dafür verantwortlich, daß die Personenstands-Aufnahme, welche die Grundlage der Veranlagung bildet, richtig und vollständig erfolgt.
Demnächst hat:
1) die Aufstellung der Einkommens-Nachweisung sowie der beiden Klassensteuer-Rollen auf Grund des bei der Personenstands-Aufnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials bis zu den Rubriken 19 bezw. 8 zu erfolgen;
2) die Aufstellung der im §. 33 der Anweisung vom 19. Juli 1875 vorgeschriebenen Schuldennachweisung zu geschehen, wobei folgendes zu beachten ist:
Die Abrechnung von Schuldenzinsen findet bei der Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens insoweit statt, als das wirkliche Bestehen der Schulden und der Zinsverpflichtungen nach der gewissenhaften Ueberzeugung der Einschätzungs-Commission keinem begründeten Zweifel unterliegt. Die Steuerpflichtigen können nicht angehalten werden, behufs ihrer Ein- schätzung Angaben über ihre Schuldenverhältnisse zu machen, indessen bleibt es ihnen unbenommen, freiwillige Angaben hierüber zu machen, um zu verhüten, daß die Berücksichtigung der Schuldenzinsen bei der Einschätzung unterbleibe oder nach irrigen Annahmen erfolge;
3) die Wahl der Mitglieder der Einschätzungs-Commission, welche
a) in Bergen und Langenselbold, außer dem Ortsvorstand, aus 7,
b) in der Stadt Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5,
c) in den Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern besteht,
hat durch die Gemeindevertretung, (d. h. nach §. 38 des Gesetzes vom 1. August 1883 (G S. S. 237) den Gemeinde-Ausschuß) stattzufinden, wobei darauf zu achten ist, daß die verschiedenen Klassen der Steuerpflichtigen möglichst gleichmäßig bei der Commission vertreten werden.
In die Roßdorfer Commission tritt der Nebenbürgermeister G oy von den Butterstädterhöfen als Mitglied ein.
Einer Anzeige hierher, daß und wer in die Commission gewählt ist, bedarf es nicht.
Die Rollen und Nachweisungen haben die Herren Bürgermeister selbst aufzustellen, und sind für richtigen Eintrag verantwortlich.
Vor der Einschätzung und zwar bis spätestens zum 20. November sind die bis auf die Einschätzung fertig gestellten Einkommens-Nachweisungen und Rollen zur Vorrevision an mich einzureichen.
Die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 8—27 der Rollen bezw. 19 bis 22 der Einkommens-Nachweisung ist überall am
Donnerstag den 1. Dezember d. I zu bewirken und sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titelblatts zu vollziehen.
Bei der Einschätzung sind die den Bürgermeistern rc. mitgetheilten Revisionsbemerkunger der Königl. Regierung zur 1887/88er Klassensteuer- Veranlagung zu beachten.