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Nr. 98.
Donnerstag den 28. April
1887.
Amtliches.
In Ausführung eines von dem Bundesrathe am 5. November 1885 gefaßten Beschlusses wird von den unterzeichneten Ministern für Handel und Gewerbe und des Innern auf Grund des §. 136 ad 3 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 für die Provinz Heffen-Naffau die nachstehende
Polizeiverordnirng, betreffend die Verhütung der Gefährdung militärischer Pulvertransporte, erlassen:
Wagenführer, Schiffsführer, Reiter und andere Personen haben den an sie von den Begleitkommandos militärischer Pulvertransporte behufs Verhütung der Gefährdung der Transporte gerichteten Aufforderungen zu Handlungen oder Unterlassungen — insbesondere zu langsamen Vor- beipassiren, zum Ausweichen, zum Unterlassen von Tabackrauchen, zum Auslöschen von Feuer — ungesäumt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen werden — unbeschadet des nötigenfalls von den' Begleitkommandos zur Anwendung zu bringenden unmittelbaren Zwanges — nach §. 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuchs bestraft.
Die den gleichen Gegenstand betreffenden Polizeiverordnungen der Königlichen Regierung zu Cassel vom 8. April 1886 und der Königlichen Regierung zu Wiesbaden vom 5. April 1886 treten außer Kraft.
Berlin den 19. März 1887.
Der Minister für Handel Der Minister des Innern,
und Gewerbe. Im Austrage:
I. Vertr.: Magdeburg. vonZastrow.
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Zufolge Erlasses der Herren Minister der geistlichen, Unterrichtsund Medizinal-Angelegenheiten und des Innern vom 30. Dezember v. 'I. wird den Gemeindebehörden bekannt gegeben, daß die Ausgrabung der Ueberreste der Vorzeit — Stein- und Ersmonumente, Gräberfelder, Reihengräber, Urnenfriedhöfe, Wendenkirchhöse, Steinhäuser, Hünengräber, Hünen- oder 'Riesenbetten, Ansiedelungsplätze, Ringwälle, Landwehren, Schanzen, Mauerreste, Pfahlbauten, Bohlbrücken m. s. w. aus römischer, heidnisch- germanischer oder unbestimmbar vorgeschichtlicher Zeit — sowie die Verschleppung der dabei gewonnenen Fundstücke auf allen Liegenschaften der städtischen und ländlichen Gemeinden fernerhin ohne Genebmigung der Königlichen Regierung nicht eingeleitet werden darf und bei zufälliger Aufdeckung solcher Reste, unter entsprechender Sicherstellung, so lange unterbleiben muß, bis weitere Bestimmung hierüber getroffen ist.
Ich weise demgemäß die Gemeindebehörden an, eintretenden Falles rechtzeitig.einzuichreilen, eingehenden Bericht über die Sachlage mir zu erstarten und vorzeitige Ausbeutung derartiger Fundstätten sorgfältig zu verhindern.
Zufolge Erlaffes des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichtsund Medizinal-Angelegenheiten vom 5. Februar d. J. A. IV Nr. 154 finden die vorbezeichneten Bestimmungen sinngemäße Anwendung auf alle unter Aufsicht der Königlichen Regierung stehende Grundstücke von Stiftungen und stiftischen Fonds, sowie auf alle zum Ressort der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen gehörige, nicht schon zu den Liegenschaften der politischen Gemeinden zählende Schulgrundstücke.
Sofern Urnen, Waffen, Münzen und sonstige bewegliche Gegenstände aus früheren Ausgrabungen der vorgenannten Art, oder aus anderen Erwerbsquellen im Besitze von Gemeinden sein sollten, wird darauf hingewiesen, daß eine Veräußerung dieser Gegenstände ohne Dispens der Aufsichtsbehörde unstatthaft ist. Das Vorhandensein solcher alterthümlicher Reste ist zu verzeichnen und zu meiner Kenntniß zu bringen.
Die Herren Minister der geistlichen 2C. Angelegenheiten und des Innern haben es ferner als nothwendig bezeichnet, daß allmählig eine Uebersicht über das Vorhandensein und den Zustand der frühgeschichtlichen und vorgeschichtlichen Stein- und Erddenkmäler des Bezirks zu beschaffen ist und daß die bedeutenderen zutreffenden Falls in die Lagerbücher der Gemeinden Aufnahme finden, daß überhaupt Alles vorbereitet werde, was die demnächstige Festlegung derartiger Denkmäler in den Kreis- 2c. Karten ermöglicht. Es sind 'dieserhalb die Baubeamten, die Ober- und Kreis- schulinspektoren angewiesen, bei ihrer dienstlicher Thätigkeit in den ihnen
überwiesenen Bezirken ihre Aufmerksamkeit auf den gedachten Zweig der Denkmals- resp. Alterthumspflege zu richten, und wird die Hoffnung ausgesprochen, daß der Denkmals - Pflege fernerhin ein reges Interesse zugewandt und jede Gelegenheit wahrgenommen werde, um dieses Interesse auch in breiteren Schichten des Volkes zu erwecken.
Hanau am 25. April 1887.
Der Königliche Landrath
V. 1887. J. V.: Baabe.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau am 21. April 1887.
Der Königliche Landrath.
V. 1867 J. V.: Baabe.
fmitiwirtljtoaftlW Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 30. April, Nachmittags
2 Uhr, im Gasthaus zum „goldenen Löwen" in Hanau. Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Vergeben eines Zuchtbullen an eine Gemeinde des Kreises Hanau. Auf den Bullen reflektirende Gemeinden wollen sich vorher bei dem Vorsitzenden des Vereins anmelden.
3) Besprechung über die projektirte Zwangsversicherung des Rind- vieh's gegen Perl- und Lungensucht. Referent: Kreisthierarzt Collmann.
Nach Schluß der Versammlung wird der landwirthschaftliche Consum- Verein der Kreise Hanau eine Versammlung abhalten.
Der Vorstand.
Tagesschau.
Berlin, 27. April. Der Reichstag berieth in zweiter Lesung über das orientalische Seminar. Zu demselben sprachen Grad, Dr. Virchow, Minister Dr. v. Goßler, Dr. Bamberger. Der Entwurf wird angenommen. Es folgen Wahlprüfungen. (K. Z.)
Berlin, 27. April. In der Fassung des Abgeordnetenhauses nahm das Herrenhaus in heutiger Sitzung die Kreisordnung für die Rheinprovinz an.
Berlin, 27. April. In dritter Lesung erledigte das Abgeordnetenhaus heute die kirchenpolitische Vorlage; es stimmten 243 für, 100 gegen dieselbe, somit angenommen.
Berlin, 27. April. Se. Majestät der Kaiser und König ließen Sich gestern, nach einer im offenen Wagen unternommenen Spazierfahrt, von dem Reichskanzler, Fürsten von Bismarck, Vortrag halten und sahen darauf Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm, Höchstwelcher an dem Diner theilnabm. — Heute empfingen Se. Majestät der Kaiser den Herzog von Ujefi, nahmen den Vortrag des Geheimen Civilkabinets entgegen und ertheilten dem Botschafter in St. Petersburg, General-Adjutanten von Schweinitz, vor dessen Rückkehr auf seinen Posten Audienz.
Berlin, 26. April. Die Anträge Ackermann und Biehl über Einführung eines Befähigungsnachweises sind heute in der Gewerbe-Commission des Reichstags angenommen worden. Es wird aber sehr bezweifelt, ob das Plenum diesen Beschluß gutheißen wird, und auch in diesem Falle dürfte die Zustimmung des Bundesraths ausbleiben.
Der Reichstags-Abgeordnete Freiherr von Aretin, Königlich bayerischer Kämmerer und Reichsrath, ist gestorben. Er war Mitglied des Zollparlaments und seit 1871 des Reichstags, in welchem er den Wahlkreis Jngolstadt vertrat.
Halle, 26. April. Unter Vorsitz des Regierungspräsidenten v. Diest fand hier eine Versammlung stau, welche die Gründung eines Vereins zur Schaffung von Arbeiterhäusern beschloß, der bezweckt, für die Arbeiter, unter allmählicher §^ai i khmg derselben zu den Kosten, Wohnhäuser zu errichten, welche schließlich in den Besitz der Bewohner übergehen. (K. Z.)