Einzelbild herunterladen
 

Wlatmemeat^ PreiS:

Swrlich 9 Start. chalbj.4M.S0P,g. vierteljährlich

» Mail 25 Pfz. gür auswärtige Abonnenten mit dem betreffen« ben Poftaujichlag. Sie einzelne Stum­

mer 10 Psg.

fjannucr Anjtwr.

Augkeich Arntttches Hegern für SLaöt- unö Lcrnökrreis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

SttfetHene«

PrcIS:

Sie Ifpaltige Garmondzeile ab« beten Raum

10 Psg.

Die 2 (palt. geile

20 Psg.

DieSspaltigeZeil«

30 Pfg.

Nr. 226

Mittwoch öen 28. September

1887.

AbormemeutH-Einladung.

Mit dem 1. Oktober 1887 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger", zugleich amtliches Organ für Ltadt- und Landkreis Hanau.

Derselbe bringt täglich die amtliche« Bekanntmachungen für den Stadt- und Landkreis Hanan, hält seinen Leserkreis stets bezügl. der wichtigsten politischen und Tagesereignisse auf dem Laufenden, bietet Cours- und Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Reichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, ferner Geschäfts- und Privat - Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hananer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ifpaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung ab bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Bekanntmachung. Postpacketverkehr mit Niederländisch-Indien.

Von jetzt ab können Postpackete ohne Werthangabe im Gewicht bis 5 kg nach Niederländisch-Jndien versandt werden.

Das Porto für derartige Packete ist vom Absender vorauszubezahlen.

Ueber die Taxen und Versendungsbedingungen ertheilen die Post- anstalten auf Verlangen Auskunft.

Berlin W., 23. September 1887.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. von Stephan.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIII zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen.

Die Zinsscheine zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen Reihe XIII Nr. 1 bis 8 über die Zinsen für die Zeit vom 1. No­vember 1887 bis 31. Oktober 1891 werden vom 1 7. Oktob er d. J. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92 Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskaffe bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zins­scheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den innerhalb der Monarchie wohnen­den Inhabern der Zins schei nanwei sungen nicht ein- lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial-

kassen beziehen will, hat derselven die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.

Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbescheinigung ver­sehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern.

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- kafsen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzial- kassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 8. September 1887.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 2103 gez. Sydow.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die zur Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Zinsschein Anweisungen bei der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 13. September 1887.

Königliche Regierung.

0. I. K. 4166 Schwarzenberg, i. V.

Grundstücksverpachtung.

Die Ende dieses Jahres Pachtlos werdenden, in der Gemarkung von Kilianstädten belegenen, nachverzeichneten Domanialgrundstücke, als: Karte Lit. E. Nr. 291/69 = 5,4695 ha Garten, die Bettenburg, 292/69 = 1,3910 daselbst, 71 = 0,0414 daselbst, 72 = 0,0030____ daselbst,

zusammen = 6,9049 ha sollen vom 1. Januar 1888 ab auf zwölf Jahre öffentlich meist­bietend, und zwar im Ganzen oder in neun verschiedenen Pachtparzellen verpachtet werden.

Zweiter Termin hierzu ist auf

Montag, den 3. Oktober d. I.,

Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle anberaumt. Zusammenkunft in der Gastwirth­schaft von Andreas Zeh sen. in Kilianstädten.

Pachtreflectanten werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß auf angemessene Gebote der Pachtzuschlag ohne Abhaltung eines weiteren Termins ertheilt werden wird.

Die Kartenzeichnung über die Pachtobjecte wird im Termin aufgelegt und kann auch schon vorher bei dem Unterzeichneten eingesehen werden.

Hanau am 23. September 1887.

Der Königliche Domainen-Rentmeister

9216 Bell.

NR. Ueber das Wesen des Volkswohls

hegt das Manchesterthum seine ganz absonderlichen Begriffe, die es zwar mit größter Bestimmtheit als unfehlbar zu verkündigen liebt, dabei aber doch nicht verhindern kann, daß seine Behauptungen von den Thatsachen Lügen gestraft werden und sein eigener Kredit bei den Arbeitern schon total in die Brüche gegangen ist Die Manchesterweisheit rücksichtigt einfach auf das Interesse der Konsumenten, und ignorirt vollständig, daß jeder Mensch, um konsumiren zu können, auch produktiv thätig sein muß, denn nur der Verdienst, der ihm aus seiner Hände oder seines Kopfes Arbeit erwächst, setzt ihn in den Stand, als Konsument auftreten zu können. Soviel Interesse als der Konsument an wohlfeilen Preisen für seine Begehrsaitikel, hegt der Produzent an Erzielung annehmbarer Preise für seine Arbeitserzeugnisse. Eine Wirthschaftslehre, die nur einseitig den Konsumenten in den Vordergrund stellt, muß daher ebenso verfehlt sein, und zu ebenso falschen Schlüssen gelangen, wie diejenige, die etwa aus­schließlich das Interesse des Produzenten pflegen wollte. Das Richtige