Hieltnemew«. Steil:
Ctü^ 9 Mari.
>j.E.S0Pfg.
Vierteljährlich 8 Mark 25 Pfg. gilt auswärtige
Abonnenten
Nil dem betreffe«, den Postausschlag. Sie rinzelne tlium-
mer 10 Pig.
fjmimitt Amciyr
Jugterch AmtLiches Kvgan für StcröL- ttrtö LcrnöKveis Kcrnau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
g«ferti»n8«
Preis:
Die ispaltige Varmondzeile ob. deren Raum
10 M.
Die Schalt. Zeile 20 Psg.
DieSspaltig-S-il«
30 $fg.
T^r. 252 e*s*””™i
Freitag oen 28. Oktober
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat die Druckschrift:
„Der Kampf gegen die bestehende Ordnung von Otto Spielberg.
Zürich 1887.
Verlags-Magazin (I. Schabelitz)." auf Grund von §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten.
Dresden am 17. Oktober 1887.
Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. von Ko pp enfel s.
Bekanntmachung.
In der Provinz Hessen Nassau ist der Conservator Wagner zu Marburg als weiterer Sachverständiger behufs Untersuchung und Feststellung von Reblaus- Infektionen ernannt worden.
Cafsel, den 14. Oktober 1887.
Der Ober-Präsident.
Nr. 5537. gez. Gf. Eulenb urg.
BekarmtMachrmgen Kömgl. LsUdrathHamts.
Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises habe ich heute das für die
Klassensteuer-Veranlagung pro 1888/89 erforderliche Formularpapier zu den Klassensteuerrollen und der Einkommens- Nachweisung, geheftet und mit blauem Umschläge versehen, sowie die bei Ausstellung der neuen Einkommens-Nachweisung zu benutzende Einkommens- Nachweisung des Vorjahres zugehen lasten.
Die Aufnahme des Personenstandes, mit welcher das Veranlagungsgeschäft beginnt, hat ausnahmslos am 12ten November stattzu- finden. Hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung sind die Vorschriften der Instruktion vom 29. Mai 1873 (Amtsblatt Seite 85), vom 19. Juli 1875 (Amtsbl. S. 205), ferner vom 3. Januar 1877 (Amtsblatt S. 34), sowie die Geschäftsanweisung vom 16. März 1877 maßgebend.
Die Herren Bürgermeister mache ich speciell dafür verantwortlich, baß die Personenstands-Aufnahme, welche die Grundlage der Veranlagung bildet, richtig und vollständig erfolgt.
Demnächst hat:
1) die Ausstellung der Einkommens-Nachweisung sowie der beiden Klassensteuer-Rollen auf Grund des bei der Personenstands-Ausnahme oder auf sonstige Weise gewonnenen Materials bis zu den Rubriken 19 bezw. 8 zu erfolgen;
2) die Aufstellung der im §. 33 der Anweisung vom 19. Juli 1875 vorgeschriebenen Schuldennachweisung zu geschehen, wobei folgendes zu beachten ist:
Die Abrechnung von Schuldenzinsen findet bei der Veranlagung des steuerpflichtigen Einkommens insoweit statt, als das wirkliche Bestehen der Schulden und der Zinsverpflichtungen nach der gewissenhaften Ueberzeugung der Einschätzungs- Commission keinem begründeten Zweifel unterliegt. Die Steuerpflichtigen können nicht angehalten werden, behufs ihre? Einschätzung Angaben über ihre Schuldenverhältnisse zu machen, indesten bleibt es ihnen unbenommen, freiwillige Angaben hierüber zu machen, um zu verhüten, daß die Berücksichtigung der Schuldenzinsen bei der Einschätzung unterbleibe oder nach irrigen Annahmen erfolge;
3) die Wahl der Mitglieder der Einschätzungs-Commission, welche
a) in Bergen und Langenselbold, außer dem Ortsvorstand, aus 7,^
d) in der Stadt Windecken und den übrigen Landgemeinden aus 5,
o) in den Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern besteht,
bot durch die Gemeindevertretung, (d. h. nach §. 38 des Gesetzes vom 1. August 1883 (G S. S. 137) den Gemeinde-Ausschuß) stattzufinden, wobei daraus zu achten ist, daß die verschiedenen Klasten der Steuer- Wtchtigen möglichst gleichmäßig bei der Commission vertreten werden.
iö8 #
In die Roßdorfer Commission tritt der Nebenbürgermeister Goy von den Butterstädterhöfen als Mitglied ein.
Einer Anzeige hierher, daß und wer in die Commission gewählt ist, bedarf es nicht.
Die Rollen und Nachweisungen haben die Herren Bürgermeister selbst aufzustellen, und sind für richtigen Eintrag verantwortlich.
Bor der Einschätzung und zwar bis spätestens zum 20. November sind die bis auf die Einschätzung fertig gestellten Einkommens-Nachweisungen und Rollen zur Vorrevision an mich einzureichen.
Die Einschätzung zur Klassensteuer unter Ausfüllung der Spalten 8—27 der Rollen bezw. 19 bis 22 der Einkommens-Nachweisung ist überall am
Donnerstag den 1. Dezember d. I zu bewirken und sind die vorgeschriebenen Bescheinigungen auf dem Titel- blatte zu vollziehen.
Bei der Einschätzung sind die den Bürgermeistern rc. mitgetheilten Revisionsbemerkunger der Königl. Regierung zur 1887/88er Klassensteuer- Veranlagung zu beachten.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß der Viehstand stets einschließlich des Jungviehs nach Maßgabe der jährlichen Viehzählungslisten in der Einkommens-Nachweisung einzutragen ist.
Außerdem ist der Werth der Arbeitskraft der Familienangehörigen eines Grundbesitzers, soweit dieselben landwirthschaftliche Verwendung finden bezw. erforderlich sind, nicht in Colonne 9, sondern in Colonne 15 der Einkommens-Nachweisung in Ansatz zu bringen. In Colonne 9 ist nur der Werth der Arbeitskraft des Besitzers selbst in dem Ertrage des Grundbesitzes mit zu veranschlagen.
Bis zum 5. Dezember d. I. sind sodann
1) die ordnungsmäßig summirten beiden Klassensteuer-Rollen und die Einkommens-Nachweisung pro 1888/89 nebst Einkommens-Nachweisung pro 1887/88,
2) die Schuldennachweisung,
mit der durch die Regierungs-Verfügung vom 27. Dezember 1886 C. I. 10292 neu vorgeschriebenen Bescheinigung versehen,
3) das Protokoll über die Wahl und Verpflichtung der CommissionsMitglieder (cfr. §. 8 der Instruktion vom 29. Mai 1873),
4) die „Bemerkungen zur Klassensteuerrolle" (cfr. §. 44 der Anweisung vom 19. Juli 1875),
5) der Gewerbcsteuerrollen-Auszug zur Prüfung und Revision an mich einzusenden, nachdem die unter 2 bis 5 gedachten Verhandlungen der neuen Einkommens-Nachweisung wie bisher vorgeheftet worden sind.
Hanau am 21. Oktober 1887.
Der Königliche Landrath
St. 1905 Gf. Bis m arck.
Der Neustädter Wochenmarkt, welcher Dienstag den 1. November c. stattzufinden haben würde, wird des Buß- und Bettags wegen auf Mittwoch den 2. November «. verlegt.
Hanau am 21. Oktober 1887.
Der Königliche Landrath
P. 6451 Gf. Bismarck.
NR. Friede nach Innen nnd Außen.
Der Hirtenbrief, welchen der Fürstbischof von Breslau bei dem Antritte dieses Amtes an seine Diözesanen gerichtet hat, ermähnt mit warmen Worten zum Frieden zwischen den verschiedenen Konfessionen und zum festen friedlichen Zusammenwirken der Kräfte der katholischen Kirche mit denen des Staates zur wirksamen Bekämpfung des gemeinsamen inneren Feindes. Er beweist mit beredten Worten, wie sehr gerade friedliche und freundliche Beziehungen zum Staate den Interessen der katholischen Kirche förderlich sind, während andererseits auch der Staat durch die Beseitigung des Staatskirchenstreits nur ein Element innerer Schwäche entfernt und seine volle Kraft gegen Bedrohungen von Außen und Innen wiedergewonnen hat. Finden, wie zu erhoffen, die patriotischen Worte des friedliebenden Bischofs in den Herzen der preußischen Katholiken lebhaften Widerhall, so werden sie wesentlich dazu beitragen, die Früchte,