W B d) en b l # 1t für d t e Provinz H a n an.
Hanau, Donnerstag den AL. März R8ZG.
Kurfürstliche Ernennungen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruhet:
den bisherigen Feldwebel Lichtenberg vom Ar- tilleiieregiment, unter Verleihung des Karakters als Sekondlieutenant, zum Zeuglieutenant bei dem Zeughause in Cassel zu ernennen.
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
den Oberappellationsrath Johann Jakob Müller zum Direktor des hiesigen Obcrgerichls zu ernennen
Seine Hoheit der Kurprinz und Mitregent haben gnädigst geruht:
die erledigte erste lutherische Pfarrerstelle zu Fran- kenberg und das Metropolitanat der Klasse Franken- berg dem Pfarrer Karl Friedrich Busch, zu Löhl- bach, — die zweite lutherische Pfarrstelle zu Cas- sel dem außerordentlichen Pfarrer und Rektor der Stadischulezu Rodenberg, Karl Friedrich Meyer,— und die erledigte Pfarrei Bergen beirr Pfarrer Franz Christian Kochen d örfe r in Oberissigheim zu über- ' tragen;
drn Privatdozenten Dr. med. Ludwig F i ck zu Marburg zum außerordentlichen Professor der Arznei» Wissenschaften zu ernennen;
den Polizeikommigar Ferdinand Knies von Fulda nach Rinteln, und den Polizeikommissar Georg Christian Schreiber von Cassel nach Fulda zu versetzen; den ObcrgerichtSasscffor v. Deh n - Rot selscr dahier, von der ihm bisher mitübertragenen Stelle eines Mitgliedes der Hauptdepositenkommission hierselbst zu entbinden- unb diese Stelle dem Obergerichtsrathe Junghans dahier zu übertragen.
Allgemeine Verfügungen Änd Bekanntmachungen der Oberbehörden.
1. Die Lieferung der für die Zeit vom 1. Juli 1839 bis dahin 1840 bei der unterzeichneten Behörde erforderlichen Schreibmaterialien soll den Wmigst- nehmenden überlassen werden. Bewerber um diese Lieferung oder um einen Theil derselben können bei dem Obersinanzkainmerbuchhatter, Sekretar Größer dahier, Auskunft darüber: welche Gegenstände zu liefern sind, sowie über den ungefähren jährlichen Bedarf an solchen, erhalten.
Dieselben haben hiernächst ihre geringsten,Förderun, gen, mit Beifügung der Proben, nach welchen sie die Lieferung zu bewirken versprechen, schriftlich und versiegelt, beziehungsweise portofrei, unter der Aufschrift: ,-SchreibMaterialienliferung für die Oberst» nanzkammer betreffend" spätestens bis zum 19. März d. J. an die unterzeichnete Behörde ein- zureichen — Jm Nebrigen wird bemerkt, daß bedingte Forderungen und insbesondere diejenigen, welche ein weiteres Heruntergehen für den Fall vorbehalten, wenn geringere Forderungen geschehen würden, unberücksichtigt bleiben.
Cassel am 19. Februar 1839.
Kurf. Oberfinanzkammer.
Mcisterlin.
2. Sämmtliche Theilhaber der Civilwittwen - und Waisenanstalt für die acht Rangklasien werden m Betracht, daß der Zeitraum von fünf Jahren, auf welchen die dermaligen Mitglieder des der Direk- tion_ber Anstalt zur Seite stehenden engeren Ausschusses der Interessenten statutenmäßig gewählt worden sind, abgelaufen ist, zufolge der Bestimmungen des §. 26 der Statuten vom 2V., November 1823, hierdurch aufgefordert, drei hier-