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Hessische Nord-ahn und Bebra-Hanauer Eisenbahn.

Vom 20. d. M. an werden in die zur Zeit gültigen Fahrpläne der Hessischen Nord­bahn und Bebra-Hanauer Eisenbahn zwei weitere Eilgutzüge mit Persvnenbeförderung in L, II. und III. Wagenklasse im Anschluß an die Züge der Nachbarbahnen eingelegt werden, und zwar:

R. Richtung von Gerstungen nach «Hanau.

Ab Gerstungen . . . . . 8 Uhr 20 Minuten Vormittags.

, Hönebach.....8 42

Bebra......9 20

» Hersfeld.....9 44

Neukirchen.....10 6

Burghaun . . . . . 10 23

Hünfeld.....10 37

* Fulda......1112

Neuhof.....11 33

Flieden.....11 45

, Elm......12 21 , Mittags.

Schlüchtern.....12 35

Steinau.....12 46

Salmünster.....1

Wächtersbach . . . . 1 14

Gelnhausen ..... 1 33

Meerholz.....1 40

Langenselbold . 1 52

Ank. in Hanau . 2 10

1 1. Richtung von Hanan nach Gerstungen.

Ab Hanau..... 10 Uhr 40 Minuten Abends.

Langenselbold . 11

Meerholz.....11 13

Gelnhausen.....11 23

Wächtersbach . . . . 11 44

Salmünster.....12

Steinau.....12 16

Schlüchtern.....12 35

, Elm......1 12

Flieden.....1 33

Neuhof.....1 44

Fulda......2 24

Hünfeld.....2 53

Burghaun.....3 3

Neukirchen.....3 19

Hersfeld .....3 41

èbra .....4 15

Hönebach.....4 47

Ank. in Gerstungen . . . . . 5 5 Morgens.

Wir bringen solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel, den 17. Oktober 1870.

(1544) Königliche Gisenbahn-Direction.

Bekanntmachung.

Am 24. d. M., Nachmittags von 2 bis 5 Uhr und an den folgenden Tagen, wird in dem Saale des Leihbankgebäudes dahier die 261. Leihbank - Vergantung ab­gehalten, worin die Ende September d. J. verfallenen Pfänder und zwar die Gold- und Silberpfänder, einschließlich Uhren zu­letzt, gegen gleich baare Zahlung in kassen- ' mäßigen Münzsorten zum öffentlichen Ver­käufe kommen.

Kauflustige werden hiervon mit dem Be­merken in Kenntniß gesetzt, daß alle Pfänder nach der Nummernfolge versteigert und über die verfallenen Pfänder gedruckte Verzeichnisse in dem Geschäftszimmer der Leihbank unentgeltlich verabfolgt werden.

Hanau, den 19. Oktober 1870.

Königl. Leihbank-Direction. Schrötter.

(1545) vt. Groß.

BekanntmachuM,

die Feldpostrelais in Frankreich betrffd.

Zur Verbindung der bei der Armee be­findlichen mobilen Feldpostanstalten mit der Heimath hat das General-Postamt an geeig­neten Zwischenpunkten in Frankreich Feld- postrelais errichten lassen. Zur Zeit befinden sich dergleichen Anstalten an folgen­den Orten:

In Argenteuil (Departement Seme- er-Oise), Bar-le-Duc, Boulay, Cha- lon-sur-Marne, Chantilly (Dep. Oise), Chateau-Thierry, Clermont-en-Ar- gönne, Corbeil (Dep. Seine-et-Oisè), Corny a. d. Mosel, Courcelles-sur- Nied, Coulommiers (Dep. Scine-et- Marne), Dammartin (Dep. Seine- er-Mame), Epernay (Dep. Marne), Etampes (Dep. Seine - et - Oise),

Fismes (Dep. Marne), Gonesse (Dep. Seine-et-Oise), Gorze, Hagenau Herny, Lagny (Dep. Seine-et- Marne), Luneville, Meaux (Dep. Seine-et- Marne), Nanteuil-le-Haudouin, Nan- teuil a. d. Marne, Nancy, Neus- châtel - sur - AiSne, Neuilly - Saini- Front, Pont - a - Mousson, Reims, Remilly, Rethel, Saarburg, Saar- gemünd, Sedan, St. Mihiel, Sultz, Toul, Tournan (Dep. Seine - et - Marne), Versailles, Villeneuv-Saint- Georgès , Vitry - le - Francais und Vouziers (Dep. Ardennes).

Diese Feldpostrelais vermitteln zugleich den Postverkehr für die im Orte oder in dessen unmittelbarer Nähe befindlichen Militairs und Militairbeamten, welche zu einem abgezweigten Commando gehören, sowie insbesondere auch für Lazarelhe im Orte und in der Umgegend.

Sofern den Absendern von Briefen aN Militairs, Militairbeamte, Verwundete u. s. W. genau bekannt ist, daß die Adressaten ihre Postsachen durch eines der oben genannten Feldpostrelais empfangen, empfiehlt es sich, die Briefe noch einmal in ein Couvert, an das betreffende Feldpostrelais adressirt, einzuschließen, damit auf dsese Weise bestimmt ausgedrückt werde, daß der Relaisort als Ab­gabe-Postanstalt zu dienen habe.

Indeß darf eine solche Vorsicht nur bei der Verscnduug gewöhnlicher Briefpostge- gcnstände angewandt werden; recomman- dirtc Dienftbriefe, sowie Geldbriefe und Packereien bleiben von dieser Bersen­dungsweise unbedingt ausgeschlossen.

Berlin, den 16. Oktober 1870.

General - Postamt.

Stephan.

Der General-Postdirektor hat aus An­laß der bevorstehenden Päckereibesörderun- gen an die im Felde stehenden Truppen die nachstehende Ansprache an die Beam­ten der Norddeutschen Postverwaltung er­lassen :

An die Kerren Beamten der Norddeutschen Jostvermattung.

Am 15. b. M. beginnt die Päckereibeför­derung für unsere Soldaten in Frankreich. Im ganzen Vaterlande regt sich die Für­sorge zur Benützung dieser Anstalt. Hun­derttausende deutsche Krieger in der Ferne sehen beim Herannahen der ungünstigen Jahreszeit den Sendungen aus der Heimath m't Verlangen entgegen. Es wird sich um großen Massenandrang handeln. Diesen zu bewältigen hat die Postverwaltung die umfassendsten Vorkehrungen getroffen. Dias Königliche Kriegsministerium und das Kö­nigliche Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten haben ihre wirk­samste Unterstützung zugesagt. Der Erfolg hängt von der Thatkraft und Hingebung der Beamten der Postverwaltung ab, in deren Händen die Ausführung liegt. Das General-Postamt weiß, daß schon bisher durch die großartigen Verhältnisse des jetzi­gen Krieges bedingt ganz außergewöhn­liche Anforderungen an das gesammtePost-