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Hanauer Kreisblalt.

Erscheint Mittwochs und SKMftergs.

Inserate für dieses Blai^ «erbcv aavcr bei der tk^pedition dieses Blattes auch bei der Iäger'lcke« Bück-. Papier- n. Landkarten -Handln«« zu Frankfurt a. M. sowie bet E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich K bo. in Caffel entgegengenommen.

M 4» Samstag, den 14. Januar. 1871»

Amtlicher Theil.

B e k a n n t m a eh u » g.

Aus Grund der §§. 8 und 15 des Wihlgesetzes für den Reichstag vom 3l. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt S. 145) und gemäß §. 2 des dazu ergangenen Reglements vom 28. Mai 1870 ( Bundesgesetzblatt S. 275) setze ich für den ganzen Umfang des Staates den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten zu den bevorstehenden Wahlen zum Reichstage zu beginnen hat,

auf den 19. Januare d. I hierdurch fest.

Berlin, den 3. Januar 1871.

Der Minister des Innern:

gez.: Graf zu Eulenburg.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung werden die H-rren Bürgermeister des Kreises aufgefordert, die Aufstellung der Wählerlisten unverzüglich herbeizusühren, damit die Auslegung der letzteren unter allen Umständen am i9. d. M. beginnen kann.

Die Gemeindevorstanve werten besonders auf die Bestimmung im § 2 des Reglements (Bundesgesetzblatt 1870 S 275) auf­merksam gemacht, derzufolge sie den Tag, an welchem die Auslegung der Wählerlisten beginnt, unter Hindeutung auf §. 3 des Reglements, sowie unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfinoen wird, noch vor dem Beginn der letzteren in ortsüblicher Weise bekannt zu machen haben.

Das zu Aufstellung der Wählerlisten vorgeschriebene Formular findet sich im Bundesgesetzblatt von 1870, S. 283.

Weitere Bestimmungen werden einstweilen vorbehalten.

Hanau, den 6. Januar 1871.

Der Landrath. J. V. Manß.

Die Herren Bürgermeister des Kreises werden aufgefordert, die in ihren Gemeinden befindlichen fremden oder verwundeten Soldaten, welche nicht mit einem Urlaubspaß von ihrem Truppentheile versehen sind, anzuweisen, daß sie sich allmonatlich am 1., 10. und 21. zur Controls bei der hiesigen Königl. Reserve-Lazareth-Commission im Altstädter Schloß zu sistiren haben. In vor­kommenden Fällen wollen die Herren Bürgermeister sich zugleich davon überzeugen, daß die betreffenden Soldaten dieser Pflicht wirklich nachkommen.

Hanau, den 5. Januar 1871.

Der Landrath: Schrötter.

Auf Grund der §§. 6 und 8 des Reglements zur Ausführung des Wihlgesetzes für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869 (Bundesges tzblatt äe 1870 S. 275) wird hierdurch bestimmt, daß die Landgemeinden des Kreises Hanau je einen eigenen Wahlb-zirk bilden. Zum Wahlvorsteher wird der Bürgermeister, zu dessen Stellvertreter der Beigeordnete jeder Gemeinde ernannt. Als Wahllokal bei den bevorstehenden Wahlen ist das Rath- oder Gemeindehaus zu benutzen; insoweit ein solches nicht vorhanden oder das vorhandene nicht geeignet ist, wird dem Herrn Wahlvorsteher die Beschaffung eines anderen geeigneten Lokals Überlassen.

Die Formulare zu den Wahlprotokollen werden den Herren Wahlvorstehern demnächst zugefertigt werden.

Hanau, den 11. Januar 1871.

Der Landrath. J. V. Manß.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

BeksLmitMaedmrg.

Freitag den 27. d. M., Morgens s9Uhr, sollen in Nr. 36 der Birsteiner Straße (bei Wächtersbach) 44 Stück starke Pappeln,

und an demselben Tage, Nachmittags 3 Uhr, in Nr. 71 der genannten Straße (zwischen Neuenschmidlen und Birstein) 37 Stück dergleichen auf dem Stamme meistbietend

versteigert werden, was hierdurch zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wird. Gelnbausen, den 10. Januar 1871.

Der Königl. Landbaumeister.

(49) Spangen berg.