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Hanauer Kreisblatt.
Erscheint Mittwochs und SÄmstags.
Inserate für dieses Blatt wtbw auMt bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'scken Back- Vapier- u. Landkarten-Handlung z» Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich L» Eo. in Cassel entgegengenommen.
M 11 Mittwoch, den 8. Februar. M2L.
AuSzug «ins dem Amtsblatt.
Die am 4. d. M. ausgegebene Nr. 5 des Amtsblattes enthält außer bereits Mitgetheiltem: 1) Inhalt des 5. Stücks des Bundes-Gesetzblattes für den Deutschen Bund; 2) Bekanntmachung Königlicher Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 30. v. M., die Aufhebung des Norwal-Aichamts zu Cassel betreffend; 3) desgleichen der Departements - Ersatz - Commission im Bezirke der 38 Infanterie-Brigade, die Aufforderung der im militairpflichtigen Alter stehenden, zum einjährig freiwilligen Militair- dienst berechtigten, bisher aber noch nicht eingelretenen Mannschaften in dem zum gedachten Bezirke gehörigen Theil des Regierungsbezirks Cassel, bei dem nächsten Departements-Ersatz Geschäft zur Musterung zu erscheinen, betreffend; 4) Gemeinschaftliche Verfügung des Ministers des Innern und deS Justiz-Ministers vom 21. v. M., die Ausführung des §. 23 bis 26 des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund betreffend.
Amtlicher Theil.
Die Militairpflichtigen:
1) Johann Bender, geboren am 10. September 1847 zu Hüttengesäß;
2) Johannes H aberm ann , geboren am 28. Mai 1847 zu Hüttengesäß;
3) Wilhelm Schneider, geboren am 80. September 1847 zu Hüttengesäß;
4) Konrod Schlott, geboren am 23. August 1847 zu Seckvach';
5) Johann Georg Kaiser, geboren am 9. November 1847 zu Neuwiedermuß;
6) Johann Peter Schröder, geboren am 4. Juli 1847 zu Frankfurt a. M., werden hiermit aufgefordert, innerhalb 6 Wochen, vom heutigen Tage an gerechnet, in dem Bureau des Königl. Landrathsamts hierselbst den Nachweis zu führen, wie sie ihrer Militairpflicht genügt haben, andernfalls gegen sie das gerichtliche Strafverfahren herbeigeführt werden wird.
Hanau, den 2. Febrnar 1871.
Der Landrath. J. V. Manß.
Die Anordnung, daß die Bürgermeister resp, deren Stellvertreter den durch die Ober-Schulinspectoren abzuhaltenden Schul- Visitationen beizuwohnen haben, ist für die Belebung der Theilnahme am Schulwesen in den Gemeinden nicht ohne wesentliche Bedeutung und bietet namentlich auch den Herren Revisoren die Gelegenheit, durch mündliche Rücksprache mit den Ortsvorgesetzten auf die Beseitigung von Mängeln und die Herstellung wünshenSwerlher Verbesserungen in den örtlichen Schuleinrichtungen hinzu- Wiiken. Denjenigen Herren Bürgermeistern, welche nach den Berichten der Oberschulinspectoren ohne Angabe eines Grundes von den Schulvisitationen weggeblieben sind, wird die pünktliche Beachtung dieser Bestimmung dringenv zu Pflicht gemacht.
Hanau, den 3. Februar 1871.
Der Landrath: Schrötter.
Am 30. v. M. ist auf der Chaussee am Philippsruher Schloß eine wollene Decke gefunden worden. Der Eigenthümer derselben kann sich beim Bürgermeister zu Kesselstadt melden.
Hanau, den 2. Februar 1871.
' Der Landrath: Scvrötter
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung. Postanweisungsverkehr mit Großbritannien und Irland.
Vom 1. Februar 1871 ab ist der Aus
tausch von Postanweisungen zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland zulässig. Es können Zahlungen bis 70 Thaler oder 122| Gulden Südd. W. nach allen Orten Großbritanniens
und Irlands im Wege der Postanweisung vermittelt werden.
Die Einzahlung erfolgt bei den diesseitigen Postanstalten auf ein gewöhnliches PostanweisungS-Formular. Der Betrag ist