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NbonnementspreiS ^^ ^ ^^ InserttonspreiS:

Jährlicher (tncl. Stempel) 1 Thlr. 12 Sgr. li> Hlr.

Halbjährl. 21 , 5 üterteljährl. .10 »

Las einzelne Blatt, - , 1 .

Für sie Ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal 3/i, die folgende» Male Vi Sgr. Ispaltige IVa, %

Wattige 21/4, , 1 ,

Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt «errce, außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'fchen Buck- Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8* 6o. Cassel entgegengenommen.

U 18. Samstag, den 4. März. 18V1.

Amtlicher Theil.

Die Militairpflichtigen:

1) Johann Karl Hirschmann, geboren am 20. August 1847 zu Bockenheim;

2) Jakob Dauber, geboren am 16. März 1847 zu Bergen;

3) Jakob Wilhelm Fritzel, geboren am 25. März 1848 zu Bergen;

4) Gabriel Hirsch, geboren am 23. März 1848 zu Bergen;

5) Heinrich Wilhelm Schöpf, geboren am 16. Oktober 1847 zu Niederrodenbach;

6) Karl Friedrich Mook, geboren am 2. Februar 1847 zu Niederrodenbach;

7) Friedrich Zimmermann, geboren am 16. Mai 1848 zu Bockenheim, werden hiermit aufgefordert, innerhalb 6 Wochen in dem landräthlichen Bureau hierselbst den Nachweis zu führen, wie sie ihrer Militairpflicht genügt haben, andernfalls gegen sie das gerichtliche Strafverfahren herbeigeführt werden wird.

Hanau, den 22. Februar 1871. ,

Der Landrath: Schrötter.

Dem für das 2. Nassauische Infanterie-Regiment Nr. 88 ausgehobenen Rekruten Johannes Klingenstein aus Langenselbold konnte die Einberufungsordre nicht behändigt werden, weil derselbe seinen Aufenthaltsort Langenselbold heimlich verlassen hat.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, sowie die Königliche Gendarmerie des Kreises veranlasse ich, auf den rc. Klingen- stein zu fahnden und ihn im Betretungsfalle hierher oder dem Königl. Bezirks-Kommando in Franfurt a. M. vorzuführen.

Hanau, den 28. Februar 1871.

Der Landrath: J. B. Baabe

Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird in den Tagen vom 27. bis incl. 29. März c. im Neustädter Rakhhause hierselbst abgehalten werden, und an jedem Tage Morgens präcis N Uhr beginnen.

Zum Departements-Ersatz Geschäft haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche von der Kreis-Ersatz-Commisfion

1. als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2. im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,

3. für brauchbar und einstellungssähig erachtet,

4. alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassen worden sind, und

5. alle Diejenigen, welche zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigt, im Jahre 1851 et retro geboren sind und ihrer Mili­tairpflicht noch nicht genügt haben, einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termine persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Militairarzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termine keine Folge leisten, oder welche bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entsprechenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termine ohne Erlaubniß der Ersatz Commission sich von dem Sammelplatz entfernen. Die Militairpflichtigen müssen vor der Departements-Ersatz-Commission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachungen ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speciellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Militairpflichtigen sofort zu behändigen, und sobald einer oder der andere von den Militairpflichtigen abgereist sein sollte, die Vorladung demselben nachzusenden, und daß es geschehen, spätestens bis zum 20. d. M. hierher anzuzeigen.

Die Herren Bürgermeister haben dem Geschäfte an allen drei Tagen persönlich beizuwohnen.

Hanau, den 3. März 1871.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commisston:

von Schrötter.