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Hamuer Kreisblatt.
Erscheint Mrttwoeks und Samftaqs.
Inserate für dieses Blitt werden außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger’s eben Buck- Papier- ,1. Landtarten-Handlun^ zu'Frankfurt a. M. sowie bei E. ©djiette, Expedition für Zettungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich $f Co. Gaffel cntgegcngenvmmen.
M BL. Mittwoch, ben 15. März. 1871.
Auszug aus dem Amtsbiatt.
Die am 11. d. M. ausgegebenen Nr. 15 und 16 des Amtsblattes enthalten außer bereits Mitgetheiltem: 1) Allerhöchste Anerkennung Sr. Majestät des Kaisers und Königs vom 25. v. M. für die ihm zugegangenen zahlreichen Bezlückwünschungen und Dankadressen; 2) Dank der 22. Division für die ihrer Mannschaft von den Bewohnern Hessens zugewandten Liebesgaben; 3) Inhalt des 8., 9. und 10. Stücks des BundeS-Gefetzblattes für den Deutschen Bund; 4) Bekanntmachung Königl. Departements - Ersatz- Commission zu Cassel vom 3. d. M., den abgeänderten Geschäftsplan der Departements-Commission im Bezirke der 43. Infanterie- Brigade betreffend; 5) desgleichen Königl. Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel, vom 2. d. M., wonach die Liste der Wahlberechtigten, welche an der Wahl der Mitglieder der in Hanau zu errichtenden Handelskammer Theil zu nehmen haben, vom 22. März bis 1. April l. J. auf dem Rathhause zu Hanau aufgelegt sein wird;'6) desgl. derselben Behörde vom 3. d. M., wonach der Herr Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten durch Erlaß vom 25. v. M. den Wiesenbaumeister Diltmar Wicke zu Neuemühle bei Cassel auf ein weiteres Jahr zum Wiesenbaumeister für den Regierungsbezirk Cassel ernannt hat; 7) desgleichen Königl. General-Commission daselbst vom 6. d. M.. die Bestätigung der Wahl des Bürgermeisters Hohmanu zu Waldan zum Mitgliede der Kreis - Vermittlungsbehörde für den Kreis Cassel betreffend; 8) desgl. Königl. Regierung, Abtheilung des Innern daselbst, vom 8. d. M., die Vornahme einer engeren Wahl für den Reichstag im fünften Wahlkreise und Neuwahl eines Abgeordneten des zehnten Hessischen Wahlbezirks für das Abgeordnetenhaus betreffend; 9) desgleichen Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulischen daselbst, vom 6. d. M., die am 22. April d. J. und den folgenden Tagen im Königl. Schullehrer- Seminar zu Schlüchtern statlfindenve zweite oder practische Lehrerprüfung betreffend; 10) Bekanntmachungen Königlichen Oberbergamts zu Clausthal vom 14., 20. und 26. v. M., die Ausfertigung verschiedener Bergwerksverleihungsurkunden an Privatunternehmer betreffend; 11) Personal-Chronik.
Personal-Chronik.
(Aus Nr. 15 des Amtsblattes.)
Der Oberbuchhalter Otto bei der Regierungs-Hauptkasse zu Cassel ist zum Landrentmeister ernannt worden.
(Personal-Chronik aus Nr. 16 des Amtsblattes.)
Bei der Königlichen RegierungS - Hauptkasse in Cassel sind ernannt worden: zum Oberbuchhalter der Buchhalter Schmidt, zum Buchhalter der Buchhalter z. D. Lenz (commissarisch), zum Buchhalter der Regierungs-Secretair Brehm.
Der Amtsgerichts-Büreaugehülse Konrad Gundlach in Birstein ist zum Post-Expediteur daselbst bestellt und der seitherige Post-Büreaubiener Proll in Hanau zum Packetbesteller daselbst ernannt worden.
Amtlicher Theil.
Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird in den Tagen vom 27. bis tncl. 29. März c. im Neustädter Rathhause hierselbst abgehalten werden, und an jedem Tage Morgens präcis N Uhr beginnen.
Zum Departements-Ersatz Geschäft haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche von der Kreis-Ersatz-Commission
1. als dauernd unbrauchbar bezeichnet,
2. im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,
3. für brauchbar und einstellungsfähig erachtet,
4. alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von ren Truppentheilen entlassen worden sind, und
5. alle Diejenigen, welche zum einjährig freiwilligen Dienst berechtigt, im Jahre 1851 et retro geboren sind und ihrer Mili- tairpflicht noch nicht genügt haben, einzufinden.
Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Dieibung der Nicbtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termine persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Militairarzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschulbigungsgrund der Vorladung zum Termine keine Folge leisten, oder welche bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entsprechenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termine ohne Erlaubniß der Ersatz-Commission sich von dem Sammelplatz entfernen. Die Militairpflichtigen müssen vor der Departements - Ersatz« Commission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.
Die Herren Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachungen ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speciellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Militairpflichtigen sofort zu behändigen, und sobald einer oder der andere