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Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwoeds und SamßagS.

Inserat,- für dieses '51.. y^ auner bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Back- Papier- u. Sandkarten-Handlnvr zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8? Eo.

Cassel entgegengenommen.

M TT.

Samstag, den 18. März.

ttm.

Amtlicher Theil.

Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird in den Tagen vom 27. bis inet. 29. März c. im Neustädter Rathhause hierselbst abgehalten werden, und an jedem Tage Morgens präcis N Uhr beginnen.

Zum Departementö-Ersatz Geschäft haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche von der Kreis-Ersatz-Commisston

1. als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2. im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,

3. für brauchbar und einstellungsfähig erachtet,

4. alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppenteilen entlassen worden sind, einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meldung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termine persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Militairarzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden EutschuldigungSgrund der Vorladung zum Termine keine Folge leisten, oder welche. bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entsprechenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termine ohne Erlaubniß der Ersatz-Commission sich von dem Sammelplatz entfernen. Die Militairpflichtigen müssen vor der Departements - Ersatz - Commission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachungen ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speciellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Militairpflichtigen sofort zu behändigen, und sobald einer oder der andere von den Militairpflichtigen abgereist sein sollte, die Vorladung demselben nachzusenden, und daß es geschehen, spätestens bis zum 20. d. M. hierher anzuzeigen.

Die Herren Bürgermeister haben dem Geschäfte an allen drei Tagen persönlich beizuwohnen.

Hanau, den 3. März 1871.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission :

von SchröLter.

Mit Rücksicht auf den Abschluß des Friedens bestimmen wir unter Aufhebung unserer Verfügung vom 31. Dezember pr,, daß bei dem gegenwärtigen Departements-Ersatz-Geschäft nicht ferner die im militairpflichtigen Alter stehenden, zum einjährig freiwilligen Dienst Berechtigten, welche den Antritt des einjährigen Dienstes bisher ausgesetzt haben, zur Musterung und event. Einstellung herangezogen werden.

Die Königl. Departements-Ersatz-Commission wolle hiernach das Erforderliche schleunigst veranlassen.

Cassel, den 4. März 1871.

Der stellvertretende commandirende General: Der Oberpräsident:

gez.: Graf von Monls. gez.: von Möller.

Wird veröffentlicht.

Hanau, den 17. März 1871.

Der Landrath: J. V. Baabe

Am Main bei Großkrotzenburg ist ein Fichtenstamm (Nr. 8) gekündet, welchen der Eigenthümer bei dem Uferwärter Fischer dortselbst in Empfang nehmen kann.

Hanau, den 13. März 1871.

Der Landrath: SÄirötter.

Für den Hermann Moritz aus Langenselbold, geboren am 5. April 1854, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsver­band, behufs Auswanderung nach Amerika, nachgesucht worden.

Hanau, den 13. März 1871.

Der Landrath: Srhrötter.