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Jährlicher (tnd. Stempelt 1 Thlr. 12 Sgr. 19 Hlr.

Halbjährl. , _ 21 5

Bierteljährl. , - 10 2

Das einzelne Blatt, , 1 ,

InsortionSpreiö:

Für die tipaltige Garmondzeile oder deren 'k das erste Mal 3A, die folgenden Male *A Sßr.

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Hanauer Kreisblatt

Erscheint MitLWv^rs und Samftags.

Inserate für dieses Blatt werden außer bet der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'schen Buck- Papier- u. Landkarten>Hand!unL zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietricb Kt Eo.

Cassel entgegengenommen.

M 4».

Mittwoch, den 7. Juni.

1871.

Artszug aud Sem Amtsblatt.

Die am 3. d. M. ausgegebene Nr. 30 des Amtsblattes enthält außer bereits Mitgetheiltem: 1) Inhalt des 19. und 21. Stücks des Reichsgesetzblattes; 2) Inhalt des 11. und 12. Stücks der Gesetz-Sammlung für die Königl. Preußischen Staaten; 3) Bekannt­machung Königl. Regierungs-Präsidiums zu Cassel vom 1. d. M., die bei der 52sten Serienziehung des vormals Kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild L Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen, Staats - Lotterie - Anlehens vom Jahre 1845 gezogenen 60 Serien-Nummern betreffend; 4) desgl. Königl. Regierung, Abtheilung des Innern, daselbst, vom 30. v. M., die Anberaumung eines anderweitigen Termins zur Vornahme von Wahlmänner-Ersatz-Wahlen im 9. Wahlbezirke des Regierungs­bezirks Cassel betreffend; 5) desgl. Königl. Oberbergamts zu Clausthal, vom 10. v. M, die Ausfertigung einer Bergwerksver­leihungsurkunde an Seine Durchlaucht den Fürsten Carl zu Jsenburg und Büdingen-Birstein betreffend; 6) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

Personal-Veränderungen im Bezirk der Telegraphen-Direction in Frankfurt a. M.

Ernannt sind: der Ober-Telegraphist Tiemann in Cassel zum Telegraphen - Secretair, der Telegraphist Koch daselbst zum Ober-Telegraphisten und die Candivaten Uhlemann, Amberg und Krüger ebendaselbst zu Telegraphisten.

Versetzt sind: der Ober-Telegraphist Hofmann und der Telegraphist Bücking von Cassel nach Straßburg resp. Colmar.

Der bisherige commissarische Steuer-Empfänger Probater Hermann Kind ist zum Königl. Steuer-Empfänger für die Steuer­kasse zu Hünfeld definitiv bestellt worden.

Der Forstmeister Staubesand zu Ziegenhain ist zum Forstmeister mit dem Range der Regierungsräthe ernannt, und dem Verwalter der Oberförsterei Gahrenberg, Oberförster Knorr, ist der Character als Forstmeister verliehen worden.

Die nachgenannten Zugführer und Packmeister der Bebra- Hanauer Eisenbahn: Zugführer Schnell zu Fulda, Zugführer . CorreuS zu Bebra, Packmeister He in Möller zu Fulda, Packmeister Röppel zu Frankfurt a. M., sind definitiv bestellt worden.

Dem Schullehrer S ch aub erge r zu Untersotzbach, Kreises Gelnhausen, ist das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Zahl 50 ver­lieh en worden.

Definitiv ernannt wurde: der Lehrergehülfe B e ck zu Raedorf zum 2. Lehrer an der kath. Schule zu Kassel, Amts Orb.

Provisorisch ernannt wurde: der isr. Lehrer Schuster zu Salmünster zum Lehrer an der isr. Schule zu Birstein, Kreis Gelnhausen.

Amtlicher Theil.

Nach §. 6 zu e. des Gesetzes vom 1. Mai 1851 sind von der Klassensteuer befreit diejenigen Armen, welche im Wege der öffentlichen Armenpflege eine fortlaufende Unterstützung erhalten rc. Da nun die Wittwen der im Kriege gebliebenen rc. Soldaten vom Oberfeuerwerker rc. abwärts und der unteren Militairbeamten die im §. 28 des Gesttzes vom 6. Juli 1865 (Ges S, 1865, S. 777) und §. 3 und §. 4 des Gesetzes vom 9. Februar 1867 (Ges. S. 1867, Seite 217) festgesetzten Unterstützungen bezw. Kinder­erziehungsbeihülfe nur im Falle des Bedürfnisses, und so lange sie sich nicht verheirathen, erhalten, mithin, weil sie eben deren bedürftig sind, eine fortlaufende Unterstützung aus Staatsmitteln beziehen, so sind dieselben höherer Entscheidung zufolge im Sinne des Gesetzes als Arme anzusehen und deshalb von der Klassensteuer freizulassen. .

Zur Begegnung hieraus leicht entstehender Zweifel und Meinungsverschiedenheiten bemerke ich, daß diejenigen Frauen, deren Männer gegenwärtig noch bei der mobilen Armee stehen, keinen Anspruch auf diese Art von Freilassung haben, weil dieselben bereits einerseits durch die Einrufung ihrer Ehemänner Anspruch auf Freilassung haben, andererseits aber auch die aus der Gemeindekasse auf Rechnung des Kreises gewährten Geldmittel, wenngleich auch im Falle »er Bedürftigkeit, keinen rechtlichen Anspruch auf Be­freiung im Sinne der obigen Gesetze nach sich ziehen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises veranlasse ich, hiernach in etwa vorkommenden Fällen zu verfahren, und die zur Abgang­stellung sich eignenden Posten schon in die demnächst einzureichenden Mutationslisten aufzunehmen.

Weiter wird veröffentlicht, daß nach der Bestimmung zu Nr. 5 in der Allerhöchsten Urkunde über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 19. Juli 1870 (Ges. S. 1870, S. 437) auf die Inhaber des demnächst verliehenen Eisernen Kreuzes erster und zweiter Klaffe alle diejenigen Vortheile übergehen sollen, welche bisher mit dem Besitze des Militär-Ehrenzeichens erster und zweiter Klasse verbunden waren. Da nun der Inhaber des Militär-Ehrenzeichens durch'das Gesetz vom 1. Mai 1851 ein Anspruch auf Klassen- steuerfreiheit nirgends zugebilligl worden ist, so kann den Inhabern des jetzt gestifteten neuen Eisernen Kreuzes in gleicher Weise wie den Inhabern des gleichnamigen älteren Ordenszeichens auf Grund des oben citirten Gesetzes ebenfalls keine Klassensteuersreiheit gewährt werden. Hiernach ist in eintretenden Fällen von den Klassenstener-Einschätzungs-Commissionen zu verfahren.

Hanau, den 1. Juni 1871.

Der Landrath: I. V. Baabe, Kreis-Secretär.