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Hanauer Preisblatt.

@rf4eint Mittwocds und Samstags.

3iiferate für dieses Blatt «erben ausser bei der Expedition dieses Blattes auch beider Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlunc zu Irankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8? Eo.

Caffel entgegengenommen.

M SS Mittwoch, dm 1. Juli, 1811

Lb Abonnements-Einladniig.

Zu dem mit dieser Nummer beginnenden neuen Abonnement auf das hiesige Kreisblatt, welches wie bisher wöchentlich zweimal, und zwar Mittwochs und Samstags, erscheint, erlauben wir uns mit dem ergebensten Bemerken einzuladen, daß der vieteljährliche Abonnementspreis für hier 1<> Sgr. 9 Pf., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag 18 Sgr. beträgt und Bestellungen für hier vou der Expedition dieses Blattes (im Waisen- Hause), für auswärts von allen Postanstalten des In- und Auslandes entgegengenommen werden.

Auch kann auf das demselben jedesmal beigefügt werdende, sehr interessante Erzählungen und sonstiges Mannig­faltige enthaltende Unterhaltungsblatt von halber Bogengröße zu dem jährlichen Abonnementspreife von 20 Sgr. bei der Expedition besonders abonnirt werden.

Die Expedition.

Auszug -aus Dem Amtsblatt.

Die am 24. d. M. ausgegebene Nr. 34 des Amtsblattes enthält außer schon Mitgetheiltem: 1) Inhalt des 26. Stücks des Reichsgesetzblattes; 2) Erlaß des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten zu Berlin vom 3. d. M., die Reorganisation der in der Provinz Hannover bestehenden Handelskammer betreffend; 3) Bekanntmachung des Herrn Ober-Prästoenlen zu Cassel vom 12. und des ständischen Berwaltungs - Ausschusses daselbst vom 16. d. M., die anderweitige Organisation der Ver­waltung des Landkrankenhauses bei Bettenhausen betreffend; 4) desgl. Königl. Regierung, Abtheilung des Innern daselbst, vom 17. d. M., die Wahl eines Abgeordneten zur zweiten Kammer im ersten Wahlbezirke des Regierungsbezirks Cassel (Kreis Rinteln), sowie zwei Wahlmänner-Ersatzwahlen in den Urwahl-Bezirken Nr. 20 und 24 des genannten Wahlbezirks betreffend; 5) desgleichen Königl. Provinzial-Schulcollegiums daselbst vom 12. d. M., Jnstruction, den Seminarbesuch der Candidaten der evangelischen Theologie im Regierungsbezirke Cassel betreffend; 6) Personal-Chronik.

Die am 28. d.M. ausgegebene Nr. 35 des Amtsblattes enthält außer schon Mitgetheiltem: 1) Dankschreiben Seiner Majestät des Kaisers und Königs vom 23. v. M, für die ihm in Veranlassung des am 16. Juni stattgehabten Einzuges der siegreichen Deutschen Truppen in di? Haupt- und Residenzstadt Berlin und der am 18. desselben Monats abgehaltenen kirchlichen Friedensfeier zugegangenen Glückwünsche betreffend; 2) Inhalt des 27. und 28. Stücks des Reichsgesetzblattes; 3) desgl. des 16. Stücks der Gesetzsammlung für die Königl. Preußischen Staaten; 3) Bekanntmachung des Herrn Ober-Präsidenten zu Cassel vom 19. v. M., die Veranstaltung einer industriellen Ausstellung zu Lima in Peru betreffend.

Personal-Chronik.

sAus Nr. 34 des Amtsblattes.)

Der bisherige Pfarrer zu Hattendorf, Julius Schmeiß er, ist zum Pfarrer in Rodenberg und Metropolitan der Klasse Obernkirchen ernannt worden.

Zu Kreissecretairen sind bestellt worden: bei dem Landrathsamte zu Homberg der RegierungS-Kanzlist Georg Kehr aus Mar­burg, bei dem Landrathsamte zu Fulda der Regierungssupernumerar Wilhelm Vattmann, bei dem Landrathsamte zu Franken­berg der Regierungs-Supernumerar Friedrich H artde gen.

Der bisherige Ämtsphhstkns Dr. Siegmund Ahlborn zu Niederaula ist zum Kreiswundarzt des Kreises Hersfeld bestellt, der Kreisphhsikus Dr. Rehn in Schmalkalden mit Versehung der wundärztlichen Armenpraxis im dasigen Amtsgerichtsbezirk beauftragt worden.

Dem Pfarrer Ferdinand Bingmann zu Kirchlotheim ist die erste lutherische Psarrstelle zu Kirchhain verliehen worden.

Der Gehülfe Johannes Uberich ist zum Kanzlisten bei der Landeskreditkasse bestellt worden.

Amtlicher Theil.

Aus Grund des §. 5 der Verordnung über die Polizei-Verwaltung vom 20. September 1867 und nach Berathung mit dem Gemeinde-Vorstände zu WachenbuÄen wird das Betreten der Rasenplätze und Gehölzpartien in den Wilhelmsbader Anlagen unter­sagt. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit einer Geldstrafe bis zu 3 Thlrn. oder verhältrüßmäßiger Gefängniß- strafe geahndet, sofern nicht §. 304 des Strafgesetzbuchs zur Anwendung kommt.

Hanau den 20. Juni 1871.

Der Landrath: Schrötter.