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Hanauer Kreisblatt.
Erscheint Mit-Lwoehs und Samstags.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buck-, Papier- u. Landkarten-Handlun- zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annonren-Bureau von Tb Dietricli K» Eo. Cassel entgegengenommen,
M 56. Samstag, den 15. Juli. 1871.
Personal-Chronik.
(Aus Nr. 37 des Amtsblattes.)
Zu Bau-Jnspectoren wurden ernannt: die bisherigen Wasserbaumeister Hermann zu Hanau und Heyken zu Cassel, sowie die bisherigen Landbaumeister Sallmann zu Cassel, Regenbogen zu Marburg, Ar end zu Eschwege, Griesel zu Hersfeld und Kullmann zu Rinteln.
Zu Kreisbaumeistern wurden ernannt: der Bau-Eleve Knipping zu Marburg für den Kreis Kirchhain und der Baucommissar Arnold zu Gersfeld für den Kreis Gersfeld.
.Versetzt wurde der Kreisbaumeister Koppen von Kirchhain nach Ziegenhain.
Der bisherige Pfarr-Assistent zu Datterode, Samuel Friedrich August Conrad, ist zum Pfarrer in RemSfeld, in der Klasse Homberg, "bestellt worden.
Gestorben sind: Obergerichtsrath von Cölson zu Marburg, Departements-Kassen- und Rechn ungs - Revisor Rechnungsrath Kueer zu Cassel, Gefangenwärter Wieg and zu Hanau, Gerichtsbote Suchard zu Jesberg, Gerichtsbote Müller zu Retra.
Kanzlist Riemann ist zum etatsmäßigen Kanzlisten bei dem Appellationsgericht zu Cassel ernannt.
Gerichtsbote Hoffmann zu Melsungen ist vom 1. Oktober l. I. ab mit Pension in Ruhestand versetzt.
Dem Rechtsanwalt Schiricke zu Neuhof ist die Verlegung seines Wohnsitzes nach Hanau gestattet.
Versetzt sind vom 1. August l. J. ab tu gleicher Eigenschaft Kreisrichter Kersting zu Hanau an das Kreisgericht Cassel, Kreisrichter Koppen zu Rinteln an das Kreisgericht zu Rotenburg, Amtsrichter Selig zu Felsberg an das Amtsgericht II zu Cassel.
Amtlicher Theil.
Für den Julius Louis Lins von hier, geboren am 16. August 1849, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenver bände, Behufs Auswanderung nach Amerika, nachgesucht worden.
Hanau, den 29. Juni 1871.
Der Landrath: J. V. Baabe
Die Ortsvorstände werden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß Kranke, welche an- ansteckenden Krankheiten, namentlich an Pocken leiden oder auch nur der Blattern verdächtig sind, in ihrem Wohnort verpflegt werden müssen. Sollte aus irgend einem Grund ihr Transport in das hiesige Landkrankenhaus oder in eine der Frankfurter Krankenanstalten wünschenswerth scheinen, so muß zuvor die Genehmigung der Aufnahme unter Beibringung eines schriftlichen Ausweises, der Orts Polizeibehörde und eines ärztlichen Attestes nachgesucht werden. Zuwiderhandlungen ziehen die gesetzlichen Strafen nach sich.
Hanau, den 2. Juli 1871.
Der Landrath: J. V. Baabe.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 9. Mai d. I., in Nr. 38 des Kreisblatts, veröffentliche ich weiter, daß nach Entschließung der communalständischen Verwaltung die Zuschüsse zu den Unterhaltungskosten für die gegenwärtig aus Grund der abgeschlossenen Verträge in Pflege befindlichen armen Waisen bis zum Ablauf dieser Verträge fernerhin aus der ständischen Schatzkasse geleistet werden.
Hanau, den 6. Juli 1871.
Der Landrath: I. V. Baabe.
Unter Hinweisung auf die Bekanntmachung vom 30. Mai 1865 in Nr. 22 der polizeilichen Nachrichten wird wiederholt veröffentlicht, daß das Baden im offenen Main gegenüber der Gemeinde Rumpenheim, sowie von da 500 Schritte weiter aufwärts und 500 Schritte weiter abwärts bei 15 Sgv. bis 1 Thlr. Strafe für jeden Betretungsfall verboten ist.
Die Herren Bürgermeister zu Dörnigheim, Bergen, Bischofsheim, Hochstadt und Fechenheim haben dieses noch besonders in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau, den 6. Juli 1871.
Der Landrath: J. V. Baabe
Die den Ortsvorständen zu Bergen, Bischofsheim, Berkersheim, Bruchköbel, Dörnigheim, Erbstadt, Eichen, Eschersheim, Ginn- Heim, Großkrotzenburg, Großauheim, Gronau, Fechenheim, Hochstadt, Kesselstadt, Langenselbold, Marköbel, Niederdorfelden, Nieder-' isfigheim, Neuwiedermus, Ostheim, Preungesheim, Rüdigheim, Seckbach und Wachenbuchen heute per Couvert zugesandten Ein- berufungs-Ordres find den betreffenden Mililairpflichtigen sofort zu behändigen und daß es geschehen, binnen 3 Tagen hier anzuzeigen.
Hanau, den 14. Juli 1871.
Der Landrath: I. V. Baabe.