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Jährlicher (tnd. Stempelt 1 Thlr. 12 Sgr. 10 Hlr. Für die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum

Halbjahr!. , 21 , 5 das erste Mal 3A, die folgenden Male V« Syr.

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Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwochs und Samstags.

Inserate für dieses Blatt merber außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen » Papier- u. Landkarten-Handlun« zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8t Eo. Gaffel cntgcgengcnommen.

M 8T. Samstag, den 14. Oktober. 18^1.

Auszug aus dem Amtsblatt.

Die am 11. d. M. ausgegebene Nr. 54 des Amtsblattes enthält außer schon Mitgetheilten: 1) Inhalt des 39. und 40, Stück's des Reichs-Gesetzblattes; 2) desgl. des 31. Stück's der Gesetz-Sammlung für die Königl. Preußischen Staaten; 3) Allerhöchste Verordnung vom 5. d. M., die Einberufung des Reichstages betreffend; 4) Bekanntmachung der Direction der Berliner allgemei­ner Wittwen-Pensious- und Unterstützungskasse zu Berlin vom 26. August a. c., die Neuwahl dreier Kuratoren und dreier Stellver­treter betreffend; 5) Personal-Chronik.

Personal-Chronik.

Der Lademeister Gott zu Cassel ist zum Königlichen Eisenbahn-Lademeister ernannt worden.

Dem Handwerksschul- und Brennholzmagazin-Kassirer a. D. Heydenreich zu Cassel, ist der Königliche Kronen-Orden 4r Klasse verliehen worden. '

Dem 1. lutherischen Pfarrer Bingmann zu Kirchhain ist die Ober-Schul-Jnspection über die Schulen der Klasse Kirchhaiu übertragen worden.

Der Pfarrgehülfe Fast extr. Stübinger zu Weisungen ist zugleich zum Mitglied des Stadtschulvorstandes daselbst ernannt worden.

Definitiv ernannt ist: der frühere Lehrer an der nieder!, res. Parochialschule zu Hanau Heiderich zum Lehrer an der Kna- ben-Bürgerschule II. daselbst.

Dem provisorisch angestellten 2. Lehrer Nieder zu Kesselstadt, Kreises Hanau, ist die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt worden.

Der bisherige Vorsteher der Straf Anstalt in Ziegenhain, Ober-Juspector Koepke, ist mit der Verwaltung der Directorstelle der Straf-Anstalt in Naugard beauftragt worden.

Amtlicher Theil.

Das bisher für fiscalische Rechnung administrirte Mineralbad Hofgeismar soll mit den vorhandenen Badeeinrichtungen, Wirth' schafts-Etablissements, Logirhäusern und Inventarien vom 1. Januar 1872.an auf zwölf Jahre verpachtet werden, und ist öffent' licher Steigerungstermin hierzu auf

Montag den 13. November d. J., früh 10 Uhr, in das Lccal der Regierung zu Cassel anberaumt. Zur Pachtübernahme wird ein disponibles Vermögen von 4000 Thlrn. erfordert, über dessen Besitz neben persönlicher Qualifieation die Pachtbewerber sich spätestens im Termin durch glaubhafte Zeugnisse auszu- weisen haben. Die Pachtbedingungen liegen im Domainen-Secretariat zur Einsicht offen.

Cassel, den 10. Oktober 1871.

Königliche Regierung,

Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forsten.

(1865) Ledderhose.

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Dekürrntmaehungen Königli^herr Äandeathsamts dahZer.

Bei Revision der letzten Klassensteuerveränderungslisten ist wiederholt die Wahrnehung gemacht worden, daß von den Herren Ortsvorständen' in Bezug auf die Beschaffung der Beläge, Anfertigung der rc. Listen selbst, Begründung der Zu- und Abgänge, richtigen Eintrag der Zeit der Zu- und Abgangsstellung u'. s. w. dem Steuerwesen nicht diejenige Sorgfalt und Präcision zuge­wendet wird, welche dasselbe absolut erfordert und durch die Instruktion vom 19. Juni 1851 (Amtsblatt pro 1868 pag. 729 ff.) vorgeschrieben ist. Dadurch gelangen die fraglichen Ab- und Zugangslisten von vielen Gemeinden in ungenügendem Zustande zur Vorlage und entsprechen nicht den Anforderungen nach den Vorschriften jener Instruktion, deren Verständniß für die Herren Orts- vorstände bei einiger Aufmerksamkeit und nachdem dieselben in der F chrung schon praktische Übung erlangt haben mußten, unschwer ist. So ist namentlich die Bestimmung wegen Beschaffung der Beläge zur Begründung der Abgänge resp. Zugänge nur sehr mangelhaft beobachtet worden. Indem ich wiederholt aus die genauste Beachtung der Bestimmungen obiger Instruktion aufmerksam mache, bemerke'ich, daß in Zukunft die nicht gehörig begründeten, oder etwa gar nicht belasten Klassensteuerabgangsposten unnach- sichtlich werden gestrichen werden und daß die daraus erwachsenden Nachtheile sich lediglich die Herren Ortsvorstänke zuzuschreiben haben. Höherer Anordnung zufolge ist bei jeder durch den Tod eines Steuerpflichtigen veranlaßten Abgangsstellung dessen'Klassensteuer der kostenfreie Todesschein der betreffenden Person vom betreffenden Königl. Pfarramts einzuziehen und als Belag der Abgangs­liste beizufügen.

Hanau, den 4. Oktober 1871.