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Hanauer Kreisblatt.
Erscheint Mittwochs und Samstags.
Inserate für dieses Blut- werocn außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'schen Buch-. Papier- u. Landkartkn-Handlung zu Frankfurt s. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8t Co. Gaffel entgegengenommen.
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Samstag, den 28. Oktober.
1871.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.
Vom Herrn Landesdirektor ist in einem, an die Direktion des hiesigen Landkrankenhaufes erlassenen Reskript verfügt worden bat in allen Fällen, in welchen die Abholung eines in das Landkrankenhaus aufgenommenen und entweder als geheilt oder als unheilbar wieder zu entlassenden körperlich oder geistig Kranken nothwendig erscheint, und dieser selbst zum Tragen der Transportkosten wegen Armuth nicht im Stande ist, bei der zuständigen Behörde die Abholung innerhalb einer angemessenen von der Direktion zu bestimmenden Frist mit der Androhung begehrt werden soll, daß andernfalls die Zurückführung der betreffenden Person in die Hei- math Seitens des Landkrankenhauses auf Kosten der Heimathsgemeinde werde bewirkt werden.
Die Herrn Bürgermeister haben hierauf zu achten und. die vorstehende Anordnung in ihren Gem einden gehörig veröffentlichen zu lasien.
Hanau, am 23. Oktober 1871.
Diejenigen Hausbesitzer hier, welche mit Berichtigung der Kosten für die vom Apotheker Herrn Heraus gelieferten DeSin- fektionsflüssigkeiten im Rückstände sind, werden, mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 23. August d. 3., aufgefordert, binnen 8 Tagen die Zahlung, bei Vermeidung der Exekution, zu bewirken.
Hanau, am 26. Oktober 1871.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises werden ersucht, binnen längstens 4 Wochen durch eine Bescyeinigung des Herrn Kreisphysikus hierselbst nachzuweisen, daß die von ihnen als SachverständigeBorgeschlagenen den erforderlichen Unterricht in der Trichinen-Untersuchung genossen haben.
Hanau, am 26. Oktober 1871.
Es wird beabsichtigt gegen das ungehörige Aneinanderhängen einiger oder mehrerer Wagen beim Fahren, wodurch Unglücksfälle herbeigeführt werben können, eine Polizei-Verordnung für den Kreis Hanau zu erlassen. Die Herrn Bürgermeister des KreiseS werden ersucht, binnen 8 Tagen entweder zustimmend oder über etwaige Einwendungen mit Motivirung der letzteren anher zu berichten.
Hanau, am 23. Oktober 1871.
Alle solche Civilpersonen, welche während des Feldzuges Verwendung in einer Militair-Beamtenstellung gefunden und dadurch Anspruch auf die Kriegsdenkmünze erworben haben, seit dem 1. August d. I. jedoch sich weder im Reserve- oder Landwehr- Verhältniß noch im Hof- oder Staatsdienste mehr befinden, wellen sich, unter Beibringung einer amtlichen Bescheinigung über die Art und Dauer ihrer Verwendung, auf dem diesseitigen Bureau, „Kastenhospitalgasse Nr. 9, 1. Stock", oder in Homburg, Hanau und Bergen bei den daselbst stationirten Bezirks-Feldwebeln schriftlich oder persönlich anmelden.
Frankfurt a. M., am 25. Oktober 1871.
KönglicheS Commando des Reseroe-Landwehr-BataillonS (Frankfurt a. M. Nr. 80.)
Bekanntmachung.
Die Stutenbefichtigung pro Deckung 1872 werde ich im hiesigen Kreise in den Monaten November und Dezember d. I. an nachgenannten Tagen und Orten vornehmen:
1) Auf den 4 November d. I., Morgens 10 Uhr in Bockenheim vor dem Gasthofe zum „Deutschen Hause", hierher komme» auch die Pferdebesitzer mit ihren Stuten aus Praunheim, Ginnheim, Eschersheim, Eckenheim, Preungesheim und Berkersheim.
2) Aus den 7. November d. X Morgens 11 Uhr in Mittelbuchen vor der Wohnung des Bürgermeisters. Um 1 Uhr Nachmittags in Kilianstädlen vor der Wohnung des Bürgermeisters, hierher kommen die Perdebesitzer mit ihren Stuten aus Nieder- und Oberdorfelden und Gronau.
3) Auf den 14 November d. I., Morgens 8 Uhr in Roßdorf vor der Wohnung des Bürgermeisters. Um 10 Uhr des Morgens in Windecken vor dem Zeh'schen Gasthause, hierher kommen auch die Pferdebesitzer mit ihren Stuten von Erbstadt, Eichen und Ostheim.
4) Aus dm 18. November d. I., Morgens 11 Uhr in Bruchköbel vor oer Wohnung des Bürgermeisters, hierher kommen die ferdebesitzer mit ihren Stuten aus Nieder- und Oberissigheim, Rüvigheim und Marköbel.