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AbonNemrntsprriS

Jährlicher (incl. Stempel) 1 Thlr. 12 Szr. 10 Hlr.

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Hanauer Preisblatt.

Erscheint ZKittwocks und SsMstgHs.

Inserate für dieses Blatt werden außer Bei der Expedition dieses Blattes auch Bei der Iager'schen Buck- Papier- u. Landkarten-Handluna zu Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annoneen-Bureau von Th. Dietrich 8" Eo. Kassel entgegengenommen.

M 8G» Samstag, den 4. November. L8IA»

Amtlicher THeil.

BekMmLmachmrgeR Korngliche« BaNdrathssmts LahseL«.

Mit Bezug auf die bereits publizirte Polizei-Verordnung über die Trichinen-Unterfuchung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß vom 1. Dezember d. 3 an, bis wohin die entsprechende Anzahl Sachverständiger bestellt und bekannt ge­geben werden wird, eine genaue polizeiliche Controls eintreten wiro, weshalb sich die betreffenden hiesigen Metzger- mcister zeitig mit den in den §§. 7 und 8 des Reglements zur Polizei Verordnung vom 21. August d. J. vorgeschriebenen Bü­chern und Blechbüchsen versehen mögen.

Hanau, am 30. Oktober 1871.

Allgemeine Volkszählung vom 1 Dezember 1871.

Am 1. Dezember d. I. findet nach den Beschlüssen des BunveSraths des deutschen Reiches eine allgemeine Volkszählung statt.

An Stelle des bei früheren Zählungen zu Grunde gelegten Pisten-Systems soll die s. g.Zählkarten-Methode" zur Anwendung kommen. Dem entsprechend werden für jede in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember im Staatsgebiete anwesende Person die bei der Zahlung aufzunehmenden Jndividual-Angabeu unmittelbar in eine Zählkarte eingetragen. Diese Zählkarte wird demnächst für die Zusammenstellung und statistische Verarbeitung der Zählresultate verwendet werden.

Behufs Ausführung der Zählung werden wie im Jahre 1867, wenn dies die Verhältnisse nicht entbehrlich erscheinen lassen, Zählungs-Commissionen gebildet; jedoch liegt die Verpflichtung zur Aufnahme der Bevölkerung nicht ausschließlich den Zählern ob, sondern es müssen die Zählkarten von den Haushaltungsvorständen resp, den einzeln lebenden selbstständigen Personen selbst ausge­füllt werden.

Zu diesem Zweck werden den Haushaltungsvorständen, bzw. den einzeln lebenden selbstständigen Personen, Bon den Zählern in den letzten Tagen des November die zur Auszeichnung der zu zählenden Personen dienenden Formulare, nämlich:

Form. A Zählkarten,

B Verzeichnisse der Anwesenden und

C Liste der Abwesenden,

nebst einer Anleitung D in besonderen Umschlägen (Zählbriefen) zugestellt werden.

Die Zählungs-Formulare sind am 1. Dezember Vormittags durch die Haushaltungsvorstände resp, die einzeln lebenden selbst­ständigen Personen auszufüllen und zu bescheinigen, und da, wo dieselben des Lesens und Schreibens nicht kundig sind, haben die Zähler die Ausfüllung der Formulare zu besorgen. Genaue Instructionen über das bei der Zählung zn beobachtende Verfahren werden den Ortsbehörden resp, den Zählern zeitig behänvigt weroeu.

An die Ortsvorstände des Kreises ist heute von hier aus je ein Exemplar der sämmtlichen das Zählungswesen angehenden Formulare versendet worden. Ergebenst ersuche ich, sich mit dem Inhalt derselben vertraut zu machen und, wo erforderlich, Be­scheidung der Haushaltungsvorstände eintreten zu lassen, auch ungesäumt die hinzuziehenden Zähler mit ihren Obliegenheiten bekannt zu machen.

Wo Zählungs-Commissionen gebildet und Zähler ausgewählt sind, ist mit Angabe der Namen der Letzteren,mir Bericht zu er­statten. Falls die Gewinnung geeigneter Zähler auf Schwierigkeiten stoßen sollte, ersuche ich zur Uebernahme der Functionen eines Zählers die Herren Lehrer anzusprechen. Bei der großen Wichtigkeit des Zählungsgeschäfts wird von dem Eifer und der Sorgfalt der Herren Ortsvorstände ein thätiges Eingreifen in die Sache erwartet.

Die Verthetlung des Formularbedarss an lämmtliche Gemeinden ist für die nächsten 8 Tage schon in Aussicht genom­men. Die Herren Ortsvorstände werden ersucht, durch zuverlässige Boten die Papierquantitäten hier abholen zu lassen und solche mit Material zum Einpacken zu versehen, vorher aber anzugeben, wie viel Haushaltungen und einzeln lebende selbstständige Perso­nen in jevem Ort vorhanden sind. In dieser Beziehung ist die Anleitung D zu pos. 1 im Eingang zu beachten, um den Bedarf an Formular zu bemessen.

Alle Formulare sind sauber zu halten und vor Verlusten zu bewahren, weil Nachsendungen nur auf Nachweisung des wirklichen Bedarfs geschehen können.

Etwaige Zweifel bitte ich in meinem Bureau zur Sprache zu bringen.

Hanau, am 2. November 1871.

(Gefundene Gegenstände.) Ein schwarzer Alpaca-Regenschirm. Ein Stock. Ein Korb. Ein blaues Käppchen. Ein Pelzboa. Eine goldene Ohrglocke. \ 1

(Zugelaufen.) Ein schwarzes Hündchen und ein Hammel.

Hanau am 3. November 1871.