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Jährlicher (tucl. Stempelt 1 Thlr. 12 Sgr. 14 Hlr.

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Hanauer Kreisblatt.

Erscheint Mittwochs und Samftags.

J«serate für dieser Blatt rrerbcr' außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'scken Buck- Papier- u. L§mdkarteu-Haudlun- ju Frankfurt a. M. sowie bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annocen in Bremen und dem Annonren-Bureau von Th. Dietrich Ls Co.

Cassel entgegengenommen.

M 103.

Mittwoch, den 27. Dezember.

1871.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Herr Handelsminister durch Beschluß vom 5. d. Mts. den Com- munal-Eichungsämtern zu Fulba und Hanan bis auf Weiteres die Befugniß zur Eichung und Stempelung von Hohlmaaßen für Flüs­sigkeiten, von Gewichten und Waagen und durch Beschluß vom 30. v. M dem letztgenannten Eichungsamte bis auf Weiteres auch die Befugniß zur Eichung und Stempelung von Fässern ertheilt hat.

Cassel, am 12. Dezbr. 1871.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern: gez.: Ledderhose.

Wird veröffentlicht.

Hauau, am 23. Dezbr. 1871.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Frankfurt - Hanauer Eisenbahn.

Durch Einstellung der Frankfurt Berliner Personenzüge auf der Thüringischen Eisen­bahn und der Frankfurt-Fuldaer Lokalzüge auf der Bebra-Hanauer Bahn haben vom 25. d. Mts. an unsere Züge

Nr. 3, 5 Uhr 55 M. Morgens ab Frankfurt,

Nr. 32, 9 43 Abends in Frankfurt, nur noch Anschluß nach und von Bebra und vom 1. Januar k. Js. an finden unsere Züge

Nr. 25, 9 Uhr 10 M. Abends ab Frankfurt

Nr. 6, 7 5, Morgens in Frankfurt

nur Beförderung nach und von Hanau.

(2372) Der Director der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn.

Bekanntmachung.

Einführung neuer Freimarken, Franco Cou- verrs und gestempelter Streisbänder.

Mit Ende dieses Jahres werden die bis­herigen Norddeutschen Freimarken, Franco- Couverts und gestempelten Streifbänder außer Gebrauch gesetzt. An ihre Stelle treten neue Postwerthzeichen mit dem deut­schen Reichsadler und der Bezeichnung Deutsche Reichspost« in folgenden Werth­sorten :

a) in den in der Thalerwährung rech­nenden Gebietstheilen, mit Einschluß von Elsaß-Lothringen: Freimarken zu |, f, |, 1, 2 und 5 Groschen, Franco-Couverts zu 1 Groschen und gestempelte Streifbänder zu { Gro­schen,

b) in den in der Süddeutschen Gul­denwährung rechnenden Gebiets­theilen, einschließlich des Großher- zogthums Baden, dessen Postwesen vom 1. Januar k. I. von der deut­schen Reichspostverwaltung mit über­nommen wird: Freimarken zu 1, 2, 3, 7 und 18 Kreuzern, Franco-Cou­verts zu 3 Kreuzern und gestempelte Streifbänder zu 1 Kreuzer.

In den Farben stimmen die neuen Post­werthzeichen mit den bisherigen überein.

Dienstfreimarken. werden vom 1. Januar 1872 ab nicht mehr ausgegeben.

Die neuen deutschen Freimarken wer­den von den Postanstalten zu dem Nenn- werthe des Stempels an das Publikum ab­gelassen. Für Franco-Couverts ist außer dem Nennwerthe des Stempels (1

Gr. bz. 3 Kr.) eine Herstellungsgebühr, j und zwar, bei den Couverts zu ,1 Gr. von ' 1 Pfennig pro Stück, bei den CouvertS zu 3 Kr. von 1 Kr. für je 3 Stück, zu ent­richten. Gestempelte Streifbänder kommen nur bei den größeren Postanstalten in Partien zu 100 Stück zum Verkauf. 100 Streifbänder ä | Gr. kosten 1 Thlr. 6 Gr. 10 Ps., 100 Streifbänder ä 1 Kr. 1 Gulden 53 Kr.

Der Verkauf der neuen Postwerthzeichen wird bei den Postanstalten in Elsaß-Lo­thringen und im Großherzogthum Baden in den letzten Tagen des Monats Dezember d. I., bei, allen übrigen deutschen Reichs­postanstalten schon Mitte Dezember d. I. beginnen. Verwendbar werden die neuen Postwerthzeichen aber überall erst mit dem 1. Januar 1872.

Die am 1. Januar 1872 in den Händen des Publikums verbleibenden Freimarken, Franco-Couverts und gestempelten Streif­bänder der bisherigen Art können bis ein­schließlich 15. Februar 1872 bei den Post­annahmestellen gegen neue Postwerthzeichen gleichen Werthes umgetauscht werden. Der Umtausch findet je nach der Münzwährung der zurückzuliefernden Postwerjhzeichen nur bei den Postanstalten desjenigen Münzge- biets statt, in welchem die Ausgabe der um- zutauschenden Postwerthzeichen erfolgt ist.

Vom 16. Februar 1872 ab werden die