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1853.
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ochenblatt
für die
Provinz H a n a u.
Hanau, Donnerstag den 17. Februar 1853.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller» gnädigst geruhet:
den Kompagniewundarzt Blum vom Artillerie- regiment zur Pionierkompagnie zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Geheimerath Wilkens von Hohen au zu Allcrhöchst-Jhrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preuß. Hofe zu ernennen, und
dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preuß. Hofe, Gehci» mcrath Wilkens von Hohen au, den Rang in der ersten Abtheilung der ersten Klasse der Rangordnung mir dem Prädikate „Exzellenz" zu verleihen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die Wittwe des Bürgermeisters Jakob Nüchtern, Charlotte, geb. Wittmann, zu Gelnhau- fen hat dahier angezeigt und bei dem Justizamte Gelnhausen eidlich bestärkt, daß ihr die in ihrem Besitze befindlich gewesene, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibung der Kurhessischen Lan- deskreditkasse vom 6. August 1841, Serie C1! , Nr. 2196, über 100 Thlr., nebst den dazu gehörigen ZinSabschnitten vom 1. September 1850 an abhanden gekommen sei.
Es wird daher nach Vorschrift des §. 6 der Verordnung vom 18. Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber der gedachten Schuldverschreibung
aufgefordert, sich, unter deren Vorlegung, vor dem Abläufe von drei Monaten nach der demnächstigen zweiten Aufforderung, welche in Jahresfrist erfolgen wird, bei der Landeökreditkasse zu melden, widrigenfalls ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung sowohl der Zinsen als des Kapitals, stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die Originalschuldverschreibung zur Zahlung eingereicht sein wird, geleistet werden soll.
Cassel am 2. Februar 1853.
Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.
L o L.
2. Die Aushändigung der Schuldverschreibungen nebst Zinskoupons und Talons über die zum Kurhessischen StaatSanlehen vom Jahre 1852 im Betrage von G Million Thalern eingezahlten Kapitalbeträge findet bei den betreffenden Staatskassen — bei der Hauptstaatskasse dahier Vormittags von 9 bis 12 Uhr — gegen Zurückgabe der ertheilten JnterimSscheine Statt, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Cassel am 5. Februar 1853.
Kurfürstliche Direktion der-Hauptstaatskasse. Schotten.
vt Stephan.
3. Im Laufe dieses Monats werden die Landbeschäler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen versehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen abgeführt, wovon die Pferdezüchter hiermit in Kenntniß gesetzt werden.
Cassel am 2. Februar 1853.
Kurfürstliche Landgestütdirektion.
v. Eschstruth.