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1854.
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ochenblatt
für die
Hanau, Donnerstag den 16. März 1854.
, Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:
den Oberstlieutenant v- Schenk zu Schwein^- berg, interimistischen Kommandeur deö 2. Husarenregiments, von der Stelle eines Mitgliedes deS GeneralaudirorateS zu entbinden und dagegen
den Oberstlieutenant von Kaltenborn, Kommandeur des 3- Infanterieregiments, zum Mitglieds des GeneralauditorateS zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aUer* gnädigst geruhet:
den Regimentsarzt Landgrebe vom 1. (Leib-) Husarenregiment in gleicher Eigenschaft zum 2. Infanterieregiment zu versehen;
den Bataillonsarzt Rohleder von der Garde du Korps zum Regimentöarzt im 1. (Leib-) Hu- sarenregimcnt, und
den charakterisirten Bataillonsarzt Kukro vom 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zum Bataillonsarzt in der Garde du KorpS zu ernennen.
Allgemeine Verfügüngen der Oberbehörden,
11 . Bekanntmachung
an die Eigenthümer der bei der Landeskre- dltkasse deponirten Ablösungs- und
,.. — Entschädigungskapitale.
O ?x^» rechMen, zu deren Gunsten von der Landeskredukasse Schuldbekenntnisse über Ablö-
sungs. und Entschadigungskapitale ausgestellt und beziehungsweise gerichtlich depomrt worden sind, werden, unter Hinweisung auf die diesseitige Bekanntmachung vom 3. August v. I. wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß ihrerseits, um zur höheren Verzinsung, beziehungsweise zum Empfange der nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juni v. I. nicht ferner zu depo- nirenden Schuldbekenntnisse zu gelangen, nichts weiter erforderlich ist, als ihre deshalbigen Ansprüche auf die in jener Bekanntmachung vorgeschriebene Weise bei der Renterei, von welcher sie die Zinsen bisher bezogen haben, oder der Hauptkasse, sofern-diese ihnen die Zinsen unmittelbar gezahlt hat, an zumelden.
Sofern diese Anmeldung bereits Statt gefunden hat, können die Berechtigten den Erfolg ruhig abwarten und es haben dieselben zur Wahrung ihrer Rechte weitere Schritte nicht zu thun.
Zur Nachricht dient, daß die Erledigung einzelner Anmeldungen durch eingetretene, nicht von hieraus veranlaßte Zwischenverhandlungen, hin und wieder auch durch besondere Formalitäten, welche einzelne Gerichte bei Einziehung der Schüld- bekenntnisse aus dem Depositum erfordert haben, aufgehalten worden ist.
Cassel am 22. Februar 1854.
Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.
-L o 8.
vt. Manns.
2. Der Konduktor Christian B u d d e zu Krückeberg hat bei dem Justizamte zu Oldendorf ange-