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1854.

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ochenblatt

für die

Hanau, Donnerstag den 16. März 1854.

, Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aller- gnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant v- Schenk zu Schwein^- berg, interimistischen Kommandeur deö 2. Husa­renregiments, von der Stelle eines Mitgliedes deS GeneralaudirorateS zu entbinden und dagegen

den Oberstlieutenant von Kaltenborn, Kom­mandeur des 3- Infanterieregiments, zum Mitglieds des GeneralauditorateS zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aUer* gnädigst geruhet:

den Regimentsarzt Landgrebe vom 1. (Leib-) Husarenregiment in gleicher Eigenschaft zum 2. In­fanterieregiment zu versehen;

den Bataillonsarzt Rohleder von der Garde du Korps zum Regimentöarzt im 1. (Leib-) Hu- sarenregimcnt, und

den charakterisirten Bataillonsarzt Kukro vom 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zum Bataillons­arzt in der Garde du KorpS zu ernennen.

Allgemeine Verfügüngen der Oberbehörden,

11 . Bekanntmachung

an die Eigenthümer der bei der Landeskre- dltkasse deponirten Ablösungs- und

,.. — Entschädigungskapitale.

O ?x^» rechMen, zu deren Gunsten von der Landeskredukasse Schuldbekenntnisse über Ablö-

sungs. und Entschadigungskapitale ausgestellt und beziehungsweise gerichtlich depomrt worden sind, werden, unter Hinweisung auf die diesseitige Be­kanntmachung vom 3. August v. I. wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß ihrerseits, um zur höheren Verzinsung, beziehungsweise zum Empfange der nach den Bestimmungen des Ge­setzes vom 23. Juni v. I. nicht ferner zu depo- nirenden Schuldbekenntnisse zu gelangen, nichts weiter erforderlich ist, als ihre deshalbigen Ansprüche auf die in jener Bekanntmachung vorgeschriebene Weise bei der Renterei, von wel­cher sie die Zinsen bisher bezogen haben, oder der Hauptkasse, sofern-diese ihnen die Zinsen un­mittelbar gezahlt hat, an zumelden.

Sofern diese Anmeldung bereits Statt gefun­den hat, können die Berechtigten den Erfolg ru­hig abwarten und es haben dieselben zur Wah­rung ihrer Rechte weitere Schritte nicht zu thun.

Zur Nachricht dient, daß die Erledigung ein­zelner Anmeldungen durch eingetretene, nicht von hieraus veranlaßte Zwischenverhandlungen, hin und wieder auch durch besondere Formalitäten, welche einzelne Gerichte bei Einziehung der Schüld- bekenntnisse aus dem Depositum erfordert haben, aufgehalten worden ist.

Cassel am 22. Februar 1854.

Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse.

-L o 8.

vt. Manns.

2. Der Konduktor Christian B u d d e zu Krücke­berg hat bei dem Justizamte zu Oldendorf ange-