H st n au, Donnerstag den 18» September 1856»
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben aUergnädigst geruhet:
den ersten Pfarrer zu Witzenhausen, Metropolitan Dr. Kröger, zu emeriliren;
dem bisherigen zweiten Pfarrer daselbst, Karl Alexander Zilcher, die erste Pfarrerstelle zu über« tragen und denselben zum Metropolitan der Klasse Witzenhausen zu ernennen;
~ den Vebrer an der lateinischen Knabenschule zu Friylar, Joseph Schmittbiel, zum ordentlichen Lehrer an dem Gymnasium zu Fulda,
den Lehrer an der Realschule mit Prvgymnasium zu Eschwege, Joseph Ritz, zum ordentlichen Lehrer an dem Gymnasium zu Hersfeld,
den Gymnasiallehrer Dr. Heinrich Hasselbach dahier zum Lehrer an der Realschule mit Prvgym- nastum zu Eschwege zu bestellen, sowie den Hü!sS- lehrer am Gymnasium zu Cassel, Friedrich Spangenberg, in gleicher Eigenschaft an das Gymna- sium zu Hersfeld zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
den RechtSpraktikanten Friedrich Günther in Meerholz zum Aktuar bei dem Justizamte in Volkmarsen provisorisch zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdigst geruhet:
zu S e k o n d l i e u t e n a n t S zu ernennen die Por« tepèefâhnriche :
von Specht im Jägerbataillon,
Mangold im ArtiÜerieregiment und demselben zu aggregiren,
von Gilsa im Leibgarderegiment, Schnackenberg im 1. (Leib-) Husarenregiment, von Uslar-Gleichen im Leibgarderegiment, von Sturmfeder im Füsilierbataillon, von Löwenstein im l. Infanterieregiment (Kurfürst) ,
von Stjernberg im 3. Infanterieregiment , Heym im 2. Husarenregiment,
von Wangenheim im Leibgarderegiment, von Lorentz im 1. Infanterieregiment (Kurfürst) ,
Becker im 2. Infanterieregiment , und von Trott im Leibgarderegiment.,
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
1) daß im Herzvglhume Nassau eine Uebergangs. abgabe vom Branntwein im Betrage von 12 Fl. (— 6 Tblr. 25^ Sgr.) für die Ohm (160 Liter) bei 50 Prozent Alkohol nach Tral leserhoben und bei der Ausfuhr von Branntwein in Mengen von einer halben Ohm und mehr eine Steuerrückvergütung von 6 Fl. für die Ohm (160 Liter) zu 50 Prozent Alkohol geleistet wird;
2) baß die Herzoglich Nassauische Negierung für den Transport von Branntwein einen Grenz