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ochenblatt
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Provinz H a u a u.
Hanau, Donnerstag den 11, September 1862.
Gesetzgebung.
Dir 9ir. VIII des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Ausschreibe« des Ministeriums des Innern
vom 5. September 1862, betreffen! die Vorbereitungen für den Zusammentritt der demnächstigen Ständeversammlung.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Kurfürst allergnädigst bestimmt^haben, daß die in den §§. 1 bis 4 der Geschäftsordnung der Stände»«» sammlung vom 20. Juli 1848 dem bleibenden ständischen Ausschuß zugewiesenen Geschäfte für die hiernächst zusammentretende Ständeversamm« lung von der Landtagstommisston in Vereinigung mit 3 bis 5 von ihr zu diesem Zweck Heranzuzie- henden Abgeordneten zu dieser Versammlung besorgt werden, so wird solches unter Bezugnahme auf den Schlußsatz deö §. 1 der landesherrlichen Verkündigung vom 2t. Juni 6. J. zur Nachach« tung für Alle, die es angeht, hierdurch bekannt g» macht.
Cassel am 5. September 1862.
Kurfürstliches Ministerium des Innern, v- Stiernberg.
vt. Baumann.
Ernennungen und Beförderungen
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnäkigst geruht:
den Polizeidirektor, Regierung-rath Karl Ludwig Sunkel zu Marburg, zum Regierungekommissar in Schmalkalden zu ernennen;
den zu der erledigten Pfarrei Buchenau, Jnspek- tur Fulda, präsentirten Pfarrverweser Adolph Bode zu Dirnigheim zu bestätigen;
den Kaplan Franz Kramer zu Geismar zum Rektor und Lehrer an der lateinischen Knabenschule zu Fritzlar zu bestellen, und
dem Gymnasialkirektor Dr. Eduard Wesener zu Fulda die allerunterthänigst nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:
den disponiblen Landmesser Nikolaus Hilde- brand zu Bischhausen zum Landmesser deS Kreises Kirchhain zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehördeu.
1. Nachdem bei der am 27. v. M. vollzogenen Wahl der Herr Rentier Wilhelm Ziegler zu Hanau mit 877 Stimmen von im ganzen 1696 erschienenen Wählern zum ersten Landtagsabge- ordneten der Stadt Hanau gewählt worden ist, so wird solches der Vorschrift gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Hanau am 4. September 1862. Kurfürstliche Regierung.
Harhordt.
vt, Schwarzenberg.