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genau anzugeben. Treten Fälle ein, welche einen Aufschub der Kcltcrnng nöthig machen, so hat der Weinbauer alsbald der Steuerbehörde davon Meldung zn machen.
Alle Weinbauer sind verpflichtet, den koutroli- renhen Beamten der Stenerverwaltnng und den diese dabei unterstützenden Beamten der Gemeinde die Behältnisse, worin sich der Most befindet, Behufs der Revision und der Ermittelung der Steuern nachzuweisen und zu öffnen.
Diejenigen welcheWeinbau betreiben, verfallen nach §. 24 des Gesetzes in die Strafe der Defrande, wenn sie die in dem §. 5 vorgeschriebeucn Anzeigen unterlassen oder unrichtig bewirken.
Auch werden die Weinbauer noch darauf aufmerksam gemacht, daß:
a) nach dem §. 4 der erwähnten Verordnung- wenn Verkauf des sclbstgczogcucu Weins cut- weder sofort nach der Kelterung oder überhaupt vor dem 1. August k. I. Statt findet, mithin der Wein aus den Müden des Weinbauers in andere Hände übergeht, Die Abgabe vor der Ablieferung nach vorgängig Statt gehabter Feststellung der Quantität eingezahlt werden muß;
1») nach dem §. 6 desselben Gesetzes kein Transport von Trauben oder Most aus einem Bezirk in den andern oder an Orte, wo die Weinsteuer wegen mangelnden Weinbaues gar keine Anwendung findet, anders a/s unter steneramtlichcr Kontrole übergeführt werden darf;
<■) ii^ beiden Fällen daher Anmeldung bei den Steuerstellen' der Absendungs - oder Bestimmungsorte Statt finden und der Führer eines jeden Transports darüber die ordnungsmäßige Legitimation vorznzeigen im Stand sein muß, welche an der Steuerstelle des Bestinnnungsorts vor der Abladung oder Einlagerung abMgeben ist.
Hanan am 15. August 1864.
Kurfürstliches Provinzialsteneranit. Merreip. Math es. Kram e r.
5. Für Michael S ch cid c m a utel, Andreas Sohn, 18 Jahre alt, und Konrad Zinkh au, Jo- hanneS Sohn, 16 Jahre alt, beide von Reuen- gronau, ist um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsverbande Zwecks Auswanderung nach Amerika dahier nachgesuchk worden.
Schlüchtern am 16. August 1864.
Kurfürstliches Laudrathsamt.
v. Wols f.
0- Zwecks Auswanderung nach Amerika haben: Georg Rover, ledig, Anna Barbara Sohn, 20 Jahre alt; 2) Anna Maria Flin n e r, ledig, 20 Jahre alt, für sich und ihren Sohn Johannes
Flinner; 3) Margarera Elisabeth Stoppel, genannt Zinkhan, ledig, 23 Jahre alt, sämmtlich von Renengronau, um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsverbande, bcziebuugs weise Ertheilung von Reisepässen dahier nach- gesucht.
Schlüchtern am 19. August 1864.
Kurfürstliches Laudrathsamt.
v. Wolfs.
7. Der Ackermann Konrad Renßwig von Meer- Holz hat dahier um Entlassung aus dem Kurhessischen Untcrthancnverbande für sich und seine Familie, bestehend aus Ehefrau, Magdaleue, geb. Wagner,, und sechs Kindern Behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Gelnhanscn am 22. August. 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt.
F- d. L-: Ulrich.
8. Ackermann Andreas Staaf, 32 Jahre alt, von Wallroth, hat für sich und seine Familie, bestehend aus Frau, Eva Katharine, geb. Staaf, und Kindern, Katharine und Margareta Staaf, Zwecks Auswanderung nach Amerika um Entlassung aus dem Kurhessischen Staatsverbande dahier nach- gesucht.
Schlüchtern am 22. August 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt.
v. Wolfs.
9. - Gertrude Langer, 19 Jahre alt, von Weichers bach, hat Zwecks Auswanderung nach Amerika um Ertheilung eines Reisepasses nachgesucht.
Schlüchtern am 24. August 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt.
v. Wolff.
10. Katharine Hohm a n n, 33 Jahre alt, aus dieuengronau, hat um Ertheilung eines 9teife passes nach Amerika für sich und ihren 1s Jahr alten Sohn Martin nachgesucht, was hierdurch bekannt gemacht wird.
Schlüchtern am 25. August 1864.
Kurfürstliches Landrathsamt.
v. Wolff.
11. In dem Landeshospital Merxhausen sollen für unheilbare Geisteskranke und körperlich Gebrechliche weiblichen Geschlechts zehn Wärterinnen am gestellt werden, mit deren Stelle außer freier Wohnung, Heizung, Licht, ©ein eiltet oft und einer alle zwei Jahre zu beziehenden Dienstkleidung ein Baargehalt von 25 bis 50 Thalern verbunden ist.
Bewerberinnen haben innerhalb vier Wochen bei dem Unterzeichneten sich zu melden und durch glaubhafte Zeugnisse über vollständige geistige und körperliche Gesundheit, tadellose Aufführung, £m