H a n a u, Domlerstag den 5. Januar 1865.
ErnenWun gen und Beförderungen
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dein vom Erblaudpostmcister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, zum Sekretär bei dem Oberpostamt zu Cassel in Vorschlag gebrachten Postassi- * stenten Daniel Ewald zu Cassel die allerhöchst- landesherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem früheren Königlich Preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kurfürstlichen Hof Prinzen Heinrich ' H. Reuß Durchlaucht das Großkreuz des Kurfürstlichen Wil- helmSordens zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem früheren Kaiserlich Französischen bevollmächtigten Minister am Kurfürstlichen Hof Marquis de C h a t c au r e n ard daS Großkren; des Kurfürstlichen Wi'lhelmsordeuS zu verleihen.
%llgemeine Verfügungen der Oberbebordcu.
1. Alle Diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen Kher Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofofficen im Jahr 1864, namentlich für die Hofkämmerei, Hofküche, Hofkonditorei
und Hofkellerci, desgleichen für den Marstall und das Veibgeftüt zu Bcbcrbcck, die Hofgärtnereien, die Hofsägerei, das Hofholzmagazin, die Eugraiffe- rie und die Schweizerci, sowie endlich über Hofbauten, bis jetzt inl Rückstand sind, werden^mir Hinweisung auf die in der Verordnung vom 14. März 1801 augedrohten Nachtheile hierdurch auf- gefordert, jene Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 31. Januar L 3. bei den betreffenden Behörden abzugeben.
Cassel am 27. Dezember 1864.
Knrsür st l i ch e S O b e r h o f in a r s ch a l l a m t.
2. Mit Bezugnahme aus die diesseitige Bekanntmachung vom 27 Dezember 1851 wird weiter zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß die durch §. 10 des ZeitungSreWlativs festgesetzten Gebühren (Gefachgeld und Bestellgebühr für auf dem Post- bureau abgcholt werdende Zeitungen) vom 1. Januar 1865 an nicht uwhr werden erhoben werden.
Cassel am 24. Dezember 1864.
Kurfürstliche GeneralpostinMkti»n.
S ch m e r f e l d.
3. Erneuunugeu Kurfürstlicher
Regier u ng der P r o v i n z H a n au.
Der bisherige zweite Lehrer Karl Heinrich Kohlhepp zu Marköbel ist zum ersten" Lehrer und
der bisherige dritte Lehrer Wilhelm Ringler daselbst zum zweiten Lehrer du der dasigcn Schule ernannt worden.