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H a n a u, Domlerstag den 5. Januar 1865.

ErnenWun gen und Beförderungen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dein vom Erblaudpostmcister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taxis, zum Sekretär bei dem Ober­postamt zu Cassel in Vorschlag gebrachten Postassi- * stenten Daniel Ewald zu Cassel die allerhöchst- landesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem früheren Königlich Preußischen außerordent­lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kurfürstlichen Hof Prinzen Heinrich ' H. Reuß Durchlaucht das Großkreuz des Kurfürstlichen Wil- helmSordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem früheren Kaiserlich Französischen bevollmäch­tigten Minister am Kurfürstlichen Hof Marquis de C h a t c au r e n ard daS Großkren; des Kur­fürstlichen Wi'lhelmsordeuS zu verleihen.

%llgemeine Verfügungen der Oberbebordcu.

1. Alle Diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen Kher Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofofficen im Jahr 1864, nament­lich für die Hofkämmerei, Hofküche, Hofkonditorei

und Hofkellerci, desgleichen für den Marstall und das Veibgeftüt zu Bcbcrbcck, die Hofgärtnereien, die Hofsägerei, das Hofholzmagazin, die Eugraiffe- rie und die Schweizerci, sowie endlich über Hof­bauten, bis jetzt inl Rückstand sind, werden^mir Hinweisung auf die in der Verordnung vom 14. März 1801 augedrohten Nachtheile hierdurch auf- gefordert, jene Rechnungen ungesäumt und läng­stens bis zum 31. Januar L 3. bei den betref­fenden Behörden abzugeben.

Cassel am 27. Dezember 1864.

Knrsür st l i ch e S O b e r h o f in a r s ch a l l a m t.

2. Mit Bezugnahme aus die diesseitige Bekannt­machung vom 27 Dezember 1851 wird weiter zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß die durch §. 10 des ZeitungSreWlativs festgesetzten Gebühren (Ge­fachgeld und Bestellgebühr für auf dem Post- bureau abgcholt werdende Zeitungen) vom 1. Ja­nuar 1865 an nicht uwhr werden erhoben werden.

Cassel am 24. Dezember 1864.

Kurfürstliche GeneralpostinMkti»n.

S ch m e r f e l d.

3. Erneuunugeu Kurfürstlicher

Regier u ng der P r o v i n z H a n au.

Der bisherige zweite Lehrer Karl Heinrich Kohlhepp zu Marköbel ist zum ersten" Lehrer und

der bisherige dritte Lehrer Wilhelm Ringler daselbst zum zweiten Lehrer du der dasigcn Schule ernannt worden.