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Provinz Hanau.

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Hanau^ Donnerstag den 2. November 1865.

G e s e tz g e b u u g.

Die Nr. XVI des Gesetzblattes von diesem Jahr ist der heutigen Nummer des Wochenblatts beigefügt.

Ernennii Ugeu und Besörderungen

Seine Königliche Hoheit der K u r s ü r st haben allergnädigst geruhet:

den Major von Bardeleben vom Leibgarde­regiment zum 3. Infanterieregiment (Prinz Fried­rich Wilhelm von Hessen),

den Major v o'n Ende vom Generalstab als etatmäßigen Stabsoffizier zum Leibgarderegiment, zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Rittmeister von Hundelshausen vom 2. Husarenregiment (Herzog von Sachsen-Meinigèn) zur Garde-du-Korps zu versetze,,.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Aktuar Johann Georg Erb von Großen­lüder in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte J. in Rotenburg zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Simmershausen', in der Klasse

Ahna, dem Pfarrgehülfen Johann Gustav Beyer zu Reichensachsen zu übertragen; _

dem zum Rektor, der Stadtschule zu Sontra prä- sentirten Kandidaten der Theologie Karl Eberth aus Altenhasungen die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen, und

den Gymnasiallehrer Dr. August Sold a n zu Marburg aus sein allernnterthänigstes Nachsnchen zu Pensioniren.

Sehn e Königliche Hoheit der Kurfürst haben den Staatsrath Dr. Karl v o n Dehn-R'ot« felf e r auf sein allernnterthänigstes Nachsnchen von der Stelle eines Finanzministers K entbiiiden geruht.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

i- GntsverpaâtzmH.

Das Kurfürstliche Domänengut S a ch s e n h a g e n, in der Grafschaft Schaumburg, unweit der Ei- senbahnstationen Wunstorf und Lindhorst gelegen, aus einem Areal von 1046 Morgen bestehend, soll von Petri k. I. an anderweit verpachtet werden, wozu öffentlicher Termin aus

Dienstag den 7. November d. 3., Morgens 10 Uhr,

in das Lokal der unterzeichneten Behörde be­stimmt ist.

Pachtliebhaber werden tnit dem Bemerken hier zu eingeladen, daß zur Bewirthschaftung dieses" Guts ein disponibles Vermögen von 20000 Thlr. erfordert wird, dessen Besitz, neben persönlicher