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Hessische Morsenzettung

Ful-aer Kreisblatt, Anzeiser für Rhön und Boselsbers, Fulda- und Haunetal

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MWM 21. Jenurrstag, den 21 JWmbsr 1924.1. Mroang.

Das Magdeburger Arteil.

Wie ?u erwarten war, ist die Verhandlung vor dem Mag­deburger Schöffengericht in Sachsen Ebert contra Rothardt nur ein Vorspiel gewesen; auf die Berufung der Staatsan­waltschaft und des Nebenklägers hin wird sich eine höhere Snstan; mit der Angelegenheit beschäftigen. Ueberrafchend da­gegen ist der Grund der Weiterführung des Prozesses. Das Schöffengericht hat den Angeklagten Rothardt nur wegen for­maler Beleidigung verurteilt, eine Verleumdung nach § 186 aber nicht angenommen, da der Wahrheitsbeweis geführt wor­den sei; Herr Ebert habe tatsächlich durch den Eintritt in die Leitung des Rüstungsstreiks im Januar 1918 Landesverratim strafrechtlichen Sinne" begangen. Denn er habe an den Sitz­ungen der Streikleitung teilgenommen und als Redner im Treptower Park zum Ausharren im Streik aufgefordert. Die Absichten, Sie Herr Ebert mit seiner Taktik verfolgte, seien vielleicht historisch interessant, aber vor Gericht unerheblich. Der strafrechtliche Tatbestand des Landesverrats fei gegeben, Hiernach würde also das Magdeburger Schöffengericht auch Herrn Ebert, wenn er wegen Landesverrat angeklagt gewesen wäre, verurteilt haben. Ohne nach den Motiven der Hand­lung zu fragen? Das wäre doch sehr merkwürdig. Ohne den Vorsatz der Vaterlandsschädigung zu prüfen, obwohl doch nach § 89 das Delikt vorsätzlich begangen sein muß? Die Ur­teilsbegründung sagt, es genüge dasBewußtsein" der Schä­digung. Aber dem normalen Menschenverstand erscheint es unbegreiflich, daß jemand zugleich den Vorfatz, etwas Gutes zu tun, und das Bewußtsein, datz es etwas Schlechtes fei, haben könnte. Und auch jedem modernen Juristen dürfte es als unerträglich erscheinen, datz sich das formelle Recht so weit von dem natürlichen Rechtsempfinden entfernt.

' Zugegeben kann den Magdeburger Erstrichtern nur das èine werden; es ist nicht leicht, die Motive einer politischen Handlung ganz klar zu legen. Sehen wir uns die Vorgänge im Januar 1919 etwas näher an. Der Rüstungsstreik war tat­sächlich eine schwere Schädigung der deutschen Kriegsmacht und die radikalen Veranstalter und Leiter waren nicht nur mora­lisch sondern auch juristisch als Landesverräter anzusprechen. Shre Hauptabsicht war zwar nicht, den feindlichen Mächten Vorschub zu leisten, aber sie hatten diese Folge ihres Tuns mit in ihren Willen ausgenommen. Run trat an den Vor­stand der freien Gewerkschaften die Aufforderung heran, in die Streikleitung einzutreten, um die Bewegung in geordnete Bah nen zu lenken und möglichst fchnell zu beendigen. Datz dies die Hauptabficht Eberts, der sich zunächst geweigert hatte, ge­wesen ist, wird allgemein anerkannt, am lebhaftesten von den Radikalen selbst. Fraglich ist aber, ob nicht auch die Neben­absicht vorlag, die Position der Gewerkschaften zu erhalten. Fraglich ist auch, ob die Teilnahme objektiv nötig war, um ein schnellesAbwürgen" zu erzielen. Man wird das hinterher eher verneinen als bejahen. Zu beachten ist ja auch, datz die anderen (bürgerlichen") Gewerkschaften, die sonst eng mit den sozialistischen zusammenhielten, diese Taktik mitzumachen sich geweigert haben. Ganz eindeutig alsNettungstat" ist also der Eintritt der freien Gewerkschaften in den Rüstungsstreik nicht aufzufassen.

Dazu kam dann die häßliche Notwendigkeit für die Ebert u. en., innerhalb der Streikleitung zu heucheln und scheinbar

für die Fortführung einzutreten, während sie in Wirklichkeit den Abbau getrieben. Diese Peinlichkeit spitzte sich für Herrn Evert persönlich noch besonders zu, als er im Treptower Park mit seiner loyalen Mahnung, den kämpfenden Truppen die besten Waffen zu liefern, bei den Streikenden auf Murren und Widerspruch stietz, so datz er sich genötigt glaubte, schließlich zum Ausharren im Streik zu ermuntern. Offenbar geschah auch dieses nur, um nicht den Einflutz auf die von den radi­kalen verhetzten Massen ganz zu verlieren; so sind wohl auch die Reden der Mehrheitssozialisten im Reichstag einschließlich der Sympathiekundgebung für die österreichischen Streikenden zu erklären. Man ersieht daraus, in welche heiklen Lagen ein Politiker kommt, wenn er sich fei es auch in bester Absicht an einer Bewegung beteiligt, die er eigentlich ver­urteilt und die er umbringen will. Wir wollen nicht bestreiten datz Politiker aller Parteien einmal in eine solche peinliche Zwangslage kommen können, in der sie die Gefahr des Miß- verftandenwerdens und heftigster Angriffe auf sich nehmen müssen. Aber wer die Ehrlichkeit und Reinlichkeit liebt, wird sich nur im alleräußersten Notfall zu einer solchen Taktik bereit finden lassen.

Wir wissen nicht, ob Herr Ebert, wenn er den Entschluß vom Januar 1918 noch einmal fassen sollte, ihn wiederholen würde, zumal mit der (später erlangten) Kenntnis, datz auch andere Mittel zur Unterdrückung des Streiks zur Verfügung. standen. Wir mochten es bezweifeln. Aber das hindert uns nicht, feinen damaligen guten Glauben anzunehmen, datz eine Zerschlagung der Gewerkschaften und ein völliges Hinabglei­ten des Streiks in das radikale Fahrwasser die größeren Ge­fahren für das Vaterland bedeutet hätten. Es ist zu beklagen, daß er sich im letzten Kriegsjphre durch eine bedenkliche Tak­tik dem Verdacht der Teilnahme an einem Landesverrat aus­gesetzt hat; aber seine wahren Motive sind nicb* anzuzweifeln. Das erste Magdeburger Urteil ist ein Kompromiß, das die Nachprüfung nicht bestehen dürfte.

Was die Zeitungen zum Weil sagen.

Die R e ch 1 s p r e f f e, die namentlich nach dem Verlauf der letzten Tage des Prozesses zu einer ruhigeren Beurteilung zurückgekehrt war, stellt heute durchweg in großen Lettern den Passus aus der Urteilsbegründung an die Spitze, der davon spricht, daß der Reichspräsident im Sinne des Paragraphen 39 des Strafgesetzbuches Landesverrat begangen habe.

Die Linkspresse, bis in die Reihen der führenden demokratischen Blätter, ist durchweg der Auffassung, daß das Magdeburger Urteil politisch wie juristisch absolut unhalt­bar ist. DerVorwärts" befaßt sich in seinem Kommen­tar mit dem ganzen Prozeßverlauf und sagt dann:Das Mag­deburger Schöffengericht ließ den ganzen Prozeß führen, als ob nicht Rothardt sondern der Reichspräsident auf der An­klagebank säße, und dieser Verhandlungsführung entspricht auch das gefällte Urteil. Zwar schickt es den jungen Stahl­helmer auf zwei Monate ins Gefängnis, um ihm für den drit­ten Monat Bewährungsfrist zuzugestehen. Aber die ganze lange Urteilsbegründung erfolgt nur, um dem Rothardt zu be­

stätigen, daß derAngeklagte" Ebert sich des objektiven Lan­desverrats schuldig gemacht habe. Schärfer noch als der Vorwärts" spricht sich die bürgerliche Presse aus, von der dieV o s s i s ch e Zeitung" in besonderen Betrachtungen über die politische und juristische Seite des Prozesses zu den einheitlichen Schlußfolgerungen kommt, daß das Urteil mit den Ergebnissen nicht zu vereinbaren ist. Namentlich glaubt das Blatt, daß es gar keinem Zweifel unterliegen könne, daß ein Gericht, das während des Krieges über die gleiche Frage Recht zu sprechen gehabt hätte, aus der, wie man sagen darf, gerichtsnotorischen öffentlichen Tätigkeit des Angeklagten, oh­ne weiteres den Schluß gezogen hätte, daß hier von einem Landesverrat auch nicht im Entferntesten die Reds fein könne. DasBerliner Tageblatt" findet die Argumentation des Ge­richtes unverständlich und schreibt:Die Beendigung des Streiks war notwendig, damit der Kriegsmacht des Reiches kein Schaden zugefugt werde. Wenn also Ebert an der Streikleitung teilnahm, um den Streik zu beenden, und wenn er zur Erreichung dieses Zieles so handeln mußte, wie er gehan­delt hat, dann wollte er der Kriegsmacht des Reiches keinen Schaden zufügen, sondern wollte diese Schädigung verhüten. Politisch ist der Sachverhalt, Hfl die Reinheit der Absichten, die Eberts Haltung im Januarftreik bestimmt haben, nunmehr hoffentlich für die deutschnationale Presse endgültig geklärt. DieGermani a" ist der Ansicht, daß Veranlassung und Verlauf des Magdeburger Prozesses gezeigt haben, daß die deutsche Praxis in politischen Prozessen, namentlich wenn das Staatsoberhaupt beteiligt ist, dringend einer Aenderung bedarf. Man brauche dabei nicht auf die frühere Majestätsbeleidigung praktisch zurückzugreifen. Aber den Rechtsschutz, den heute der Reichspräsident genieße, genüge bei weitem nicht. Ein Skandal sei es geradezu, wie der Magdeburger Prozeß ohne Rücksicht darauf, daß noch gar keine Entscheidung gefallen war, in der Oppojitionspreffe ausgeschlachtet wurde" Von der Rechtspresse ist dieDeutsche Allgemeine Zei­tung" sehr zurückhaltend, die denn auch sagt, der Leumund der beiden Entlastungszeugen für Rothardt sei nicht besonders erfreulich gewesen. Ganz im Gegensatz dazu baut derLo- kalanzeiger" seinen Kommentar auf die gerichtliche The­se auf, daß Landesverrat im Sinne des Paragraphen 89 vor­liege und sagt dann sogar:Ob nicht schon jetzt aus dem, was bas unabhängige Magdeburger Schöffengericht heute ausge­sprochen hat, bestimmte politische Folgerungen gezogen werden müssen, darüber mögen die Herren, die es in erster Reihe an­geht, sich unverzüglich schlüssig werden. DieK r e u z z e i t - u n g versteigt sich nicht bis zu der verhüllten Forderung auf Rücktritt des Reichspräsidenten als Folge des Ausgangs des Prozesses, sieht aber in dem Verlauf ganz allgemein eine Ver­teidigung der Haltung der Sozialdemokratie. DieDeutsche Tagesztg." sagt in nackten Worten, dem Präsid. des Deut­schen Reiches sei nun vor aller Welt bescheinigt worden, daß er schuldig eines der schlimmsten Verbrechen des deutschen Strafrechtes sei. DieDeutsche Zeitung" schließlich ist überzeugt, daß Ebert nach diesem Urteil für alle Zeiten er­ledigt ist.

Aus Studt und Land.

Friede auf Erden!

, $,le ?l t e m p a u f e hat uns das vergangene Jabr ge- raebt, die es uns vergönnt, seit langer Zeit zum ersten Male wieder mit einem Gefühl innerer Spannungsgelöstheit uns dem Etnumungszauber des deutschesten aller christgermanischen Fe­ste hinzugeben. Gewitz, Millionen deutscher Menschen wissen auch in diesem 3ahre nicht, womit sie ein dürftiges Bäumchen, mit ärmlichen Flitter behängt, bezahlen sollen. Bitterste Not schreitet durch Stadt und Land, soweit das Volk der Deut­schen siedelt. Aber die Zeit hat doch ihren Tage und Taten hinpeitschenden Atem verloren. Unter dem Weihnachtsdaum wird uns, wenn auch nur im engsten Kreise der Familie, wie­der der Sinn des WortesFriede" verständlich. Mensch­lich persönliches Fühlen schwingt wieder, ungestört durch die rasende Unrast eines ungreifbaren, unhemmbaren Lebensdran­ges, unter dem Stern dessen, der uns Menschen aus der Milde seiner tiefen, leuchtenden Göttlichkeit heraus auf Augenblicke wenigstens mit überirdischem Licht zu begnauigen vermag. Und zugleich empfinden wir, in stärkster Unmittelbarkeit, diesen Fernen, Gesegneten als Wecker unserer volkseigontümlichen Wesenswelt, als Vollender dessen, was zur Wintersonnenwen­de einst Glaube jmb Ahnen unserer Stammesart war. Krö- uung und letzte Tiefe endlich ist uns im Weihnachtsbrauch die

Ergebung des Kindgedankens über alles Wissen und Wollen. Jn unseren Kindern, für unsere Kinder vollendet sich, unter dem Zeichen des lichten Knaben in der Krippe, alles, was an Frie­de, Freude und juükbtftarKer Weisheit das Fest der Feste in sich begreift.

Und doch, sobald wir aus dem Lichtschein unseres Zimmers heraustreten oder auch nur herausdenken, packt uns wieder der oweifel an Heil und Heiligtum. "Friede auf Erden . . ." Wie ein Hohn klingt es uns, dem Volke der Friedlosigkeit, die wir die Unfrisdenlast der Welt als hartes Marterhol; tragen. Man peitscht uns vielleicht nicht mehr mit Skorpionen, sondern nur noch mit Peitschen. Man jagt uns augenblicklich nicht in atemberaubender Hast steile Berge empor. Aber der Weg ist steinig und dornenvoll geblieben. Die Last, die wir tragen, ist nicht erleichtert sondern beschwert.Friede, Friede", ist das erste und letzte Wort unserer Peiniger, sobald sie nur den Mund öffnen. Aber wir empfinden in Bitterkeit die Heuchelei als Pfeffer und Sal; in unseren klaffenden Wunden.

Friede auf Erden . . ." Wo? Wo herrscht Friede, wenn man aus dem Bannkreis engster Familien- u. Freundschafts- gemeinftbaft keraustritt? Herrscht Friede in unserem Volke? Sucht einer den anderen, ein Stand den anderen, eine Ge­sinnungsgruppe die andere, auch nur eine Ehristengemeinschaft die andere zu verstehen? Eher demütigen sich Deutsche vor den gehäßigten äußeren Gegnern, als daß sie dem anders gesinnten Volksbruder die Hand entgegenstrecken. Zwei Wahlkämpfe mit ihren haßvollen Begleiterscheinungen haben uns fast am Gedanken der Friedensgemeinschaft verzweifeln lassen, wie sie

sich als selbstverständlich einem von außen her geknechteten Volke aufdrängen sollten.

Und wie steht es draußen aus? Eines großen Volkes Schick­sal und Leistung ist Auswucherobjekt der Wechsler und Welt- pharizaer geworden, die den, mit drohenden Paragraphen ver­schwenderisch ausgestatteten, Schuldschein uns als kleinstes der Uebel aufgezwungen haben. Nicht mehr für uns, sondern für einen Moloch sollen wir arbeiten.

15 Millionen Deutsche sind in Europa auf zwölf Staaten aufgeteilt. 3n der T s ch e ch e i sind über 2000 deutsche Volks- schucklassen aufgelöst. Den Deutschen dort, im Baltikum und in Rumänien wird ihr Grundbesitz geraubt. 300 000 Albaner haben drei Vertreter im Völkerbund. 3 einhalb Mil­lionen Deutsche in der Tscheche, werden durch ihren Todfeind, den Tschechen, vertreten. Die mohammedanischen Untertanen Italiens haben in Tripolis freien Gebrauch der Muttersprache in Kirche und Schule. Die S ll d t i r o l e r dürfen nur noch in der Familie deutsch sprechen. 6 Millionen Deutsche in Elsaß- Lothringen haben selbst nach Meinung desPazifisten" Herriot keine Rechte auf den Gebrauch ihrer Muttersprache. Der erste Adventssonntag brachte in Polen haßtriefende Kundge- bungen für dieBefreiung der unerlösten Gebiete" (Ostpreu­ßen, Westoberschlesien). Minister und hohe Staatsbeamte be­teiligten sich daran. Millionenheere in vollendeter Rüstung sind rings um unserer armes Land anfmarschiert. öft das alles Friede?" Sieht das auch nur so aus, als ob die Botschaft der Weltweihnacht sich erfüllen werde, das uralt heilige Friede auf Erden?"