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Ful-aer Kreisblatt, Anzeiger für Rhön un- Vogelsberg, Ful-a und Haunetal
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Numme^M Sonntag, den 12. AM 1925.59.12.) Fahrgang.
Ale Räumung von Duisburg, Düfskidorf und Ruhrort.
Berlin, 11. JuH, (Sig.-Snformationsbienit. Lelegr.) Wie mir soeben von unterrichteter Seite erfahren, ist die Rcichsre- gierung der festen Ueberzeugung, daß die Lankttonsstädte Duis bürg, Düssârf und Ruhrort gleichzeitig mit dem Ruhrgebiet geräumt werden. Die Aeußerungen des belgischen Außenmi- Visiers Vaudervelde, wonach die Räumung des Sanktionisge- gebietes eine Angelegenheit aller Alliierten sei, geben noch nicht die Veranlassung, an die Absicht einer böswilligen Hinausschiebung der Räumung des Sanktionsgebietes zu glauben. Immerhin hat sich die Reich sregierung veranlaßt gesehen, auf diplomatischem Wege eine Klarstellung dieser Angelegenheit zu I erreichen.
Jie Dipismatie auf dem toten Punkt.
Berlin, 11. Suli, sLig.-Snfbrmationsdienst. Lelegr.) Bou unterrichteter Seite erfahren wir, daß die seit den letzten zehn Lagen im Gange befiMichen diplomatischen Londierungsakti- onen der Reichsregierung in London und Paris, die'sich mit der Licherheits- und Lntwaffnungsfrage lbeschäftigen, bisher absolut keine Fortschritte gezeitigt haben und augenblicklich auf einem toten Punkt angelangt sind.. Der einzige Erfolg dieser diplomatischen Aktionen könnte darin bestehen, daß die Ent- waffuungsfrage auf Anregung der deutschen Regierung vorläufig nicht mehr erörtert werden soll, bis die Frage des Sicher heitspaktes entschieden ist.
Ein Fortschritt in den deutsch- franz.WirtschaMverhündlungen
wtb. Paris, 11. 5uli totes. Die Besprechungen die in den letzten Lagen zwischen Staatssekretär Dr. Lrendelenburg und Haudelsminister Lhaumct und zwischen den beiderseitigen Delegationen über bis deutsch-französischen Wirtschaftsverhandlungen stattgefunden haben, haben erfreulicherweise noch zu einem Leilergebnis geführt. Bekanntlich wurden in den letzten Monaten neben den allgemeinen Verhandlungen über die Regierung gewißer besonders dringlicher Wirtschaftsfragen des
Sir
der deuWen WtM
Die Rote der Botschafterkonferenz über die neuen Bestimmungen für die zivile Luftfahrt hat in allen beteiligten Kreisen berechtigtes Aufsehen und stärksten Unwillen hervor- üs^ufen. Wir sind, unterrichtet aus bester Quelle, in der Lage nähere Einzelheiten über Art und Zweck dieses neuen Druck- mittois bas lediglich den Zweck verfolgt, dem Aufblühen UuitWanbs auf dem Gebiete der Zlugtechuik erneute und un- - überbrückbare Schwierigkeiten in den Weg zu legen, mitzutei- t:e Gotschalfterkonferen; geht von den Bestimmungen des Londoner Ultimatums vom 5. 5. 1921 aus. Durch die Annahme der Rote vom 29. Such 1921, bie im Londoner Ultimatum vom 5. 5. 1921 gefordert wurde, haben wir anerkannt:
„Deutschland muß die Begriffsbestimmungen anerkennen, die von den alliierten Regierungen aufgestellt werden und dazu dienen können, die Zivilluftfahrt von W der durch Artikel 198 des Vertrages von Versailles verbotenen militärischen Luftfahrt zu unterscheiden. Die alliierten Regierungen werden durch eine dauernde Ueberwachung sicherstellen, daß Deutschland diese
i Verpflichtungen erfüllt." Unsere Verpflichtungen enthalten also:
1. Anerkennung der Begriffsbestimmungen zur Unterscheidung.
2. Anerkennung des Kontrollrechtes. der Uebersendung der ersten Begriffsbestimmungen - , ® "'r deutschen Regierung mitgeteilt, daß diese alle zwei 'derr technischen Fortschritten, geändert werden Breits im Mai 1924 fällig. Die deutschen Vorschläge sind aber nicht beantwortet worden, die V deutschen Lustfahrinteressenten hat dann $ ’S**«, »i« Mt H^iO iib.rfanM« ^jM,U . "«™„ «-B«, ohne âr dâ berechtigt«, gen, sonde L ^ustsahrt-Sndiistrie Rechnuntz zu tra- sungen in die Beqâb^ unerhörte Berschär-
Meinen erfahren wir hierzu: ^^ ^beten, die PS-Zahl der Motoren der Wetätiau» ^^ ^ ?“ orböhen, um eine wirkliche ve unsportliche ?U Eichen. Regel 1 ist aber unverändert ge-
Saargebietes' verhandelt. Diese Beratungen sind nach schwierigen Verhandlungen der letzten Lage und Rächte heute morgen zum Abschluß gelangt. Der Lext eines Abkommens ist im Auftrag der beiden Delegationen von Geheimrat v. Friedberg und von Ministerialdirektor Serrngs bereits paraphiert worden und wird im Laufe des heutigen Lagos vom Botschafter von Hoesch und Staatssekretär Dr. Lrendelenburg und dem Minister Briand und Lhaumet in deutscher und französischer Sprache unterzeichnet werden. Da die heutigen Verhandlungen unterbrochen worden sind, mußte das Lowderabkommen über das Laargebiet, das bisher als ein Zusatzabkommen zum deutsch französischen Handelvertrag gedacht war, in einem etwas engeren Rahmen gestellt werden. Dies gilt besonders für die Dauer des Abkommens, die in Erwartung der bisherigen Verhandlungen nur auf 4 Monate bemessen ist. 5m übrigen besteht der wesentliche Inhalt darin, daß über die Ausfuhr gewisser Erzeugnisse des Laargebietes ins deutsche Zollgebiet und die Einfuhr gewisser deutscher Rohstoffe und Fertigfabrikate ins Laar gebiet Zollfreiheit oder. Zollvergünstigungen gewährt werden.
Gerüchte über einen AMritt Ir. Stresemanns.
Berlin, 11. Lull. (Lig.-Lnformationsdienst. Lelegr.) 5m Reichstag ist heute das ganz unkontrollierbare Gerücht verbrei tet, daß Außenminister Dr. Stresemann die Absicht habe, von seinem Posten zurückzutreten, wenn es ihm nicht gelinge, M erreichen, daß die deutschnatiouale Reichstagsfraktion die Poli tik des Reichskabinetts in der Sicherhoitssrage anzuerkennen. Es werde schon jetzt in Erwägung gezogen Dr. Stresemann im Falle seines Rücktritts den Londoner Votschafterposteu anzubieten. 5n den Aogierungskreisen lehnt man jede Aeußerung zu diesen Gerüchten ab.
Tagung des Reichstags bis Mitte August?
Berlin, 11. Juli. s Lig.-Lnformatio nsdienfl. Lelegr.) 5n parlamentarischen Kreisen verlautet, daß es notwendig sein werde, den Reichstag mindestens bis zum 10 oder 15. August beisammen zu lassen, wenn die Reichsregierung darauf besteht,
Regel 2 verbietet jedes Luftfahrzeug, das ohne Pilot fliegen kann. Durch die Aufrechterhaltung . _jer ^tegel ist eine Weiterentwicklung von selbsttätigen Postslugzeugen und dergleichen für uns ausgeschlossen.
Regel 3 verbietet Flugzeuge mit Einrichtungen für Bemannung Diese Bestimmungen sind jetzt so verschärft daß eigentlich jedes Flugzeug als militärisch bezeichnet werden kann. . ^Die zugebilligte erhöhte Geschwindigkeit ist für uns keiner lei Erleichterung, da die zu gelassene Gipfelhöhe dieselbe geblieben ist. Auch die bewilligte Höchstmenge an Betriebsstoff ist dieselbe geblieben.
Die Größenverhältnisse der uns zugebilligten Lenkluftschiffe sind ebenfalls nicht geändert worden, obwohl gerade die Fahrt des Z. R. 3. süßer nochmal so große als die uns zugebilligten größten Luftschiffe bewielen hat, daß Lulftschifse überhaupt nur für den Berkehr in Frage kommen, wenn sie wenigstens diese Größe haben.
Sn der alten Regel 8 und 9 war bisher gefordert worden, daß Luftfahrzeuge, Führer und Führeranwärter listlich geführt werden müssen, desgleichen sollten die Vorräte an Motoren und Ersatzteilen nicht über bestimmte Mengen hinausgehen. Diese beiden Regeln gingen bereits über das im Londoner Ultimatum gi forderte hinaus, sind aber von der deutschen Regierung aus« Mubrt worden, weil man unseren guten Willen zeigen wollte. Die Folgen sieht man in den neuen Regeln 8 und 9 in denen bie all werten Regierungen das Recht für sich in Einspruch neh- lufu, Rachweise der Einfuhr, Durchgangseinfuhr und der Aus fuhr für alle Flugzeuge und alles Luftfahrtgerät mit allen Einzelheiten zu erlangen. Der Fndustrie-Spionage ist dadurch Eür und Gor geöffnet. Eine Geheimhaltung von Konstruk- tioneu, Zeichnungen usw. ist nicht mehr möglich. Die bisherige Möglichkeit, neue Motoren zu bauen, ist in Frage gestellt.
Diese Forderungen führen, wie von maßgebender Seite erklärt wird, zu einer Vernichtung der gesamten deutschen zi- Dilen Luftfahrt. Zahlreiche Arbeiter werden brotlos werden, die Konstrukteure werden ins Ausland gedrängt, der deutsche Luftsport wird aufgehört haben, zu bestchen.
.Die Reichsregierung muß daher alles anfwenben, um diele ernste Gejayr, die der deutschen Flugtechnik droht, zu beseitigen.
die dringlichen Vorlagen noch vor den Reichstagsferien zu ver abschiedeu. Da die außenpolitischen Entscheidungen sich infolge der Haltung der Reichsregierung wahrscheinlich verzögern wer den, habe das Parlament ein lönteresse daran, nicht eher in Serien zu gehen, bis die außenpolitische Aussprache, durchgeführt ist. Da aber die Reichsregierung die deutsche Antwort an Frankreich erst in der zweiten Hälfte des Monats Luti ab- s enden wolle, werde es vor Ende 5u(i nicht zu einer Debatte über die Licherheitsfrage kommen können.
Französische Schikane am Rhein.
wtb. Mainz, 11. 5uli. telef. Die Vesatzungsbehörde hat zur deutschen Rosenschau das Beflaggen von Privatgebäuden verboten. Das Schmücken mit Girlanden und Blumen wurde gestattet. Am 20. ds. Mts. muß jedoch jeder Schmuck beseitigt sein. Eine Reihe von früheren Armeemärschen und anderen ist aus den Programmen der einzelnen Veranstaltungen gestrichen werden.
Die Lage in China wieder bedenklich.
wtb. Kanton, 11. 5uli. telef. Die Stadt ist rnhig. Ls sind aber Anzeichen vorhanden die einen neuen Antrieb gegen die Ausländer befürchten lassen. Aufreizende Plakate zeigen wieder indische Soldaten die Lhinesen morden, und Frauen und Kinder, die weinend Zusehen müssen, wie ihre Männer und Väter niedergemetzelt werden. Auch Bilder der bei den Unruhen Getöteten sind in großer Zahl ausgestellt.
Eine Konferenz Amundfens mit Eckener wegen des Rordpolfluges.
wtb. Berlin, 11. 5uli. telef. Die „Berliner Zeitung" „Am Mittag" erfährt, daß auf eine Anfrage Roald Amund- scns Dr. Eckener brieflich sich bereit erklärt habe innerhalb der nächsten 14 Lagen mit Amundsens und Ellsworth in einer nordischen Hafenstadt zusammenzutreffen. Damit werde der Plan eines Zeppelinbaues zur Erreichung des Pols einen wesentlichen Schritt vorwärts gekommen sein.
Der WÄiterror des Reichsbanners.
ön dem Prozeß gegen den Landwirt Rehnig wegen der Erschießung des Reichsbannermanns Schulz in der Lunsbrucker Straße, über die wir seinerzeit berichteten, wurden Rehnig aus Kosten der Staatskasse freigesprochen und der Haftbefehl gegen ihn ausgehoben.
ön der Urteilsbegründung heißt es u. a.: Der Angeklagte befand sich auf der Flucht gegenüber einer großen Menschenmenge, als er den tödlichen Schuß abgab. 5n solcher Situation war der Gebrauch einer Schußwaffe keine Ueberschreitung der Notwehr, denn er war mit Stöcken beworfen worden, und es lind mindestens auch Schläge nach ihm geführt worden. Die Llbsicht der Reichsbannerleute, ihn festzunehmen, war keine rechtmäßige. Es kam ihnen bei der Verfolgung auch darauf an, den Angeklagten zu schlagen. Sobald solche Lendenzen in die Verfolgung hineingetragen werden, ist diese eine rechtswid- rige. Als der Angeklagte die Pistole zog, war er bedroht. Die Reichsbannerleute hatten kein Recht, selbst wenn sie sich beschimpft gefühlt haben sollten, gegen ihn mit Stöcken vorzugehen. Er befand sich in Notwehr und mit der 'Verteidigung ist das Gericht der Ansicht, daß ein Gummiknüppel zur Vereidigung nicht ausgereicht hätte. Daher waren die Srenren der Notwehr nicht überschritten. Der Haftbefehl wurde ach- gehoben.
Ein sehr anschauliches Bild der Vorgänge gab der italienische Student Victor Amoruso, der Zuschauer der Vorgänge war.^ Er stand schon zehn Minuten auf der Promenade, zwei Scbritte entfernt von Rehnig. Der Zeuge führte aus, als der Propogandawagen vorbeikam, hat Rehnig nichts gesagt, nur gelacht, „spott weise . Da kehrten zwei Reichsbannerleute, die da^ gesehen hatten, um, und verlangten eine Erklärung, und es kam zu einem heftigen Wortwechsel, den der ötaliener nicht verstand. Er bemerkte aber, daß das Fähnchen weggenom- men werdens sollte. Der Angeklagte nahm es vom Rade ab unb hielt es auf dem Rücken. Ein junger Mann von etwa 14 Satiren machte sich von hinten heran und nahni die Fahne weg und zerriß sie. Der Zeuge sagt dann daß sehr erregt ge- sprochen worden sei. Nach fünf Sekunden zog der Angeklagte einen Revolver und schrie zweimal laut, mau solle mruck- treten. Darauf versuchten' die anderen, mit Stöcken ihm die Waffe zu entreißen. Rehnig gab einen Schreckschuß ab und lief davon. Es wurden Stöcke nach dem Fliehenden geworfen und gerufen: „Schlag ihn totl"