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Fuldaer Kreisblatt, Anzeiger für Rhön und Vogelsberg, Fulda- und Haunetal
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ghü^Hëi Dienstag, den 21. Fuli ISA. ZS. <L> MrgmiL
Die EanktioMiidte Duisburg, Düsseldorf und
zweifellos am 16. August gertiumt.
Berlin, 20. 3uli. (Lig.-SnformationLdieust. Lelegr-) 'Die Berliner Regierung^tän weisen im Zufawnrenhang mit dem nunmehr veröffentlichten Räumungsprogramm der alliierten Besatzungsmächte darauf hin, daß die Bekanntgabe des Räu- mungstermins für die Lanickionsstädte Duisburg, Düffeldorf und Ruhrort anscheinend nur wegen formaler Schwierigkeiten unterblieben ist. Es könne keinerlei Zweifel daran bestehen, daß die Sanktionsstädte am 16. August geräumt werden. Die Beunruhigung, die in den deutschen politischen Kreisen entstanden sei, müsse vorläufig als gänzlich unbegründet bezeichnet werden. Zwischen der Aeichsregierung jund den Besatzungs- Mächten haben übrigens vor einiger Zeit Besprechungen slatt- gefunden, deren Ergebnis darin bestand, daß auch deutscherseits die erforderlichen Matznahmen getroffen werden, um einen reibungslosen sBerlauf der Räumungsmatznahmen »u gewährleisten
Das Schicksal der Reichsamnestie.
Berlin, 20. 3nli. Lig.-Snformationsdienst. Lelegr.) Die Aurnestlovorlage der Aeichsregierung wird auf Wunsch der Parteien mit Dringlichkeit behandelt werden, und ebenfalls vor den Reichstagsferien Mr Verabschiedung gelangen. Wie wir erfahren, hat eine Besprechung zwischen den Linksparteien stattgefunden, in der vereinbart wurde, eine Reche von Zusatz- anträgen zu der Amnestievorlage cinzubringeu. Sollten diese Anträge nicht angenommen werden, so wird die Opposition für die ^Regierungsvorlage stimmen. Die Reichsamnestie wird gleichzeitig mit den Amnestien der Länder zur Verkündung gelangen.
Zur Kündigung des deutschspanisKen Kandelsvrrtrages.
Berlm, 20. 3uli. fLig.-3uformationLdienst. Lelegr. Das Bekanntwerden der Tatsache, daß der deutsch-spanische Handelsvertrag von der Aeichsregierung tatsächlich gekündigt wor de» ist, bat in den politischen und industriellen Kreisen einige Bestürzung hervorgerüfen. Die Aeichsregierung wird dauernd im Nachfragen bestürmt, sodaß das amtliche Kommunique, das am Sonnabend herausgegeben wurde, noch durch weitere Aufklärungen der Regierung ergänzt werden soll. Die außerhalb der Regierung stehenden Parteien beabsichtigen sogar, die Ae- greruug im Reichstag zu interpellieren. Auch bei der Deutschen Bolkspartei und teim Zentrum hat die Kündigung des deutsch-Spanischen Handelsvertrages großes Aufsehen hervor- gerujen und wird nicht ganz einheitlich gebilligt.
Bor der nußenvolitischen ReichstagsdebaNe
Wie man aus Regierungskreisen erfährt, hat sich das Rechskablnett ausdrücklich damit einverstanden erklärt, daß nach Beendigung der großen außenpolitischen Aussprache die m den Kommenden Lagen im Reiichstag stattfindet und- die vor aussichtlich bis Sonnabend dauern wird, nur eine einfache Bü- ligungsformel eingebracht wird, in der die Zustimmung des Parlamentes zu der Rsgierungserklärung zum Ausdruck kommt. Man will nämlich auch den außerhalb ber Regierung stehenden Parteien die Möglichkeit geben, für die Regierung ?u stimmen, ohne daß damit die Vertrauensfrage an sich ge- geneu ist Schon jetzt kann man feststellen, daß beispielsweise
Demokraten ohne weiteres für eine Billigungsformel stim- Lo ""^ '^1? somit der Oweck erreicht werden kann, ^lleb h •ICt“ltd '?"Eher eine möglichst große parlamentarische Wa- 1 Jur. bw außenpolitischen Liitscheidungen zu schaffen, stelluna ch L «betrifft, so hat ihre Oppofitions- ren bah fi» m M ^L®11“. Derartige Verschärfung erfah- und'sich zum mind ^nl.^ur die Regierung stimmen wird und ligunqsformel ^ ^" "^ stimme enthält. Gegen die Bil- stimmeii. w Er die Völkischen und die Kommunisten
^egiermS^ M â Parteien also auch die heit'spakt abgeben " ^^ Erklärungen über den Sicher- Abstand nehm»» ü. ' 'c ^rgteruniMpavteiM- werden davon Klärung idarmleo'" Standpunkt durch eine gemeinsame Lr- muliermia ^ Ech Btt darauf ankommt die For ter ihr stehend besonders zu nuancieren. Ob-
• t • ^^âieu restlos gebilligt ,nM, ergeb sich immer 2 * * «bedeutende Abweichungen in der Aâ Jung Xr lbirmr;llM^ Abweichungen in der Auffaif- Uber b-e Möglichkeiten eines Sicherheitspakte; und über
Die Berabschiedung der Zoll- vorlage gesichert.
Berlin, 20. juli. fLig. -Informationsdienst. Lelegr. Wie wir hören, ist zwischen der Aeichsregiermrg und den Regierungsparteien nunmehr die bindende Vereinbarung getroffen worden, datz die Zollvorlage unter allen Umständen noch vor den Reichstagsferien verabschiedet wird. Man nimmt an, daß es im Laufe der kommenden Woche gelingen (oird, Miucbj Mas Kompromiß über die Zollsätze für die Landwirtschaft zustande zu bringen. An eine Vertagung des Reichstages dürfte vor dem 6. August nicht zu denken sein.
Keine größere Ausländsanleihe geplant.
wtb. Berlin, 20. Suli. telef. Zu der vom „Lcho de Paris" gebrachten Aeußerungen über eine geplante jdentsche Anleihe, wird den Blättern mitgeteilt, daß deutscherseits an eine größere Ausländsanleihe im Augenblick nicht gedacht wird
63000 niederschlesische Textilarbeiter vor der Aussperrung.
wtb Görlltz, 20. 3uli. telef. Die Arbeitgeber der schlesischen Textilindustrie haben beschlossen, die Streikenden iam 21. 3uli auszwsperren, falls die Arbeit heute nicht wieder ausgenommen wird. Bon dieser Aussperrung würden 63 000 Arbeiter betroffen. Der Schlichter der Provinz Aiederschlesien hat inzwischen Verhandlungen zur Regelung der Löhne in der gesamten Textilindustrie auf Mittwoch anberaumt.
80 Sitze Gewinn der Linksparteien bei den französischen Generalratswahlen.
wtb. Paris, 20. Juli. telef. Dem heute Mittag festgestellten vorläufigen Ergebnis der Generalratswahlen Entnimmt ,^avas", daß die Linksparteien 80 Sitze gewonnen haben. Da von entfallen auf die radikalen Solialisten 59, auf die republikanischen Sozialisten 2 und auf die Sozialisten 19. An dem Verlust der übrigen Parteien sind, die Konservativen mit 6, die Liberalen mit 42, hie Linksrepublikaner mit 28 und die Kommunisten mit 4 Sitzen beteiligt. (Siehe auch unter Rubrik Aus der Lagosgeschichte.)
die Zwecksmäßigkeit des sofortigen Beitritts Deutschlands zum Völkerbund. So unterscheiden sich beispielsweise die Deutschnationalen in ihrem Standpunkt sehr wesentlich von den ande- ren Regierungsparteien, da sie in ihrem Skeptizismus kaum an das Zustandekommen eines Sicherheitspaktes glauben, wäh rend es der Deutschen Bolkspartei und dem Zentrum sehr ernst damit ist, die ganze außenpolitische Situation durch die Lösung der Sicher hei ts frage auf 3 obre hinaus zu klären und die ^Gefahr ernster Konflikte zwischen Deutschland'und den Alliierten soweit als irgend möglich auszuschalten. Die Deutsch nationalen -glauben durch ihre Haltung der Regierung vollkommen fleie Hand zu geben, aber die anderen lRegierungs- paiteien bestehen dagegen ausdrücklich auf dem einmal aufge- steüten Grundsatz, daß alle Möglichkeiten einer Verständigung mit den Westmächten unbedingt erschöpft werden müßten. "
jmmerhin hat die Reichsregierung die Gewißheit,^ daß die Veutschnativnalen im entscheidenden^ Moment nicht barmt denken können, nachträglich der Unterzeichnung eines Sicherheitspaktes irgendwelchen Widerstand ent gegen zu setzen. Das Sei handlnugsprogramm, das man deutscherseits im Falle des ZustandekvmWns einer Konferenz ausstellen wird, wird die beutftben Mindestforderungen enthalten, ohne die ein Sicher- Heitspakt für Deutschland wertlos fein würde. Werden die deutschen jordernngen von der Gegenseite angenommen, dann müssen auch die Deutschnationalen aus ihrer gegenwärtigen Haltung die letzte Konseden? zeigen und die Annahme des Pak tes durch ihre Zustimniung sichern, jusofern ist also die parlamentarische Situation vollständig geklärt, sodaß der AuSgang c ei bevoiltehenden außenpolitischen Aussprache die volle außen politische Aktionsfähigkeit des Reichskabinetts Luther garnicht mehr ,m Frage -stellen kann.
LLalienisch-jugoslawisches Abkommen.
wtb. Mettuno, 20. 3uli. telef. 3m Schloß San Gallo sind die auf der italienisch-jugoslawischen Konferenz getroffenen Vereinbarungen von Mussolini und den jugoslawischen Bevoll mächtigten Antonievitsch und Rgbar unterzeichnet worden. Ls Handelt sich hauptsächlich um die Regelung der durch das Abkommen von Santa Margherita zuriickgestellten Fragen über den Verkchr zwischen Zara und dem Hinterland und die Verhältnisse in den Häfen von Fiume und Lusak, Jotvie^m gemeinsame Fragen der sozialen Versicherung.
Ile Aufwrrtunssbestimmungen. - Sie ReMstlage auf Grund der neuen Geseke.
Rachdem das Gesetz über die Auswertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz) angenommen wor den war, ist am 16. 3uH durch den Reichstag auch das An- ieihe-Ablösungsgesetz zur Annahme gelangt.
Das Problem der Aufwertung hat die öffentliche Meinung tiefer aufgewühlt als beinahe irgendeine Angelegenheit der letzten jähre. Ls steht wohl röcht zu erwarten, daß die hochgehenden Wogen der Lrregung sich ohne weiteres glätten werden. Die Anhängerschaft des — wie man feine Auffassung auch sachlich werten mag — jedenfalls tapferen Dr. Best wird auch weiterhin versuchen, ihre Ansprüche, die sie aus tiefster Ueberzeugung für. gerecht hält, weiter zu verfolgen. Auch wissen wir aus mancherlei Lrfahrungen, daß ein Gesetz in diesem neuen, voneinander widerstrebenden Interessen hin und Herge- zogemen Staates häufig keinen Abschluß sondern nur eine Ltap pc auf dem Wege zu einer endgültigen Regelung bedeutet, jedenfalls aber ist gegenwärtig einmal ein rechtlich unbestrittener Zustand erreicht, mit dem gerechnet werden muß. Die wichtigsten Vorschriften des umfangreichen Aufwertungsgesetzes dessen Aufbau wie der fast aller Kompromißgesetze, keineswegs einfach ist, sind die folgenden: . .
1. Allgemeines.
Das Aufwertungsgesetz befaßt sich nicht — wie besonders hervorgehoben sei — etwa mit sämtlichen Rechtsbeziehungen, bei denen einer der Kontrahenten im Verlaufe der letzten jähre infolge der Geldentwertung zu Schaden gekommen ist. Abgesehen von den öffentlichen Anleihen, die im Ablösungsgesetz besonders behandelt sind, befaßt sich das Aufwertungsgesetz nur mit den in ihm besonders genannten Rechtsverhältnissen, deren wichtigste Hypotheken, ferner sog. Vermögensanlagen, Grundschulden usw. judustrie-Obligationen, Ansprüche gegen Sparkassen sowie aus Pfandbriefen und Versicherungsverträgen sind. Soweit aus anderen Rechtsvcrhältniffen — namentlich gegenseitigen Verträgen, die grundsätzlich nicht unter das Aufwertungsgesetz fallen — Ansprüche auf Aufwertung geltend gemacht werden sollen, muß dies vor den ordentlichen Gerichten geschehen. Hier werden vielfach die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über ungerechtfertigte Bereicherung u. ä. maßgebend fein. Ls ist keineswegs gesagt daß Personen, die Aufwertungssprüche solcher allgemeinen Art geltend machen wollen, durch das Fehlen einer gesetzlichen Sonderregelung benachteiligt sein werden. Die Gerichte sind vielmehr in der Lage ihrem Billigkeitsgefühle — das praktisch in Aufwertungspro- zessen fast stets die entscheidende Rolle spielt — völlig freie Auswirkung zu geben. So wird es häufig geschehen, daß in Prozessen vor den erbens lieben Gerichten eine Aufwertung zu- erkannt wird, die ganz bedeutend über die in den Aufwertungs gesehen vorgesehenen Grenzen hinausgesetzt.
Nach den
Vorschriften
des Aufwertungsgesetzes, dem wir uns jetzt hier zuwenden, werden die in diesem Gesetze benannten Ansprüche, soweit sie auf Mark ober eine sonstige nicht mehr geltende inländische Währung lauten, aufgewertet. Bedingung ist, daß ein Rechtsverhältnis, für das Aufwertung begehrt wird, vor dem 14. Februar 1924 (an diesem Tage ist die dritte Steuernotverordnung in Kraft getreten) begründet ist. — Die Berechnung der Aufwertung erfolgt derart, daß Zunächst einmal der Goldmarkbetrag festgestellt wird, den die aufzuweitende Forderung am Lage des Entstehens hatte. Für Ansprüche, die vor dem 1. januar 1918 erworben sind, ist der Goldbetrag gleich dem Nennbetrag. Der im Aufwertungsgesetze jeweils bestimmte Aufwertungs-Prozentsatz wird von dem vorbezeichneten Goldina rk be tra ge berechnet.
Beispiele:
1. Lr.werb einer Hypothek im Betrage von 10 000 Mark juli 1917, Goldmarkbetrag 10 000 Mark, Aufwertungssatz 25 Prozent, Aufwertungsbetrag — 2500 Mark.