H « n a u, Donnerstag den 25. März 1858.
Ernennungen und Beförderungen.
Seiitc Königliche Hoheit der Kurfü'rst haben allergnädigst geruhet:
den vi dem erledigten lutherischen Diakonat und der tristen Predigerstelle zu Schmalkalden prüfen« tirtfn außerordentlichen Pfarrer Lorenz "B e r n h a r d aus Marburg zu bestätigen;
die Baueleven Jakob Kullmann aus Hanau und Wilhelm Gern er aus Marburg zu Baukommissaren, Ersteren in Marburg, Letzteren in Rvden- bcrg, provisorisch zu bestellen.
L-e-ne Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Obersinanzastessor Gustav Reimerdeö von dem Obersteuerkollegium zur Oberzolldirektion in gleicher Eigenschaft ^u versetzen, und
ben ^üifereBisor' Eduard Gerhardt zu Cassel zum Leistenten bei dem vereinsländ,schen Haup>tzvll- amte zu Bremen provisorisch zu ernennen.
Seine Königliche Hoh.eit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem Kanzlisten Johannes Kaspar Flügel bei bem Kr.egsm.n.ster.um das Prädikat „Registrator« zu veNelhen; " 3
den Kanzlisten Wilhelm Gla'nzer bei der Kriegs, v^-ti'ng Aum Repositar bet dem Militair-Oekono- miedepartement zu ernennen, und
den Kanzlisten Ludwig Crede bei der Reqierunas- kommilsivn zu Schmalkalden in gleicher Eigenschaft zur KriegSverwaltung zu versetzen. a 9
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die bei der diesjährigen Militairaushebung nicht erschienenen und deshalb für ungehorsam erklärten Militairpflichtigen:
1) Konrad Richter von Schmalkalden;
2) Kaöpar August Endter von Auwallenburg;
3) Joh. Karl H o l z M a n n von Kleinschmal- kaiden; ,
4) Johann Heinrich Wilhelm BieS von Herrenbreitungen ;
ö) Sebastian Ilgen von Fambach;
6) Christian ReinharVt daselbst;
7) Johann Konrad D a n z von Trusen;
8) Christian Valentin Ehrle von Rotterode, haben sich bis jetzt zur nachträglichen Erfüllung ihrer Militairpflicht dahier nicht sistirt.
Es werden daher die Genannten in Gemäßheit des §. 68 des RekrunrungsgesetzeS hiermit ausgefordert, sich noch binnen drei Monaten zu stellen und ihrer Militairpsticht Genüge zu leisten, widrigenfalls gegen sie als Ausgetretene verfahren werden wird.
Schmalkalden am 20. Februar 1858.
Kurfürstliche NegierungSkommission.
F o n d y,
vt. Süs.
2- Zum öffentlichen Verkäufe der, hiesiger Leihbank verfallenen Pfändet ist Termin auf Montag den 19. April d. I. und folgende Tage an- beraumt. In dieser Verganrung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden, auch sämmtliche, vom i. März 1857 an bis Ende August 1857