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1860.
Wochenblatt für d i e
-L»
HaAau, Donnerstag den 19. -April 1860.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnâdig st geruhet:
den Premierlieutenant v. Marschall vom Leib- garderegimenc zum Haupimann und Kompagnicchef im 2. Infanterieregiment zu ernennen.
L> e i n e Königliche Hoheit der Kurfürst haben -allergnâdigst geruhet:
den Unterarzt Lepdors vom Leibgarderegiment ' zum Assistenzarzt zu ernennen.
___________ 3.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Oberstlieutenant V. Buttlar vom 1»(Leib) Hufarenreglment mir Pension ausscheiden zu lassen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
den Major v- Amelunxen, â la suite deS 1 sb-eib.) Husarenregiments, in demselben emramuren zu lassen. J
Allgemeine Verfügungen Der Oberbe^örDen. ‘■^‘S^« Physikats in Verbindung mit der Amtvwundaizt,lelle für den Amtsbezirk J*" bringen wir hierdurch wjederholt zur öffentlichen Kenntniß und fordern aeeianete Bewerber um dasselbe auf, ihr! Ufaß^
2.
unter, Anschluß der erforderlichen Zeugnisse innerhalb vier Wochen dahier einzüreichen.
Fulda am 4. April 1860.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Fulda.
W a ch S.
vt. Kepler.
Ernennungen Kurfürstlicher Regierung der Provinz Hanau.
Der Lehrer Johannes Wètner zu Ginnheim ist zum Lehrer an der Mädchenbürgerschule dahier bestellt worden.
Bewerber um die erledigte Stelle des Baukom.
missarS zu Hofgeismar werden aufgefordert, ihre deShalbigen Gesuche binnen drei '"' '
einzureichen.
Cassel am 10. April 1860.
Kurfürstliche Regierung Niederhessen.
B o l m a r.
Wochen dahier
der
Provinz
, vt. Matthei.
4. Am 23. d. M., Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, und an den folgenden Tagen wird in dem Saale deS Leihbankgebaudes dahier die 240- Leihbankver« ganlung abgehalteü, worin die Ende Mârz d. I. verfallenenen Pfänder, und zwar die Gold- und Silberpfänder einschließlich Uhren zuletzt, gegen gleich baare Zahlung in kastenmäßigen Münzsor. len zum öffentlichen Verkaufe kommen.
Kauflustige werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle Pfander nach der Nummerfolge versteigert und über die verfallenen