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Zulöaer Anzeiger

Erscheint seSea Werktag Bei Zieferungabe« Minderungen üurch.höhere Gewalt", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw.erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche Rotationsdruck und Verlag: Friedrich Èhrenklau, Lauterbach, Hessen, Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungsverleger. Postscheck-Konto: Frankfurt am Main Nr. 5585.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisbla«

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Nr. 88 1926

Fulda, Mittwoch, 21. April

3. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Reichskanzler Dr. Luther, Reichssinaiizminister Dr Rein- Hold und der bayerische Gesandte in Berlin, Dr v Preger, sind aus München wieder in Berlin eingetroffen.

* Der Reichsinnenniinistcr hat dem Reichskabinett eine Vorlage unterbreitet über die Einbringung eines Gesetzent- Wurfes im Reichstag nach deni Volksbegehren über die Fürsten­abfindung.

* Beim Reichsverband der AuiomvbiUndustrie sind schwere Unterschlagungen des Verbandskassierers festgestellt worden, die zu dessen Verhaftung und zur fristlosen Entlassung des Ver- bandsdirektors, des früheren Rcichskominiffars für Ein- und Slusfuhrwcsgn Dr. Sperling, geführt haben.

Funken im Orient.

Es wäre nicht gerade originell, wenn man mitteilen würde, daß es int vorderen Orient wieder einmal kriselt: denn die Krisen hören dort überhaupt nie auf. Jetzt wird behauptet, die Türkei habe eine Teilmobilmachung vollzogen, weil sie die Auswirkungen eines angeblich be­stehenden italienisch-griechischen Bündnisses sürchle. Der italienische Botschafter in Angora, dem Sitz der tür­kischen Regierung, bat zwar das Bestehen eines solchen Bündnisses energisch dementiert, aber die Türkei hat sich von der Wahrheit dieses Dementis nicht überzeugen lassen wollen, sondern ist der Ansicht und sie stützt sich dabei auf französische Mitteilungen daß eine solche Ver- ginbarung irgendwelcher Art doch getroffen worden ist. Die türkische Presse redet von italienischen Angrifts­gelüsten auf das westliche und südliche Kleinasien, wofür bereits auf den immer noch Italien gehörenden, Klein­asien vorgelagerten Inseln Vorbereitungen getroffen wür­den. Und Griechenland schiebt man ähnliche An­griffsgelüste auf den europäischen Besitz zu. Nun regt sich natürlich wieder Griechenland wegen der türkischen Rüstung auf und eines schönen Tages kann man es er­leben, daß in diesem so leicht entzündlichen Gebiet die Flamme hochschlägt, besonders da man nicht ganz genau weiß, ob nicht E n g l a n d in die vorläufig noch kleine Flamme hineinbläst.

Jedenfalls soll man nicht übersehen, daß England den italienischen Ausdehnungsgelüsten doch überall da recht weit entgegenkommt, wo es ihm nichts kostet, altem eng­lischen Gebrauche getreu. Es wäre für Mussolini ja ein ganz unerhört großer Triumph, wenn er gerade dort Erfolge erringen würde, wo einst vor 30 Jahren die Italiener eine furchtbare Niederlage erlitten haben, in Abessinien nämlich. Man kennt ja diese Art von wirtschaftlichen Konzessionen, bei denen in jedem Satz dreimal versichert wird, daß kein Mensch an die Antastung der Souveränität des in Frage kommenden Landes denke. Ein überaus großes Hindernis würde es bei diesem Vor­dringen wohl auch nicht sein, daß Abessinien jetzt Mitglied des Völkerbundes ist. Doch sei dem wie ihm wolle, die Beziehungen zwischen England und Italien sind überraschend gute, und da der Streit um Mossul immer noch nicht ausgetragen ist, kann man es der Türkei gar nicht so sehr verdenken, daß es ihr etwas unheimlich zu werden beginnt. Und daß es gar nicht so unwahrscheinlich ist, wenn England eine Ablenkung von jenem Mossulstreit in Szene zu setzen versucht.

Auch anderen Ländern ist ja die italienische Geschüf- tigteit schon etwas unheimlich geworden; die Reise Mus­solinis nach Tripolitanien war doch wohl mit etwas zu großem Pomp durchgeführt worden; außerdem sind die italienischen Wünsche, die auf Tunis abzielen, noch längst nicht begraben. Deswegen ist die Möglichkeit auf der anderen Seite, in Marokko Frieden zu machen, eifrig benutzt worden, und man wird in Frankreich von den ausgedehnten Forderungen, die man vorläufig den Rifkabylen stellt, beträchtlich abstreichen. Ein Hemm­nis scheint dabei nun gerade Spanien zu sein, das dem Führer der Riskabylen nicht bloß den Aufenthalt in Marokko selbst, sondern in jedem muselmanischen Lande verboten wissen will, eine Forderung, die sich natürlich praktisch gar nicht durchführen läßt. Ein anderer A b d - el-Krim, der vor 60 Jahren die algerischen Araber gegen die französischen Eroberer ins Feld führte, durfte auch in Syrien wohnen, nachdem sein Freiheitskampf gescheitert war.

So sprühen wieder die Funken vom Rifgebiet bis hinüber nach Angora und Mossul. Letzten Endes handelt es sich dabei nicht allein um die machtpolitischen Gegensätze, sondern um Kämpfe, die einen starken wirt­schaftlichen Hintergrund haben. Das gilt auf der einen Seite vom Rifgebiet und auf der anderen Seite von den Olfeldern am oberen Tigris und von den reichen Küsten­gebieten im Osten und Norden des Ägäischen Meeres. Machtpolitische Ausgleiche können geschaffen werden, aber wirtschaftspolitische Kämpfe pflegest allzuoft in größere Flammen anszubrechen, weil sie oft allzulange als Funken unter der Decke geschwelt haben.

Aufwertung von Fabrik- u. Werksparkaffen

Besprechungen im Reichswirtschaftsministcrium.

Jm Reichswirtschaftsministerium sind nach langwie- rigen Vorbereitungen Grundzüge für die Regelung der Ansprüche an Fabrik- und Werksparkasscn aufgestellt wor­den, die zunächst in den beteiligten Kreisen erörtert werden sollen. Der Erlaß der entsprechenden Durchführungsver- odnung zu § 64 des Aufwertuvgsgesetzes, in der es sich ireben den sonstigen Bestimmungen, zu deren Erlaß die Reichsregierung ermächtigt worden ist, insbesondere um die Regelung der Zusammensetzung der Auflvertungsstelle und des Verfahrens handeln wird, ist daher bald mit Abschluß dieser Besprechungen zu erwarte».

Fürstenabfindung verfaffungäuderud.

Dar Bolkrbegehre» als Regiemgsoorlage.

Im Rechtsausschuß des Reichstages erklärte Reichs- innenininister Dr. Külz auf Anfrage, daß die Regierung vor der amtlichen Feststellung der Stimmenzahl keine Zu­ständigkeit gehabt habe, den Gesetzentwurf über das Volksbegehren dem Reichstage zuzuleiten. Nunmehr hat, wie auch durch amtliche Veröffentlichungen belanntgc- geben worden ist, der Reichsminister des Innern dem Reichskabinett wegen Einbringung des Gesetzentwurfes nach dem Volksbegehren im Reichstage eine entsprechende Vorlage gemacht.

Der Ausschuß trat dann in die Tagesordnung ein und Abg. Dr. Schulte begründete kurz den schon bekann­ten neuen Kompromißentwurf der Regierungsparteien. Der Vorsitzende, Abg. Dr. Kahl, ersuchte dann die Reichsre­gierung um eine Erklärung darüber, ob sie den neuen Kompromißentwurf für verfassungsändernd halte.

Erklärung der Reichsregierung.

R e i ch s m i n i st e r des Innern Dr. Külz gab nunmehr im Auftrage der Reichsregierung die Erklärung ab, daß der Gesetzentwurf, wie er jetzt dem Rechtsaus­schuß zugegangen sei, für die Regierung tragbar sei. Er verbreitete sich dann im einzelnen über die Frage, ob dieser Gesetzentwurf verfassungsändernd sei oder nicht, und erklärte im Namen der Reichsregierung, daß diese den Entwurf für verfassungsändernd halte.

Die Frage, ob der Entwurf verfassungsändernd sei, müsse nach v i e l f a ch c r R i ch t u n g hin geprüft werden. Der Reichsinnenminister betonte, daß die Zuständigkeit des Reiches in der Abfindungsfrage nach der Reichsver­fassung zweifellos gegeben sei. Ein versassungsändcrnder Eingriff in die öffentlichrechtliche Zuständigkeit der Län­der, wie dies von Bayern und Württemberg angenommen würde, liege nicht vor.

Die Frage des verjg du Ng sändernden Charakters deS Gesetzes fei des weiteren nach Artikel 105, Satz 2 der Verfassung zu prüfen, der besagt:

Niemand darf seinem gesetzlichen Richter ent­zogen werden."

Diese Vorschrift steht der Sonderregelung der Ausein­andersetzuna zwischen Ländern und Fürstenhäusern durch

Generaloberst v. Geeckt 60 Jahre.

22. April 1926.

Der Name des Generalobersten von Seeckt wurde der deutschen Öffentlichkeit bekannt mit dem Tag von G o r l i c e , jenem direkten Durchbruch durch eine in Schützengrabenkrieg erstarrte Front während des Welt­krieges. Er war damals Generalstabschef bei dem Führer der Durchbruchsarmee, dem Generalobersten von Mackensen. Auch später ist von Seeckt überall da ange- fe^t worden, wo es besonders schwierige Aufgaben zu be­wältigen galt. Als Rumänien losschlug und der General- feldmarschall von Mackensen an die Spitze der Donauarmee gestellt wurde, die von Süden her den Uebergang über den Fluß erzwingen sollte, da hat er seinen früheren Ge- neralftabschef wieder mitgenommen. Später wurde dann General von Seeckt Chef der deutschen Militärmission in Konstantinopel.

Vielleicht war das eine gute Vorbereitung für die große Aufgabe, vor die er nach dem Versailler Frieden gestellt wurde, nämlich im Rahmen dieses Friedens unsere neue Wehrmacht zu schaffen. Mannigfache Wünsche und Andeutungen innerpolitischcr Natur sind, seitdem er der Chef der Heeresleitung ist, an ihn herängetragen worden. Immer hat von Seeckt an einem festgehalten: das Heer ist das Machtmittel des Staates wie er ist, darf nur eine Stütze der verfassungsmäßigen Regierung sein, fern jeder parteipolitischen Beeinflussung. Vor kurzem erst wurde General von Seeckt vom Reichspräsidenten zum General­obersten ernannt. Der jetzt Sechzigjährige ist im Jahre 1885 in die Armee cingctreten.

Aufgaben der Reichspolitik.

eine Sicht des Reichsinnenmini st ers.

Reichsinnenminister Dr. Külz sprach in einer Ver­sammlung in Zittau, wo er zwölf Jahre Oberbürger­meister war, über die gegenwärtige politische Lage, wo­bei er ausführte:

Zur Festigung der inneren Wirtschaft habe die Re­gierung sich zu den bekannten Steuerermäßigun­gen entschlossen. Sie habe darüber hinaus aber auch in positiver Hinsicht zahlreiche Maßnahmen im Interesse der Ankurbelung der deutschen Wirtschaft ergriffen.

In der I n n c n P 0 l i t i k spiele gegenwärtig eine be­deutsame Rolle die Frage der F ü r st e n a b f i« d u n g. Man dürfe hierbei nicht verkennen, daß in der überwiegen­den Mehrzahl aller Fälle eine befriedigende Auseinander­setzung bereits erfolgt sei und daß es sich lediglich noch um eine ganz geringe Zahl nichtgeregelter Auseinander­setzungen handele. Es sei zu wünschen, daß es recht bald gelinge, ein dem Volksempfinden und den Grundsätzen der Gerechtigkeit entsprechendes Gesetz im Reichstag zustande zu bringen. _ ..

Die Wahlreform werde in weiten Kreisen des deutschen Volkes als eine Notwendigkeit empfunden. Die Mängel des gegenwärtigen Systems beständen in der Ent-

ein Reichssondergericht nicht entgegen, denn diese Vor­schrift wendet sich nach der ständigen Rechtsausfassung nicht an den Gesetzgeber, sondern lediglich an die Exe­kutive und an Stellen, die sich etwa Eingriffe in die Exe- kutive anmaßen, verhindert aber nicht, daß durch ein­fache Gesetzgebung die Zuständigkeit für persönlich oder sachlich abgegrenzte Fälle besonders geregelt wird.

An dritter Stelle ist die Frage der Verfassungs­mäßigkeit des Gesetzentwurfs nach Artikel 109 Absatz 1 der Reichsverfassung zu prüfen, welcher sagt:

Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich."

Diese Vorschrift der Verfassung ist nach der herrschenden Rechtsanstcht dahin zu verstehen, daß die Behörden dir Gesetze entsprechend ihreni Inhalte gleichmäßig aut alle Deutschen anzuwenden haben, daß sie aber eine verfas­sungsmäßige Bindung des Gesetzgebers darin, wie er die Staatsbürger zu behandeln habe, nicht enthält.

Die Frage des verfassungsändernden Charakters ist schließlich nach Artikel 153 brr Reichsverfassung zu prü­fen. Nach dieser Verfassungsvorschrift wird

von der Verfassung das Eigentum gewährleistet.

Eine Wegnahme des Eigentums ist verfassungsrechtlich nur zugelassen im Falle einer Enteignung. Eine Enteig­nung ist nur zulässig zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage. Fraglich ist aber die Bedeu­tung des Begriffs der

Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit.

Dieser Begriff wird in Theorie und Praxis jetzt allge­mein insbesondere auch vom Reichsgericht dahin ausge­legt, daß die Enteignung zur Durchführung eines oe- stimmten, dem Wohle der Allgemeinheit Dienenden Zweckes notwendig sein muß. Weiter geht die herr­schende Rechtsaussassung dahin, daß die bloße finanzielle Bereicherung der Allgemeinheit durch die Überführung von Privatbesitz in die öffentliche Hand noch nicht eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit darsteüt, sonst würde restlos jede Vermögenstransaktion zugunsten des Staates als verfassungsmäßig zulässige Enteignung an. gesehen werden müssen.

Minister Dr. Külz betonte dann am Ende seiner Ausführungen zusammcnfasscnd nochmals, daß zur An­nahme des jetzigen Kompromisses eine Zweidrittelmehr­heit im Reichstage notwendig sei.

persönltchung des Verhältnisses zwischen Wahlern und Av- geordneten und in der zum Teil ganz undemokratischen Form der Wahl, wie sie vor allem in den sogenannten Reichslisten verkörpert sei.

Das R e i ch s s ch u l g c s e tz werde ebenfalls von weiten Kreisen der Bevölkerung dringend gefordert, um die Unruhe zu bannen, die in der Entwicklung des Volks- schulwesens cingetrcteu sei, und um die Voraussetzungen für einen weiteren gesunden Aufstieg unseres Volksschul­wesens zu schaffen. Die gegenwärtige Regierung gehe ihren Weg geradeaus in der Richtung, die sie durch das Wohl des Vaterlandes für geboten hatte, und die Unter­stützung bei ihrer praktischen Arbeit sei ihr von gleichem Werte, ob sic von rechts oder ob sie von links komme.

364000 ReLchsbedrensteie.

Der Personalbestand der Reichsbehörde.

Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstage eine Übersicht über den Personalstand nach dem Stanoc vom 1. Oktober 1925 zugehen lassen. Danach betrugen die Kopfzahlen bei den HoheitSvcrwaltungcn 97 974 Vcamtc, 20 010 Angestellte und 51 262 Arbeiter, bei der Deutschen Reichspost einschliesslich Rcichsdruckerei 249 305 Beamte, 4 791 Angestellte und 41 180 Arbeiter.

Gegenüber den Zahlen vom 1. April 1925 ist bei den Hohcitsvcrwaltungcn eine Personalvermehrung um 2029 Beamte und 6609 Arbeiter und eine Personalverminde­rung um 1153 Angestellte erfolgt, bei der Reichspost eine Personalverminderung um 2680 Beamte und eine Pcr- sonalvcrmehrnng um 1557 Angestellte und um 2733 Ar­beiter. Die Personalvermehrung beträgt u. a. beim Reichstag fünf Köpfe, beim Auswärtigen Amt 2t. beim Reichsfinanzministerium 1489 usw. An weiblichen Be­amten wurden bei den Hoheitsverwaltungen 448 be­schäftigt (darunter 6 verheiratet), bei der Reichspost 43 028 (darunter verheiratet 63).

Politisiere Rundschau.

Deutsches Reich

Die deutsch-spanischen Handelsvertragsvcrhandkungen.

Die gegenwärtige Lage der deutsch-spanischen Han- dclsvcrtragsverhandluugen hat in den letzten Wochen den Gegenstand eingehender Beratungen der Reichsregierung gebildet, zu denen auch Sachverständige aus allen beteilig­ten Kreisen zugczogen worden sind. Nach Abschluß dieser Beratungen hat die Reichsregierung nunmehr beschlos­sen, den Staatssekretär im Reichsministerium für Ernäh­rung und Landwirtschaft Hagedorn in besonde­re r M i s s i o n nach Madrid zu entsenden, um mit der spanischen Regierung eine Verständigung in den Punkten herbeizuführen, in denen bisher eine Einigung nicht erzielt werden konnte.