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Zul-aer Anzeiger

Erscheint jeden Werktag Bei Lieferungsbe» Hinderungen durchhöhere Gewalt", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw.erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche «Rotationsdruck und Verlag: Friedrich Èhrenklau, Lauterbach, Hessen, Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungsverleger. Postscheck-Konto: Frankfurt am Main Nr. 5585.

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zulöa- und Haunetal »Zulöarr Kreisblatt

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Fulda, Donnerstag, 22. April

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3. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages ist auf Mon­tag, den 26. April, einberufen worden, um Stellung zu den deutsch-russischen Verhandlungen zu nehmen.

* Der Rechtsausschuß des Reichstages nahm den § 1 des Kompromißgesetzentwurfes über die Fürstenabfindung in un­veränderter Fassung an.

* Dein Vernehmen nach ist in der Frage eines National­denkmals für die Gefallenen des Weltkrieges die Entscheidung dahin gefallen, daß ein Ehrenhain in Mitteldeutschland an­gelegt werden soll.

* Der Landrat des Amtsbezirks Karlsruhe, Schaible, der sich zu einem kurzen ttrlanbsaufenthalt nach Paris begeben hatte, ist dort verhaftet worden. Die Verhaftung soll mit der Kriegslütigkeit Schaibles zusammenhängen.

* Jm Mecklenburgischen Landtag wurde der Antrag, der Regierung das Vertrauen auszusprechen, mit 37 gegen 23 Stimmen abgelehnt. Infolgedessen trat die Regierung zurück.

* Rach einem Bericht aus Madrid ist Befehl für die spani­schen Truppen in Marokko ergangen, die Feindseligkeiten so­fort einzustellen. Auch die Marokkaner seien in den Waffen­stillstand getreten.

Zamf hM Mchimsöimwesen. -

In den Großprozessen des Tages wird wirklich sehr viel Schmutz anfgewirbelt imb das Unerfreulichste dabei ist, namentlich im Sprit-Weber-Prozeß, daß recht häufig Beamte, die als Zeugen austreten müssen, dieses Z e u g n i s v e r w e i g e r n. Durch diese recht zahlreichen Zeugnisverweigerungen wird den weitestgehenden Ver- mutungen Tür und Tor geöffnet. In Koblenz ist soeben ein höherer Beamter der Reichsvermögenverwaltung zu mehrmonatiger Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er bei der Vergebung von Lieferungen nicht die Hände sauber hielt.

Bei dem ungewöhnlich großen Ausmaß, mit dem Reich, Staat und Gemeinden mit allen möglichen Zwei­gen der Wirtschaft verknüpft sind, teils, weil sie selbst große Bedürfnisse haben, teils aber auch deswegen, weil sie im Besitz von großen und kleinen Betrieben sind, sind die Berührungen und Geschäftsverbindungen zwischen Beamtenschaft und Wirtschaft weit größere geworden und vielfach sind einzelne Versuchungen erlegen, die nur all­zu leicht aus derartigen Verbindungen entstehen. Den Beamten, der dabei ertappt wird, kostet es aber nicht nur die Lebensstellung, sondern er erhält auch seine selbstver­ständliche hohe Strafe, die allerdings eben nicht so hoch ist Ivie die, die den Bestecher selbst trifft. Darin liegt eine gewisse Ungerechtigkeit und es ist vor allem im Interesse des Beamtentums selbst zu begrüßen, daß das Reichs- s i n a n z m i n i st e r i u m im Kampf gegen das B e - st e ch u n g s u n w e s e n eine Maßnahme ergriffen hat, die vielleicht gerade auf Bestechnngsversuche hemmend einwirken wirb. Das Ministerium hat nämlich einen V e r p f l i ch t u n g s s ch e i n für B e h ö r d e n l i e f e - rauten herausgegeben, der diese Lieferanten finanziell sehr stark bindet. Sie müssen sich durch diesen Schein ver­pflichten, im Falle einer nachgewiesenen Unkorrektheit bei der Vergebung einer Lieferung den zwanzigfachen Betrag der gewährten, versprochenen oder angebotenen Zuwendung als Vertragsstrafe zu zahlen. Natürlich bleibt auch trotz dieses Versicherungsscheins noch der Auf­traggeber berechtigt, strafrechtliche Verfolgung zu bean­tragen bzw. etwaigen weiteren Schaden geltend zu machen. Der Lieferant muß sich noch besonders ver­pflichten, weder mittelbar noch unmittelbar Beamten, An­gestellten und Arbeitern oder sonstigen Beauftragten des Reiches oder deren Angehörigen Geschenke zu gewähren r^er anzubieten, auch nicht etwa Darlehen. Ferner ist verboten, den Reichsangestellten ohne Genehmigung der zuständigen Behörde Geschenke oder Entlohnungen für eine außerdienstliche Tätigkeit zu versprechen oder zu ge­währen. Selbstverständlich gilt diese Verpflichtung nicht bloß für den unterzeichnenden Lieferanten, sondern auch für jede Person, die er zur Erwerbung oder Ausführung des Auftrages benutzt. Verstößt er gegen die Verpflich­tung, so wird außerdem der abgeschlossene Vertrag hin­fällig, gleichgültig, wie weit seine Durchführung fortge­schritten ist.

Die Mindesthaftsumme ist tausend Mark da wird man es sich doch Wohl etwas überlegen, ehe man eine Be­stechung unternimmt. Es ist ja traurig, daß das Reich und hoffentlich ihm nachfolgend auch die Lände r und K 0 m m u n e n zu solch einem Mittel greifen muß, um dem Bestechungsunwesen entgegenzuarbeiten. Vielleicht hätte mancher, der gestrauchelt ist, bisweilen aus Not, sich nicht in Gefahr zu begeben brauchen, wenn die einen solchen Versuch unternehmende Firma gewußt hätte, über­aus schwer dafür büßen zu müssen. Besser ist es ja, vor- zubeugen als hinterher zu strafen. Aber auch die Ge­schäftswelt selbst wird diesen Erlaß begrüßen, der un­lauterer Konkurrenz einen ziemlich festen Riegel vorzu- schieben vermag.

Gleich und gerecht soll der Wettbewerb sein, damit nicht unreelle Leute durch Hintertüren schlüpfen können. Das kann die Allgemeinheit der Steuerzahler verlangen. Es ist zu wünschen, daß der Erlaß seine Wirkung nicht verfehlen wird, damit das Mißtrauen, das leider in weite Kreise des Volkes eingedrungen ist, wieder beseitigt wird.

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Gesundheit ist Lebensglück!

Geh. Regierungsrat Dr. Hamel, Ministerialdirigent im Reichsministerium des Innern.

Das Gericht für die Fürstenabfindung.

Die Zusammensetzung

des AeichssondergerichtS.

Berufung der Richter durch den Reichspräsidenten.

Der Rechtsausschuß des Reichstages, der in die Spezialdebatte des Fürstenkompromisses eingetreten ist, beschäftigte sich mit § 1 des Kompromißentwurfes, in dem die Zusammensetzung des Reichssondergerichts festgelegt ist. Der Paragraph wurde in unveränderter Fassung an­genommen. Dafür, stimmten die Vertreter des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, der Demokraten und der Wirt­schaftlichen Vereinigung. Dagegen stimmten die Völki­schen und die Kommunisten. Die Deutschnationalen und die Sozialdemokraten enthielten sich der Stimme.

8 1 des Kompromißentwurfes hat nunmehr folgen­den Wortlaut:

Für vermögensrechtliche Auseinandersetzung und die sonstigen im § 2 bezeichneten Streitigkeiten zwischen einem deutschen Lande und den Mitgliedern des Fürsten­hauses, das bis zur Staatsumwälzung des Jahres 1918 in dem Lande regiert hat, wird ein Reichssondergericht bestellt. Vorsitzender des Reichssondergerichts ist der Präsident des Reichsgerichts. Sein Stellvertreter ist ein Senatspräsident beim Reichsgericht. Der Sitz des Ge­richtes ist Leipzig. Das Reichssondergericht entscheidet in der Besetzung von neun Mitgliedern. Den Vorsitz führt regelmässig der Präsident des Reichsgerichts, nur im Falle seiner Behinderung sein Stellvertreter. Der Reichspräsident ernennt auf Vorschlag der Reichsregie- rung den Stellvertreter des Vorsitzenden, die acht weite­ren Mitglieder und die notwendigen Stellvertreter. Vier von den weiteren Mitgliedern und deren Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Bcr- waltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Die Mitglieder des Reichssondergerichts sind unabsetzbar."

Sowohl von deuttchMtionaler wie sozialdemokra­tischer Seite waren Llbänderungsanträge eingegangen. Die Deutschnationalen wünschten insbesondere, daß ein Senat des Reichsgerichtes mit zwei Parteimitgliedern

Rücktritt der mecklenburgischen Regierung.

N a ch A b l e h n u n g e i n e s V e r t r a u e N s v 0 t u m s.

Der Mecklenburgische Landtag hat mit 37 gegen 23 Stimmen ein von der Deutschnationalen und der Deut­schen Vollspartei eingebrachtes Vertrauensvotum abge­lehnt. Bei der Ablehnung hatten sich Völkische, Demo­kraten, Wirtschaftler, Sozialdemokraten und Kommu­nisten zusammengefunden. Ministerpräsident Freiherr von Brandenstein gab namens der Staatsregierung, die sich aus zwei Deutschnationalen und einem Volksparteiler zusammensetzte, eine Erklärung ab, daß das StaatS- minifterinm nicht mehr in der Lage sei, die Geschäfte der Regierung weiterzuführen. Am Donnerstag wird über einen Antrag der bisherigen Regierungsparteien aus sofortige Auflösung des Landtages und Vornähme von Neuwahlen am 20. Juni beraten werden. Die Sozialdemokraten stellten Unterstützung dieses Antrages in Aussicht.

Dem Regicrungssturz waren ultimative For­derungen des Landbundes vorausgegangen, die vom Ministerpräsidenten in einer scharf formulierten Er­klärung abgelehnt worden waren. Die Regierung müsse es, so wurde gesagt, entschieden ablehnen, von irgend­einem Verband ultimative Forderungen entgegenzu­nehmen. Sie müsse es auch ablehnen, einen Bevollmäch­tigten des Landbundes als Sachverständigen in das Landwirtschaftsministerium aufzunehmen. Eine allge­meine Stundung der Landessteuern sei untragbar. Ver­schiedene Forderungen des Landbundes seien schon er­füllt oder ihre Erfüllung sei beabsichtigt. ,

Ein deutscher Landrat in Paris verhaftet.

©in Schritt der deutschen Regierung.

Der Landrat des Amtsbezirks Karlsruhe, Schaible, der sich vor einiger Zeit zu einem kurzen UrlaubSaus- enthalt nach Paris begeben hat, ist dort verhaftet worden. Landrat Schaible hat die Nachricht von seiner Verhaftung in einem Brief an seine hiesige Dienststelle mitgeteilt. Wie daraus hervorgeht, befindet sich Herr Schaible schon s c i t e i n i g c n T a g e n i n H a s t. über die Gründe der Verhaftung enthält der Brief keine Mit­teilung. Landrat Schaible ist während des Krieges B e r w a l t u n g s ch e f für Flandern mit dem Siti in Antwerpen gewesen. Man hält es in Karlsruhe nicht für ausgeschlossen, daß Schaible auf irgendeine Denun­ziation hin feftgenommen worden ist, die vielleicht vom Elsaß ausgeht. Die amtlichen Stellen haben sofort alle Schritte getan, nm Aufklärung über die Gründe der Ver­haftung zu erhalten und die Freilassung des Verhafteten durchzusetzen. ., ,

Wie weiter bekannt wird, war auch der deutschen Bot­schaft in Paris von der Verhaftung bisher nichts bekann» Nach Eintreffen der Nachricht im Laufe des Mittwochv hat sich sofort ein Legationsrat nach dem Quai d Ersah begeben, um dort die notwendige Aufklärung zu erhalten. Justizminister Laval und der Chef der Sicherheitspolizei von Paris hatten nach ihren Aussagen ebenfalls keine Kenntnis von der Verhaftung.

als Sondergericht eingesetzt werden sollte, während von sozialdemokratischer Seite nochmals ein Enteignungsau­trag begründet und Beteiligung von Universitätspro­fessoren und Anwälten am Sondergericht gewünscht wurde. Diese Abändcruugsautrüge verfielen indessen der Ablehnung.

Dr. Stresemann und der Kronprinz.

Besonders auffallend war eine Rede des sozialde­mokratischen Abg. Rosenfeld im Ausschuß, der scharf gegen die Fürsten polemisierte. Nach seiner Behauptung seien die deutschen Fürsten in der Lage, augenblicklich ihr Leben in großartiger Weise weiterzuführen. Der ehe­malige deutsche Kronprinz habe eine Villa am Lago Maggiore gepachtet, die ans 15 Räumen bestände. Abg. Rosenfeld behauptete weiter,, daß Außenminister Stresemann bei seinem letzten Erholungsaufenthalt in der Schweiz dort m i t d e m früheren deutschen Kronprinzen z u s a m m e n g e t r 0 f f e n sei und eine Unterhaltung mit ihm gehabt habe. Reichsjustiz­minister Dr. Marx bestritt entschieden, daß zwischen Dr. Stresemann und dem Kronprinzen in der Schweiz Ver­handlungen stattgesunden hätten, schon weil sie keine Mög- lichken gehabt hätten, miteinanber zu sprechen. Auch der volksparteiliche Abg. Scholz erklärte, von dem Außen­minister autorisiert worden zu sein, daß keinerlei Zu­sammenkunft oder Besprechungen mit dem Kronprinzen stattgefunden haben. Abg. Scholz fügte hinzu, daß an sich gegen eine derartige Zusammenkunft nicht das geringste einzuwenden sei. Es fei aber dem besonderen Takt des Kronprinzen und des Außenministers zu verdanken, daß die beiden Herren sich nicht gesprochen haben. Der Mi­nister habe den Kronprinzen lediglich einmal von weitem gesehen. Im übrigen vertrat Dr. Scholz auf nochmalige Vorhaltungen des Abg. Rosenfeld die Meinung, daß es ein einfaches Gebot jedes Menschenrechtes sei, auch mit einem Menschen zu sprechen, der einmal Kronprinz gewesen sei. Das wird sich kein Minister nehmen lassen, besonders wenn es sich um Besprechun­gen über die Verhältnisse des betreffenden Menschen zu-m Staate handele.

Deutschlands Reichsehrenmal.

Ein Ehren Hain für die toten Helden.

Der Reichskunstwart Dr. Redslob unternimmt zur­zeit eine Studienreise durch Mitteldeutschland, um eine geeignete Gegend zur Errichtung eines Ehrenhains für die im Weltkrieg gefallenen Deutschen ausfindig zu machen. Demnach scheint der Vorschlag, die Haupt­wache in Berlin zu einem Ehrenmal für Deutschlands gefallene Krieger umzugestalten, wofür sich auch der Reichspräsident ausgesprochen hatte, endgültig fallen ge­lassen worden zu fein. Der geplante Ehrenhain soll mög­lichst im Herzen Deutschlands gelegen-'und für alle Be­sucher leicht erreichbar sein.

Sobald Dr. Redslob eine engere Wahl getroffen haben wird, werden seine Vorschläge einer unter Vorsitz des Reichsinneuministers stehenden Kommission unter­breitet werden. Ist diese bann über ein bestimmtes Pro­jekt schlüssig geworden, so soll ein k ü n st l e r i s ch e r Wettbewerh für Anlage und Ausgestaltung des Ehrenmals ausgeschrieben werden.

Die Inedensverhandkungen in Marokko.

Die Gegenvorschläge A b d - e l - K r i m s.

Die Delegierten »des Riss haben den französischen Pressevertretern einen Bericht übergeben, in dem daraus hingewiesen wird, daß die vier Bedingungen der Fran­zosen und Spanier gründlich a 6 g c ä n d e r t wer­den m ii ßten, wenn man zu einem wirklichen Frieden kommen wolle. Eine Verbannung Abd-el-Krims außer­halb mohammedanischen Gebietes könne niemals in Frage kommen. Die Entwaffnung könne nur in Betracht ge­zogen werden, wenn den Stämmen zum Ausgleich ge­stattet würde, eine Miliz einzurichten. Eine sofortige Übergabe der Gefangenen sei unmöglich, die Franzosen und Spanier müßten sich mit Erleichterungen des Ge­fangenenaustausches nach Friedensschluß einverstanden erklären. Nur diese Vorschläge kämen als Grundlage für die Friedensverhandlnngen in Frage.

Wie aus Madrid gemeldet wird, hat das spanische Oberkommando in Marokko die Truppen angewiesen, die Feindseligkeiten sofort e i ii z u st e l l e n. Auch den Riffelten soll Befehl erteilt worden sein, die Spanier nicht mehr anzugreifen.

Amerika und die Abrüstung.

Deutscher Besuch in Rewy0rk.

Der amerikanische Staatssekretär Kellogg hielt bei einem Festessen der Associated Preß eine Rede, in der et it. a. erklärte, Amerika würde an der Genfer vorbereiten­den Abrüstungskonferenz teilnehmen, weil sie im Rahmen amerikanischer Politik liege. Amerikas Belc- gi-wte würden ihren ganzen Einfluß dahin geltend machen, daß sich die Erörterungen über die Abrüstung in prak­tischen Linien bewegten und damit eine Ergänzung zur Washingtoner Konferenz bildeten. Amerika beabsichtige die Einberufung einer neuen Seeabrüstungskon- fe r e n z. wenn die Genfer Konferenz feülschlaae. Über