Zul-aer Anzeiger
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg
Zulöa- und Haunetal »Zulöarr Kreisblatt
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Fulda, Donnerstag, 22. April
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3. Jahrgang
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages ist auf Montag, den 26. April, einberufen worden, um Stellung zu den deutsch-russischen Verhandlungen zu nehmen.
* Der Rechtsausschuß des Reichstages nahm den § 1 des Kompromißgesetzentwurfes über die Fürstenabfindung in unveränderter Fassung an.
* Dein Vernehmen nach ist in der Frage eines Nationaldenkmals für die Gefallenen des Weltkrieges die Entscheidung dahin gefallen, daß ein Ehrenhain in Mitteldeutschland angelegt werden soll.
* Der Landrat des Amtsbezirks Karlsruhe, Schaible, der sich zu einem kurzen ttrlanbsaufenthalt nach Paris begeben hatte, ist dort verhaftet worden. Die Verhaftung soll mit der Kriegslütigkeit Schaibles zusammenhängen.
* Jm Mecklenburgischen Landtag wurde der Antrag, der Regierung das Vertrauen auszusprechen, mit 37 gegen 23 Stimmen abgelehnt. Infolgedessen trat die Regierung zurück.
* Rach einem Bericht aus Madrid ist Befehl für die spanischen Truppen in Marokko ergangen, die Feindseligkeiten sofort einzustellen. Auch die Marokkaner seien in den Waffenstillstand getreten.
Zamf hM Mchimsöimwesen. -
In den Großprozessen des Tages wird wirklich sehr viel Schmutz anfgewirbelt imb das Unerfreulichste dabei ist, namentlich im Sprit-Weber-Prozeß, daß recht häufig Beamte, die als Zeugen austreten müssen, dieses Z e u g n i s v e r w e i g e r n. Durch diese recht zahlreichen Zeugnisverweigerungen wird den weitestgehenden Ver- mutungen Tür und Tor geöffnet. In Koblenz ist soeben ein höherer Beamter der Reichsvermögenverwaltung zu mehrmonatiger Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er bei der Vergebung von Lieferungen nicht die Hände sauber hielt.
Bei dem ungewöhnlich großen Ausmaß, mit dem Reich, Staat und Gemeinden mit allen möglichen Zweigen der Wirtschaft verknüpft sind, teils, weil sie selbst große Bedürfnisse haben, teils aber auch deswegen, weil sie im Besitz von großen und kleinen Betrieben sind, sind die Berührungen und Geschäftsverbindungen zwischen Beamtenschaft und Wirtschaft weit größere geworden und vielfach sind einzelne Versuchungen erlegen, die nur allzu leicht aus derartigen Verbindungen entstehen. Den Beamten, der dabei ertappt wird, kostet es aber nicht nur die Lebensstellung, sondern er erhält auch seine selbstverständliche hohe Strafe, die allerdings eben nicht so hoch ist Ivie die, die den Bestecher selbst trifft. Darin liegt eine gewisse Ungerechtigkeit und es ist vor allem im Interesse des Beamtentums selbst zu begrüßen, daß das Reichs- s i n a n z m i n i st e r i u m im Kampf gegen das B e - st e ch u n g s u n w e s e n eine Maßnahme ergriffen hat, die vielleicht gerade auf Bestechnngsversuche hemmend einwirken wirb. Das Ministerium hat nämlich einen V e r p f l i ch t u n g s s ch e i n für B e h ö r d e n l i e f e - rauten herausgegeben, der diese Lieferanten finanziell sehr stark bindet. Sie müssen sich durch diesen Schein verpflichten, im Falle einer nachgewiesenen Unkorrektheit bei der Vergebung einer Lieferung den zwanzigfachen Betrag der gewährten, versprochenen oder angebotenen Zuwendung als Vertragsstrafe zu zahlen. Natürlich bleibt auch trotz dieses Versicherungsscheins noch der Auftraggeber berechtigt, strafrechtliche Verfolgung zu beantragen bzw. etwaigen weiteren Schaden geltend zu machen. Der Lieferant muß sich noch besonders verpflichten, weder mittelbar noch unmittelbar Beamten, Angestellten und Arbeitern oder sonstigen Beauftragten des Reiches oder deren Angehörigen Geschenke zu gewähren r^er anzubieten, auch nicht etwa Darlehen. Ferner ist verboten, den Reichsangestellten ohne Genehmigung der zuständigen Behörde Geschenke oder Entlohnungen für eine außerdienstliche Tätigkeit zu versprechen oder zu gewähren. Selbstverständlich gilt diese Verpflichtung nicht bloß für den unterzeichnenden Lieferanten, sondern auch für jede Person, die er zur Erwerbung oder Ausführung des Auftrages benutzt. Verstößt er gegen die Verpflichtung, so wird außerdem der abgeschlossene Vertrag hinfällig, gleichgültig, wie weit seine Durchführung fortgeschritten ist.
Die Mindesthaftsumme ist tausend Mark — da wird man es sich doch Wohl etwas überlegen, ehe man eine Bestechung unternimmt. Es ist ja traurig, daß das Reich — und hoffentlich ihm nachfolgend auch die Lände r und K 0 m m u n e n — zu solch einem Mittel greifen muß, um dem Bestechungsunwesen entgegenzuarbeiten. Vielleicht hätte mancher, der gestrauchelt ist, bisweilen aus Not, sich nicht in Gefahr zu begeben brauchen, wenn die einen solchen Versuch unternehmende Firma gewußt hätte, überaus schwer dafür büßen zu müssen. Besser ist es ja, vor- zubeugen als hinterher zu strafen. Aber auch die Geschäftswelt selbst wird diesen Erlaß begrüßen, der unlauterer Konkurrenz einen ziemlich festen Riegel vorzu- schieben vermag.
Gleich und gerecht soll der Wettbewerb sein, damit nicht unreelle Leute durch Hintertüren schlüpfen können. Das kann die Allgemeinheit der Steuerzahler verlangen. Es ist zu wünschen, daß der Erlaß seine Wirkung nicht verfehlen wird, damit das Mißtrauen, das leider in weite Kreise des Volkes eingedrungen ist, wieder beseitigt wird.
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Gesundheit ist Lebensglück!
Geh. Regierungsrat Dr. Hamel, Ministerialdirigent im Reichsministerium des Innern.
Das Gericht für die Fürstenabfindung.
Die Zusammensetzung
des AeichssondergerichtS.
Berufung der Richter durch den Reichspräsidenten.
Der Rechtsausschuß des Reichstages, der in die Spezialdebatte des Fürstenkompromisses eingetreten ist, beschäftigte sich mit § 1 des Kompromißentwurfes, in dem die Zusammensetzung des Reichssondergerichts festgelegt ist. Der Paragraph wurde in unveränderter Fassung angenommen. Dafür, stimmten die Vertreter des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, der Demokraten und der Wirtschaftlichen Vereinigung. Dagegen stimmten die Völkischen und die Kommunisten. Die Deutschnationalen und die Sozialdemokraten enthielten sich der Stimme.
8 1 des Kompromißentwurfes hat nunmehr folgenden Wortlaut:
„Für vermögensrechtliche Auseinandersetzung und die sonstigen im § 2 bezeichneten Streitigkeiten zwischen einem deutschen Lande und den Mitgliedern des Fürstenhauses, das bis zur Staatsumwälzung des Jahres 1918 in dem Lande regiert hat, wird ein Reichssondergericht bestellt. Vorsitzender des Reichssondergerichts ist der Präsident des Reichsgerichts. Sein Stellvertreter ist ein Senatspräsident beim Reichsgericht. Der Sitz des Gerichtes ist Leipzig. Das Reichssondergericht entscheidet in der Besetzung von neun Mitgliedern. Den Vorsitz führt regelmässig der Präsident des Reichsgerichts, nur im Falle seiner Behinderung sein Stellvertreter. Der Reichspräsident ernennt auf Vorschlag der Reichsregie- rung den Stellvertreter des Vorsitzenden, die acht weiteren Mitglieder und die notwendigen Stellvertreter. Vier von den weiteren Mitgliedern und deren Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Bcr- waltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Die Mitglieder des Reichssondergerichts sind unabsetzbar."
Sowohl von deuttchMtionaler wie sozialdemokratischer Seite waren Llbänderungsanträge eingegangen. Die Deutschnationalen wünschten insbesondere, daß ein Senat des Reichsgerichtes mit zwei Parteimitgliedern
Rücktritt der mecklenburgischen Regierung.
N a ch A b l e h n u n g e i n e s V e r t r a u e N s v 0 t u m s.
Der Mecklenburgische Landtag hat mit 37 gegen 23 Stimmen ein von der Deutschnationalen und der Deutschen Vollspartei eingebrachtes Vertrauensvotum abgelehnt. Bei der Ablehnung hatten sich Völkische, Demokraten, Wirtschaftler, Sozialdemokraten und Kommunisten zusammengefunden. Ministerpräsident Freiherr von Brandenstein gab namens der Staatsregierung, die sich aus zwei Deutschnationalen und einem Volksparteiler zusammensetzte, eine Erklärung ab, daß das StaatS- minifterinm nicht mehr in der Lage sei, die Geschäfte der Regierung weiterzuführen. Am Donnerstag wird über einen Antrag der bisherigen Regierungsparteien aus sofortige Auflösung des Landtages und Vornähme von Neuwahlen am 20. Juni beraten werden. Die Sozialdemokraten stellten Unterstützung dieses Antrages in Aussicht.
Dem Regicrungssturz waren ultimative Forderungen des Landbundes vorausgegangen, die vom Ministerpräsidenten in einer scharf formulierten Erklärung abgelehnt worden waren. Die Regierung müsse es, so wurde gesagt, entschieden ablehnen, von irgendeinem Verband ultimative Forderungen entgegenzunehmen. Sie müsse es auch ablehnen, einen Bevollmächtigten des Landbundes als Sachverständigen in das Landwirtschaftsministerium aufzunehmen. Eine allgemeine Stundung der Landessteuern sei untragbar. Verschiedene Forderungen des Landbundes seien schon erfüllt oder ihre Erfüllung sei beabsichtigt. ,
Ein deutscher Landrat in Paris verhaftet.
©in Schritt der deutschen Regierung.
Der Landrat des Amtsbezirks Karlsruhe, Schaible, der sich vor einiger Zeit zu einem kurzen UrlaubSaus- enthalt nach Paris begeben hat, ist dort verhaftet worden. Landrat Schaible hat die Nachricht von seiner Verhaftung in einem Brief an seine hiesige Dienststelle mitgeteilt. Wie daraus hervorgeht, befindet sich Herr Schaible schon s c i t e i n i g c n T a g e n i n H a s t. über die Gründe der Verhaftung enthält der Brief keine Mitteilung. Landrat Schaible ist während des Krieges B e r w a l t u n g s ch e f für Flandern mit dem Siti in Antwerpen gewesen. Man hält es in Karlsruhe nicht für ausgeschlossen, daß Schaible auf irgendeine Denunziation hin feftgenommen worden ist, die vielleicht vom Elsaß ausgeht. Die amtlichen Stellen haben sofort alle Schritte getan, nm Aufklärung über die Gründe der Verhaftung zu erhalten und die Freilassung des Verhafteten durchzusetzen. ., ,
Wie weiter bekannt wird, war auch der deutschen Botschaft in Paris von der Verhaftung bisher nichts bekann» Nach Eintreffen der Nachricht im Laufe des Mittwochv hat sich sofort ein Legationsrat nach dem Quai d Ersah begeben, um dort die notwendige Aufklärung zu erhalten. Justizminister Laval und der Chef der Sicherheitspolizei von Paris hatten nach ihren Aussagen ebenfalls keine Kenntnis von der Verhaftung.
als Sondergericht eingesetzt werden sollte, während von sozialdemokratischer Seite nochmals ein Enteignungsautrag begründet und Beteiligung von Universitätsprofessoren und Anwälten am Sondergericht gewünscht wurde. Diese Abändcruugsautrüge verfielen indessen der Ablehnung.
Dr. Stresemann und der Kronprinz.
Besonders auffallend war eine Rede des sozialdemokratischen Abg. Rosenfeld im Ausschuß, der scharf gegen die Fürsten polemisierte. Nach seiner Behauptung seien die deutschen Fürsten in der Lage, augenblicklich ihr Leben in großartiger Weise weiterzuführen. Der ehemalige deutsche Kronprinz habe eine Villa am Lago Maggiore gepachtet, die ans 15 Räumen bestände. Abg. Rosenfeld behauptete weiter,, daß Außenminister Stresemann bei seinem letzten Erholungsaufenthalt in der Schweiz dort m i t d e m früheren deutschen Kronprinzen z u s a m m e n g e t r 0 f f e n sei und eine Unterhaltung mit ihm gehabt habe. Reichsjustizminister Dr. Marx bestritt entschieden, daß zwischen Dr. Stresemann und dem Kronprinzen in der Schweiz Verhandlungen stattgesunden hätten, schon weil sie keine Mög- lichken gehabt hätten, miteinanber zu sprechen. Auch der volksparteiliche Abg. Scholz erklärte, von dem Außenminister autorisiert worden zu sein, daß keinerlei Zusammenkunft oder Besprechungen mit dem Kronprinzen stattgefunden haben. Abg. Scholz fügte hinzu, daß an sich gegen eine derartige Zusammenkunft nicht das geringste einzuwenden sei. Es fei aber dem besonderen Takt des Kronprinzen und des Außenministers zu verdanken, daß die beiden Herren sich nicht gesprochen haben. Der Minister habe den Kronprinzen lediglich einmal von weitem gesehen. Im übrigen vertrat Dr. Scholz auf nochmalige Vorhaltungen des Abg. Rosenfeld die Meinung, daß es ein einfaches Gebot jedes Menschenrechtes sei, auch mit einem Menschen zu sprechen, der einmal Kronprinz gewesen sei. Das wird sich kein Minister nehmen lassen, besonders wenn es sich um Besprechungen über die Verhältnisse des betreffenden Menschen zu-m Staate handele.
Deutschlands Reichsehrenmal.
Ein Ehren Hain für die toten Helden.
Der Reichskunstwart Dr. Redslob unternimmt zurzeit eine Studienreise durch Mitteldeutschland, um eine geeignete Gegend zur Errichtung eines Ehrenhains für die im Weltkrieg gefallenen Deutschen ausfindig zu machen. Demnach scheint der Vorschlag, die Hauptwache in Berlin zu einem Ehrenmal für Deutschlands gefallene Krieger umzugestalten, wofür sich auch der Reichspräsident ausgesprochen hatte, endgültig fallen gelassen worden zu fein. Der geplante Ehrenhain soll möglichst im Herzen Deutschlands gelegen-'und für alle Besucher leicht erreichbar sein.
Sobald Dr. Redslob eine engere Wahl getroffen haben wird, werden seine Vorschläge einer unter Vorsitz des Reichsinneuministers stehenden Kommission unterbreitet werden. Ist diese bann über ein bestimmtes Projekt schlüssig geworden, so soll ein k ü n st l e r i s ch e r Wettbewerh für Anlage und Ausgestaltung des Ehrenmals ausgeschrieben werden.
Die Inedensverhandkungen in Marokko.
Die Gegenvorschläge A b d - e l - K r i m s.
Die Delegierten »des Riss haben den französischen Pressevertretern einen Bericht übergeben, in dem daraus hingewiesen wird, daß die vier Bedingungen der Franzosen und Spanier gründlich a 6 g c ä n d e r t werden m ii ßten, wenn man zu einem wirklichen Frieden kommen wolle. Eine Verbannung Abd-el-Krims außerhalb mohammedanischen Gebietes könne niemals in Frage kommen. Die Entwaffnung könne nur in Betracht gezogen werden, wenn den Stämmen zum Ausgleich gestattet würde, eine Miliz einzurichten. Eine sofortige Übergabe der Gefangenen sei unmöglich, die Franzosen und Spanier müßten sich mit Erleichterungen des Gefangenenaustausches nach Friedensschluß einverstanden erklären. Nur diese Vorschläge kämen als Grundlage für die Friedensverhandlnngen in Frage.
Wie aus Madrid gemeldet wird, hat das spanische Oberkommando in Marokko die Truppen angewiesen, die Feindseligkeiten sofort e i ii z u st e l l e n. Auch den Riffelten soll Befehl erteilt worden sein, die Spanier nicht mehr anzugreifen.
Amerika und die Abrüstung.
Deutscher Besuch in Rewy0rk.
Der amerikanische Staatssekretär Kellogg hielt bei einem Festessen der Associated Preß eine Rede, in der et it. a. erklärte, Amerika würde an der Genfer vorbereitenden Abrüstungskonferenz teilnehmen, weil sie im Rahmen amerikanischer Politik liege. Amerikas Belc- gi-wte würden ihren ganzen Einfluß dahin geltend machen, daß sich die Erörterungen über die Abrüstung in praktischen Linien bewegten und damit eine Ergänzung zur Washingtoner Konferenz bildeten. Amerika beabsichtige die Einberufung einer neuen Seeabrüstungskon- fe r e n z. wenn die Genfer Konferenz feülschlaae. Über