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Zul-aer /lnZeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zulöa- und Haunetal-Zulüaer Kreisblatt

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Nr. 95 1926

Fulda, Donnerstag, 29. April

3. Jahrgang

Fürstenkompromih gescheitert.

Abbruch der Veralungen im Rechtsausschuß.

Zwecklose Beratungen.

Die Verhandlungen im Rechtsausschuß des Reichs­tages, der sich mit dem Kompromißentwurf der Regie­rungsparteien über die Abfindung der Fürstenhäuser be­faßte, sind bis auf weiteres abgebrochen worden, nachdem sich der Ausschuß fast vier Monate hindurch mit dieser Materie beschäftigt hat. Wenn nicht noch im letzten Augen­blick ein Einigungsvorschlag auftaucht, dem nicht nur die Regierungsparteien, sondern auch die Flügelparteien zu­stimmen was allerdings als fast ausgeschlossen gelten kann so müssen die Versuche, die Fürstenabfindung durch ein Kompromiß vorzunehmen, als gescheitert be­trachtet werden. Wie es heißt, soll der Volksentscheid über die Enteignung der Fürstenhäuser nunmehr beschleu­nigt durchgeführt werden. Das ursprünglich für den Monat Juni vorgesehene Volksbegehren über die Fürsten­abfindung soll schon im Mai vorgenommen werden.

Der Abbruch der Beratungen im Rechtsausschutz wurde ausgelöst durch die Forderung eines kommunistischen Abge­ordneten, über die bisher zuriickgestcllten Paragraphen abzu­stimmen, damit endlich Klarheit geschaffen werde. Abg. Schulte-Breslau (Ztr.) erklärte namens ferner Fraktion, daß er bei der Stellungnahme der Deutschnationalen und der Sozialdemokraten eine weitere Beratung für zwecklos halte, da die Flügelpartcicn

ein Vabanquespiel trieben. Auch der Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) hielt eine Wcitcrbcratuna im Ausschuß für Zwecklos. Nackdem der Aba.

Das Volksbegehren im Reichstag.

Reichslagsdebatte über

Fürsienenteignung.

(190. Sitzung.) CB. SB e r I i n , 28. April.

Auf dem Platze des Abg. Bock (Soz.), der heute seinen 80. Geburtstag feiert, steht ein riesiger Strauß roter Nelken. Präsident Löbe beglückwünschte unter allseitigem Beifall den Alterspräsidenten und betonte dabei, baß Abg. Bock dem Reichstag schon seit 42 Jahren angehöre.

Ohne Aussprache wurde das deutsch-griechische Abkommen wegen Aufhebung des Ausführungszwanges für ErsindungS- parente in allen drei Lesungen angenommen. Der Nachtrags- ctat für 1925 wurde bcm Haushaltsausschuß, der Gesetzent­wurf über die Bestrafung des Ziveikampfes dem Rcchtsaus- schuß überwiesen. Es folgte dann die erste Beratung des durch Volksbegehren an den Reichstag gekommenen Gesetzes über die entschädißungslose Enteignung der FürfienvermSgen.

Auf Antrag des Abg. Dr. Frick (VölkO wurde damit die Beratung eines völkischen Antrages verbunden, der die Ent­eignung der Bank- und Börsensürsten fordert.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) bezeichnete es als einen Triumph der Sozialdemokratie, daß beim ersten Volksbegehren 12)4 Millionen Stimmen für den Enteignungsantrag abge­geben worden seien. Die unerhörte Habgier der Fürsten, die durch die Justiz noch unterstützt worden sei (große Unruhe rechts), hätte bcm Volksbegehren viele Stimmen aus allen Parteien angeführt. Wenn je eine Enteignung berechtigt sei, dann gegenüber den deutschen Fürsten, unter denen sich eng­lische, montenegrinische und russische Staatsangehörige be­finden, die das deutsche Volk ausplündcrn wollten. Das, Don Regierung und Regierungsparteien versuchte Kompromiß sei heute eines elenden Todes gestorben. Ganz unzutreffend sei das Rechtsgntachten, wonach das Gesetz zur Fürsteucntcig- nung vcrsassungsändcrnd sein soll.

Wiederholte Ordnungsrufe.

:.) Mit faustdicken Unwahr- ______ Fürsteneuteignuug getrieben Terrorismus hätte man trockene Re- - - v.. - - links

Abg. Gras von Westarp meinte, die Sozialdemokraten erwähnten immer nicht die 27 Millionen, die sich nicht in die Listen ciiigczeichnel hätten, also gegen die Enteignung seien. (Widerspruch und Gelächter links.) Mit faustdicken Unwahr­heiten sei die Agitation für die f lyorbcn. Mit Lüge und Te..»,u ..........

getrieben gegen Wehrlose. (Lärm und Rust Ehrlose"!) Wenn das deutsche Volk besser aufgeklärt sei, es sich aufbäumen. (Zurufe des Abg. Rosenbaum (Komm.):,,Gegeu die Unverschämtheiten eines Westarp!") Der wurde zur Ordnung gerufen. Der Abg. Kube (Volk.) rief:Synagoge ruhig!" Graf Westarp meinte fort« whrend, wenn behauptet werde, Kaiser Wilhelm sei geflohen, w müsse scstgestellt werden, daß, nachocm am 9. November 1/18 Prinz Max von Baden bewußt wahrheitswidrig die Abdankung des Kaisers verkündet hätte, der Kaiser ein schweres Persönliches Opfer gebracht hatte, um den Bürger- kneg zu vermeiden und in seiner Person ein Hindernis für einen günstigen Frieden wegzuräumen. (Widerspruch und r.arm links.) Die Lüge und Verleumdung, mit der gearbeitet merbe, erfülle seine Partei mit unsäglichem Ekel. (Lärm und erregte Zuruse links. Präsident Löbe mußte einen Zurufer "'wut zur Ordnung rufen.) Die Rcvolutionsgcwinnler Hal- jämmerlichen Niedrigkeit gezeigt. Wenn ihre längst vergessen sein würden, würden die Namen der noch im Hellen Glanze strahlen. (Sturm,fchcS Pfiffe links?^ bci den Deutschnationalen und Pfuirufe und

Wunderlich (D. Dp.) gab für seine Fraktion ein ^^L Erklarung ab, wonach die Volkspartei in der Entcig- e"«e brutale Entrechtung ein-r Grupp- von r'.^kburgen, sieht, die nicht nur dem Wortlaute, sondern dem Geiste der Verfassung von Weimar widerspräche.

If. Richthofen "(Dem.) darauf hingewicsen hatte, daß seine Fraktion alles tun werde, um den Reichstag zu veranlassen, seiner Pflicht dem Volke gegenüber nachzukommen, erhob der Abg. Dr. Wunderlich (D. VP.) der Regierung gegenüber den Vorwurf, daß sie nicht führender in dieser Frage hervorge- treten sei. Abg. Dr. Barth (Din.) erklärte, daß das vor­liegende Kompromiß für die Deutschnationale Volkspartei un­annehmbar sei.

Rcichsjustizminister Dr. Marx erklärte, daß eine Initiative der Rcichsrcgierung von vorn­herein auf dieselben Schwierigkeiten gestoßen wäre, die dem Kompromiß der Regierungsparteien entgegenstanden. Abg. Dr. Everling (Dtn.) legte noch einmal den Standpunkt der Deutschnationalen zur Fürstenabfindung dar und betonte, daß die Deutschnationale Volkspartei den Volksentscheid nicht fürchte. Der Abg. Pfleger (Bayer. VpO präzisierte den Standpunkt seiner Partei dahin, daß die Frage der Fürsten­abfindung kein Problem der Rechtsanwendung, sondern der Schaffung neuen Rechtes sei.

Hieraus gab der Vorsitzende des Ausschusses, Abg. Dr. K a h l, in Zusammenfassung vorangegangener Erörte­rungen eine Erklärung ab, daß er glaube, daß der Reichs- iag wieder auf die unentbehrliche Arbeit der Kompromiß- Parteien zurückkommeu werde. In der Spannung des gegenwärtigen Augenblicks sei es allerdings richtig, dem Anträge des Abg. Schulte-Breslau (Ztr.) auf vorläufige Vertagung und Unterbrechung der Verhandlungen im Rechtsausschutz zuzustimmen. Er fasse den ihm als Vor­sitzenden zugedachten Auftrag dahin auf, daß er nach Ver­einbarung mit den Obmännern der Parteien die nächste Sitzung unter eigener Verantwortlichkeit für diese Frage einzuberusen habe. Daraufhin wurde der Vertagungs- antrag angenommen.

Deutschnationale und Deutsche Volkspartei verlassen den Saat.

Abg. Neubauer (Komm.) bezeichnete das Ergebnis des Volksbegehrens als den Ausdruck ves Volkswillens für die Fürstenenteignung. (Die Abgeordneten der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei verlassen den Saal.) Mit schlimmsicm Terrorismus hätten die deutschnationalen Guts­besitzer ihre Arbeiter an der Einzeichnung zum Volksbe­gehren gehindert. Für die angeblich Wehrlosen arbeiteten die Mirstenknechte aus den Parteien der Rechten wie Graf Westarp. (Präsident Löbe rügte diese Bemerkung.) Die deut­sche Regierung habe in London beim Dawes-Pakt die deutsche Sclbstäiidigkeit zu 800 Millionen verkauft. Den Fürsten wol­len sie den dreifachen Betrag geben.

Der demokratische Antrag.

Abg. von Richthosen (Dem.) führte aus, in den Fragen der Auseinandersetzung mit den Fürstenhäusern werde die Anwendung des geltenden formalen Rechtes zum schlimmsten Unrecht gegen das Volk. Darin sei eine gesetzliche Regelung nicht zu umgehen. Die Fürsteusamilien könnten nicht von der deutschen Schicksalsgemeinschaft ausgenommen werden. Man könne nicht ihnen allein ihr früheres Vermögen sichern, wäh­rend alle anderen Volksgenossen als Folge der allgemeinen deutschen Not vieles, niauche alles verloren haben. Dem vor­liegenden Enteignungsgesctz sonnten seine Freunde jedoch nicht zustimmcn. Leider sei das Kompromiß an dem Widerstande der großen Flügclparieicn gescheiten. Seine Freunde würden darum zur zweiten Lesung den Änderungsantrag cinbringen, daß die Länder den enteigneten Fürstcnfaniilien durch Laudes- gesetz eine Msiudung zu gewähren hätten, die ihnen eine an­gemessene Lebenshaltung erlaube.

Reichsirmenminister Dr. Külz

führte aus, die Rcichsrcgierung habe von vornherein ausge­sprochen, daß sie mit dem durch das BolkSbrgehrcn geforderten EnteignungSgcsctz nicht einverstanden sei. Auch die sozia­listischen Regierungen nach der Rcvolntron hatten sich immer gegen cntfchädigungslosc Enteignung ausgesprochen. Die Revolution habe cs versäumt, das Revolutronsproblem der Ausrinaudrrsetziing mit den F n r st e n h â n s e r n zu lösen. Tic zu weitgehenden Ansprückp: der Furstcnver- treter hätten selbst das Problem neu aufgerollt. Unter dem parlamentarischen Regime wäre cs erwünscht, daß die Löiung nicht aus plebiszitärem, sondern ans parlamentarischem Wege erfolge Die Komiuunistcn verfolgten mit dem Bolkscntschew noch politische Ncbenziclc. Die Regierung wolle die Hoff­nung nicht ousgeben, daß es den Parte, en des Relchstagcs doch nicht gelingt, sich zu einer gedc.hltchen Losung des Pro­blems zusammcnzufiudcn.

Abg Schulte (Ztr.) verlas eine längere Erklärung seiner Partei, wonach das Gesetz nicht nur ein schwerer Ein­griff in das formale Recht, sondern auch eine Durch­brechung des christlichen Grundsatzes vom Schutze des Eigen­tums ist. Tas Zentrum erstrebe eine Lösung, die den Grund­sätzen des Rechtes, aber auch den veränderten staatlichen Ver­hältnissen und der Verarmung des Volkes Rechnung trägt. Man hätte im letzten Kompromißentwurf eine solche Losung gefunden, der bei gutem Willen auch die Flügelpartc,en zu­stimmcn konnten. t

Abg. Hampe (Wirtsch. Vgg.) und Abg. Dr. Pfleger (Bauer. Vp.) verlasen Erklärungen, die gleichfalls die Ablehnung des Entciguungsgcsctzes fordern.

Abg Dr. Frick (Volk.) wandte sich gleich,alls gegen die Vorlage und bezeichnete das Volksbegehren in diesem Falle als verfassungswidrig, dagegen sei der Volksentscheid nicht als verfassungswidrig zulässig. Der Redner empfahl den voüi- schcn Antrag auf.Enteignung der Bank- und Borscn,nr,ten.

Die Wcitcrberatuug wird daraus auf Donnerstag vor. tagt Auf der Tagesordnung steht weirer die zweite und dritte Beratung des Duellbestrasungsgesetzes.

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Der Hessische Wirtschafts- und Ordnungsblock hat die Durchführung be9 Volksbegehrens auf Landtagsauflösung in Hessen beschlossen.

* Reichspräsident von Hindenburg empfing die in Amerika so erfolgreichen Magdeburger Meisterschwimmer Rademacher und Frölich.

* Die Beratungen im Rechtsausschuß deS Reichstages über das Fürstenkompromiß der Regierungsparteien sind ge­scheitert. Der Rechtsausschuß hat seine Arbeiten einstweilen eingestellt.

* Im Haushaltsausschuß des Reichstages luurbe ein demo­kratischer Antrag angenommen, der sich gegen das Gemeinde­bestimmungsrecht ausspricht.

* Die 26. Zivilkammer des Berliner Landgerichts I wies die Klage der beiden vorgeschobenen Reichsbankgläubiger auf Aufwertung der alten Reichsbanknoten ab.

* Bei Gelegenheit der Eröffnung der 46. Vollversammlung des Deutschen Industrie- und Handelstages hielt Reichs­kanzler Dr. Luther eine politisch-wirtschaftliche Rede, in der er betonte, daß trotz aller Schwierigkeiten ein wirtschaftliches Aufwärtsgehen nicht zu verkennen sei.

Aufwertungsbegehren.

Bei dem Volksbegehren zur Aufwertung, das in die Wege geleitet werden soll, ist zunächst einmal zu beachten, daß ztvei verschiedene Organisationen ein derartiges Be­gehren veranlassen wollen, und zwar dieReichsar- b c i t s g e nl e i n s ch a s t der Aufwertungs-, Geschädig­ten- und Mieterorganisaliouen" und des weiteren der Hypothckengläubigcr- und Sparerschutz- Verbau d. Der erste, soeben der Öffentlichkeit vorgelegte Gesetzentwurf ist sehr ausführlicher Art und verlangt zu- liächst eine Aufhebung sowohl des Hypothekenauswer- tüngsgcsetzes wie des Gesetzes über die Ablösung öffent­licher Anleihen vom Juli v. Js. nebst den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Durchführungsverordnungen. Er behandelt in seinem ersten Titel die Wiederherstellung privatrechtlicher Forderungen, im zweiten die der Rechte früherer Grundstückseigentümer, dann im dritten die Frage der öffentlichen Schulden und will im vierten Titel soziale Härten bei der Durchführung des Gesetzentwurfes beseitigen und Maßnahmen zur Gesundung der Wirt­schaft Vorschlägen. .

Bei den dinglich gesicherten Ansprüchen ist das wichtigste, daß von ihnen alle diejenigen wiederherge­stellt werden sollen, die vor dem 1. Januar 1924 begrün­det worden 'sind, und zwar in Höhe des Wertes, den sie nach einem beigefügten Index zur Zeit ihrer Begründung gehabt haben. Das ist also eine hundertprozentige Aufwertung, wobei eine Umwertung auf Index den Ge­dankengängen des Aufwertungsgesetzes folgt. Diese hundertprozentige Wiederherstellung bezieht sich auch auf die Schulden, die das Reich, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände usw. gemacht haben, nur sollen diese früheren Schulden in verzinsliche Anleiheablösungsschuld umgewandelt werden, natürlich den Grundgedanken des Gesetzentwurfes entsprechend in Höhe des beim Erwerb gezahlten Wertes. Das ist bei allen vor dem 1. Januar 1919 entstandenen Forderungen der Nennwert, später der Jndexwert des Entstehungstages. Um gleich die Auf­wertung der öffentlichen Schulden zu erledigen: als Zinssatz für diese neue Anleiheablösungsschuld wer­den bis zum 31. Dezember 1935 214 % vorgeschlageu, dann soll er bis zum 1. Januar 1936 möglichst bis auf 41« % gesteigert werden, bei den Ländern und Gemeinden sogar bis auf 5 %. Die Mittel hierfür sollen die gleichen sein, die durch das Anleiheablösungsgesetz vom Juli 1922

zur Verfügung gestellt werden. .

Genau wie bei den Anleihen sind auch bet den dtnglich oder persönlich gesickerten Ansprüchen alle Abgel­tungen oder Abtretungen laut Index des Entwertungs­tages festzustellen und von der Gesamtsumme der 100 % in Dlbgug zu bringen; Härteklauseln ermöglichen bei Not­lage des Schuldners Herabsetzung der Schuld; ebenso ist vorgesehen, daß eine hundertprozentige Wiederherstellung der dinglichen Schuld dann nicht eintritt, wenn der Wert des belasteten Gegenstandes unverschuldet sich vermindert hat. Außer diesen dinglich gesickerten Ansprüchen sollen nun aber auch sämtliche auf Geld oder gcldwerte Wertpapiere gerichteten Ansprüche ohne eine solche Sicherung, die vor dem 1. Januar 1924 entstanden sind, ebenfalls wieder zu 100 % wiederhergestellt werden. Dazu gehören auch Aktien und Jnhaberpapiere, dazu gehören aber nach § 4 des Entwurfes praktisch auch die Spar­einlagen und Versicherungsverträge, die Anlagen bei Banken und sonstigen Kreditanstalten, weil diesen Schuldnern ja selbst die von ihnen gemachten An­lagen zu 100 % aufgcwertct werden. Die Aufwertung der Obligationen erfolgt aber unter dem Gesichtspunkt, daß das alte Verhältnis zwischen Gesamthöhe und Obligation und Gesamthöhe des Vermögens des betreffenden Unter­nehmens wiedcrhcrgestcllt wird. Ist Wcrtvcrunnderung cinactrelen, so können die Obligationen naturnch auw nicht voll aufgeivertet werden. Voll nHCberbcrgcsteut wer­den schließlich auch die Noten der Rcichsbank und der vic^ anderen Länderbanken, soweit sie vor dein 1. Januar ausgegeben sind; Auszahlung erfolgt an den Inhal er de Roten, entsprechend bem Vermögen der in S menden Banken und unter Berücksichtigung des gesetz notwendigen Golddeckungszwangcs.Pur die Fälligkeit all dieser Ansprüche ist lediglich das allgemeine lurgcrlichc

3ft Wcrtverminderung

Sedu ms d Gesetzentwurf eine völlige

Mn nullte tung aller GrundstückSverkan e -wischen dem 1. Januar 1919 und dem 31. Januar 19%, wenn der damalige Verkäufer es verlangt un^nachweilM