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Zul-aer /Anzeiger

Ekjihsinl jtiw Wii'tkm« Btgtig<petf<; mnmI> M^ {WtBd >fcfH»ftj^«yi|^i^nj^ tatet) ^f^ttt 0tw^taf^ CtititÄ^ yiu^nwiDjtii^ Bertmfptttt «Po. erwachsen -em Bezieher keine Msprüche. Verlag Zrieörich Ehrenklau, Kul-a, Mitglied it* verâe Deutscher Aeitungever« leger. Postscheckkonto: Kraakfurt a. HL Or.5585

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Nr. 1411926

Fulda, Donnerstag, 24. Juni

3. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Am Rechtsausschuß des Reichstages hat die Einzelbe- ratung des Fürstcnabfindungsgcsetzes begonnen. Alle Ab­änderungsanträge wurden abgelehnt, wobei sich Deutschnalio- nale'und Sozialdemokraten der Stimme enthielten.

* Rach Meldung eines Pariser Blattes soll die Besatzungs­armee weiter vermindert werden.

* In Neu-Sackisch bei Glatz wurden ein dreizehnjähriges Mädchen ermordet und ihr siebzehnjähriger Bruder schwer ver­letzt aufgefunden. Man vermutet Zusammenhang mit dem kürzlichen Breslauer Kindermord.

* Caillaux hat sich bereit erklärt, in einem neuen Kabinett Briand das Finanzministerium zu übernehmen.

Reichstagsauflösung in Gicht?

Von parlamentarischer Seite wird uns zu der ge­spannten innerpolitischen Lage geschrieben:

Die Frage der Fürstenabfindung hat schon innerhalb der Parteien als Sprengpulver gewirkt, es ist nicht gons ausgeschlossen, daß sie vielleicht auch den ganzen Reichstag in die Luft sprengen wird. Alle Par­teien haben sich so außerordentlich festgclcgt, daß die älte­sten parlamentarischen Praktiker nicht wissen, was nun eigentlich geschehen soll, und ganz verzweifelt die Hände ringen. Infolgedessen ist der Reichstag zurzeit der dank­barste^ Boden für die ausschweifendsten Gerüchte.

Sicher scheint nur eines zu sein: der Kompromißent- Wurf der Regierung, wie er jetzt den Reichstag beschäfti­gen soll, wird als verfassungsändernd angesehen, bedürfte also der Zweidrittelmehrheit. Die S 0 z i a l d e in 0 k r a - t i e hat außerdem eine Reihe von Anträgen eingebracht, die den Entwurf womöglich noch verfassungsändernder machen, und sie hat klar und deutlich zu erkennen gegeben, daß siesich ihre endgültige Stellung Vorbehalte", zumal ihrerseits noch weitere Anträge vorbereitet sind. Der Rechten scheint es unter diesen Umftänbcn unmöglich, ihre Zustimmung zu dem Entwurf zu geben, falls sich langen der Sozialdemokratie fugen. Schließt sich dem auch die Regierung an, so rückt die ReichZtagsauflösüng in den Bereich der Möglichkeit, zumal auch die Deutsche Volks- Partei angebeutet hat, das; sie die Entwicklung nur bis zu einer sehr nahen Grenze mitzumachen entschlossen sei. Weiter wird die ganze Sache noch dadurch kompliziert, daß selbst eine Erklärung des Reichstages, dieser oder ein anderer Gesetzentwurf sei nicht verfassungsändernd, die Schwierigkeiten für die Zukunft nicht aus dem Wege räumt, weil nämlich das Reichsgericht sich eventuell auf einen anderen Standpunkt stellen könnte.

Ein Ausweg ohne Reichstagsauflösung läge darin, daß aus dem Entwurf alles getilgt wurde, was als verfassungsändernd angesehen werden könnte. Das hieße natürlich nichts anderes, als die Fürstenabfindung gesetz­lich mit Hilfe der Rechten regeln, würde aber weiterhin richtunggebend auch für die innerpolitische Lage der nächsten Zeit sein. Daß etwas Derartiges die Schwierig­keiten des Augenblicks nicht vereinfacht, ist ersichtlich bei der starken Strömung in der Mitte, die auf eine allge­meine Koalition hindrängt. So sehr haben sich innerpoIN tische Erwägungen in den Vordergrund geschoben, daß die Stellung zur Locarn »Politik so gut wie gar keine Rolle mehr spielt, zumal auf deutschnationaler Seite, und zwar aus der Feder sehr maßgebender Führer, bereits angedeutet wird, daß man sich hierin aus den Boden der Tatsachen stellen müsse, weil es keinen Zweck mehr habe, über doch uuabänderbare Dinge der Vergangenheit ins Endlose zu diskutieren und damit die Lösung der inner­politischen Frage noch schwieriger zu machen.

Aber damit nicht genug: die Mitte drängt vor allem auf rascheste Erledigung der ganzen Frage, um ihre Wäh­ler, soweit sie mit der Stellungnahme ihrer Parteien bei dem Fürstenenteignungskampf nicht einverstanden waren, wieder an sich zu fesseln. Die sofortige diskussionslose An­nahme des Entwurfs war vorgeschlagen, scheiterte aber am allgemeinen Widerstand links wie rechs. Ob es daher vor den Sommerferien des Reichstages überhaupt noch zu einer Entscheidung kommen wird, erscheint mehr und mehr zweifelhaft. Nun hat aber wieder die Sozialdemo­kratie mitgeteilt, sie würde einer Verlängerung des soge­nannten Sperrgesetzes, durch das alle Fürsten­abfindungsprozesse bis zur künftigen reichsgesetzlichen Re­gelung vertagt werden, ihre für die notwendige Zwei- britte' '-eit erforderliche Zustimmung nicht mehr geben, um ^ Hinausschiebung der Entscheidung auf den Herbst zu verhindern.

Es herrscht iso ein ziemliches Chaos im Reichstag; nur die Sozialdemokraie steuert ganz zielbewußt durch scharfe Forderungen auf eine Reichstagsauflösung hin, wodurch sie eine innerpolitisch ganz klare Lage herbei­zuführen hofft. Bei der aufgewühlten Stimmung der Wühlermasscn halten die Regierungsparteien aber die Auflösung des Reichsages doch für ein recht gewagtes Unternehmen, dessen Ausgang nicht zu übersehen ist.

*

Das Vermögen der Habsburger

Für Aufhebung der Beschlagnahme.

Wie Wiener Blätter erfahren, hat sich die Konserva­tive Volkspartci Österreichs unter Berufung auf das Er­gebnis des Volksentscheides in Deutschland an die Groß- dentfche VolkSpar»^ mit dem Ersuchen gewandt, ihrer­seits in Österreich für die Aushebung der Be­schlagnahme des Vermögens der Habs­burger einzutrctcn^l tue Gründe, welche die Deutsche Volkspartci argen die ^ cianuna in Deutschland geltend

Beratung des Fürstenkompromisses.

Das IökfietlabfmdlluWesetz versaffullgsälidernd.

Ablehnung der Abänderungsanträge.

Der Nechtsausschuß des Reichstages hat die Einzel­beratung über das Fürstenabfindungsgesetz ausgenommen. Reichskanzler Marx wohnte den Besprechungen bei und griff mehrmals in die Beratungen ein. Der Reichs­kanzler erklärte, daß die Regierung nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, daß das Gesetz einen verfassungs­ändernden Charakter trage, und daß daher zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei. über die Behandlung des Kronlehens Öls erklärte der Reichskanzler, daß nach Auffassung der Reichs­regierung es darauf nukomme, wie ein bestimmtes Bcr- mögensobjekt in den Besitz des Fürstenhauses gekommen ist. Wenn das durch eine Kabinettsorder geschehen ist, so wird zu untersuchen sein, aus welchen Mitteln das Entgelt genommen ist. Wenn nicht sestzustellen ist, dass das Privatmittel waren, so gilt das Objekt als Staats­eigentum. Wenn es aber aus Privatmitteln geschehen ist, dann wird an der Tatsache des Privateigentums auch dann nichts geändert, wenn durch einen staatsrechtlichen Akt, beispielsweise eine Kabinettsorder, darüber verfügt worden ist.

gemacht hat, auch für die Großdeutsche Volkspartci hin­sichtlich der Aufhebung der Beschlagnahme in Österreich Geltung haben müßten. Tie Großdeutsche Volkspartci wird sich mit der an sie gestellten Forderung, für die Auf­hebung der Beschlagnahme des Vermögens der habs­burgischen Fürsten cinznirclen, befassen. Großdeutsche Politiker erklären aber, ohne den Beschlüssen der Partei­leitung vorgreifen zu wollen, daß die Sachlage in Öster­reich eine ganz andere sei als in Deutschland.

Die Exekutive des Landesverbandes Wien der Kriegs- invaliden hat sich bereits mit der Forderung der öster­reichischen Monarchisten nach Aufhebung der Beschlag­nahme des habsburgischen Vermögens befaßt. Es wurde betont, daß an eine Aufhebung des Verfassungsgcsetzes, durch das die vormals habsburgischen Güter, soweit sie nicht Privatgüter waren, dem Kriegsbeschädigtenfonds zn- gesprochen wurden, n i ch t zu denken sei. Die Kriegsopfer Österreichs stäuben unerbittlich aus dem Standpunkt, daß zuerst die bedauernswerten Opfer dieses entsetzlichen Krieges versorgt werden müßten, ehe man an die Ab­findung der Fürsten denken könne. Die Kriegsopfer Österreichs wüßten sich in dieser Hinsicht in voller Über­einstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der öster­reichischen Bevölkerung. Es sei daher nicht anzunchmen, daß die Monarchisten jemals für ihre Forderung die not­wendige Zweidrittelmehrheit im österreichischen Parla­ment finden würden, damit das erwähnte Versassungs- aefeh abaeändert werden könne.

Laillailk frarizöMer Finanzminister.

Vor der R e u dildung der Regierung.

Nach einer achttägigen Krise scheint cs Briand nun­mehr gelungen zu sein, sein zehntes Kabinett zusammcn- zubringen. Die Schwierigkeiten beruhten vor allem darin, daß Briand keine geeignete Persönlichkeit für das Finänz- ministerium finden konnte, was in Anbetracht der völlig zerrütteten Währungs-Verhältnisse in Frankreich für das Land von größter Wichtigkeit ist. Da Poincarö die Über­nahme des ihm angebotenen FinanzpvrtefeuillcS beharr­lich verweigerte, hatte Briand dem Präsidenten der Re­publik abermals die Kabinettsbildung zurückgegebcn. Doumergue bestand jedoch wiederum darauf, daß Briand noch einen letzten Versuch mache. Briand hat sich deshalb in letzter Stunde an Caillaux gewandt, der auch sein Einverständnis zur Übernahme des Finanzministe­riums gegeben hat. Als Bedingung zur Mitarbeit soll Caillaux sehr w e i t g e h c n d c V 0 l l in a ch t e n zur Durchführung seines sehr radikalen Sanierungspro­gramms gefordert haben. Außerdeni ist ihm zugesagt worden, daß das neue Kabinett eine weitgehende Umbildung erfahren und neue Persönlich - leiten hinzugezogen werden sollen. Briand erklärte, cs bestehe nunmehr ein Einverständnis darüber, daß ein Kabinett der republikanischen Einigung gebildet werden soll.

Mit dem Einzug Caillaur' in das Finanzministerium dürfte die Auferstehung Poincarös als Minister bis auf weiteres erledigt sein, da kaum anzunehmen ist, daß beide Männer, die sich auf politischem Gebiet auf das ärgste be­fehden, in einer Regierung gemeinsam ersprießliche Arbeit leisten würden. Wie es heißt, hatte es Poincarö darauf ab­gesehen, vor allem die Leitung des Ministeriums für die besetzten Gebiete zu erhalten, um nach Möglichkeit den A u t 0 n 0m i c be str e b un g en in Els a ß - L 0 t h rin­gen, die sich gerade in letzter Zeit wieder mit besonderer Kraftcutfaltung bemerkbar gemacht hatten, energisch ent- gegenzutreten.

Eine ausführliche Aussprache entwickelte sich über den § 5, der Richtlinien dafür aufstellt, was als Staats­eigentum unb was als Privateigentum der rstenhäuser zu gelten hat. Die Richtlinien be­sagen, daß als Staatseigentum alle Besitztümer gelten müssen, die auf Grund der staatsrechtlichen Stellung der fürsten erworben wurden, als Privateigentum Besitz- tümci, die mit Privatmitteln oder unentgeltlich im Erb­gang usw. erworben wurden. Die Deutfchnationalcn stellten dazu einen Antrag, daß die Richtlinien gestrichen werden sollten, so daß der Rechtstitel aus Grund des be­stehenden Reichs- und Landesrechtes sestzustellen wäre. Die Sozialdemokraten beantragten die Einfügung eines Satzes, wonach in Zweifelsfällen die Vermutung für Staatseigentum spreche. Außerdem wünschten die Sozial­demokraten, daß als Ausnahme von der Begriffsbestim­mung des Staatseigentums nur der Erwerb aus Grund solcher Gesetze gelten soll, die nach der Staatsumwälzung von 1Ü18 beschlossen worden sind. Reichskanzler Dr. Marr tvanbte sich sehr scharf gegen diesen sozialdemokratischen Antrag, den er als absolut unannehmbar bezeichnete.

Im übrigen wurden die zu den einzelnen Para­graphen gestellten Abänderungsanträge der Deutschnatio- ualen und Sozialdemokraten restlos abgelehnt. Die Par­teigänger der Antragsteller enthielten sich hierbei der Ab­stimmung. Die Wenerberatung wurde auf Donnerstag vertagt, nachdem am Mittwoch die Besprechungen bis zum iS 7 gekommen waren.

Deutscher Reichstag.

(215. Sitzung.) CB. Berlin, 2.3. Juni.

Der Reichstag überwies zunächst die 20. Ergänzung des Besoldungsgesetzes dem Haushaltsausschutz. Dann folgte die zweite Beratung des von allen Parteien mit Ausnahme der VMschenund .aouim.yufteu eüM trachten Gesetzentwurfes über die Anrechnung der während des Weltkrieges in der freiwilligen Krankenpflege abgclcistcten Dienstzeit auf das Besoldungs- und Ruhcstandsdienstaltcr. Der Haus- Haltsanssckuß hat eine gesetzliche Regelung dieser Frage gegen» wärtiq nicht für angemessen gehalten. Er empfiehlt eine Ent­schließung, n orin die Regierung um eine verbesserte Anrech­nung der Dienstzeit in der freiwilligen Krankenpflege ersucht ivirb. Die Entschließung wurde einstimmig angenommen. Rcichswlttschaflsminister Dr. Curtius legte darauf die

Novelle zum Bankgefetz

vor. Durch die Novelle wird die Rediskontmöglichkeit für Schatzrcchte des Reichs wieder geschaffen. Der Minister be­tonte, daß das Reichsbankdirektorium und die Reparations- kominiffion sich damit cinbcrftanbcn erklärt hätten.

Abg. Hergt (Dtn.) stimmte der Vorlage zu, betonte aber, daß von der in der Novelle geschaffenen Dlöglichkeit im Inter­esse der Stabilität der deutschen Finanzen nur ganz vorüber­gehend Gebrauch gemacht tverden dürfe. In den Reichskassen, so fuhr der Redner fort, herrscht Ebbe. Mait reite mit ver­hängten Zügeln in ein Defizit hinein, von dessen Größe mqn sich gar keinen Begriff machen köniic. Man habe keine Über­sicht über die wachsenden Ausgaben für die Erwerbslosen, aber man wisse, wie die Erwerbsloscnzahl gestiegen sei. Der Minister werde einen Rachtragsetat bringen müssen, bei dem einem die Augen übergehen würden. Die Ansgabcn darin könne man auf 400 bis 500 Millionen schätzen. In solcher Situation fei für den Finanzminister die Versuchung sehr groß, das ihm in der Novelle gegebene Instrument der Schatz- Wechsel zur Verschleierung des Diskonts auszunützen. Seine Freunde beantragten bie Beratung der Vorlage im Haus­hallsausschuß. (Beifall rechts.)

Rcichsfinanzministcr Dr. Reinhold

erklärte, die Schilderung der Rcichssmauzcn durch den Vor­redner als absolut unzutreffend. Der Überschuß des letzten Etatsjahres sei genau so hoch geworden, wie er ihn geschätzt hätte, und zwar mit annähernd 200 Millionen. Seitdem hätten die Steuereinnahmen seine Schätzsumme noch über­troffen, im Mai um 17 Millionen. Es sei vollkommen un- richtig, von einem Defizit der deutschen Finanzen zu sprechen. Die Reichskassen kämen vollkommen mit ihren Mitteln aus, und wenn nicht wider Erwarten eine Verschlechterung der gesamten Lage eintrete oder der Reichstag die Ausgaben steigere, so könne man sich durchaus im Rahmen des Etats halten. Der Abg. Hergt sei total im Irrtum, wenn er sage, die Regierung würde in einem Rachtragsetat 400 Millionen vom Reichstag fordern. Die Regierung denke gar nicht an neue Forderungen. Sie werde nicht einmal von den Schatz wechseln Gebrauch machen, die ihr zur Verfügung ständen. Das vorliegende Gesetz bezwecke nur, daß die Regierung sich nur den Moment aussuchen könne, in dem sie an den Anleihe markt appellieren wolle.

Die Vorlage ging an den HaushaltSausschutz. Ohne Anö- sprache wurde dann der d c u t s ch - e st n i s ch c S ch i e d s g e r i ch t s - und V c r g l e i ch s v c r t r a g in allen drei Lesungen angenommen.

Der deutsch schwedische Handels- und Schiffahrtsvertrag stand dann zur ersten Beratung. Abg. Dr. Hilferding (Soz.) machte dabei der Regierung den Vorwurf, sie hätte aus inner politischen Gründen Zollsätze in den Vertrag eingesetzt, d-c einen vollständigen Bruch mit den, Zollkompromiß ergäben. Die für Getreide, Fleisch und Vieh eingesetzten Zölle gingen weit über die Zollsätze hinaus, die jemals in Deutscbland be­standen hätten. (Hörl, Hört! links.) Der jetzige Zeitpunkt sei am allerwenigsten geeignet zu einer Änderung der Handels­politik im Sinne einer stärkeren Belastung der Verbraucper.

Abg. v. Richlhvscn (Dem.) erklärte, die tm Vorjahre be­schlossene Zollvorlage hätte die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. Übriggcblicbcn seien nur die hohen Preise und die ständig wachsende Verteuerung der ganzen Lebenshaltung.

Damit schloß die Aussprache und der Vertrag wurde dem Auswärtigen und Handelspolitischen Ausschuß überwiesen. Es folgte die zweite Beratung der

Vereinbarung mit Dänemark