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Nr. 146 1926

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zul-a. un- Haunetal »Zul-aer Kreisbla«

Rr-aktto« m»- Vrfthästssteüe: Mühlenstraße 1 Zernfprech-flnschloß Nr.»--

Fulda, Mittwoch, 30. Zum

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3. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Zwischen Reichsinncnministcr Dr. Stresemann und dem russischen Botschafter Krestinsky wurden in Berlin die Rati­fikationsurkunden zu dem kürzlich geschlossenen deutsch-rus­sischen Vertrag ausgetauscht.

* Die Reichsregierung ist von den Reichstagsparteien er- sucht worden, in Verbindung mit den Ländern die Schäden der Hochwasser- und Unwetterkatastrophen sestzusiellen und für ausreichende Hilfe zu sorgen.

* Im Reichstag begannen die Beratungen über den von der Regierung vorgelegten Kompromißentwurf zur Fürstenab­findung.

* Der Prozeß gegen Barma« wird erst zu Beginn des Jahres 1927 stattfinden.

* In Spanien sind mehr als 100 Offiziere wegen Beteiki- gung an dem Komplott gegen das spanische Direktorium ver­haftet worden.

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Begabtenprüfung.

Von einem bekannten Juristen der Breslauer Unb versität erzählt man sich, er habe als Prüfender im Re­ferendarexamen einmal an den Prüfling folgende Frage gestellt:Nehmen Sie an, Sie befinden sich auf dem Mond und sehen dort ein Portemonnaie liegen; wollen Sie mir bitte Ihre Gedanken darüber entwickeln, wie Sie sich als Jurist zu dieser Sache stellen." Der Prüfende will mit einer solchen Frage feststellen, ob der Prüfling juristisch zu denken versteht. Damit kann man vergleichen, was jetzt über die A b i t u r i e n t e n p r ü f u n g an neuen Bestimmungen herausgekommen ist. Es soll bei der Prüfung auf dieSelbsttätigkeitdesSchülers, auf seine allgemeine geistige Reife ankommen, weniger auf dse mehr oder weniger mühsam errungenen Einzelkennt- nisie; fowohl die schriftliche wie namentlich die mündliche Prüfung, von der jetzt niemand mehr befreit werden soll, wird dieses Ziel im Auge haben: Ist der Prüfling zu einer wirklichen Reife gediehen, besitzt er Urteilskraft und Dar­stellungsvermögen?

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nach einer individuellen Behandlung der Schüler immer stärker dUrchgesetzt hat, so wird auch jetzt die Abiturienten­prüfung unter diesen Gesichtspunkt gestellt; es soll fest­gestellt werden, welche besonderen Begabungen der Prüf­ling hat. Gerade darin soll er geprüft werden, wo seine Stärke liegt. Neu ist, daß in der schriftlichen Prüfung an die Stelle einer Arbeit eine größereHausarbeit treten kann, wie sie ja beim Doktorexamen sowie bei anderen staatlichen Prüfungen schon längst besteht. Wie leicht wird es da manchmal zu eigenartigen Ergebnissen kom­men. So hat zum Beispiel ein sehr bekannter Berliner Kapellmeister in der Oberprima, als für den Aufsatz frei- gewählte Themen gestattet wurden, überDas Wesen der Programmusik" geschrieben. Der Professor setzte darunter als Zensur:Ich verstehe nichts davon. Sehr gut." Der­artiges kann nach der neuen Prüfungsordnung vermieden werden dadurch, daß der Anstaltsleiter in solchen natür­lich seltenen Fällen einen außenstehenden Fachmann als Mitberichterstatter bestellt.

Schließlich soll jeder Schüler von vornherein seine Wünsche über jene schriftlichen Arbeiten aus­sprechen, bei denen zwischen bestimmten Fächern eine Wahl gelassen ist. Unter den schriftlichen Arbeiten sind ja in der Siegel mindestens zwei als» Pflichtfächer anzuschen, je nach der Art der Schule; aber schon bei der Oberreal- schnle besteht eine größere Auswahlmöglichkeit, weil die sogenannten Realfächer sämtlich als gleichwertig be­trachtet werden. Bei der mündlichen Prüfung kann der Prüfling von vornherein das Fach angeben, in dem er seine besondere Leistungsfähigkeit Nachweisen will.

Der Gedanke, den Prüfling hinsichtlich seines Kön­nens individuell zu behandeln, ist aber »och weitergeführt worden. Richt bloß, daß die Lehrerkonferenz über Zulassung bzw. Nichtzulassung zur Prüfung zu ent­scheiden hat, während bisher diese Entscheidung in die Hände des prüfenden Oberschulrats, des staatlichen Kom­missars, gelegt worden war, sondern auch die k ö r p er­lich e T ü ch t i g k c i t des Prüflings soll mit dazu dienen, sich ein Bild über den ganzen Menschen zu machen. Gerade in der turnerischen und sportlichen Betäti­gung liegen ja Antriebe zur Charakterbildung, die wir jetzt bei der A b s ch a f f u n g der allgemeinen Wehrpflicht noch viel nötiger haben als früher. Gerade daraus läßt sich so mancher Schluß ziehen, ob Mut und Ausdauer, Geistesgegenwart und Willenskraft in dem Prüfling erwachsen sind, doch soll das weder ein Wett­turnen noch eine Schaustellung abgeben.

Der ganze Mensch soll geprüft werden

daher wird der Prüfungsausschuß jetzt ermächtigt, grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob und inwieweit im Hinblick auf die Gefamtrcife und die Persönlichkeit des Prüflings über unzureichende Leistungen hinweggesehen werden kann. Das gilt ganz grundsätzlich, wird dem pflichtgemäßen Ermessen des Ausschusses ohne jede Ein­schränkung überlassen. So hat der Lehrer, aus dem ja die Arbeit lastete, dem Prüfling die geistige Reife zu brin­gen, auch noch die Verantwortung zu tragen für die Be­urteilung dieser Reife, eine Verantwortung, die vielleicht nur dadurch tragbar ist, daß sie eine völlig freie, von keinerlei Verordnungen eingeschränkte ist.

Wien. Zu Ehren des Generalismmissars des Völkerbun­des, Zimmermann, der Sficrm. nach Aushebung bei- Frnanzkomrolle jetzt verlassen hat, sand beim Bundesprüsi- denten ein Abschiedsessen statt Der Bundespräsident bat Zimmermann das große goldene V c r d i c n st k r c u z für Verdienste um die Republik verliehen.

Fürstenabfindung vor dem Reichstag.

Erste Reichstagsaussprache.

0. Berlin, 29. Juni.

Wer schon zu Beginn der Aussprache über die Fürstenabfindung im Reichstage lebhafte Kämpfe, erbit­tertes Aufeinanderprallen der Gegner erwartet batte, wurde enttäuscht. Die Dienstagsitzung, die aus ihrem Programm die Beratung des Kompromißcntwurfcs der Regierung zeigte, begann, wenigstens in ihrem äußer­lichen Bilde,matt und lustlos", wie es in der Börsen­sprache so oftzheißt. Zwar wurde in den Wandelgängen mancherlei behauptet und noch mehr geflüstert, so von der beginnenden Einigung zwischen Regierungsparteien und Sozialdemokraten. Diese sollten nur noch die Erfüllung dreier Wünsche als Entgelt für ihre Zustim­mung fordern Anwendung der demnächstigen gesetzlichen Vorschriften auch auf Gerichtsurteile über Fürsteneigen­tum, die vor 1918 ergangen sind, Nachprüfung bereits von einzelnen Ländern abgeschlossener Vergleiche auf einseitigen Antrag des beteiligten Landes, Aufwertung fürstlicher Vermögensansprüche nur nach Gebrauchs­wert der umstrittenen Gegenstände.

Die Prophezeiungen von bevorstehender Auf­lösung des Reichstages traten diesmal ziemlich zurück. Viel besprochen wurde dagegen die Nachricht, die Deutsch nationale Volks Partei hätte ihre ge­samten beurlaubten oder erkrankten Mitglieder zur ersten Lesung des Entwurfes nach Berlin berufen. Im Sitzungs­saale bemerkte man jedenfalls nichts davon. Als der Ab­geordnete der Bayerischen Volksvartei Dr. Pfleger als Berichterstatter in einstündiger Rede die allerdings sehr bekannten Verhandlungen des Rechtsausschusses wiedergab, sprach er zu recht lückenhaften Bänken und die Anwesenden ließen sich trotz mehrmaliger Mahnung des Präsidenten wenig in ihren Privatgesprächen stören. Eine kleine Auffrischung gab cs, als nach Schluß des Pfleger- schen Referates PräsioeurL öb c vorschlug, jetzt und an den folgenden Tagen nur die E in zelberatung des Kompromißvorschlages und der im Rechtsausschuß vor- genommenen Änderungen in Angriff zu nehmen. Das ganze Paragraphenwerk soll dabei in mehrere Gruppen eingeteilt, jeder Partei zu jeder Gruppe aber 15 Minuten Redefrist gegeben werden. Das war den Kommunisten zu wenig, zwei ihrer Vertreter plädierten für wenigstens 30 Minuten. Als ein Zuruf aus dem Zentrum die Frist von 15 Minuten als reichlich bezeichnete, meinte der kom­munistische Sprecher unter ziemlicher Heiterkeit, das Zen­trum möchte am liebsten die Verhandlungen unter Klausur führen, die Kommunisten würden aber den Zentrums­wählern genügende Lichter anzünden. Abgeordneter von Graefe, der völkische Führer, verlangte sofortige prinzipielle Aussprache über die ganze Angelegen­heit. Da bei Befragung des Hauses er allein mit einigen Freunden für seinen Wunsch stimmte, blieb cs in diesem Punkte sowohl wie in der Begrenzung der Redezeit bei den Anregungen des Präsidenten. Alsbald begann dann die Reihe der Redner den ersten Paragraphen des Ge­setzes unter ihre parteipolitische Lupe zu nehmen. Die gleiche Beschäftigung mit den folgenden Abschnitten ivirb wahrscheinlich auch den M'ttwoch und Donnerstag in An­spruch nehmen. Freitag soll dann die d r i t t e L e - sung vor sich gehen und die grundsätzliche Ent­scheidung fallen falls sich bis dahin nicht ein Zwischenfall ereignet, der die. Situation irgendwie umdreht.

Sitzungsbericht.

(220. Sitzung.) Berlin, 39. Juni.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des de-utsch-österreichischen Uebercinkommens über die Durchführung der Sozialversicherung im zwischenstaatlichen Verkehr.

Abg. Rädel (Komm.) bezeichnete das Abkommen als un- bcfriedigend, weil es nm die Sozialversicherung, nicht die soziale Fürsorge umfasse. Er beauflagte die Überweisung des Entwurfs an den Sozialpolitischen Ausschuß. Die Aus­schußüberweisung wurde jedoch abgelehnt und das Abkommen in zweiter und dritter Beratung debattelos angenommen.

Es folgte die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormalS regierenden Fürstenhäusern.

Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) erstattete den Bericht über die Verhandlungen des Rechtsausschusses.

Präsident Löbe machte darauf den Vorschlag, bet der jetzigen zweiten Beratung von einer Generaldebatte Abstand zu nehmen und diese erst bei der dritten Lesung vorzunehmen, also gleich in die E in z elb c ratun g derParagra- phengruppen einzuteeten. Die Redezeit dafür soll fünf­zehn Minuten betragen. Die Abgg. v o n G r 8 f c (Völk.1 und Neubauer (Komm.) wandten sich gegen diesen Vorschlag, ^er Vorschlag des Präsidenten wurde dann doch gegen die Völkischen und Kommunisten angenommen.

Beim § 1, ber die Einsetzung und Zusammensetzung des Reickssondèrgerichts bestimmt, erklärte Abg. Dr. Barth (Dtn.), die Vorlage sei unter dem Druck der Straße radikalisiert wor­den. Der jetzt vorliegende Entwurf verletze wesentliche Grundsätze jedes Rechtsstaates, die Achtung vor dem Eigen­tum und die Rechtsgleichheit aller Staatsbürger, e^cr Redner begründete einen Änderungsantrag wonach die vier Laien- Mitglieder des Sondcrgerichts nicht Mitglieder von Parla­menten des Reiches oder der Länder sein, oder gewesen sein

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) meinte, bei dem Gesetze handle es sich nicht um eine Enteignung von Fürstenvermogen, son- dern darum, Volkseigentum, das von den Fürsten geraubt sei, an das Volk zurückzugeben. Zum § 1 beantragte der Redner, daß die Mitglieder des Sondergcrichts und ihre Stellver­treter vom Reichstag gewählt werben.

Reichsinnenminifter Dr. Külz erklärte, daß die Regierung geschlossen hinter dem Gesetzent­wurf in der vorliegenden Fassung stehe. Der Entwurf fei nicht zustande gekommen unter Konzessionen an den Druck ber Straße. Berücksichtigt worden sei allerdings der millionenfach geäußerte Volkswille zur Bereinigung der Auseinander­setzungsfrage. Konzessionen müssen dabei von beiden Seiten gemacht werden. Die Parteien, die das Zustandekommen vcs Gesetzes zu vereiteln wünschten, würden dabei vor dem deut­schen Volte eine außerordentliche Verantwortung auf sich nehmen.

Die Regierung würde aus dem Nichtzustandckommcn Kon­sequenzen ziehen. Es handle sich nicht bloß um eine Rechts­frage oder eine politische Frage, sondern um beides zusam­men. Das komme auch in der Zusammensetzung des Sondcr­gerichts zum Ausdruck. Der 8 1 betitelt diesen im ganzen Gesetz gesuchten Ausgleich zwischen politischen und Rechts­fragen.

Abg. Schulte (Ztr.) trat für § 1 in der vorliegenden Fassung ein.

Abg. von Gräfe (Völk.) erklärte alle Verbesscrungsvcr- suche für aussichtslos.

Abg. Neubauer (Komm.) meinte gleichfalls, daß die Vor­lage nicht verbcsserungsfähig sei, sondern abgelehnt werden müsse.

Abg. Alpers (Wirtsch. Vgg.) sieht in dem vorliegenden Entwurf eine annehmbare Lösung.

Abg. von Lindcincr-Wildan (Dtn.) erwiderte dem Mi­nister, seine Freunde wären bereit gewesen, den Gedanken der Regelung der noch schwebenden Auseinandersetzungen durch ein Sondcrgericht nicht von vornherein von der Hand zu weisen. Der vorliegende Gesetzentwurf böte aber keine an­nehmbare Lösung.

Der sozialdemokratische Änderungsantrag wurde darauf gegen die Antragsteller, der dcntschnaiionale Antrag gegen die Dcutschnationalcn und die Völkischen abgelehnt.

In einfacher Abstimmung wurde § 1 gegen die Kom­munisten und Völkischen bei Stimmenthaltung der Sozial- bemorraten und der Dcutschnationalcn angenommen.

Die §8 24 bestimmen die Bedingungen, unter denen das Soitdergericht errichtet wird. Nach 8 2 kann dieses eine nach ber Umwälzung von 1918 vorgenommenc Gcsamlauseiuandcr« setzung nur aus übereinstimmenden Antrag beider Parteien, des Landes und des Fürstenhauses, neu aufrollen.

Abg. Landsberg (Soll beantragte, daß der Antrag des Landes allein genügt. Der Redner beantragte weiter, daß für Gesamtauscinandersctzungen, die nicht nach ber Staats- Umwälzung erfolgt sind, ein besonderer Antrag überhaupt nicht nötig ist.

Abg. v. Richthofen (Dem.) meinte, bei der Annahme des sozialistischen Antrages würde auch in den Ländern, wo die Auseinandersetzung schon zur Befriedigung betber Teile ab­geschlossen sei, die ganze Frage neu aufgerollt werden.

Abg. Schneller <Komin.) Warf den Sozialdemokraten vor, sie setzten sich in Widerspruch zu den Millionen, die für die entschädigungslose Enteignung gestimmt hätten.

Abg. Dr. Bredt (Wirtsch. Vgg.) bezeichnete den Grund­gedanken der Landsbergschcii Anträge als richtig. Bei der Schaffung der Weimarer Verfassung sei vergessen worden, eine Rechtsgrundlage für diese Fälle zu schaffen.

Die sozialdemokratischen Anträge wurden gegen die An­tragsteller abgelehnt. § 2 der Ausschutzvorlage wurde gegen die Stimmen der Mittclparteicn unter lauten Rufen der Kom­munisten abgelehni. Dagegen stimmten die Sozialdemokraten, die Deutschnationalcn, die Kommunisten und die Völkischen. Zu § 3, der die Antragsckriften bestimmt, wurde ein sozial­demokratischer Änderungsantrag abgelehnt. Im Hainiiiel- sprung wurde dann 8 3 mit 142 gengen 138 Stimmen der So­zialdemokraten und Kommunisten bei 79 Stimmenthaltungen der Deutschnationalen und Völkischen unter großer Heiterkeit angenommen. § 4 wurde mit dem gleichen StimmverhaltiiiS genehmigt. Die §§ 5-7 regeln die Auseinandersetzung zivischcn dem Staat und Privateigentum. § 5 stellt Richt­linien für die Unterscheidung zwischen Staats- und Privat­eigentum auf. Als Privateigentum soll nur gelten, was die Fürsten ans Grund eines Privatrechttitels mit privaten Mitteln unentgeltlich, im Erbgang, als Mitgift, au, Grund privater Schenkung ober durch ähnliche Gründe erwarben.

Abg. Lohmann (Dtn.) beantragte die Streichung der Richtlinien. Das Sondergericht werde vor eine unlösbare Aufgabe gestellt, wenn es auf die Einzelheiten der ersten Er- wcrbung bei jedem Vermögen zurückgchen soll.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragte die Einfügung der Bestimmung: In Zwcifclssällcn spricht die Berumtung für Staatseigentum. Im 8 6 wird u. a. bestimmt. dan das Reichssondergericht auf Antrag einer Partei von einem nach der Staatsumwälzung von 1918 ergangenen rechtskräf­tigen Urteil abwcichcn kann, wenn cs fcftfteUt, daß das Urteil auf Gründen beruht, die mit den Vorschriften des vorliegen­den Gesetzes unvereinbar sind. . .

Abg. Landsberg (Soz.) beantragte die Ausdehnung bicier Bestimmung auch auf die vor 1918 ergangenen Urteile. Er verwies besonders auf die Entscheidung über Schwedt und Vicrraden.

Reichshilfe für die SochlvaffergMie.

Immer noch Gefabrzonen.

Der HaushaltSausschuß des Reick? tages beschäftigte sich mit den Anträgen der Partcirn zurBehcbungderNotlageindenvcrschirde­nen Hochwasserge bieten. Zur Annahme gc langte ein gemeinsamer Antrag, durch den die Rcichsre- gierung ersucht wird, in Verbindung mit den Lauo ri die Schäden der Hochwasser- und Unwetterkatastrophe fest znstellen und für a u s r e i ch e n d e H i l f e zu sorgen. Der Reichstag soll die Rcichsrcgierung ermächtigen, die Mittel vorschussweise zu verauslagen und im Rachtragshaushalt anzufordern. Die zerstörten Damm- und Uferbauten sollen unter Zuhilfenahme der Mittel der p r o d n k t i» c n Erwerbslo fensürsorgc baldigst inftaubgefetti und verbessert werden. Inzwischen hat das Reichs-