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Nr. 149 1926 Fulda, Samstag, 3. Juli 3. Jahrgang

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Das Fürstenabfindungsgesetz zurückgezogen.

Reichsregierung und Reichstag bleiben.

Eingreifen kes Reichspräsidenten.

Hindenburgs Brief an de« Kanzler.

Die ungemein schwierige Lage, in der die deutsche Innenpolitik im Verlaus der Auseinandersetzungen über die Fürstenabfindung geraten war und die sich geradezu als ein Chaos darstellte, hat den Reichspräsidenten von Hindenburg im letzten Augenblick vor einer anscheinend drohenden Katastrophe veranlaßt, persönlich einzugreifen. Der Reichspräsident richtete Freitag früh an den Reichs- tangier das folgende Schreiben:

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Ich höre, daß das Kabinett angesichts des zu er­wartenden Scheiterns der Gesetzesvorlage über die ver- mögensrechtliche Auseinandersetzung mit den Fürsten­häusern über die Frage der Auslösung des Reichstages und die des Rücktritts der Reichsregicrung berät. Ich möchte Ihnen hierzu meine Auffassung dahin lundtun, daß ich mid) zu einer Auflösung des Reichs­tages aus innen- wie außenpolitischen Gründen zurzeit nicht entschließen könnte, und daß ich aus denselben Gründen auch einen Rücktritt der Reichsregierung für untunlich erachte. Ich bitte Sie, Herr Reichs- z tangier, wie die anderen Herren der Reichsregierung, daher, von dem Gedanken einer Demission Abstand zu nehmen.

Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hoch­achtung bin ich Ihr sehr ergebener

gez. V. Hindenburg."

Reichstagssihung.

0. Berlin, 2. Juli,

wenigstens die Öffentlichkeit

überraschenden Erklärung des Kanzlers im Reichstage, die Regierung ziehe das von ihr vorgelegte Kompromiß­gesetz zurück, sie selber bleibe aber auf dem Posten, tönte das von einem deutschnationalen Abgeordneten ins Haus geschleuderte Wort des Mephistopheles:Ein großer Ans- wand schmählich ist vertan!' Das Zitat liegt nahe, wenn man bedenkt, daß nunmehr alle Debatten, alle Kom- Promißvorschläge, alle Rechtsuntersuchungen, Volksbegeh­ren, Volksentscheid und alles, was drum und dran hängt, mit einem Schlage in das Nichts gefegt sind. Der Kreis» lauf ist vollendet und man steht genau am Anfang. Eine Erledigung der Fürstenabfindungsfrage ist durch alle Be­mühungen nicht erreicht worden, und nichts von allem ist übriggeblieben als die Erkenntnis der Unzulänglichkeit. Wird nun der Kampf von vorne beginnen oder werden die Gegner auf einem für beide Teile aussichtsreicheren Boden Frieden schließen? Das ist die Frage der Zukunft.

Im Reichstage war es schon vor dèn Erklärungen der beiden großen Flügelparteien durch den Mund des deutsch­nationalen Führers Grasen Westarp und des sozial­demokratischen Abgeordneten Wels bekannt, daß an eine Auflösung des Reichstages nicht zu denken sei, ebenso wenig an den Rücktritt der Regierung. Reichskanz­ler Marx zog die Folgerung aus der ablehnenden Hal­tung der beiden ausschlaggebenden Parteien: der Kom­promißvorschlag habe keine Aussicht auf Annahme, des- halb zöge die Negierung ihn zurück. Dann aber wies er hin auf das Schreiben des Reichspräsidenten v K> indeuburg, der vor einer Kabinettskrise sowohl wie vor einer Reichstagsauflösung dringend toarne. Also habe die Regierung von beidem abgesehen. Das war der Höhepunktdes Tages.

Was noch folgte, der Mißtrauensantrag der Kom­munisten, ihr abgelehnter Wunsch auf sofortige Abstim- mung, die zum Teil erregten, zum Teil drastischen gegen­seitigen Liebenswürdigkeiten, konnte kaum noch fesseln. Die Herren G r a f W e st a r p und W e l s hatten vorher ein gutes Quantum an Apostrophierungen zu hören be­kommen und mehrmals hatte der Präsident Ord­nungsrufe verteilen müssen. Doch das war jetzt vergessen in Eile wurde noch das Sperrgesetz die Fürstenvermögen bis zum 31. Dezember 1926 tn dritter Lesung angenommen, auf welche Verlängerung der Reichskanzler bekanntlich kein Gewicht mehr legt dann begab man sich in die Wandelhalle, um die ereignisvollen Vorgänge weiter zu diskutieren, während einige besonders pflichteifrige Volksboten drinnen im diesmal sommer- heißen Saal sich mit der Erledigung der weiteren noch in Ellenlange vorliegenden Beratungsgegenstände ab- mühten. *

Sitzungsbericht.

(223. Sitzung.) 06. Berlin, 2. Juli.

Bei starker Besetzung deS Sitzlingssaales und der Tri­bünen eröffnet Präsident Löbe die Sitzung. Sämtliche Mit­glieder der Regierung mit Ausnahme des Reichswehrministers Dr. Geßler sind anwesend.

Aus der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Auseinandersetzung mit d e u F ü r st e n h ä u s e r n.

Die Ablehnung der Sozialdemokraten.

. Abg. WelS (Soz.) gab bei der Eröffnung der allgemeinen Aussprache eine Erklärung der Sozialdemokraten ab. Daritz nur» darauf hingewiesen, daß die Sozialdemokraten vor 1923

eine landesgesetzliche Regelung der Abfindungssrage beantragt hatten und daß dieser Antrag, ebenso lote der spätere Antrag Koch-Weser, keine Annahme gefunden habe. Die unverschämten Ansprüche der Fürsten hätten dazu geführt, daß eine ungeheure Wette der Empörung durch das Volk ging. (Larin rechts und Rufe:Eine künliche Welle! Frechheit!') So wurde der Gesetzentwurf geboren, der dem Volksbegehren zugrunde lag. lAbg. Kube l^ölf.)]:Eine Mißgeburt!') Zehn Tage vor dem Volksentscheid habe Abg. von Guörard int Namen der Regierungsparteien eine gesetzliche Regelung der Absin- dungssrage zugesagt, die dem Volksempfinden und der Ge- rechtigkeit entsprechen sollte. Dieses Versprechen sei von den

Müller-Franken, der Führer der Sozialdemokratie.

Regierungsparteien nicht eingelöst worden. (Lebhafter Wider­spruch bei den Regierungsparteien.) Aus all diesen Gründen lehnt deshalb die sozialdemokratische Fraktion das Gesetz ab. Das Scheitern der Vorlage in diesem Stadium entbindet die Regierung und die Regierungsparteien nicht von ihren feier­lichen Zusagen. Eine andere Lösung tft notwendig. Sie kann nach dem vollständigen Versagen dieses Reichstages nur von einem neuen Reichstag geschaffen werden. Die Sozialdemokratie fordert daher die sofortige Verlängerung des Sverraesetzes und die Auslösung des Reichstages.

DLre.rMillgteit der Oeuuchuationalen.

Abg. Graf von Westarp tDlm) ersinne, der ganze häßliche Streit der letzten Zeit wäre verlieben worden, wenn die preußische Regierung und die preußischen Regierungsparleien zu ihren Worten gestanden hätten. (Unruhe links.) Von den Demokraten sei mit ihren,Antrag Koch-Wescr' störend in die ruhige Entwicklung der Dinge einbegriffen worden. Die Deutschnaliouaten seien auch jetzt bereit. zusammen mit den Regierungsparteien eine Lösung zu schaffen in der Weise, daß die noch nickt erledigten A u â - einanderkebu nasir anen von einem Sonderaerickl in

Graf Westarp, der Führe. oer Deutschnationale«.

freier, nicht durch das Gesetz bestimmter Rechtsbindnng ent­schieden werden. So könnte nut einfacher Mehrheit ein Gesetz angenommen werden, ans dem jene Bestimmungen entfernt sind, die den Versassungsgrundsatzen von Eigentum und Rechtsgleichheit widersprechen. Nachdemdie Regte- rungsparteieii auch diesen Vorschlag abgelehnt hatten, bliebe Der deutschnationalen Reichstags,ra t.on nur die Ablehnung Der Vorlage übrig. (Lebhafter Beifall bet den ~ eutschnatio- nalen, Pfeifen und Zischen links.)

Reichskanzlei- Dr. Marx

gab sodann folgende Erklärung ab:

Die Reichsregierung legt auf tue Wciterberatung des Gesetzentwurfes keinen Wert mehr und zieht den Gesetz- entwarf g 11 r ü d. . . .. ...

der Tatsache gegen

Die Regierung steht sich zu ihren, lebhaftesten Bedauern der Tatsache gegenüber, daß der Reichstag Gsher nicht imstande gewesen ist, die außerordentlich wichtige und daö Volk in allen feinen, Teilen aufregende Frage der AiiSeinandrrsetzuua Ml» idieii den Ländern und den ehemaligen «ürktenaeschlechtern

gesetzgeberisch zu lösen. Sie erwartete auf das bestimmteste» daß der vorliegende Entwurf aus Den in ihm liegenden ge­wichtigen fachlichen Gründen doch schließlich mit Zwei­drittelmehrheit Gesetz würde. Falls diese Erwartung infolge des Verhaltens nur einer der Flügelparleien sich nicht erfüllt hatte, hätte das Kabinett einstimmig beschlossen, vom Herrn Reichspräsidenten dir Auslösung des Reichstages zu erbitten. Nachdem aber 'eide Flügelparteien gegen die Annahme des Gesetzrnlwnrses ge- ftimiut haben, kann eine Auflösung des Reichstages leine Klärung mehr bringen. Das Kabinett hat ferner die Frage der Demission eingehend erörtert und war zu dem Ent­schluß gekommen, dem Reichspräsidenten die Ämter zur Ver­fügung zu stellen. Von diesem Entschluß hat die Reichsregie­rung mit Rücksicht auf den ihr zugegangenen dringenden Wunsch des Herrn Reichspräsidenten Abstand genommen, der aus innen- und außenpolitischen Gründe» einen Rücktritt der Reichsregierung für untunlich erachtet. Die Reichsregicrung könn ihrerseits die Initiative zur Regelung der Frage im Wege der ordeMIchcn Gesetzgebung nur dann wieder ergreifen, wenn die politische Lage die parlamentarischen Voraussetzun- gen dafür schafft.

Die Regierungserklärung wurde von den Kommunisten mit lautem Gelächter ausgenommen. Präsident Löbe er­klärte, daß durch die Zurückziehung der Vorlage die Weiter­beratung erledigt sei. (Von rechts kam der Ruf:Ein großer Aufwand schmählich ward vertan!") Abg. Stöcker (Komm.) nahm das Wort zur Tagesordnung, richtete aber unter großem Lärm der Rechten allgemeine Angrisse gegen die Regierung wegen ihrer Haltung. Auf die wiederholten Mahnungen des Präsidenten Löbe, zur Tagesordnung zu sprechen, beantragte Abg. Stöcker, auf die Tagesordnung der Sitzung ein kom­munistisches Mißtrauensvotum gegen die Regierung zu setzen. Dieser Antrag scheiterte aber an dem Widerspruch, der Rechten.

Verlängerung des Sperrgesetzes.

Daraus wurde in immentiitber Abstimmung bei 97 Ent­haltungen das Sperrgesetz mit 17 Nein- und 333 Jastimmen angenommen. Präsident Löbe stellte nach der Abstimmung fest, daß hierbei die verfasst, ngsmâßige Mehrheit zustande gekom­men sei.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs zur Ände­rung des

Reichsmietengesetzes.

Die Vorlage enthält in der Ausschutzfasiung u. a. die Bestim­mung, daß für bauliche Veränderungen, die nach dem 15. Juli 1926 mit Zustimmung der Mehrheit der beteiligten Mieter bor­gen ommcn sind und die den Gebrauchswert erhöhen, aber nicht Jnstandsetzungsarbeiten sind, vom Vermieter die zur Ver­zinsung und Tilgung des dazu erforderlichen Kapitals nötigen Beiträge auf die Mieter umgelegt werden können. Die Vor- läge wurde nach Ablehnung von Abänderungsanträgen Der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Deutschnationalen in zweiter und dritter Beratung angenommen.

Abg. Dr. Schreiber (Ztr.) begründete dann einen von den Parteien mit Ausnahme der Kommunisten und Völkischen ein- gebrachten Antrag, der die Einsetzung eines angemessenen Be­trages in den Nachtragshaushalt 1926 zur Förderung der be­absichtigten R e i ch s k u n st w 0 ch e fordert.

Der Antrag wurde angenommen.

Zu verschiedenen Anträgen zugunsten der Erwerbslosen» vor allem der älteren Angestellten, hat der Sozialpolitische Ausschuß eine Reihe von Entschließungen vorgelegt. Von Der Regierung ist inzwischen eine Vorlage eingegangen, die der Reichsarbeitsminister begründete, wonach ein mindestens fünf Jahre in einem Betriebe beschäftigter, über 4 0 Jahre alter Agestellter nur mit mindestens drei Monaten Frist für einen Monatsschluß gekündigt werden darf, wenn nicht eine Ablösung der Frist durch eine entsprechenden Abgangseutschä- digung eintritt.

Seutschnationales Initiativgesetz

zur Fürstenabsindung.

Berlin. Die deutschnationale Reichstagsfraktion beabsich­tigt zur Frage der Fürstenabfindung mit einem Jnittalivgese? hervorzutreten, das im Herbst beraten werden könnte. In diesem Jnitiattvqesetz will die deutschnationale Fraktion fol­gende Punkte festhalten: 1. Es soll ein Reickssondergerich! zur Regelung Der Fürstenfrage eingesetzt werden, nach dem Vor- schlag des Regierungsentwurfs mit vier Laienrichtern. 2. Die Zuständigkeit des Reichssondergerichtes soll nach den Bestim­mungen des Regierungsenlwurfes geregctl werden. 3. Das Reickssondergerickt soll unstrittiges Privateigentum von un­strittigem Staatseigentum trennen. 4. Der nbrigbleibenoe Rest kann nach billigem Ermessen verteilt werden, wobei Die Notlage des Volkes und eine angemessene LebenshaUung Der Fürsten maßgebend sein sollen. 5. Die Aufwertungsfrage soll nach dem Aufweriungsgesetz geregelt werden.

Die neuen Agrarzölle.

Annahnte des Schwedenvertrages.

Der deutsch-schwedische Handelsvertrag ist vom Han­delspolitischen Ausschuß des Reichstages gegen die Stim­men der Sozialdemorrâten, Kommunisten und VöNische« angenommen worden. Für die wichtigste Streitfrage, die Agrarzölle, wurde eine Einigung gemäß dem Antrag der Regierungsparteien erzielt, für die sich eine Mehrheit von 10 Stimmen ergab. Sie gelten vom 1. August bis 31. Te- zember und betragen für

Roggen, Weizen und Spelz 5 Marl, .

Futtergerste 2 Mark,

Hafer 5 Mark,

Mais und Dari 3,20 Mark, ~-

frisches Fleisch 21 Mark, ' Schweinespeck 14 Mark,

Schmalz unb schnmlzartige Fette 6 Mark. v ^