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Nr. 186 1926

Fulda, Montag, 16. August

3. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Zwischen Deutschland und Rußland ist ein Abkommen er­zielt worden, nach dem sowohl der in Deutschland zu lebens­länglichem Zuchthaus verurteilte russische Staatsangehörige Skoblewsky wie die in Rußland zum Tode verurteilten beut« Kn Studenten Kindermann und Molscht und der mit ge» gerer Strafe belegte Dittrich freigelassen werden.

!, * Die Pariser Besprechungen zwischen den eisenerzeugenden Gruppen Frankreichs, Belgiens, Deutschlands und Luxem­burgs haben zu dem Entwurf eines Abkommens geführt.

* Aus Grund längerer Verhandlungen hat der belgische König die wegen der angeblichen Tötung des belgischen Leut­nants Graff teilweise zum Tode verurteilten Deutschen be­gnadigt, da in Deutschland durch Gerichtsspruch andere Per­sonen als Täter festgestellt wurden.

* In England steigt die Zahl der arbeitswilligen Bergleute ständig, man rechnet mit allgemeiner Wiederaufnahme der Arbeit in der kommennde« Woche.

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Cupen-Malme-y.

Es ist nur ein kleines Land, diese beiden früheren preußischen Kreise Eupen und Malmedh, die wir 1910 Belgien hingeben mußten. DieGroßen Vier", die in Versailles die neuen Grenzen gezogen haben, wollten hier einmal, weil cs anscheinend gegen Deutschland ausschlagen würde, das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Anwen­dung bringen. Man glaubte in Versailles nämlich, daß diese Kreise von Wallonen, also von Franzosen- verwandten, bewohnt würden, die es hellauf begrüßen würden, zu Belgien zu kommen. Die Belgier selbst wer­den es etwas genauer gewußt haben, wie es bestellt war, denn als die von dem Versailler Vertrag vorgeschriebene Volksabstimmung veranstaltet wurde, arrangierten das die belgischen Besatzungsbehörden in der Form, daß nur alle diejenigen ihre Stimme abzugeben hatten, die g e g e n den Anschluß an Belgien waren. Natürlich wußte jeder­mann, was das zu bedeuten hatte; hatten doch die Be- satzungsbehörden auch dafür gesorgt, daß Deutschgesinnte in großen Massen schon vor der Abstimmung des Landes verwesen wurden. Man kann also wirklich.nicht davon sprechen, daß hier eine unbeeinflußte Volksabstimmung stattgefunden hat. Uns hat unser Protest natürlich nichts genutzt und wir mußten schließlich uns dem fügen, daß auch diese Abtretung deutschen Gebietes geschah.

Nun sind plötzlich die ausländischen Blätter voll von Nachrichten über wirkliche oder angebliche Verhandlungen, die, vorläufig inoffizieller Natur, zwischen Deutsch­land und Belgien spielen und die auf eine Rück- gabe von Eupen und Malmedy an Deutschland abzielen sollen. Sehr erbaut sind nämlich die Belgier nicht über denGewinn", den sie damals gemacht haben. Die beiden maßgebenden Parteien in Belgien, nämlich die Katholiken und die Sozialdemokraten, sind sich darüber völlig einig. Man spricht da von demaus der Geschichte bekannten Pferd von Troja", das Belgien in seine Mauern gezogen habe. Die Bevölkerung sei noch genau so deutsch wie vor dem Kriege. Das Amüsanteste ist vielleicht, daß der Vertreter Eupen-Malmedys in der Bel­gischen Kammer, der Abgeordnete Weiß, weder flämisch noch französisch kann und daher den Kammerpräsidenten um Übersendung der Parlamentsdrucksachen in deut­scher Sprache ersuchte! Das Antwerpener Organ der Sozialdemokratie muß zugeben:die Bevölkerung Eupcn- Malmedys ist deutsch, so deutsch wie in allen anderen Teilen Deutschlands; die Eupener fühlen sich bei uns in der Fremde und sie bleiben Deutsche auch in der Fremde." Kompliziert wird die ganze Angelegenheit auch noch des­wegen, weil ja Belgien es mit einem anderen, aber ge­radezu unlösbaren innerpolitischen Problem zu tun hat, der Flamenfrage, und es ist bezeichnend, daß es ge­rade belgische Flamen gewesen sind, von denen auf den Rechtsbruch der Belgier bei der Volksabstimmung und bei den sonstigen Gewalthandlungen in Eupen-Malmcdy hin­gewiesen wurde.

Der Vertrag von L o c a r n o, der ja allerdings bis­her noch nicht Rechtskraft erhalten hat, garantiert von neuem die gegenwärtige Grenzziehung im Westen. Bel­gien will nun vielleicht über eine Riickgabe mit sich reden lassen, wenn wir nämlich uns bereit erklären würden, Eupen Malmedh zurückzu k a u f e n. Bekanntlich liegen in den Kellern der Belgischen Nationalbank rund sechs Milliarden deutschen Papiergeldes, das während der Besetzung Belgiens durch die deutschen Truppen von dem deutschen Generalgouvernement ausgegeben wurde und das nach Rückkehr der belgischen Behörden von diesen zu pari aufgekauft worden war, d. h. also zu 1,25 Frank für eine Mark. Zu den früheren deutschen Verpflichtungen hatte nun auch die gehört, diese Summe dem belgischen Staat wieder zurückzuerstattcn, eine Verpflichtung, die be­sonders deswegen so überaus unsinnig war, weil die Übernahme des deutschen Papiergeldes durch den bel­gischen Staat ohne jede Prüfung des Besitzursprunges er­folgte, wodurch natürlich Ricsenspekulationen hervorge­rufen wurden und deutsches Papiergeld, namentlich in Holland, der benachbarten Rheinprovinz usw., zahllose Aufkäufer fand, die mit ihren frischerworbenen Schätzen nach Belgien eilten. Mit der Neuordnung der gesamten deutschen Zahlungsverpflichtungen durch den Dawes­plan, die jede anderweitige Zahlungsverpflichtung Deutschlands ausschloß, ist nun natürlich auch die belgische Forderung hinfällig geworden und dieser Staat, der ja augenblicklich alles'daransetzt, seine Währung zu stabili­sieren, würde es vielleicht nicht ungern sehen, wenn wir rbm gegen die Rückgabe von Eupen-Malmedy dabei helfen würden. Selbstverständlich käme hierfür selbst in dem Fall, daß wir es tun wollten und tun könnten eine Summe von sechs Milliarden längst nicht in Frage, Ein englisches Blatt will wissen, daß die belgische Regie-

Gefangenenaustausch mdBegnadigung.

Verständigung mit Velgien und Rußland.

In den letzten Tagen ist es gelungen, über die Rechts- läge deutscher Reichsaugchöriger sowohl mit der Sowjet­union wie mit Belgien Abkommen zu erzielen, nach denen sowohl die in Rußland gcfangengchaltencn Studenten Kindermann und W o l s ch t freigelassen wie die in Belgien verurteilten Reinhardt, Klein, Grabert und R i c b k e der über sie verhängten Todesstrafe ledig gesprochen werden.

Der Fall Graff.

Wie bekannt, wurde in H a m b o r n in der Nacht vom 22. zum 23. März 1922 der belgische Leutnant G r a f f ge­tötet. Durch Urteil vom 27. Januar 1923 erkannte das Kriegsgericht der Besatzungsarmee gegen vier Angeklagte, nämlich Reinhardt, Klein, Grabert und Riebke, auf Todes­strafe. Im Januar 1923 bezichtigten sich die drei deutschen Polizeibeamten Engeler, Kaws und Schwirrat vor den deutschen Behörden des Mordes an dem Leutnant Graff. Das Schwurgericht in Stettin verurteilte durch Spruch vom 8. Juli 1924 Kaws und Engeler zum Tode und sprach Schwirrat frei. Es ergab sich also, daß zwei von Gerichten der beiden Staaten erlassene Urteile für ein und dasselbe Verbrechen verschiedene Personen verurteilt hatten. Auf Grund eines im November 1923 zwischen der deutschen und der belgischen Regierung geschlossenen Abkommens wurde die Nachprüfung einer aus den Mit­gliedern des deutsch-belgischen Gemischten Schiedsge­richtes zusammengesetzten Kommission übertragen. Das Gutachten dieser Kommission ist den Regierungen jetzt zu­

rung bei einem solchen Entgegenkommen Deutschlands, nun eine neue P o l k s a h stimm u n g veranstalten würde, über deren Resultat sie sich offenbar weiter gar keinen Illusionen hingibt: diese würde eine überwälti­gende Entscheidung für Deutschland ergeben.

Diese Einsicht, daß die damalige Wegnahme der bei­den Kreise gegen den Willen der Bevölkerung verstieß, erleichtert uns Deutschen aber nun wieder unsere Position bei diesen Verhandlungen; denn in Belgien fürchtet man, daß Deutschland nach seinem Eintritt in den Völkerbund sehr bald diese ganze Frage Eupen-Malmedy an­schneiden würde.Wir haben wahrlich Sorgen um die Einheit in unserem Lande genug, ohne daß wir noch eine Brutstätte der Unzufriedenheit an der deutschen Grenze fortbestehen lassen," schrieb resigniert ein Antwerpener Blatt.

50000 Deutsche warten auf die Rückkehr nach Deutschland! Es wäre zu wünschen, daß wir einen Weg für ihre Rückkehr fänden, was aber natürlich nur unter Wahrung der deutschen Ehre und des deutschen Rechts­standpunktes geschehen darf.

Die Listlwerhan-lungen mit Frankreich.

Was erreicht wurde.

Bei den deutsch französischen Eisenverhandlungen wurden die Bedingungen festgesetzt, nach denen die luxem­burgischen und lothringischenKontingente nachDeutschland übernommen werden sollen. Ebenso hat man sich über die Ausführungsvorschriftcn der Internationalen Roh­stahlgemeinschaft verständigt. Die endgültige Ratifikation des Abkommens unterliegt noch der Zustimmung der Pro­duzenten von zwei der beteiligten Länder, worunter, wie die Blätter vermuten, Belgien und Frankreich zu verstehen find. Es wird jedoch versichert, daß die Zu- stimmung auch dieser beiden Länder außer Zweifel steht.

Geeinigt hat man sich, nach diesen Mitteilungen, offenbar nur über die Höhe der Einfuhrkontin­gente. In welcher Höhe diese Einfuhrmengen bewilligt worden find, darüber sind vor Rückkehr der einzelnen De­legationsmitglieder keine Einzelheiten zu erfahren. Die Instruktion der Delegierten ging dahin, einen bestimmten Prozentsatz der deutschen Produktion gesprochen wurde von 6% Prozent als Einfuhrmenge für die lothringisch­luxemburgische Produktion zuzugestehen. Keine Einigung erzielt wurde offenbar über die Quotenfrage. Die Frage, welche Produktionsmenge zur Berechnung der Quote zugrunde gelegt werden müßte, ist immer noch nicht einer Lösung nähergebracht. Die Ursache hierfür ist offen- bar darin zu sehen, daß die französischen, belgischen und luxemburgischen Unterhändler nur Vollmacht hatten für die einzelnen Ausführungsmodalitäten, nicht aber sur ine Festsetzung der Quoten.

Das Aiederlaffungsrecht.

Deutschland fordert von Polen Segen* seitigkelt.

Die deutsch-polnischen Verhandlungen über das Nicderlassungs-recht sind bekanntlich vor kurzem ergeb­nislos abgebrochen oder zum mindesten unter­brochen worden. Bon polnischer Seite wird jetzt eine Darstellung von den bisherigen Verhandlungen gegeben, die natürlich im polnischen Sinne gefärbt erscheint. Danach sind von deutscher Seite Wünsche vorgebracht worden, die Polen offenbar nicht zu er­füllen bereit ist.

gegangen. GS ist nach Stimmenmehrheit erstattet und ein­gehend begründet. Es kommt zu folgendem Schlüsse: Im Gegensatz zu der von den belgischen Militärgerichten ge­troffenen Entscheidung ist das Verbrechen von Kaws und Engeler begangen worden. Diese haben in Be­gleitung von Schwirrat die Straßenbahn bestiegen, in der sich der Leutnant Graff befand, und die Schüsse abgegeben, von denen einer den belgischen Offizier tödlich ge­troffen hat.

Angesichts dieser Schlußfolgerung der internationalen Juristenkommission hat der belgische König Reinhardt und Genossen begnadigt.

Die deutsche Regierung hat der belgischen Regierung die Versicherung gegeben, daß sie über die gerechte Sühne des Verbrechens wachen werde, dessen Kaws und Engeler durch das Stettiner Schwurgericht für schuldig erklärt worden sind.

?reilaffu»g her deutschen Studenten in Nußland.

Die Reichsregierung hat ihre Zustimmung zu einem B e g n a d i g u n g s a k t gegeben, auf Grund dessen der seinerzeit im großen Leipziger Kommunistenprozeß zum Tode verurteilte und dann zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigte russische Kommunist Skobelewski freige­lassen und aus dem Reichsgebiet ausgewiesen wird.

Dieser Begnadigungsart wird aus russischer Seite da­durch erwidert, daß vierzehn Deutsche, die im vergan­genen Jahre in Moskau abgeurècilt worden sind, darunter Die beiden zum Tode verurteilten deutschen Studenten Kin der mann und Molscht, sreigc- geben werden.

Gerüchtweise verlautet, daß die russische Regierung Die Absicht gehabt habe, das Todesurteil an den verur­teilten Deutschen vollstrecken zu lassen.

Die Deutschen fordern Gcgenseitigkcitsrechte, die fiw die polnische.Mite, gar keuum Wert haben. So sollen alle deutschen Staatsbürger berechtigt sein, sich ohne Rücksicht darauf, ob ihre Tätigkeit sich auf Handel- oder Jndiistrieangelegenheiten erstrecke, in Polen nieder- zulassen. Wichtig in den deutschen Forderungen ist noch, daß Polen allen denjenigen Deutschen, die sich im Augenblick der Uebernahme im Jahre 1920 in Polen befanden, den Aufenthalt, Erwerb und die Möglich­keit kurzer Reisen ins Ausland sichern soll. Die Deut- schen fordern ferner die Zusicherung von Arbeitsmög- lichkeiten für deutsche Handels- und Industrie-Gesell­schaften, ihre Gleichberechtigung in Steuerangelegen- heiten, die Zusicherung der Möglichkeit des Erwerbes von Grundstücken usw. Die letzte deutsche Forderung betrifft die Unterrichtsfreiheit für die Kinder der deut­schen Staatsbürger, die sich in Polen aufhalten. Polen soll erlauben, daß diese Kinder zu den öffentlichen schulen in Polen zugelassen werden oder daß für sie besonders Lehrer und Erzieher aus Deutschland nach Polen kommen dürfen.

.Nach Abgabe diesesWunschzettels" drückte die deutsche Seite die Hoffnung aus, daß die beginnende Ferienpause, die bis zum 28. September dauern soll, der polnischen Seite Gelegenheit zur Prüfung der deut­schen Forderungen und zur Erteilung einer positiven Antwort geben wird.

Das Arbeitsbeschaffungsprogramm.

Ergänzung des Kanalbauprogramms.

Ueber die Beratungen des Reichskabinetts zum Arbeitsbeschaffungsprogramm werden noch Einzelheiten mitgeteilt. Danach ist noch eine Einigung über wert­volle Ergänzungen des Kanalbauprogramms er­zielt worden. Besonders erfreulich ist, daß nunmehr mit dem Bau des Staubeckens von Ottmachau gerechnet werden kann, baâ für den schlesischen Arbeitsmarkt wie für die Regulierung der Wasserverhältnisse der Oder gleich wichtig ist. Auch vorbereitende Arbeiten in der Frage einer Kanalverbindung zwischen dem Wurmrevier und dem Rhein sollen ausgeführt werden. In der

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wird ein Erlaß des Reichsarbeitsministers weiter- Gehende Erleichterungen bringen. In der Frage der ogenannten Ausgesteuerten, d. h. derjenigen Per- onen, deren Erwcrbslosenunterstützung durch Ablauf der gesetzlichen Höchstdauer von einem Jahr zu Ende gegangen ist, hat schon vor der Kabincttssitzung eine Einigung der beteiligten Reichsressorts stattgefunden. Die Gemeinden sollen finanziell instand gesetzt werden, den Ausgesteuerten eine der Erwerbslosenfürsorge gleichwertige Untersetzung zuzuwenden. Ferner hrirb veranlaßt, daß im Zusammenwirken von Arbeitsnach­weis und Fürsorgeverband bedrohte Versicherungsan­wartschaften langfristig Erwerbsloser vor dem Ver­fall bewahrt werden.

Eine Erweiterung des Wohnungsbauprogramm- ist dadurch erzielt worden, daß auch die Preußische Staatsregierung der Durchführung eines zusätzlichen Wohnungsbauprogramms zugestimmt hat.

Das Reich gewährt denjenigen Ländern, die, wie Preußen und eine ganze Reihe anderer Länder, mit Rücksicht auf die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe, einet Anregung des Reichsarbeitsmintstcriums folgend, neben dem ordentlichen Jahresbauprogramm ein zusätzliches Bauprogramm durchzuführen beabsichtigten, sofort vor-