Zul-aer Anzeiger
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Nr. 216 — 1926
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg
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Falda, Donnerstag, 23. Dezember
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3. Jahrgang
Das Landauer Schandurteil.
Tieiste Empörung in DeutWland.
Deutscher Protest in Paris.
Die Reichsregierung hat den deutschen Botschafter in Paris beauftragt, bei der französischen Regierung wegen des im Germersheimer Prozess vom französischen Gericht erlassenen Urteils vorstellig zu werden und daraus hinzuweisen, dass das llrtcil in den weitesten Kreisen des deutschen Volkes tiefste Empörung hrrvorgernfen hat, tue der angebahnten Politik b:r Annäherung schwere Hindernisse in den Weg legt. Auch der deutsche Reichskommissar, Freiherr Langwerth v. Simmern, ist angewiesen worden, in gleicher Weise der R h c i n l a n d k o in m i s s i o n die Ansicht der deutschen Regierung über das Urteil und die Wirkung des Urteils in der Bevölkerung, namentlich im besetzten Gebiete, zum Ausdruck zu bringen.
Es wird darauf gedrungen werden, daß die bisher für die deutschen Angeklagten eingelegte Revision auch auf die Freisprechung Rouziers ausgedehnt wird. Nach dem französischen Militärstrafrecht gibt es nicht das Rechtsmittel der Berufung. Die Revision muß innerhalb 24 Stunden, nachdem den Verurteilten das Urteil bekannt- gegeben worden ist, eingelegt werden. Sie bezieht sich nicht auf die im Prozeß gefundenen tatsächlichen Feststellungen und berührt auch nicht die Beweiswürdigung, sondern kann nach Artikel 74 des Gesetzbuches nur wegen formeller Verstöße eingelegt werden.
Die Reichsregierung weiß sich bei ihren Bemühungen um Aufhebung des Landauer Kriegsgerichtsurteils eins mit dem deutschen Volke. Ein Blick in die Zeitungen aller Pärteirichtungen lehrt, daß das Landauer Urteil tatsächlich eine Einbeitsfront im deutschen Volke in dieser Frage hergestellt hat. Aus allen Prefsekommentärrn lodert die Empörung über das Urteil des französischen Kriegsgerichts, das die Macht über das Recht gestellt habe. Selbst tue staiiiohicoe genuin; „Oeuvre" spricht davon, o Prozeß der Peitschenhieb eines französischen Offiziers gegen das friedliche Frankreich sei, und eine Wiener Zeitung weist darauf hin, daß die französischen Militaristen Deutschland noch immer als Sklaven behandeln wollen.
Hohn auf die Gerechtigkeit.
Ein Appell des Reichsministers Dr. Bell.
Der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Bell, gab folgende Erklärung über das französische Kriegs- gcrichtsurteil in Landau ab:
Mit Empörung und Entrüstung hat das gesamte deutsche Volk das unerhörte Fehlurteil des französischen Kriegsgerichts ist Landau vernommen. Rouzier ist freigesProchLN, deutsche Bürger sind zu schweren Gefängnisstrafen verurteilt. Unter diesen auch ein Mann, der in einer Heidelberger Klinik an den Schüssen von Rouzier schwer krank daniederliegt, und nun in einem unserem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Äb-- wesenheitsverfahren zwei Jahre Gefängnis erhielt.
Rouzier hat einen deutschen Bürger getötet und zwei andere Deutsche durch Schüsse verletzt, einen in lebensgefährlicher Weise.
Jeder, drr der Beweisaufnahme vor dem sranZoflschen Gerichte folgte, sah di? Schuld Mo »Zier 8 klar herv ort reun. Trotzdem dieser Freispruch, der der Gerechtigkeit Hohn s p r i ch t. Diese Verhältniffe sind einfach untragbar. Wenn das Leben der Einwohner dem Kriegsgericht so leicht wiegt, so fühlt sich die Bevölkerung in einem Zustand der Rechtlosigkelh der im schreiendsten Gcgcnsat, steht zu den Bemühungen der letzten zwei Jahre, eine Rechtsordnung des Friedens zwischen Deutschland und Frankreich zu schaffen. Im ganzen Bolle können solche unbegreiflichen Vorkommnisse nur als ein Schlag gegen die Verständigungspolitik wirken.
Unser tiefes Mitgefühl wendet - sich den schwergeprüften Volksgenossen am Rhein zu Wir wollen ihnen mit allen Kräften helfen. Wir wollen alles tun, um in diesem Einzelfalle dein Recht zum Siege zu verhelfen. Wir ivollen aber darüber hinaus gegen ein S y st e m kämpfen, dem ein solches- Fehlurteil entspringen konnte. Alle Deutschen müssen aus dem Landauer Urteil die Lehre ziehen, daß wir keine dringendere Aufgabe haben als die, unseren Volksgenossen am Rheni die Freiheit und dein deutschen Staat die volle Souveränität in jenem Gebiete wieder zu erringen, Dresen Appell richte ich an das ganze deutsche Volk. Solange die Besatzung auf deutschem Boden weiter andauert, ist immer die Gefahr solch tiefbedauerlichcr Ereignisse gegeben, die die schärfste Bedrohung der Verständigungspolitik bedeuten. Unerläßliche Voraussetzung für die ersprießliche Fortführung dieser Verständigungspolitik ist das Bewußtsein eines gesicherten Rechtsschutzes. Wir erwarten, daß die berufenen französischen Instanzen gerade im Landauer Falle alles tun, um dâs begangene Unrecht wieder gulzumachen. Die einzige Sicherheit gegen die Wiederkehr solcher die Gesamtpolitik beider Lände« schwer gefährdender Vorkommnisse bietet aber die als-' baldige Beseitigung der Besatzung.
„3m Samen des französischen
. .®ine Welle tiefster Empörung durch das ganze oeuiiLe Volk hindurch, ohne jeden Unterschied der Partei, rws dew Urteil von Landau entspringen. Seit lenen ragen französischer .Rechtsprechung", als beim
Ruhreinbruch UrteÜsspruch auf Urteilssprüch erfolgte von einer Art, daß die Göttin der Justiz ihr Haupt verhüllte, seit jenem Tage, da die Direktoren der Firma Krupp verurteilt wurden, weil französische Truppen dreizehn Arbeiter niedergeschosien hatten, seit dem Tage, da man Schlageter zum Richtplatz führte, wird lein „Urteil“ derart wirken wie dieser Spruch des französischen Kriegsgerichts in Landau.
„Im Namen des französischen Volkes" stand am Eingang des Gerichtssaales, steht über dem Urteil. Im Namen des französischen Volkes soll also der Offizier unschuldig sein, der mit Revolverschüssen zwei Deutsche aus das Straßenpslaster von Germersheim warf, von dem sich der eine nie wieder erheben sollte, der andere zum Krüppel geschossen ward, dafür aber jetzt zwei Jahre ins Gefängnis wandern soll. Er erhielt die höchste Strafe, weil er einen schwer betrunkenen französischen Soldaten, der mit Dem Bajonett herumfuchtelte und eine Frau bedrängte, aus die Straße Hinausgeworsen hat. Das aber ist „beleidigende Haltung gegenüber den Besayungs- truppen!"
Und der andere, der wie ein Amokläufer durch die Straßen Germersheims raste, rcvolvcrknallend, ohne Rücksicht niederschießeud, was nicht rechtzeitig flüchtete, wird f r c i g e s p r o ch e n. Sogar der französische Staatsanwalt, auch Ossizier, beantragt ein Jahr Gefängnis. Nicht gerade viel: denn hätte ein Teutscher an einem Franzosen eine solche Tat verübt, so würde er wohl zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt werden, wie es ja schon rin paarmal geschah. Aber dieser französische Offizier, f ü r den kein Zeuge fprad), kein Sachverständiger eintrat, gegen den aber alle Zeugen, alle Sachverständigen unter Eid ausfaßten, wird freigesprochen.
Soll das wirklich „im Ramen des französischen Volkes" geschehen fein, was in Dem Gerichtssaal in Landau „als Recht" befunden word-n ist?
Filter der jöm^Mton Verteidiger des Leutnants Rouzier ermahnte Die Richter, einen „Spruch der Versöhnung" zu fällen. Und dann kam dieser Spruch, der das Blut aller Deutschen zum Sieden bringen muß! WaS in mühsamer Arbeit an Verständigungsbereitschaft geschaffen wurde, wird mit einem Schlage zertrümmert, wenn hier nicht das französische Volk und seine Regierung gutmacht, was man in Landau „im Ramen des französischen Volkes" sündigte. Ein neues Glied in der langen Kette französischer Kriegsgcrichtsurteile im besetzten Gebiet, die über so viele Deutsche schwerstes Leid brachten, immer nur von neuem zertrampelten, was schüchtern an Dersöhnungswillen aufkeimte. Kurz zuvor hatten fran iösischc Soldaten in Germersheim die deutsche Reichsflagge in den Straßenschmutz getreten: jede Sühne blieb aus. Dann kamen die Revolverschüsse eines knabenhaften Offiziers, kam noch anderes: jede Sühne bleibt aus, dafür aber wandern Deutsche auf Monate, auf Jahre in französische Gefängnisse. Ungestraft können Deutsche niedergeschossen werden, die ohne jede Waffe einem Franzosen über den Weg laufen. Nur, weil sich dieser „bedroht" i— glaubt.
Das soll „im Namen des französischen Volkes" geurteilt sein? Nicht an das Gericht in Landau, sondern an das französische Volk richten wir Deutsche diese Frage und es mag unS so schnell tote möglich antworten, sonst erscheint als Lug und Trug, was seit zwei Jahren an Worten der Versöhnung gesprochen wurde.
Französische Blätterstimmen zum Landauer Urteil.
Paris, 22. Dez. (LvB.) Der „Tcmps" nimmt das Urteil des Kriegsgerichtes in Schutz und sucht seine Beweisführung dadurch zu bekräftigen, daß er deutsche Staatsangehörige schmäht. Das Blatt schreibt, man habe wohl das Recht, seine Richter zu beschimpfen, aber nicht das Recht, sic zu verleumden. Trotz der wirklichen oder vor- getäufd)tcn Entrüstung der deutschen öffentlichen Meinung erschienen jedem nicht voreingenommenen Beurteiler Die Verhandlungen in Landau als gerecht geführt. Alle Zeugen seien zu Lbort gekommen. Die Vetcidigung habe sich frei auswirken können. Die Anklagebehörde, die gegen Rouzier eine leichte Verurteilung gefordert habe, habe Die gleiche Mäßigung den deutschen Angeklagten gezeigt. Das Blatt will die Auseindandcrsctzungen nicht dadurch verschärfen, daß cs auf die Vergangenheit zurücktommt, and so fragt es: Da man die Frage auf dieses Gebiet trägt, ist cs da untersagt, an Die skandalöse Freisprechung notarischer Verbrecher durch Die deutsche Justiz zu erinnern. die in allen Graden die deutsche Hierarchie im letzten Kriege gedeckt hat? Man kann uns nicht das Reckt verweigern, zu bemerken, daß es sich um Schuldige handelt. die vor Das Gericht nicht allein durch Frankreich, sondern durch den alliierten Block und die ösfentlichc Meinung Der Welt gefordert wurden, während das Reich die Sadisten und Piraten des katzerlichen Heeres jystema- ilim gedeckt hat. In Deutschland ruft man auch die Lv- carnopolitik an. Der „Demps" will Dieses Problem nicht vergiften, bemerkt aber, daß, wenn cm Mcnichcnlebcn tut Rheinland zum Opfer gefallen ist, der deutsche Rattona- lismus alles getan habe, um dort einen gewissen feindlichen. Zustand zu entwickckn. Sei es nicht wahr, daß das Reich keine Gelegenheit habe vorübcrgehcn lassen, um aeaen die Besetzung zu protestieren oder mehr oder wenl- 5er offen die Bevölkerung in eine Art Heiligen Krieg zu ?LL um °°mi, dm -L°b° d.- !;»«*»« ja schwierig wie möglich zu machen? Die französischen
Militärrichter hätten in voller Unabhängigkeit in einer sehr heiklen Sache ein Urteil gefällt. Man sönne nicht verhindern, jenen, Die sich bei dieser Gelegenheit bemühen, gegen Frankreich die öffentliche Meinung Deutschlands zu entfesseln, zu erwidern, daß die Politik von Locarno in ihrer grundsätzlichen Bedeutung und ihren Wirkungen, ionterkarrikiert sei, was sicherlich nicht von diesseits des Rheines komme.
Während die übrigen Abendblätter ebenso wie die Morgenblätter beredt schweigen, weil sie offenbar nicht das gleiche Kunststück vollbringen wollen, wie es der „lemps" heute abend dadurch vollbracht hat, daß er dem deutschen Volke die ungerechtesten Vorwürfe macht, tadelte als einziges Abendblatt der linksradikale ,Le Soir" das Urteil von Landau, indem er schreibt, cs werde nicht dazu beitragen, Europa zu befrieden. Das Blatt erklärt, es fei charakteristisch, daß der Regierungskommissar es für seine Pflicht gehalten habe, sich gegen die Entspannung in Den deutsch-französischen Beziehungen zu wenden. Ein Kriegsgericht könne begreiflich die Dinge nur unter militärischen Gesichtspunkten beurteilen. Dieses Kriegsgericht habe die Entstellung zu weit getrieben und cs werde ohne Zweifel immer eine unheilvolle Rolle im Hinblick auf Die Entspannung in Europa spielen dadurch, daß es immer ein Kriegszicl verfolge, und das sieben Jahre nach Dem Waffenstillstand! In allen Zeiten der Geschichte habe die militärische Besetzung ähnliche Fälle wie den von Germersheim §ur Folge gehabt. Man müsse auf Die Ursachen zurUckgreisen, um Die Wirkung beurteilen zu können.
Weitere französische Blättcrstimmen zum Landauer Urteil.
wtb. Paris, 23. Dez. Unter Dem schweren Eindruck, den das Urteil des französischen Kriegsgerichts in Landau nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern hervorgeiufen hat, beschäftigen sich heute einige Blätter mit der Angelegenheit. Die Mehrzahl schweigt aber immer noch.
Der der Regierung nahestehende „Petit Parisien" will Den Sinn Der Entrüstung in Deutschland nicht begreifen und erklärt: Es handelt sich nicht so sehr darum, die in Landau verurteilten Persönlichkeiten zu verteidigen, vielmehr versuche man, um möglichst schnell die Rheinlands- räumung zu erreichen, nunmehr, da Ueberrcdungsmittel sich als ohnmächtig erwiesen hätten, Frankreich durch einen sogenannten Skandal cinzuschüchtcrn. — „Journal" verweist auf die Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles.
Der „Gaulois" leugnet, daß der Fall Rouzier mit Der Besetzungsfrage verbunden werden kann, erklärt aber bann: Einerseits kann das Urteil von Landau, ob es gut oder schlecht ist, auf alle Fälle vor ein anderes Gericht, ja sogar vor ein internationales Schiedsgericht gebracht werden, da Frankreich und Deutschland Schiedsgcrichtsver- träge unterzeichnet haben und Dem Völkerbünde angehören. Andererseits gibt es eine Politik von Locarno, die aber noch nicht den Friedensvertrag von Versailles annulliert hat, der das Statut der Rheinlandbesetzung verficht. Wenn diese Politik durch ein einfaches Urteil in Frage gestellt werden kann, dann war Locarno für Die Deutschen nur ein provisorischer Vorwand zur Entspannung, um sich möglichst bald von den Fesseln von Versailles zu befreien.
Der „Avcnir" schreibt: Wenn wir die militärischen Richter in irgend einer Form desavouieren, dann heißt das eine Politik des Verzichtes und der Feigheit betreiben.
In Der „Victoire" schreibt Heros: Man könne nur bis Versicherung abgeben, daß, abgesehen von einigen pro- fessionalen blöden Pazifisten, das Urteil mit allgemeiner Befriedigung ausgenommen worden sei.
„Eie Nouvellc" schreibt: Das Urteil von Landau ist sein richterliches Urteil, es ist ein politisches Urteil. 18 Monate nach Locarno haben wir das Recht zu fragen, wer Die Verantwortung dafür zu tragen hat, daß in Deutschland ein gerechter Sturm Der Entrüstung entfacht worden ist. Wir glauben, daß cs die Pflicht unserer republikanischen Freunde in der Regierung ist, unverzüglich die durch Das Kriegsgericht verurteilten Deutschen begnadigen zu lassen.
„Quotidicn" schreibt: In dieser Angelegenheit von Germersheim sind es die Sieger, die geschlagen haben. Es ist übrigens von Älert, daß das Urteil von Landau von niemand angenommen wird.
Auch das radikale Blatt „Volants" schreibt: Die Tinge können so nicht bleiben. Die Regierung Dürfe nicht dulden, daß ihre eigenen Vertreter im Kriegsgericht ihre Politik in Gefahr brachten. Eine sofortige Richtigstellung müsse erfolgen.
„Matin" schreibt: Unter den derzeitigen Umständen sei ein Irrtum, wie Das Landauer Urteil, geeignet, beunruhigend zu wirken und die Manöver der Nationalisten zu begünstigen Die gewerkschaftliche „Pcuplc" sagt: Man hatte allenfalls verstehen können, daß dieser Prozeß mit einem allgemeinen Freispruch endete. Aber Die Verurteilung aller deutschen Angeklagten und der Freispruch Rouziers fei ein Skandal. Das Urteil fordere die Begnadigung der Teutschen, und cs fordere, daß die aufrührerischen rheinischen.Gcneralstäbc zur Vernunft gebracht werden.
Germersheim mb 6aS Landauer Urteil.
München, 22. Dez. sW.B.s' Die „München-Augsburger Abendzeitung" meldet aus Germersheim: Die französische Kmnmandantur hat. um Ausschreitungen der erregten Bevölkerung zu verhindern, angeordnet, daß die 'Wohnung des freigcsprochcnen Rouzier bis zu dessen Abreise aus Germersheim durch Ecndarmcricpostcn bewacht