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Zul-aer Anzeiger

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Nr. 216 1926

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zulöa- unö Haunetal Zulöser Kreisblatt

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Falda, Donnerstag, 23. Dezember

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3. Jahrgang

Das Landauer Schandurteil.

Tieiste Empörung in DeutWland.

Deutscher Protest in Paris.

Die Reichsregierung hat den deutschen Bot­schafter in Paris beauftragt, bei der franzö­sischen Regierung wegen des im Germersheimer Prozess vom französischen Gericht erlassenen Urteils vorstellig zu werden und daraus hinzuweisen, dass das llrtcil in den weitesten Kreisen des deutschen Volkes tiefste Em­pörung hrrvorgernfen hat, tue der angebahnten Politik b:r Annäherung schwere Hindernisse in den Weg legt. Auch der deutsche Reichskommissar, Freiherr Langwerth v. Simmern, ist angewiesen worden, in gleicher Weise der R h c i n l a n d k o in m i s s i o n die Ansicht der deutschen Regierung über das Urteil und die Wirkung des Urteils in der Bevölkerung, namentlich im besetzten Gebiete, zum Ausdruck zu bringen.

Es wird darauf gedrungen werden, daß die bisher für die deutschen Angeklagten eingelegte Revision auch auf die Freisprechung Rouziers ausgedehnt wird. Nach dem französischen Militärstrafrecht gibt es nicht das Rechts­mittel der Berufung. Die Revision muß innerhalb 24 Stunden, nachdem den Verurteilten das Urteil bekannt- gegeben worden ist, eingelegt werden. Sie bezieht sich nicht auf die im Prozeß gefundenen tatsächlichen Fest­stellungen und berührt auch nicht die Beweiswürdigung, sondern kann nach Artikel 74 des Gesetzbuches nur wegen formeller Verstöße eingelegt werden.

Die Reichsregierung weiß sich bei ihren Bemühun­gen um Aufhebung des Landauer Kriegsgerichtsurteils eins mit dem deutschen Volke. Ein Blick in die Zeitungen aller Pärteirichtungen lehrt, daß das Landauer Urteil tat­sächlich eine Einbeitsfront im deutschen Volke in dieser Frage hergestellt hat. Aus allen Prefsekommentärrn lodert die Empörung über das Urteil des französischen Kriegs­gerichts, das die Macht über das Recht gestellt habe. Selbst tue staiiiohicoe genuin;Oeuvre" spricht davon, o Prozeß der Peitschenhieb eines französischen Offiziers gegen das friedliche Frankreich sei, und eine Wiener Zeitung weist darauf hin, daß die französischen Militaristen Deutschland noch immer als Sklaven behandeln wollen.

Hohn auf die Gerechtigkeit.

Ein Appell des Reichsministers Dr. Bell.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Bell, gab folgende Erklärung über das französische Kriegs- gcrichtsurteil in Landau ab:

Mit Empörung und Entrüstung hat das gesamte deutsche Volk das unerhörte Fehlurteil des fran­zösischen Kriegsgerichts ist Landau vernommen. Rouzier ist freigesProchLN, deutsche Bürger sind zu schweren Ge­fängnisstrafen verurteilt. Unter diesen auch ein Mann, der in einer Heidelberger Klinik an den Schüssen von Rouzier schwer krank daniederliegt, und nun in einem unserem Rechtsempfinden ins Gesicht schlagenden Äb-- wesenheitsverfahren zwei Jahre Gefängnis erhielt.

Rouzier hat einen deutschen Bürger getötet und zwei andere Deutsche durch Schüsse verletzt, einen in lebens­gefährlicher Weise.

Jeder, drr der Beweisaufnahme vor dem sranZoflschen Gerichte folgte, sah di? Schuld Mo »Zier 8 klar herv ort reun. Trotzdem dieser Freispruch, der der Gerechtigkeit Hohn s p r i ch t. Diese Verhältniffe sind einfach untragbar. Wenn das Leben der Einwohner dem Kriegsgericht so leicht wiegt, so fühlt sich die Be­völkerung in einem Zustand der Rechtlosigkelh der im schreiendsten Gcgcnsat, steht zu den Bemühungen der letzten zwei Jahre, eine Rechtsordnung des Friedens zwischen Deutschland und Frankreich zu schaffen. Im ganzen Bolle können solche unbegreiflichen Vorkommnisse nur als ein Schlag gegen die Verständigungspolitik wirken.

Unser tiefes Mitgefühl wendet - sich den schwergeprüften Volksgenossen am Rhein zu Wir wollen ihnen mit allen Kräften helfen. Wir wollen alles tun, um in diesem Einzelfalle dein Recht zum Siege zu ver­helfen. Wir ivollen aber darüber hinaus gegen ein S y st e m kämpfen, dem ein solches- Fehlurteil ent­springen konnte. Alle Deutschen müssen aus dem Lan­dauer Urteil die Lehre ziehen, daß wir keine dringendere Aufgabe haben als die, unseren Volksgenossen am Rheni die Freiheit und dein deutschen Staat die volle Souveränität in jenem Gebiete wieder zu erringen, Dre­sen Appell richte ich an das ganze deutsche Volk. Solange die Besatzung auf deutschem Boden weiter andauert, ist immer die Gefahr solch tiefbedauerlichcr Ereignisse ge­geben, die die schärfste Bedrohung der Verständigungs­politik bedeuten. Unerläßliche Voraussetzung für die er­sprießliche Fortführung dieser Verständigungspolitik ist das Bewußtsein eines gesicherten Rechtsschutzes. Wir erwarten, daß die berufenen französischen Instanzen ge­rade im Landauer Falle alles tun, um dâs begangene Unrecht wieder gulzumachen. Die einzige Sicherheit gegen die Wiederkehr solcher die Gesamtpolitik beider Lände« schwer gefährdender Vorkommnisse bietet aber die als-' baldige Beseitigung der Besatzung.

3m Samen des französischen

. .®ine Welle tiefster Empörung durch das ganze oeuiiLe Volk hindurch, ohne jeden Unterschied der Partei, rws dew Urteil von Landau entspringen. Seit lenen ragen französischer .Rechtsprechung", als beim

Ruhreinbruch UrteÜsspruch auf Urteilssprüch erfolgte von einer Art, daß die Göttin der Justiz ihr Haupt ver­hüllte, seit jenem Tage, da die Direktoren der Firma Krupp verurteilt wurden, weil französische Truppen drei­zehn Arbeiter niedergeschosien hatten, seit dem Tage, da man Schlageter zum Richtplatz führte, wird leinUrteil derart wirken wie dieser Spruch des französischen Kriegs­gerichts in Landau.

Im Namen des französischen Volkes" stand am Ein­gang des Gerichtssaales, steht über dem Urteil. Im Namen des französischen Volkes soll also der Offizier unschuldig sein, der mit Revolverschüssen zwei Deutsche aus das Straßenpslaster von Germersheim warf, von dem sich der eine nie wieder erheben sollte, der andere zum Krüppel geschossen ward, dafür aber jetzt zwei Jahre ins Gefängnis wandern soll. Er erhielt die höchste Strafe, weil er einen schwer betrunkenen französischen Soldaten, der mit Dem Bajonett herumfuchtelte und eine Frau be­drängte, aus die Straße Hinausgeworsen hat. Das aber istbeleidigende Haltung gegenüber den Besayungs- truppen!"

Und der andere, der wie ein Amokläufer durch die Straßen Germersheims raste, rcvolvcrknallend, ohne Rück­sicht niederschießeud, was nicht rechtzeitig flüchtete, wird f r c i g e s p r o ch e n. Sogar der französische Staats­anwalt, auch Ossizier, beantragt ein Jahr Gefängnis. Nicht gerade viel: denn hätte ein Teutscher an einem Fran­zosen eine solche Tat verübt, so würde er wohl zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt werden, wie es ja schon rin paarmal geschah. Aber dieser französische Offizier, f ü r den kein Zeuge fprad), kein Sachverständiger eintrat, gegen den aber alle Zeugen, alle Sachverständigen unter Eid ausfaßten, wird freigesprochen.

Soll das wirklichim Ramen des französischen Volkes" geschehen fein, was in Dem Gerichtssaal in Landauals Recht" befunden word-n ist?

Filter der jöm^Mton Verteidiger des Leutnants Rouzier ermahnte Die Richter, einenSpruch der Ver­söhnung" zu fällen. Und dann kam dieser Spruch, der das Blut aller Deutschen zum Sieden bringen muß! WaS in mühsamer Arbeit an Verständigungsbereitschaft geschaffen wurde, wird mit einem Schlage zertrümmert, wenn hier nicht das französische Volk und seine Regierung gutmacht, was man in Landauim Ramen des franzö­sischen Volkes" sündigte. Ein neues Glied in der langen Kette französischer Kriegsgcrichtsurteile im besetzten Gebiet, die über so viele Deutsche schwerstes Leid brachten, immer nur von neuem zertrampelten, was schüchtern an Dersöhnungswillen aufkeimte. Kurz zuvor hatten fran iösischc Soldaten in Germersheim die deutsche Reichsflagge in den Straßenschmutz getreten: jede Sühne blieb aus. Dann kamen die Revolverschüsse eines knaben­haften Offiziers, kam noch anderes: jede Sühne bleibt aus, dafür aber wandern Deutsche auf Monate, auf Jahre in französische Gefängnisse. Ungestraft können Deutsche niedergeschossen werden, die ohne jede Waffe einem Fran­zosen über den Weg laufen. Nur, weil sich dieserbedroht" i glaubt.

Das sollim Namen des französischen Volkes" ge­urteilt sein? Nicht an das Gericht in Landau, sondern an das französische Volk richten wir Deutsche diese Frage und es mag unS so schnell tote möglich antworten, sonst er­scheint als Lug und Trug, was seit zwei Jahren an Worten der Versöhnung gesprochen wurde.

Französische Blätterstimmen zum Landauer Urteil.

Paris, 22. Dez. (LvB.) DerTcmps" nimmt das Ur­teil des Kriegsgerichtes in Schutz und sucht seine Beweis­führung dadurch zu bekräftigen, daß er deutsche Staats­angehörige schmäht. Das Blatt schreibt, man habe wohl das Recht, seine Richter zu beschimpfen, aber nicht das Recht, sic zu verleumden. Trotz der wirklichen oder vor- getäufd)tcn Entrüstung der deutschen öffentlichen Meinung erschienen jedem nicht voreingenommenen Beurteiler Die Verhandlungen in Landau als gerecht geführt. Alle Zeu­gen seien zu Lbort gekommen. Die Vetcidigung habe sich frei auswirken können. Die Anklagebehörde, die gegen Rouzier eine leichte Verurteilung gefordert habe, habe Die gleiche Mäßigung den deutschen Angeklagten gezeigt. Das Blatt will die Auseindandcrsctzungen nicht dadurch verschärfen, daß cs auf die Vergangenheit zurücktommt, and so fragt es: Da man die Frage auf dieses Gebiet trägt, ist cs da untersagt, an Die skandalöse Freisprechung notarischer Verbrecher durch Die deutsche Justiz zu erin­nern. die in allen Graden die deutsche Hierarchie im letz­ten Kriege gedeckt hat? Man kann uns nicht das Reckt verweigern, zu bemerken, daß es sich um Schuldige han­delt. die vor Das Gericht nicht allein durch Frankreich, son­dern durch den alliierten Block und die ösfentlichc Mei­nung Der Welt gefordert wurden, während das Reich die Sadisten und Piraten des katzerlichen Heeres jystema- ilim gedeckt hat. In Deutschland ruft man auch die Lv- carnopolitik an. DerDemps" will Dieses Problem nicht vergiften, bemerkt aber, daß, wenn cm Mcnichcnlebcn tut Rheinland zum Opfer gefallen ist, der deutsche Rattona- lismus alles getan habe, um dort einen gewissen feind­lichen. Zustand zu entwickckn. Sei es nicht wahr, daß das Reich keine Gelegenheit habe vorübcrgehcn lassen, um aeaen die Besetzung zu protestieren oder mehr oder wenl- 5er offen die Bevölkerung in eine Art Heiligen Krieg zu ?LL um °°mi, dm -L°b° d.- !;»«*»« ja schwierig wie möglich zu machen? Die französischen

Militärrichter hätten in voller Unabhängigkeit in einer sehr heiklen Sache ein Urteil gefällt. Man sönne nicht verhindern, jenen, Die sich bei dieser Gelegenheit bemühen, gegen Frankreich die öffentliche Meinung Deutschlands zu entfesseln, zu erwidern, daß die Politik von Locarno in ihrer grundsätzlichen Bedeutung und ihren Wirkungen, ionterkarrikiert sei, was sicherlich nicht von diesseits des Rheines komme.

Während die übrigen Abendblätter ebenso wie die Morgenblätter beredt schweigen, weil sie offenbar nicht das gleiche Kunststück vollbringen wollen, wie es der lemps" heute abend dadurch vollbracht hat, daß er dem deutschen Volke die ungerechtesten Vorwürfe macht, tadelte als einziges Abendblatt der linksradikale ,Le Soir" das Urteil von Landau, indem er schreibt, cs werde nicht dazu beitragen, Europa zu befrieden. Das Blatt erklärt, es fei charakteristisch, daß der Regierungskommis­sar es für seine Pflicht gehalten habe, sich gegen die Ent­spannung in Den deutsch-französischen Beziehungen zu wenden. Ein Kriegsgericht könne begreiflich die Dinge nur unter militärischen Gesichtspunkten beurteilen. Dieses Kriegsgericht habe die Entstellung zu weit getrieben und cs werde ohne Zweifel immer eine unheilvolle Rolle im Hinblick auf Die Entspannung in Europa spielen dadurch, daß es immer ein Kriegszicl verfolge, und das sieben Jahre nach Dem Waffenstillstand! In allen Zeiten der Geschichte habe die militärische Besetzung ähnliche Fälle wie den von Germersheim §ur Folge gehabt. Man müsse auf Die Ursachen zurUckgreisen, um Die Wirkung beurtei­len zu können.

Weitere französische Blättcrstimmen zum Landauer Urteil.

wtb. Paris, 23. Dez. Unter Dem schweren Eindruck, den das Urteil des französischen Kriegsgerichts in Landau nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Län­dern hervorgeiufen hat, beschäftigen sich heute einige Blätter mit der Angelegenheit. Die Mehrzahl schweigt aber immer noch.

Der der Regierung nahestehendePetit Parisien" will Den Sinn Der Entrüstung in Deutschland nicht begreifen und erklärt: Es handelt sich nicht so sehr darum, die in Landau verurteilten Persönlichkeiten zu verteidigen, viel­mehr versuche man, um möglichst schnell die Rheinlands- räumung zu erreichen, nunmehr, da Ueberrcdungsmittel sich als ohnmächtig erwiesen hätten, Frankreich durch einen sogenannten Skandal cinzuschüchtcrn.Jour­nal" verweist auf die Bestimmungen des Friedensvertrags von Versailles.

DerGaulois" leugnet, daß der Fall Rouzier mit Der Besetzungsfrage verbunden werden kann, erklärt aber bann: Einerseits kann das Urteil von Landau, ob es gut oder schlecht ist, auf alle Fälle vor ein anderes Gericht, ja sogar vor ein internationales Schiedsgericht gebracht wer­den, da Frankreich und Deutschland Schiedsgcrichtsver- träge unterzeichnet haben und Dem Völkerbünde ange­hören. Andererseits gibt es eine Politik von Locarno, die aber noch nicht den Friedensvertrag von Versailles annulliert hat, der das Statut der Rheinlandbesetzung verficht. Wenn diese Politik durch ein einfaches Urteil in Frage gestellt werden kann, dann war Locarno für Die Deutschen nur ein provisorischer Vorwand zur Ent­spannung, um sich möglichst bald von den Fesseln von Ver­sailles zu befreien.

DerAvcnir" schreibt: Wenn wir die militärischen Rich­ter in irgend einer Form desavouieren, dann heißt das eine Politik des Verzichtes und der Feigheit betreiben.

In DerVictoire" schreibt Heros: Man könne nur bis Versicherung abgeben, daß, abgesehen von einigen pro- fessionalen blöden Pazifisten, das Urteil mit allgemeiner Befriedigung ausgenommen worden sei.

Eie Nouvellc" schreibt: Das Urteil von Landau ist sein richterliches Urteil, es ist ein politisches Urteil. 18 Monate nach Locarno haben wir das Recht zu fragen, wer Die Verantwortung dafür zu tragen hat, daß in Deutschland ein gerechter Sturm Der Entrüstung entfacht worden ist. Wir glauben, daß cs die Pflicht unserer re­publikanischen Freunde in der Regierung ist, unverzüglich die durch Das Kriegsgericht verurteilten Deutschen begna­digen zu lassen.

Quotidicn" schreibt: In dieser Angelegenheit von Ger­mersheim sind es die Sieger, die geschlagen haben. Es ist übrigens von Älert, daß das Urteil von Landau von nie­mand angenommen wird.

Auch das radikale BlattVolants" schreibt: Die Tinge können so nicht bleiben. Die Regierung Dürfe nicht dulden, daß ihre eigenen Vertreter im Kriegsgericht ihre Politik in Gefahr brachten. Eine sofortige Richtigstellung müsse erfolgen.

Matin" schreibt: Unter den derzeitigen Umständen sei ein Irrtum, wie Das Landauer Urteil, geeignet, beun­ruhigend zu wirken und die Manöver der Nationalisten zu begünstigen Die gewerkschaftlichePcuplc" sagt: Man hatte allenfalls verstehen können, daß dieser Prozeß mit einem allgemeinen Freispruch endete. Aber Die Verur­teilung aller deutschen Angeklagten und der Freispruch Rouziers fei ein Skandal. Das Urteil fordere die Be­gnadigung der Teutschen, und cs fordere, daß die aufrüh­rerischen rheinischen.Gcneralstäbc zur Vernunft gebracht werden.

Germersheim mb 6aS Landauer Urteil.

München, 22. Dez. sW.B.s' DieMünchen-Augsbur­ger Abendzeitung" meldet aus Germersheim: Die fran­zösische Kmnmandantur hat. um Ausschreitungen der er­regten Bevölkerung zu verhindern, angeordnet, daß die 'Wohnung des freigcsprochcnen Rouzier bis zu dessen Ab­reise aus Germersheim durch Ecndarmcricpostcn bewacht