Zulöaer finZeiger
Erscheint jeden Werktag. Bezugspreis: monatlich 2 Mark. Bei Lieferungsbehinüerungen üurch sichere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, Vahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag ZrieSrich Ehrenklau, Zulüa, Mltgüeö des Vereins Deutscher Zelturrgsver- leger. "Postscheckkonto: ffrankfurt a. M. Ne-^Losa ^82 — 1927....... " -““^
TageblaS für Rhön und Vogelsberg MAa- nnö ^sunetsl.MöKer Kreèsbla«
ReöaMou und Gefthästsstsüs: Nöhlenstraße 1 ❖ §srnfprsch-Mfchl»ß Nr. 989
Vachüruck Ssr mit * verkebrnen rtetikel nur mit Gusllenanaabe .LulSaer ftn^eiaer'arNoUrl.
Fulda, Donnerstag, 7. April
Mzelgenxrels: §ür Dehöröcn, Genossenschaften, Banken usw. beträgt üieKlelnzeile 0.30 Hit, für auswärtige ^rrstraggeber 0.25 Mk., für die Reklamezeile 0.90 Mk. u. aste anderen 0.15 Mk., Reklamczeile 0.60 Mark ♦ Bei Rechnungsstel- lung hat Zahlung innerhalb 8 Tagen zu erfol« gen » Tag- und Platzvorschristen unverbindlich.
4. Jahrgang
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Die Lohnverhandlungen zwischen den Eisenbahnergewerk- Lasten und der Reichsbahnverwaltung wurden von den Gewerkschaften abgebrochen.
; * Ein ungarisch-italienischer Schieds- und Freundschafts- vcrtrag wurde in Rom unterzeichnet.
- In Peking drang eine Abteilung Soldaten Tschangtsolins, -e^ nordchinesischcn Befehlshabers, angeblich mit Ermächtigung des Diplomatischen Korps, in die Sowjetbotschaft ein und besetzte diese.
Das neue Strafrecht.
Die Beratungen des N e i ch s r a t s gehören nicht gerade zu der Reihe kurzweiliger Ereignisse unb die Materie selbst, die er in seiner diesmaligen Sitzung am Dienstag zu behandeln hatte, war der Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches, was man auch nicht gerade als einen übermäßig leichten Stofs bezeichnen mag. Aber interessant ist er immerhin. In vieljähriger Arbeit hat die Kommission zur Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches und dann das Reichsjustizministerium den Entwurf fertiggestellt und die zuständigen Ausschüsse des Reichsrates haben auch zwei Jahre dazu gebraucht, um den Gesetzentwurf durchzuberaten.
Nun hat die Vollsitzung des Reichsrates stattgefunden und dort ist es bei einigen sehr entscheidenden Fragen des künftigen Strafrechts zu eigenartigen Abstimmungen gekommen. Da ist zunächst einmal die T 0 d e s st r a f e ; ein paar Länder hatten deren Streichung beantragt, blieben aber damit in hoffnungsloser Minderheit, weil sich auch die preußische Regierung gegen diesen Antrag erklärte. Hamburg, von dem der Antrag ausging, hat überhaupt verschiedene Absichten gehabt, die zum Teil sehr umstritten werden, so z. B. die praktische Straflosigkeit der Abtreibung sowie des Ehebruchs, ferner einige andere weitgehende Strafmilderungen bei Verbrechen ähnlicher Art. Preußen feinerseits ging nun mit besonderer Energie gegen die Beibehaltung der Festungsftrafe vor, die in bent neuen Strafgesetzbuch als ^Einschließung" und damit als besondere Straf- soll. Da haben aber die
zum großen Teil gegen den preußischen Negierungsantrag gestimmt, so daß er abgelehnt wurde, ein Schicksal, das er noch mit einem anderen, gleichfalls von der Preußenregierung gestellten Antrag teilte. Preußen wollte nämlich den ganzen Abschnitt des Strafgesetzbuches gestrichen wissen, der vom Z w e i - k a m p f handelt. Weil dieser nur „ein Überbleibsel überlebter Anschauungen" sei, für den in einem modernen Strafgesetzbuch kein Raum zur Verfügung gestellt werden dürfe. Der Zweikampf selbst müsse durch Strafandrohung an anderen Stellen des Gesetzbuches verhindert werden.
Man sieht, daß in der Beratung allerhand politische Erwägungen eine starke Nolle spielen. Das wurde auch bei der Beschlußfassung über jenen Paragraphen des Strafgesetzbuches deutlich, der vom sogenannten W a hl- verruf handelt. Hier beantragte Preußen nicht nur den wirtschaftlichen, sondern auch den sogenannten gesellschaftlichen Boykott als Folge einer politischen Wahl oder Abstimmung unter Strafe zu stellen, ein Antrag, der Annahme fand, obwohl auch hier wieder die Vertreter von vier preußischen Provinzen dagegen stimmten. Diese Anregung knüpft an verschiedene Vorkommnisse aus den letzten Zeiten an. Am politisch interessantesten wurde aber die Erörterung, als der preußische Antrag zur Beratung stand, die beiden bisher im Republikschutzgesetz fest- ,gelegten Bestimmungen über die Beschimpfung der verfassungsmäßigen Staats form und die Verfolgung st a a t s f e i n d l i ch e r V e r b i n d u n g e n sollten auch in den neuen Entwurf übernommen werden. Dazu erklärte Baden, es werde für den preußischen Antrag stimmen, wenn nicht sofort die Relchs- '«gierung die bestimmte Erklärung abgeben könne, daß sie in einem Nachtrag zum Strafgesetzentwurf die von Preußen beantragte Übernahme jener Bestimmungen verwirklichen würde. Nun hatte das Reichskabinett bisher von einer Einfügung dieser neuen Bestimmung in Entwurf abgesehen, weil man sich über die Frage Verlängerung des Republikschutzgese tz e s überhaupt noch nicht schlüssig geworden ist. Der Netchs- Wizminister Hergt erklärte im Reichsrat, er bäte die Erledigung dieses Punktes um einige Tage zurückzu- slellen, damit das Reichskabinett Gelegenheit habe, zu der badischen Anfrage Stellung zu nehmen. Diesem Ersuchen wurde stattgegeben und die Erledigung der zweiten ^suug bis zur nächsten Woche verschoben.
Bekanntlich hat der preußische Ministerpräsident B r a u n schon vor einiger Zeit einen Brief an die Reichs- regieruilg geschrieben mit der Anfrage, wie sie sich zur Verlängerung des Republikschutzgesetzes, das am 21. Juli w I. außer Kraft tritt, eigentlich stellen »volle. Das RcichS- urbiuett hat hierauf eine Antwort erteilt, in der erklärt wurde, es seien darüber noch keine Beschlüsse ge- W worden. Diese höflich-diplomatische Antwort an Braun hat diesen nun offenbar veranlaßt, sein Ziel auf anderem Wege zu erreichen, unb er scheint sich dabei der Unterstützung Badens versichert zuhaben. Auf diese 'Äeise erklärt sich das preußisch-badische Vorgehen int Veichsrat, das zugleich die Streitfragen voneinander "eunt. Werden nämlich jene oben angeführten Bestim- wungen des Republikschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch Übernommen, so bleibt als einzig wesentlicher Punkt des Bepublikschutzgesetzes eigentlich nur noch die Bestimmung über das Ausschließungsrecht gegenüber Mitgliedern ehe- wals regierender Familien. Ob das angesichts der be- Eunnten Erklärung des früheren Kaisers dmm überhaupt "uw von Bedeutung ist, erscheint fraglich.
Russisch-nordchinesischer Konflikt.
Rußlands Voischaß in Peking besetzt.
Verhaftung des Geschäftsträgers der Sowjetunion.
Ein Vorgang, der leicht zu einer unübersehbaren neuen Komplizierung und Verschärfung der Lage in China führen kann, wird aus Peking bekannt. Dort drangen etwa 100 Soldaten Tschangtsolins, des Befehlshabers von Peking, begleitet von bewaffneter Polizei, gewaltsam in die Botschaft der Sowjetrepublik ein. Ein Schuß fiel, daraus wurde ein Russe aus dem Gebäude hinausgeworfen, gefesselt und in einem Automobil sortgeschafst. Bis jetzt wurden etwa sechs Russen und zwanzig Chinesen zur Polizeiwache gebracht. Ein Maschinengewehr, fünfzehn Gewehre und zahlreiche Munition wurden in der Botschaft beschlagnahmt. Der Geschäftsträger der Sowjetunion und andere Beamte der Botschaft sollen in ihren Amtszimmern in Haft gehalten werden. Die Truppen halten die ganze Botschaft besetzt. Wie Reuter aus Peking weiter meldet, sollen die in der Sowjetbotschaft verhafteten Russen und Chinesen Aufwiegler sein.
Weder an Berliner deutschen noch chinesischen amtlichen Stellen war bisher eine Bestätigung dieser Meldung zu erhalten.
Die Durchsuchung der Pekinger Sowjetbotschaft.
London, 6. April. (W. V.) Einer bisher nicht bestätigten Meldung aus Peking zufolge, soll Tschangtsolin die bei der in der Sowjetbotschaft unternommenen Razzia gefangengenommenen russischen und . chinesischen Frauen
Trauerzug für den Generalmajor v. Wrisberg.
Die Beisetzung des am 1. April bei dem Zusammenstoß mit der Polizei anläßlich einer Bismarckfeier am Herzschlag verstorbenen Generalmajors v. Wrisberg fand in Berlin auf dem Jnvalidenfriedhof statt. An der
Tranerfeier nahmen Reichspräsident v. Hindenburg, Generalfeldmarschall v. Mackensen und noch mehrere be kannte Persönlichkeiten teil, namentlich ehemalige höhere Militärs. Die Berliner Garnison stellte eine Trauerparade unter dem Kommando General Severins.
Deutschland in der Salkankommission.
Ein neuer König von Albanien?
Die englische und die französische Regierung sind an die deutsche Regierung mit der Aufforderung herangetreten, sich an einer Kommission zur Beilegung des Balkankonfliktes zu beteiligen, die aus je einem militärsachverständigen Vertreter der drei Regierungen zusammengesetzt ist. Der Zweck der Kommission ist, eine Lösung der bei den direkten Verhandlungen zwischen Italien und Jugoslawien möglicherweise auftretenden Streitfragen durch eine Untersuchung an Ort und Stelle und eine sachlich objektive Berichterstattung zu fördern. Die deutsche Regierung hat prinzipiell ihre Z u st i m m u n g gegeben unter der Voraussetzung, daß Italien, Jugoslawien und Albanien sich mit dieser Maßregel einverstanden erklären und die Kompetenzen der Kommission genau feftgclegt werden.
Die Belgrader Zeitung „Novosti" veröffentlicht eine allerdings mit Vorsicht aufzunehmende Meldung ans Rom, wonach Mussolini sich mit der Absicht trage, ein Mrt- glied der montenegrinischen D y n a st i e zum König von Albanien zu machen, falls Achmed Zogus Stellung unhaltbar werden sollte. Er wollte sich dadurch einen Stützpunkt für eine Einmischung auf dem Balkan schaffen. Jugoslawien habe angeblich um diese Pläne gewußt und darum rechtzeitig die Dynastie Petrowitsch ab- gefunben. „Novosti" bemerkt selbst, daß die Richtigkeit dieser Meldung bisher noch nicht fcstgestellt werden konnte.
und Männer, sofort haben hinrichten lassen. Die Meldung besagt, weiter: Mehrere hundert chinesische Polizisten seien in das Diplomatenviertel eingedrungen, durchsuchten einen Teil der Sowjetbotschaft und verhafteten eine Anzahl von Chinesen und Russen, die beschuldigt werden, Unruhen unter Studenten und Arbeitern zu erregen. Die Behörden erklärten, daß eine ganze Anzahl von Chinesen in der Botschaft gefangen gehalten wurden. Der Feldzug Tschangtsolins gegen die russische Propaganda werde auch in anderer Richtung fortgesetzt. Zwei Amerikaner, Mrs. Mitchell, die frühere Herausgeberin der chinesisch-amerikanischen Nachrichtenagentur und Mrs. Vourton, wurden von der chinesischen Polizei unter der Anschuldigung, mit den Kantonesen in Verbindung gestanden zu haben, verhaftet.
Keine Verschiffungen von Kriegswaffen in Deutschland.
Der Verband Deutscher Reeder in Hamburg und der Ostasiatische Verein haben den Beschluß gefaßt, keinerlei Verschiffungen von Kriegswaffen und Kriegsmunition, die zur Verwendung in China bestimmt sind, in deutschen Häfen oder auf deutschen Schiffen zu übernehmen.
Englische Berichte aus Moskau wissen zu melden, daß die Sowjetregierung sich auf einen Krieg vorbereitet. Jedenfalls hört man viel von außerordentlicher Tätigkeit in den Arsenalen und Munitionsfabriken. Man ist in London geneigt, an einen ruf- fischen Feldzug zur Unterstützung der Kantonesen oder Marschall Fengs zu glauben.
llngarisch-italienischer Areundschastspatt.
Unterzeichnung in Rom.
Mussolini und Graf Bethlen haben in Rom den italienisch-ungarischen Freundschafts-, Ausgleichs- und Schiedsgerichtsvertrag unterzeichnet sowie Schriftstücke, in denen die beiderseitigen Regierungen die bisher getroffenen Vereinbarungen der italienischen und ungarischen Sachverständigen über die dem ungarischen Handel im Hafen von Fiume zu gewährenden Erleichterungen bestätigen. Die Beratungen der Sachverständigen über diese Erleichterungen werden sobald wie möglich wieder ausgenommen werden. Der Unterzeichnung ging ein Festessen voraus, das Mussolini seinem Gast Graf Bethlen gab. Im Verlauf des Diners wechselten die beiden Regierungschefs in herzlichstem Ton gehaltene Trinksprüche.
Deutscher Reichstag.
(307. Sitzung.) CB. Berlin, 6 April. *
Nachdem gestern noch in später Stunde die Etats der Reichsschuld, des Finanzministeriums, der allgemeinen Finanz- verwaltung, der Kriegslasten erledigt waren, stand heute auf der Tagesordnung die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die
Erlaubnispflicht für die Herstellung von Zündhölzern.
Nach der Vorlage ist die Herstellung nur mit Erlaubnis des Reichswirtschaftsministers zulässig. Bengalische und andere Feuerwerkzündhölzer unterliegen nicht dem Gesetz. Die Erlaubnis ist nur zu erteilen, wenn ein volkswirtschaftliches Bedürfnis besteht. Vor der Genehmigung eines neuen Betriebes ist der Reichswirtschaftsrat zu hören.
Abg. Behrens (Dtn.) berichtete über die Ausschußverhandlungen/ Es handle sich hier um einen Ausnahmcfall, der einen Eingriff in die freie Wirtschaft rechtfertige. Die deutsche Zündholzindustrie stehe in einem aussichtslosen Kampf gegen einen ausländischen Trust. Es sei nun eine Einigung unter den Beteiligten zustande gekommen, die jetzt durch das Gesetz sanktioniert werde.
Abg. Rmich-Müuchen (Bauer. Sp.) hat Bedenken gegen den Eingriff in die freie Wirtschaft, billigte aber trotzdem das Ziel des Gesetzes. Abg. Heinig (Soz.) stellte fest, daß es sich hier um die Aufhebung der Gewerbefreiheit handle; an und für sich kämen nur 26 Fabriken mit etwa 4000 Arbeitern in Betracht. Das Gesetz sei gar nicht imstande, das Vordringen des Schwedisch-Amerikanischen Zündholztrustes zu verhindern. Der Trust sei sogar bis in den Reichstagsausschuß eingedrun- gen und habe dort sehr gute Verbindungen gehabt. Der Red- ner fragte den Abg. Behrens, ob er nicht Aufsichtsrat in der Süddeutschen Zündholzindustrie gewesen sei. Abg. Behrens ruft: er fei schon vorher ausgetreten. Der Redner sagt weiter, Abg. Behrens sei nachher in den Aufsichtsrat der Preußischen Hypothekenaktienbank gekommen, deren Handelsaktienkapital in den Händen des schwedischen Zündholztrusts sei.
Abg. Dr. Hilferding (Soz.) beantragte Zurückverweisung der Vorlage an den Ausschuß, da die Berichterstattung nicht ganz einwandfrei zu sein scheine.
Da die Regierungsparteien schwach vertreten sind, wurde der Antrag mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der Demokraten und einiger Wirtschaftsparteiler a n g e n 0 m m e n. Da die Abstimmungen zum Haushalt erst für später vorgesehen sind, unterbricht der Präsident die Sitzung.
Annahme des Gesamthaushalis.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung wurde die Schluß- abstimmung über den Reichshaushaltsplan für 1927 vorgenommen. Dazu gab Abg. Erkelenz (Dem.) eine Erklärung ab, in der daraus hingewiesen wurde, daß die bisherige Entwicklung der Politik des neuen Kabinetts die demokratischen Befürchtungen gerechtfertigt hätte. Es würde aber den Regeln der parlamentarischen Demokratie widersprechen, den Haushalt in der Gesamtabstimmung abzulehnen. Dann gab