Einzelbild herunterladen
 

Erscheint jeden Werktag. Bezugspreis: monat­lich 2 Mark. Bei Lieferungsbehmüerungen durch höhere Gewalten", Streiks, Mssperrungen, Vahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Friedrich Ehrenklau, Fulda, ' Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungsver­leger. Postscheckkonto: Frankfurt a. M. Nr.iLoa-

Tageblatt für Rhön un- Vogelsberg Zulöa- unö Haunetal »Zulöaer Kreisblatt Reöaküon un- Gefthästsstelle: Nühlenftraße 1 Fernsprech-finfthluß Nr.HSg Nachdruck der mit * versehene« Artikel nur mit Quellenangabe .Fuldaer finzeiser'geflattet.

Fulda, Donnerstag, 12. Mai

Tinzeigenpreis: Für Behörden, Genossenschaf, ten,Banken ufw.beträgt die Kleinzeile 0.309??., für auswärtige Auftraggeber 0.25 M.,fâr die ReNamezeile 0.90 Mk. u. alle anderen 0.15 M^ Reklamezeile 0.60 Mark Bei Rechnungsstel- lung hat Zahlung innerhalb 8 Tagen zu erfol­gen Tag- und plcchvorschristen unverbindlich.

4. Zahrgang

Um das Republikschutzgesetz.

Mchtige politische VeratuNgen.

Die Dauer des Republikschutzgesetzes.

Sofort nach Eröffnung der neuen parlamentarischen Session sind auch die Verhandlungen über die Verlänge­rung des Republikschutzgesetzes in Fluß gekommen. Den Anstoß hierzu gab ein plötzlich vom Zentrum gefaßter Beschluß, der sich einstimmig für eine Verlängerung des Republikschutzgesetzes auf zwei Jahre aussprach. Diesem Zcnirumsbeschluß folgten am Mittwoch Besprechungen von Vertretern der Regierungsparteien mit dem Reichs­kanzler Marr, denen auch der Reichsinnenminister von Keudell, Justizminister Hergt sowie Reichswirtschafts- minister Dr. Curtius beiwohnten. Als Parteivertreter waren die Abgeordneten Graf Westarp von der Deutsch- nationalen Volkspartei, Scholz von der Deutschen Volks­partei, Prälat Leicht von der Bayerischen Volks- partei und von Guörard vom Zentrum erschienen. Nach diesen Besprechungen beschäftigte sich auch das Reichs- kabinett mit der Frage der Verlängerung des Republik- schutzgcsetzes.

Die interfraktionellen Besprechungen waren st r e n g vertraulich. In gutunterrichteten parlamentarischen Kreisen wird erklärt, daß sich die Deutschnationalen mit einer Verlängerung des Republikschutzgesetzes einver­standen erklärt haben sollen, dafür aber die Beseitigung des im Gesetz vorgesehenen Staatsgerichtshoscs verlangen. Wie es heißt, wird schon in allernächster Zeit die Ent­scheidung darüber fallen, ob das Republikschutzgesetz ver­längert wird oder nicht. Zu einer solchen Verlängerung wäre eine Zweidrittelmehrheit des Reichstages not­wendig; cs müßte also außer den Regierungsparteien auch noch ein Teil der Oppositionsparteien für das Gesetz eintreten. In welchem Umfange diese Parteien dies tun werden, läßt sich schwer voraussagen; doch ist es immerhin WWW sowohl Demokraten wie Sozialdemokraten für die Verlängerung des Republikschutzgesetzes stimmen werden, da sie natürlich ein erhebliches Interesse an dem Wciterbcstehen gerade dieses Gesetzes haben.

Der Inhalt des Gesetzes.

Nach dem gewaltsamen Tode Rathenaus am 24. Juni 1922 war in rasch verlaufener Beratung dasGesetz zum Schutz der Republik" vom Reichstag mit einer Zweidrittel­mehrheit angenommen, die notwendig war, weil das Ge­setz verfassungsändernde Bestimmungen enthielt.

Im letzten Paragraphen war bestimmt worden, daß es nur fünf Jahre in Kraft bleiben sollte; da es am 21. Juli 1922 durch Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt Gesetzeskraft erhielt, so ist die Frist am 21. Iuli d. J. abgelaufen. Bekanntlich haben sich um die Frage, ob es ganz oder teilweise wieder erneuert werden soll, ziemlich heftige innenpolitische Kämpfe entwickelt, die besonders deswegen bemerkenswert sind, weil auch innerhalb der ge­genwärtigen Regierungsparteien die Ansichten hierüber sehr geteilt sein sollen. Ziemlich unvermittelt hat nun die eine Regierungspartei, das Z e n t r u m, jetzt einstimmig beschlossen, die Verlängerung des Gesetzes um zwei Jahre herbeizuführen.

Die Entstehungszeit desRepublikschutzgesetzes" weist schon darauf hin, daß es einen Kampfcharakter für be- Ammte .Leit bat. Desweaen sind die Strafen für Ver­

SB

Dis Erregung in der Pfalz.

Dr. Held über den Fall Himmelsbach.

, Im Staatshaushaltsausschuß des Bayerischen Land- M erklärte Ministerpräsident Dr. Held zu entsprechenden Wagen von Abgeordneten der Bayerischen Volksparter W der Sozialdemokraten u. a., die jüngsten Ereignisse in

Pfalz, die wieder mit dem Namen Germersherm ver­bunden seien, hätten zu einer ziemlichen Erregung der ^e= Alterung der Pfalz geführt. Es müsse daraus hrngewrrkt Werden, daß die Besatzung in der Pfalz überhaupt 'r ü ck g e z 0 g e n oder mindestens erheblich abgebaut We. Was bisher versprochen wurde, sei nicht ernge- Wen worden. Es sei ein unmöglicher Zustand, daß die Wge auf längere Dauer so beibehalten werden können. . . über den Fall Himmelsbach erklärte Dr. Held, die Re- Wuug bedauere, daß sich die Dinge so entwickelt hatten, die Staatsregierungen und die staatlichen Stellen hasten keine Schuld an der Zuspitzung der Verhalt-

Der Finanzminister habe ihm erklärt, es fei zu wünschen, daß die Firma die Voraussetzungen für einen Ausgleich schaffe. Von beiden Seiten müsse das notwen-

Maß des Entgegenkommens, des Ausgleichs und des

Willens gezeigt werden. Er werde sich mit der ânlsterialforftabtcilung in Verbindung setzen, um nicht ^ moße Anzahl von Arbeitern mit ihren Famrüen brot-

wetteren Verlauf der Sitzung äußerte WWMibent Dr Held zu verschiedenen an thu gerichteten

JA? °°rwM-» werde, aus einen OWn *oWleE â " Weltpolitischen Fragen 3unt.®^

"wend ihm andererseits die Berechtigung abgesproche»

gehen und Verbrechen gegen das Gesetz sehr hohe und gehen weit über jene des Strafgesetzbuches hinaus. Vor allem richten sie sich gegen Vereinigungen und Verab­redungen, die bestrebt sind, Mitglieder einer republika­nischen Reichs- oder Landesregierung mit Gewalt zu ent­fernen, wobei diese Mitgliedschaft schon mit hohen Zucht­hausstrafen belegt wird, die sich bis zur Todesstrafe stei­gern, wenn dem Mitglied dahingehende Bestrebungen be­kannt waren. Mitgliedschaft ist aber nicht nur strafbar, sondern auch jede finanzielle Unterstützung oder sonstige Hilfeleistung durch einen Außenstehenden; strafbar auch die nicht den Behörden mitgeteilte Kenntnis von solchen Vereinigungen. Strafbar ferner die nächsten Verwandten, die Kenntnis von geplanten Attentaten haben, aber durch Unterlassung der Anzeige das Gelingen des Attentats er­möglichen.

Des weiteren enthält das Gesetz schwere Strafbestim­mungen gegen Gewalttätigkeiten, die gegen Regierungs­mitglieder verabredet werden, gegen Aufforderungen zu derartigen Gewalttaten, für Beschimpfungen von Mi­nistern, wenn diese das Opfer eines Attentates geworden sind. Ebenso werden schwere Gefängnisstrafen über jeden verhängt, der sich einer geheimen Verbindung anschließt, deren Bestreben es ist, die republikanische Staatsform zu untergraben, oder deren Mitglieder unbefugt Waffen be­sitzen. Schon die Verheimlichung der Kenntnis eines solchen Waffenlagers wird bestraft. Und schließlich enthält der wohl am meisten angewandte § 8 die Bestimmung über die Höhe der Strafen, die für die Beschimpfung der re­publikanischen Staatsform und der Reichs- oder Landes­farben verhängt werden. Strafverfolgung gegen Deutsche und Ausländer ist auch dann zulässig, wenn die Straftaten im Ausland begangen werden.

Zur Aburteilung ist bekanntlich der Staats- gerichtshof zum Schutze der Republik eingesetzt worden, der aus neun Mitgliedern gebildet ist; drei davon sind Mitglieder des Reichsgerichts, während die andern sechs nicht berufsmäßig Richter zu sein brauchen. Ernannt werden sie alle vom Reichspräsidenten und gegen ihr Urteil finden Rechtsmittel nicht statt.

Des weiteren regelt das Gesetz den Begriff der ver­botenen Vereinigungen, die Bestimmungen über die Auf­lösung solcher Verbände und die dagegen möglichen Rechts­mittel. Dazu gehört gleichzeitig die Behandlung von Druckschriften, die mit irgendeiner Bestimmung des Ge­setzes in Widerspruch kommen.

Der fünfte Abschnitt behandelt als § 23 die Stellung der Deutschen Republik gegenüber den Mitgliedern solcher Familien, von denen ein Angehöriger bis November 1918 in einem ehemaligen deutschen Bundesstaat regiert hat. Dieser Paragraph steht jetzt ganz besonders im Mittel­punkt der politischen Debatte. Nach ihm kann einem solchen Mitglied ehemals regierender Fami­lien, wenn es seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt im Ausland hat, von der Reichsregierung das Betreten des Reichsgebietes untersagt oder der Aufenthalt auf bestimmte Teile oder Orte des Reiches beschränkt werden, allerdings nur dann, wenn die Besorgnis gerecht­fertigt ist, daß andernfalls das Wohl der Republik ge­fährdet wird. Eine Berufung gibt es in diesem Falle, nämlich an den Staatsgerichtshof.

Man sieht also, welch' außerordentlich scharfe und die verfassungsmäßigen Rechte der Staatsbürger weithin be­rührende Bestimmungen dieses Gesetz enthält. Daher ver­steht man auch den Widerstand, der jetzt, da die Zeiten doch politisch andere geworden sind, sich in verstärkter Weise gegen das Gesetz, erhebt. Eine wirklich endgültige Lösung der Streitfrage aber wird man wohl allein dadurch finden, daß das neue Strafgesetzbuch sich den ver­änderten ^Zeitkäufen anyaßt.

werde, über Außenpolitik zu sprechen. Er werde sich aber durch diesen Widerspruch keinesfalls davon abhalten lassen, pflichtgemäß sich auch um außenpolitische Dinge zu kümmern, die Bayern berühren. Hinsichtlich der Fürsorge für die Sgargänger bestätigte der Ministerpräsi­dent» daß die Reichsegierilug einen schonenden Abbau un­gefähr bis August vorberette. Es müsse anerkannt werden, daß sich die deutsche Bevölkerung in der Saarpfalz sehr wacker gehalten und einen ehernen deutschen Willen gel­tend gemacht habe.

Zu der national-sozialistischen Anfrage, welche Stel­lung Vie bayerische Regierung in der Frage der E n t - w i ck l u n g der Außenpolitik eingenommen habe, erklärte der Ministerpräsident, die Regierung sei nicht in der Lage, auf diesem Gebiete etwas zu unternehmen, weil sie gar nicht um ihre Meinung gefragt worden sei. Die Ministerpräsidentenkonferenzen hätten inzwischen ein seliges Ende gefunden, was zu bedauern sei, weil man sich bei diesen früher über den Stand der Außenpolitik orien­tieren konnte und weil andererseits die Länder die Mög­lichkeit hatten, ihren Standpunkt gegenüber der Reichs- reaierung zur Geltung zu bringen. Der W e r b u n g f ü r die Fremdenlegion werde die Regierung ihr besonderes Augenmerk zuwenden.

Oie'nnmngsvechanölnngen.

Keine eiligen Verhandlungen.

Trotz der zwischen Briand und Botschaftsrat Dr. Rieth getroffenen Vereinbarungen, über die deutsch-französischen LZesPrechungen wegen der Rheinlandräumung keine Nach- -rtchten in die Öffentlichkeit gelangen zu lassen, fahren bk- französischen Blätter fort, genaue Einzelheiten über den

Kleine Zeitung für eklige Leser.

* Der Reichspräsident ist von seinen Besuchen in Olden-, bürg, Wilhelmshaven und Ostfriesland wieder nach Berlin! zurückgekehrt.

* Die Zentrumspartei hat sich für zweijährige Verlängerung, des Republikschutzgesetzes ausgesprochen.

* Im Haushattsausschuß des Bayerischen Landtages hielt Ministerpräsident Held eine beachtenswerte Rede über innen- und außenpolitische Fragen.

* In Dangupönen bei Pillkallen wurde der Massen­mörder Herzberg, der seit Jahren gesucht wurde, nach hartem Kampf dingfest gemacht.

EW^MMH^ff^WECTWKnn^^

Stand der Verhandlungen zu bringen. So meldet der Matin", Briand habe Botschaftsrat Dr. Rieth darauf hingewiesen, daß es nicht von Frankreich allein abhânge, die dringlichen Anregungen Deutschlands in Empfang zu nehmen; London und Brüssel hätten auch ihr Wort bei der Entscheidung zu sprechen und man wisse, daß das englische Auswärtige Amt in diesem Punkte mit Vorsicht und in opportuner Weise handeln wolle. Wenn Deutschland seine letzten Entwaffnungsverpslichtungen rückhaltlos und ohne schlechten Willen erfülle, dann sei nicht zu bezweifeln, daß in einer mehr oder minder nahen Zukunft vor allem, wenn das französische Krèegsministerium eine neue Verteilung der französischen Streitkräfte vornehmen werde die assoziierten Mächte den Antrag Stresemanns in Er­wägung ziehen und prüfen würden, aber für den Augen­blick könne von einer eiligen Entscheidung nicht d ie R e d e sein. Man wisse übrigens noch nicht, wie die alliierten Sachverständigen nach dem 15. Juni die Zerstörung der befestigten Werke an der deutschen Ost- grenze feststellen würden.

DieVolontä" glaubt zu wissen, Deutschland habe keine genaue Zahl für die Herabsetzung der Besatzungs- streitkräfte, die es erhoffe, angegeben, habe aber klar zum Ausdruck gebracht, daß eine französische Geste in dieser Richtung in Deutschland die Locarnopolitik stärken würde. Das französische Auswärtige Amt sei grundsätzlich nicht gegelt den deutschen Antrag, aber es wünsche natürlich ein Gutachten des General­stabes. Diese beiden Organismen pslegten sich jedoch erst, nach langwierigen Diskussionen zu einigen. Berlin müsse daher Geduld hüben; seine Geduld werde übri­gens nicht auf eine allzu lange Probe gestellt werden.

Gie GrertzziehMg in den heWen Gsdieien. .

Berlin. Im Reichstagsausschutz für die besetzten Gebiete gab Staatssekretär Schmid vom Ministerium für die besetzten Gebiete eine grundsätzliche Darstellung der langwierigen Ver­handlungen zwischen Reichsregierung und Rheinlandkom- mission über die Grenzziehung zwischen der ersten und zweiten Zone des besetzten Gebietes. Ursprünglich verlangten die Alliierten die Einbeziehung aller derjenigen Gemeinden in das besetzt bleibende Gebiet, deren Gemarkung durch die Grenzlinie durchschnitten wird. Deutscherseits ist grundsätz­lich dieser Auffassung widersprochen worden. Kein Fuß­breit deutschen Bodens, der außerhalb der zweiten Zone liegt, ist den Besatzungstruppen überlassen worden.

Oenischer Reichstag.

(311. Sitzung.) CB. Berlin, 11. Mai.

Das Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe wird in allen drei Lesungen angenommen. Ebenso das Ab­kommen über Erleichterung des internationalen Eisenbahn­verkehrs auf der Eisenbahnstrecke FürchauMarienburg. Es folgt die zweite Beratung der Reichshaushaltsrech- u u n g e n für 1924.

Abg. Simon-Schwaben (Soz.) berichtete über die Aus- schußverhandlungcn. Der Ausschuß legt eine Entschließung vor, worin darauf hingewiesen wird, daß die vorliegende Hanshaltsrechnung Haushaltsüberschreilungen und außer­planmäßige Ausgaben in bedeutender Höhe aufweist. Der Reichstag erwarte, daß in Zukunft solche Haushaltsüber­schreitungen vermieden werden. Im übrigen schlägt der Aus­schuß vor, die Etatsüberschrettungen zu genehmigen. Das Haus stimmte den Ausschußbcschlüssen zu. Nunmehr beginnt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über den

Schutz der Jugend bei Lustbarkeiten.

Abg. Stöcker (Komm.) beantragte Absetzung von der Tagesordnung. Die Abgg. Schreck (Soz.) und Brodauf (Dem.) beantragten Zurückverweisung an den Ausschuß. Die Abgg. Brüninghaus (D. Vp.) und Mumm (Dtn.l setzten sich für so- fertige Beratung ein. Der Antrag aus Absetzung von der Tagesordnung wurde in einfacher Abstimmung, ebenso auch die Rückverweisung an die Kommission durch Auszählung mit 161 gegen 147 Stimmen abgelehnt.

Abg. Seydewitz (Soz.) bekämpfte die Vorlage. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes werde hier die Vorzensur über die Theater und alle öffentlichen und nichtöffentlichen Ver­anstaltungen geplant.

Abg. Frau Wurm (Soz.) beantragte mit Rücksicht auf die schwache Besetzung Absetznng der Vorlage. Gegen die Stim­men der wenigen anwesenden Mitglieder der Regierungs­parteien wurde nunmehr der Absetzungsantrag unter großer Heiterkeit angenommen.

Präsident Löbe beraumte die nächste Sitzung für einige Zeit später an. t

Rach Wiedereröffnung der Sitzung schlug Präsident Löbe vor, das Jugendschutzgesetz auf die Tagesordnung der Sitzung am Donnerstag nachmittag zu setzen.

Abg. Torgler (Komm.) wollte dagegen die Anträge gegen die Portocrhöhunqen und gegen die Einschränkung der Krisen­fürsorge auf die Tagesordnung gesetzt haben. Dieser Antrag wurde jedoch mit den Stimmen der Regierungsparteien ab- gelehnt, so daß es bei der Fortsetzung der zweiten Beratung des Jttgendschutzgesetzes bleibt.

Nächste Sitzung Donnerstag nachmittag.