Fuldaer Mzeiger
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Nr. 148— 1927
Fulda, Dienstag, 28. Juni
4. Jahrgang
Meine Zeitung für eilige Leser.
* Der Reichsrat hat eine Regierungsvorlage genehmigt, nach der die Bestimmungen des Mieterschutzes und das Reichs- mietengesetzes bis zum 31. Juli d. Js. provisorisch verlängert werden.
* Einer Verlängerung der Krisenfürsorge für Erwerbslose bis zum 30. September d. J. hat der Reichsrat zugestimmt.
* Die Anleiheverhandlungen Polens mit amerikanischen Finanzleuten sind ohne Ergebnis abgebrochen worden.
* Den obersten Entscheidungsstellen der Kommunistischen Partei Rußlands wird demnächst der Antrag unterbreitet werden, die beiden Führer Sinowjew und Trotzki aus der Partei auszuschließen.
Polizei, Polizei!
Ganz Frankreich lacht und die Nachbaril freuen sich nicht minder über das Stückchen, das die französischen Royalisten dem Direktor des Pariser Gefängnisses spielten, um ihren Führer Löon Daudet wieder heraus- Zuholen. Besonders betrübsam für die Pariser Polizei ist das Gelingen dieses Streiches deswegen, weil man ja Daudet erst vor einer Woche unter besonders „dramatischen" Umständen hatte festnehmen und ins Gefängnis transportieren können. Eine „Polizei- Köpe ' n i ck i a d e" also, modern frisiert. Einen Sündenbock wird man ja bald gefunden haben; die Polizei ist natürlich „fieberhaft tätig", wie in solchen Fällen sofort gemeldet wird und was man von ihr angesichts dieser Scharte, die sie erlitt, auch ohne weiteres glauben kann.
Wir Deutsche sehen dieser Komödie mit einem heiteren, aber auch mit einem nassen Auge zu. Wenn der Führer der „Action franyaise" sich ob dieses Streiches, den seine Freunde verübten, nun für längere oder kürzere Zeit der Freiheit erfreut, so hat das in Frankreich nur politische Folgen. Uns wäre es lieber, all dies hätte eine andere, für uns wohltätigere Folge, die nämlich, daß man sich in Frankreich einmal überlegt, ob das ständige Eingreifen in die deutschen Polizeiverhältnisse, die Bevormundung, die ständige Umorganisa- üttvami wfeju tzie viel zu wettgehende zahlenmäßige Beschränkung durch den Versailler Vertrag und noch weitgehender durch die Botschafterkonferenz nicht geradezu verhängnisvoll wirken muß. Die unablässige Unsicherheit darüber, wie nun über das Morgen hierin von Paris aus verfügt wird, hemmt die Arbeit der Schutzpolizei- beamten und -behörden nur allzusehr. Wir verspüren das dadurch überall zutage tretende Unvermögen leider nur zu oft. Namentlich auf dem Lande und in den kleinen Städten, wo das geringe zur Verfügung stehende Polizei- personal ja weder hinten noch vorn ausreicht. Auch in der weiteren Umgebung von Berlin haben sich die Raubüberfälle in letzter Zeit gehäuft und so manches Mal gellt das „Polizei, Polizei, zu Hilfe!" durch die nachtdunklen und nachistillen Straßen entfernterer Villenvororte, ohne daß die Polizei Hilfe zu leisten vermag. Veranstalteten doch z. B. am Sonntag in einem nördlichen Vorort Berlins zwei Einbrecher, die zusammen „arbeiteten", in einer einzigen Nacht mit bestem Erfolg gleich vier Raubüberfälle, ohne daß sie erwischt werden konnten. Berlins Ruf als Fremdenstadt wird dadurch nicht besser und der wirtschaftliche Schaden, der durch eine steigende Unsicherheit verursacht wird, ist dann sehr beträchtlich.
Wenn der Polizei wenigstens nur jene Aufgaben zugewiesen geblieben wären, die sie in der Vorkriegszeit zu erfüllen hatte! Aber die staatliche Betätigung hat sich ja derart ausgedehnt, daß ihre Exekutionsorgane, also die Polizei, nicht mehr wissen, wo ihnen der Kopf steht. Das gleiche gilt ja vom Gerichtswesen, das infolge der wachsenden Ausdehnung der gesetzlichen Bestimmungen und leider auch der Zunahme der Verbrechen die Polizei als Hilfs- nrgan immer stärker in Anspruch nimmt. Wie oft kommt es vor, daß ein durch Diebstahl oder ein anderes Verbrechen Geschädigter erst gar nicht zur Polizei geht, um eine Anzeige zu machen, weil er doch weiß, daß sich die Polizei aus Mangel an Kräften der Aufdeckung von solchen Verbrechen kleinerer Art gar nicht so widmen kann, daß dabei ein Erfolg erzielt wird. Besonders in der Inflationszeit mit ihrer Häufungder.Eigentums- d e l i k t e waren ja die Dinge geradezu grotesk geworden.
So wird auch in Zukunft der Schreckensruf „Polizei, Polizei!" verhallen müssen, wenn man in Paris nicht etwas mehr Vernunft annimmt und den Verhältnissen Rechnung trägt, wie sie sich in Deutschland nach dem Kriegs entwickelten. Man werfe doch einmal einen Blick in eint Zeitung etwa des Ruhrreviers; man wird dort mit Entsetzen die lange Liste von Verbrechen und Vergehen lesen, die in aller Öffentlichkeit verübt werden, weil eben die Polizei viel zu schwach ist. Aber freilich — nach dem, was wir jetzt wieder in Genf erlebten, sind unsere Hoffnungen auf eine Milderung der Ententeforderungen fehrgering.
Abbau Twtzkis und Sinowjews.
' Ausschluß aus der Kommunistischen Partei?
Die beiden bekannten Sowjetführer sollen, wenn es nach dem Willen ihrer Gegner in brr Kommunistischen Partei Rußlands geht, von ihren maßgebenden Positionen entfernt und gänzlich vom Parteileben ausgeschlossen Werben. Der Grund dafür ist die von den beiden Männern dann und wann aufrechterhaltene selbständige Meinung auf einzelnen Gebieten.
Das Präsidium der Zentralkontrollkommission der »Kommunistischen Partei beschloß, auf der.bevorstehenden
Auf der Suche nach Daudet.
Daudet, wo bist du?
Die Welt lacht über Paris.
Die komödienhafte Befreiung des Führers der frar*? ^fischen Königspartei, Daudet, Wirb ‘in der ganzen Welt belacht, und die Pariser Presse gibt selbst zu, in was für einer lächerlichen Situation sich ganz Frankreich befindet. Als Daudet und sein Freund Delest sowie der Kommunist Semard von ihrer Befreiung durch den Gefängnisdirektor hörten, frühstückten sie gerade und tränten Champagner. Daudet schien über die Nachricht seiner Freilassung angenehm überrascht zu sein und umarmte in seiner Freude den Gefängnisdirektor. Nach kurzer Unterhaltung mit dem Geschäftsführer der „Action Franyaise" (des Blattes der Königspartei) bat Daudet, seine Wärter sehen zu dürfen. Er umarmte auch diese, gab ihnen Trinkgelder und schenkte ihnen Champagnervorrüte und Lebensmittel, die sich noch in seiner Zelle befanden.
Seitdem sind er und Deleß spurlos verschwun- D e n, während sich der mitbefreite Generalsekretär der Kommunistischen Partei, Semard, der Polizei sofort wieder zur Verfügung gestellt hat. Er bekam die Nachricht, daß er sich innerhalb von zehn Tagen wieder im Gefängnis zu stellen habe. Der Chefredakteur der „Action Franeaise", Pujo. wurde vernommen, doch konnte man
gemeinsamen Tagung des Zentralkomitees und der Zen« tralkontrollkommission die Frage des Ausschlusses Sinowjews und Trotzkis aus der Zahl der Mitglieder ^es Zentralkomitees der Kommunistischen Partei anzu^ xegen. Sie sollen sich der wiederholten Übertretung der Parteidisziplin schuldig gemacht haben. Der Beschluß weist auf die Reden und parteifeindlichen Aktionen Sinowjews und Trotzkis in der letzten Zeit hin und hebt hervor, daß die Partei von diesen Führern der Opposition eine wiMchtz Unterordnung unter den Parteiwillen nichts erreichen konnte, daß die Opposition unter Führung oppositioneller Mitglieder des Zentralkomitees eine fraktionelle Tättgkeit entwickele, die Parteieinheit untergrabe.
Es scheint also nach dem deutschen Beispiel auch in Rußland kommunistische Gewohnheit zu werden, sich mehr und mehr in Gruppen und Grüppchen zu teilen.
Verlängerung des Meierschuhes.
Bis 31. I u l i 1927.
Montag beriet der Reichsrat einen neuen Entwurf der Reichsregierung, nach dem die Geltungsdauer des Mieter- schutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes bis zum 31. Juli d. I. verlängert werden soll. Es handelt sich um eine provisorische Regelung.
Die Reichsregierung war nach längeren Beratungen über die Verlängerung der Mieterschutzgesetzgebung zu dem Entschluß gelangt, dem Reichstag eine Doppelvorlage zu unterbreiten, in der sie dem Reichstag die Annahme der von ihr vorgenommenen Veränderungen der bisherigen Mieterschutzgesetze empfehlen wird, gleichzeitig», aber auch die Ablehnung des Reichsrats unterbreitet, bi_." keine Veränderung vornehmen will. Die bisherigen Mieterschutzgesetze laufen mit dem 30. Juni ab, es war jetzt also die einstweilige Regelung notwendig.
Handelsverträge steigern den Export.
Gedanken zu den deutsch-französischen Wirtschaftsverhandlungen.
Jahre sind nun schon seit dem Abschluß des Versailler Vertrages verstrichen und noch immer ist es der deutschen Regierung nicht gelungen, einen Handelsvertrag mit Frankreich zustande zu bringen. Da erhebt sich die Frage, weshalb denn ein fester Handelsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich so wichtig ist?
Unter einem Handelsvertrag versteht man schlechthin eine Vereinbarung zwischen mehreren Staaten zur Regelung ihrer gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen, vor allen Dingen die Gleichstellung der Angehörigen des eigenen Landes mit denen aller anderen Länder. In einem solchen Vertrage ist in neuerer Zeit gewöhnlich die sogenannte „M e i st b e g ü n st i g u n g s k l a u s e l" enthalten, die besagt, daß der eigene Staat dieselben Vorteile bei der Ein- und Ausfuhr von Waren haben soll wie jeder andere. Um ein praktisches Beispiel zu geben, denke man an die Ausfuhr optischer Gläser aus Deutschland nach England. Eine Anzahl englischer Firmen fabriziert selbst solche Gläser. Den Verbrauchern ist es aber sehr gut bekannt, daß amerikanische und deutsche Fabrikate teilweise besser sind als die englischen. Da eine Meistbegünstigungs- klausel im Handelsvertrag zwischen Deutschland und England besteht, sind bei dem Wettkampf der Lieferanten die deutschen Firmen nicht schlecher gestellt als die amerikanischen oder die eines anderen Landes. Der englische Käufer hat aber bei der Einfuhr optischer Gläser in jedem Falle denselben Zoll zu zahlen, gleichgültig, ob sie au^ Deutschland, Amerika oder ans einem anderen Landa stammen. Sind deutsche Fabrikate beispielsweise billiger als amerikanische, so kauft sie der Engländer auch preiswerter, da der Zollaufschlag für beide Staaten derselbe ist.
Es ist nun ganz klar, daß Meistbegünstigungsverträge zwischen den Staaten die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen erleichtern. Deutschland und Frankreich haben
ihm nicht beweisen, daß er sich an der Befreiung seines Herrn und Meisters beteiligt habe. Er erklärte ziemlich frivol, daß Daudet und Delest wieder Geschmack an der Freiheit gewonnen hätten. Welche Maßnahmen man auch gegen sie treffen mag, sie werden sich nicht er - geben. Möge die Polizei suchen und sie ausfindig machen, wenn sie sich dazu für fähig hält.
Man erwartete nun, daß Daudet in einer Versammlung der Königspartei erscheinen würde, und setzte dort ein Polizeiaufgebot ein; aber er kam nicht. So tappt man denn zunächst noch im Dunkeln. Auch bleibt es schleierhaft, ob nicht doch irgendwelche Beamte im Ministerium des Innern, dessen Telephonleitung von den Anhängern Daudets zu gleicher Zeit in Anspruch genommen wurde, von ihm und seinen Gönnern bestochen worden sind. Die Justizbehörde, so schreibt die französische Presse, war der unfreiwillige Hilfsregisseur in dem Daudet-Film. Herr Barthou, Frankreichs Justizminister, hat entschieden Pech, sein Ressort liefert den Kabaretts und der Oppositionspresse reichlich Stoff. Natürlich wird euan den gefährlichen Daudet, den man ursprünglich be* gnädigen wollte, jetzt nicht mehr mit Glacehandschuhen anfassen, wenn man ihn verhaftet. Aber vorläufig ist es noch nicht so weit, wenn man auch annimmt, daß man Daudet bald stellen wird, da er sich in der Nähe von Paris aufhalten soll,
bisher aber noch keinen gegenseitigen und endgültigen Handelsvertrag zustande gebracht. Der deutsche Exporteur ist im allgemeinen in Frankreich schlechter gestellt als etwa der englische oder der amerikanische; denn mit diesen Ländern besitzen die Franzosen noch laufende Verträge, ^us der Vorkriegszeit her. Mit den meisten anderen Staaten hat Deutschland Handelsverträge in der Nachkriegszeit geschlossen, aber die Verhandlungen zwischen Deutschland und Frankreich haben nur zu einem Provisorium geführt, das einem festen Handelsvertrag noch keineswegs gleichkommt und übrigens am 30. Juni abläuft. Ein solcher Handelsvertrag würde die deutsche dkusfuhr um viele Millionen steigern, da ja besonders Elsaß-Lothringen noch an deutsche Waren gewöhnt ist, und heute den Kauf französischer und anderer Erzeugnisse viel besser und vor allem leichter (z. B. ohne Einfuhrerlaubnis) hat als den aus Deutschland.
Der deutsche Außenhandel ist in den letzten Monaten stark passiv gewesen, d. h. die Einsuhr überstieg die Ausfuhr in den ersten fünf Monaten schon um 1,5 Milliarden Mark. Daher ist die Regierung natürlich bemüht, die Wege für einen deutsch-französischen Handelsvertrag zu ebnen. Wenn sich auch durch Handelsverträge die Passivität nicht beseitigen läßt, sie läßt sich doch wenigstens herabdrücken. Dr. G.
Deutscher Reichstag.
(328. Sitzung.) CB. Berlin, 27. Juni.
Die zweite Lesung des Gesetzes über Kriegsgeräteherstellung wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da der Reichsaußenminister, der nach Oslo verreist ist, einige Fragen von Reichstagsabgeordneten zu diesem Thema selbst beantworten will. Es folgte die zweite Beratung des deutsch-italienischen Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrages.
Abg. Schücking (Dem.) begrüßte als Vorsitzender bet deutschen Gruppe der interparlamentarischen Union diese Verträge aufs wärmste. Diese Schiedsgerichtsverträge seien ein erfreulicher Beweis dafür, daß der Rechtsgedanke marschiert.
Abg. Stöcker (Komm.) glaubt nicht, daß durch solche Verträge Kriege verhindert werden. Man wolle sich mit Mussolini befreunden und in die antirusstsche Front einschwenken.
Abg. Breitscheid (Soz.) wies kommunistische Angriffe gegen die Sozialdemokraten zurück. Es gehöre eine große Phantasie dazu, den deutsch-italienischen Vertrag als ein Instrument deS deutschen Imperialismus zu bezeichnen. Von einem Einschwenken Deutschlands in die antirussische Front könne keine Rede sein. Die mit Rußland geschlossenen Verträge von Rapallo und Berlin gingen viel weiter als der vorliegende Vertrag mit Italien. Wenn die Möglichkeit besteht, durch den vorliegenden Vertrag die Kriegsgefahr für Deutschland zu mildern, so könnten nur Toren einen solchen Vertrag ablehne«.
Abg. Freiherr v. Rheinbaben (D. Vp.) betonte die Notwendigkeit, in erster Linie mit allen Großmächten Freundschaftsverhältnisse Herzustcllen, also auch mit Italien. Gewisse Reden in Italien hätten freilich nicht die Lust zu einem Zusammenarbeiten mit Italien in Deutschland gefördert.
Damit schloß die Aussprache. Der Antrag wurde in zweiter und dritter Beratung angenommen.
Hierauf folgte die zweite Beratung der
Novelle zur Pachtschutzordnung.
Dallach soll die am 30. September ablaufcndc Ordnung bis zum 30. September 1929 verlängert werden.
Abg. Tempel (Soz.) stimmt der Verlängerung zu und begrüßte eine vom Ausschuß beantragte Verbesserung. Der Redner beantragte, auch die jetzt ausgenommenen Pachtverträge der Pachtschutzordnung zu unterstellen.
Abg. Rönneburg (Dem.) bedauerte, daß die Reichsregierung dem Reichstagsbeschluß nicht nachgekommen sei, der an Stelle des Provisoriums ein Dauergcsctz über den Pachtschutz verlangt hatte. Die Demokraten beantragten ebenso tote die Sozialdemokraten die Ausdehnung des Pachtschutzes auf alle Verträge.
Abg. Putz (Komm.) verlangt weltergehende Erleichterungen für die Pächter und Heuerlinge.
Ein sozialdemokratischer Antrag auf Streichung der Bestimmung, die eine Reihe von Betrieben vom Pachtsschutz ausninlmt, wurde mit 180 gegen 155 Stimmen bei 9 En. 7 Haltungen abgelehnt. Die Vorlage wurde darauf in zweiter und dritter Lesung angenommen.