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Zulöaer Anzeiger
Erscheint feden Werktag. Bezugspreis: monatlich 2 Mark. Bei Lieferungsbehinderungen durch „höhere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Zrieörich Ehrenklau, Zulda, Mitglied des Vereins Deutscher Feitungsver- leger. Postscheckkonto: Zrankfurt a. M. Hr. 16009
Nr. 160 —1927
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulba- und Haunetal »ZuiSaer Kreisblatt Reüaktkon und Geschäftsstelle: Mühlenstraße 1 ❖ Zernsprech-flnschluß Nr.9S9
Nachdruck der mit * versehenen flrtikel nur mit Quellenangabe »Zukdaer Nnzeiger^gestaüet.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Das Reichspostministerium hat eine neue Gebührenvorlage fcrtiggestcllt und sie dem Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost zugehen lassen.
* Der Reichsfinanzminister spendete den Geschädigten im Erzgebirge zunächst 1 Million Mark. Die sächsische Regierung hat eine großzügige Hilfsaktion veranstaltet. •
* In Dublin wurde der Justizminister des Irischen Frei^ staates, O'Higgins, auf dem Wege zur Kirche von einem Auto aus erschossen. ________________
Die ArbeiislosenversicheruM. 1 Es gab viele Pessimisten, die nicht daran glaubten, daß der jetzige Reichstag die Arbeitslosenversicherung zustande bringen würde, obwohl eigentlich die Grundzüge des Negierungsentwurfs auf einen lauten Widerspruch taum gestoßen waren. Aber dieser Widerspruch regte sich gegen eine ganze Reihe von Einzelheiten und dadurch ist die endgültige Erledigung des Entwurfs stark verzögert worden.
Was das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung wesentlich von der bisherigen Form der Erwerbslosenfürsorge unterscheidet, ist ihr A u s b a u zu ein er reinen Versicherungsanstalt, während die Erwerbslosenfürsorge hinsichtlich ihrer Einnahmeseite zwar nach versicherungstechnischen Gesichtspunkten aufgebaut, aber ihre Ausgabenseite, also ihre Leistungen, stark durch ihren Charakter als „Fürsorge" beeinflußt war. Das äußerte sich namentlich durch die Bedürftig- keitsuntersuchung als Voraussetzung für die Gewährung der Erwerbslosenunterstützung.
Das ist jetzt fortgefallen: wer versicherungspflichtig ist, zahlt seine Beiträge und hat infolgedessen auch ein entsprechendes Anrecht auf den Empfang der Gegenleistung, gleichgültig, ob er deren bedürftig ist oder nicht. Vcrsichcrungspflichtig aber ist jeder, der zur Krankenkasse zahlen muß oder bei der Angestelltenverstcherung pflichtig ist. Erst aber muß er — binnen einem Jahre — mindestens 26 Wochen Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, also so lange beschäftigt gewesen sein, ehe er die Wlnwarischaftszeit hinter sich hat, die gleichfalls Voraus- âLpua M GegenleGung feilens., bet Versicherung ist. Andererseits kann der Arbeitslose jetzt nur noch 26 Wochen eine Unterstützung beziehen, nicht mehr 52 Wochen wie bisher. Ist er nach Ablauf dieser Zeit immer noch beschäftigungslos, fo tritt an die Stelle dieser Arbeitslosenunterstützung die Krisenfürsorge, ebenso dann, wenn die Anwartschaftszeit nicht voll erfüllt ist.
Einig war man sich von rechts bis links auch darüber, daß an die Stelle der bisherigen nur nach verschiedenen Zonen und Ortsklassen differenzierten Für- forgezahlung ein anderes System eingefügt werden mußte, das auch wieder dem Charakter der Versicherung gerecht wurde. Das führte zur Schaffung von elf E i n h e i 1 s l 0 h n f ä tz e n in elf Lohnklassen, wobei die höchste Klasse alle jene umfaßt, die einen Wochenlohn von über 60 Mark haben. Die Hauptunterstützung beträgt nun einen gewissen Prozentsatz der Einheitslohnsätze, und zwar fällt dieser Prozentsatz von 75 Prozent in der 1. Klasse bis auf 35 Prozent in der 8. bis 11. Klasse. Für Frau und Kinder wird ein Zuschlag ge - w ä h r t, jedoch darf die Gesamtunlerstützung — auch hier wieder degressiv gestaltet — einen bestimmten Prozentsatz des Einheitslohnes jeder Klasse nicht überschreiten. Die Gegenleistung der Versicherung entspricht also der Leistung des Versicherten: höherer Lohn erfordert höheren Beitrag und bewirkt höhere Arbeitslosenunterstützung. Namentlich die qualifizierten Arbeiter und die Angestellten werden mit dieser grundsätzlichen Neuregelung sehr einverstanden sein; freilich ist andererseits damit zu rechnen, daß etwa ein Viertel der männlichen Versicherten im Fall der Arbeitslosigcheit weniger Unterstützung bezieht als sie jetzt erhalten würden. ;
Da man nun im üblichen Sinne von einer Arbeitslosigkeit in der Landwirtschaft kaum sprechen kann, so sind die in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter aus der Arbeitslosenversicherung herausgelassen worden, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber mit ihnen einen langfristigen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, was ja auf den wichtigeren Teil der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft zutrifft. Seitens der Reichsregierung Wèrden auch noch nähere Bestimmungen darüber getroffen Werden, aus denen hervorgeht, welche Art von Gärt- Me r c i mehr als landwirtschaftlicher und welche als Wcwerbebetrieb zu betrachten ist. Und schließlich sind 'M die Lehrlinge nicht arbeitslosenversicherungs- ^uchtig, weil ja auch der Lehrvertrag auf eine Reihe ^" >)ahren ein in der Hauptsache unkündbares Arbeits- Verhältnis herstellt. ;
^n^âger der gesamten Einrichtung sind die Landes- bzw. Arbeitsämter unter der Leitung her f“r Arbeitsvermittlung, die jetzt alle ihren auch auf die Arbeitslosenunterstützung 'st auch deswegen zweckmäßig, weil die derca ^^ZMpfung der Arbeitslosigkeit nichts an» Kit ?f^â die Beschaffung und die Vermittlung von
Der ReichMg MA unser Wild.
Vereins und Beschwerde des Deutschen Jagdschutz-
IL“ m^M^s». ^^utschen Jagdkammer über die Verwendung
N/>^Le^»^"r3U Modezwecken haben fast alle Parteien Antrag eingebracht» durch welchen der K£ UVV16- auf die Länder dahingehend einzu- Ev.'n Anpreisung und der Vertrieb
Al"'cn^wrd ^sst' ^cn jeglicher Art aus Rehkitzhäuten ver-
Fulda, Dienstag, 12. Juli
Tlnzelgenpreks: §ür Behörden, Genossenschaften,Banken usw. beträgt üieKleinzeile 0.30 !T1L, für auswärtige Auftraggeber 0.25 Mk., für die Reklamezeile 0.90 Mk. u. alle anderen 0.15 Ulf./ Reklamezeile 0.60 Mark ❖ Bei Rechnungsstel- lung hat Fühlung innerhalb 8 Tagen zu erfolgen ❖ Tag= und platzvorschristcn unverbindlich.
4. Jahrgang
Die Hilfsaktion für bas Erzgebirge.
An den Stätten des Grauens
Die Reichsregierungspendetei ne Million
Im Erzgebirge, an der sächsisch-böhmischen Grenze, ist die Heimarbeit mehr als in jeder anderen Gegend zu Hause. Dort arbeitet die ganze Familie vom Großvater bis zum noch nicht schulpflichtigen Kinde von früh bis spät, um das nackte Leben fristen zu können. Gerade viele von diesen Familien, bei denen das Elend eigentlich schon immer zu Hause ist, sind von der Unwetterkatastrophe betroffen worden. Die ganze Arbeit stockt, wenn einer oder gar mehrere der Angehörigen aus dem Leben gerissen werden und nicht verdienen können. ®a ■ ist schnelle Hilfe am Platze, um für die Ärmsten der Armen etwas zu tun. Der Reichsfinanzminister hat nun zunächst eine Million Mark zur Verfügung gestellt. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die sächsische Regierung leitet
eine großzügige Hilfsaktion
ein, für die Dresdener Privatbanken auch schon größere Summen zur Verfügung gestellt haben. Außer den Banken nehmen Sparkassen und Girokassen sowie alle
als vermißt gemeldet werden, so ist die Zahl damit vielleicht noch nicht erschöpft, da die Bergungsarbeiten nur sehr langsam vor sich gehen und so manche Familie noch unter den Trümmern liegen mag.
In Glashütte, der berühmten Uhrenstadt, sind die größeren Fabriken glücklicherweise erhalten geblieben, wenn auch die Kellerräume mit Schlamm angefüllt sind und die Werkzeuge teilweise vernichtet wurden. In einer Fabrik wurde eine nach der Müglitz zu gelegene Wand einfach weggespült.
Der Badeort Berggießhübel ist zur Hälfte völlig zerstört. Hier hörte man während der Katastrophe eine halbe Stunde lang ein einziges Getöse. In einer Breite von 150 Stetem wurden Eisenbahnschienen und -schwellen von dem Bahnhof her durch den Ort angeschwemmt mit einer Wucht, von der man sich keinen Begriff machen kann. Die Häuser stürzten hier nicht zusammen, sie wurden buchstäblich fortgeriffen. Aber auch in der Umgegend hatte das sonst harmlose Flüßchen Gottleuba Kanalisationsrohre und Kabel freigelegt, so daß der Verkehr mit den Ortschaften größtenteils noch nicht möglich ist.
Überreste der durch das Hochwasser zerstörten Häuser in Berggietzhübcl.
Zeitungsgeschäftsstellen Spenden für die Geschädigten der Unwetterkatastrophe an.
Die verheerenden Wirkungen der Überflutung des Elbctals sind weit schlimmer als man zuerst gedacht hatte. Wenn bisher 161 Tote und 30 bis 50 Personen
Neuer postgebühreniarif«
Voraussichtlich a b 1. August.
Das Reichspostministerium hat, dem Beschluß des Verwaltungsrates der Deutschen Reichspost entsprechend, nach Abschluß der Verhandlungen im Haushaltsausschuß des Reichstages eine neue Gebührenvorlage fertiggestellt und dem Verwaltungsrat zugehen lassen. In der Vorlage sind die Wünsche des Reichstages und des Arbeitsausschusses des Verwaltungsrats nach Möglichkeit berücksichtigt worden.
Über den Inhalt der neuen Vorlage wird folgendes mitgeteilt: Das Porto für Ortsbriefe wird von 5 auf 8 Pfennig, für Fernbriefe von 10 auf 15 Pfennig, für Ortskarten von 3 auf 5 Pfennig, für Fernkarten von 5 auf 8 Pfennig erhöht. Der bisherige Unterschied zwischen Voll- und Teildrucksachen hört auf. Künftig gilt nur das einheitliche Drucksachenporto von 5 Pfennig, jedoch mit der Ausnahme, daß Drucksachen in Form einfacher Postkarten nur mit 3 Pfennig gebührenpflichtig sind. Das Porto für Briefe der Postscheckkunden an die Postscheckämter wird auf 5 Pfennig festgesetzt. Für den Paketverkehr werden statt der bisher bestehenden drei Zonen fünf Zonen geschaffen, wodurch sich für manche Zwischenzonen der Versand billiger stellt als bisher. So soll die Gebühr für ein Fünfkilopaket in der neu zu schaffenden zweiten Zone von 80 auf 60 Pfennig ermäßigt werden. Der Päckchenverkehr wird beibehalten; nur steigt das Porto für das Einkilopäckchen von 30 auf 40 Pfennig. Eine Erhöhung der Rundfunkgebühren ist nicht vor- gesehen. Zur Erleichterung der Briefträger wird die Bestimmung getroffen, daß in den Häusern, in denen sich im Erdgeschoß Sammelbriefkästen befinden — in Süddeutschland sind sie bereits vielfach eingeführt — die Bestellung als vollzogen gelten soll, wenn der Brief in einen solchen Briefkasten eingeworfen wird, so daß den Briefträgern das Treppensteigen erspart wird.
Das Reichspostministerium hofft, die neuen G e - b ü h r e n bereits a in 1. A u g u st in Kraft setzen zu können mit Ausnahme der Gebühren für Pakete und Zeitungen. Diese sollen erst am 1. Oktober in Kraft treten.
Die Aetiungsarbeit.
Reichswehr und L a n d e s p 0 l i z e i sowie die Jungmannschaften der verschiedenen Parteien und Verbände haben sich so schnell, wie es nur möglich war, an den Unglücksstellen eingesunden und helfen fleißig daran, die Bergungsarbeiten vörzunehmen. Die meisten ^oten weisen Schädelbrüche auf. Sie wurden vom eindringenden Wasser an die Wände und Zimmerdecken geschleudert. Besonders schwierig ist es natürlich auch, die vielen Kadaver von Haustieren wegzuschaffen. Aus den Trümmern ragen hier und da einzelne Möbelstücke hervor, die durch Zufall erhalten sind ud als Torso den grauenhaften Eindruck der vernichteten Ortschaften nur noch erhöhen.
Die Männer und Frauen, denen cs geglückt ist, nch aus manchmal recht halsbrecherische Art^ aus den Häusern zu retten, werden zu den ehemaligen Ltätten ihrer Habe zn- rückgeführt. Sie wissen zuerst gar nicht, was sic zu diesem namenlosen Unglück sagen sollen, und geben sich verloren, wenn man sie nicht unterstützt; denn ihnen ist nicht einmal ein Obdach geblieben, unter dem sie eine ruhige Nacht verbringen können.
Schwere Linwetter im Bezirk Nochlitz.
Nach Mitteilungen der sächsischen Staatskanzlei sind auch im Bezirk der Amtshauptmannschaft Rochlitz schwere Unwetter niedergegangen, die besonders in den Gemeinden Hartmannsdorf, Göppersdorf, Burkersdorf und Heiersdorf umfangreichen Sachschaden angerichtet haben. Ein Vertreter her Staatsregierung hat sich in das vom Unglück betroffene Gebiet begeben, um Unterlagen für eine geplante Hilfsaktion zu erhalten.
Ermordung des irischen Zustizministers.
Ein politischer Racheakt.
Der Vizepräsident und Justizministcr des Irischen Freistaates, O'Higgins, ist in Dublin einem politischen Attentat zum Opfer gefallen. Auf dem Wege zur Kirche wurde er in Gegenwart seiner Frau von einem Auto aus, in dem sich drei Männer befanden, durch Schüsse so schwer verletzt, daß er wenige Stunden später starb. Er war noch imstande, dem früheren Erziehungsminister Mac Neill sein Testament zu diktieren.
Man bringt die Ermordung des Ministers in Zusammenhang mit der Tatsache, daß O'Higgins kürzlich eine allgemeine Amnestie für die politischen Gefangenen in Irland ablehnte. Von anderer Seite jedoch wird ver» mutet, daß es sich um einen Akt politischer Blutrache handle. Der Vater des Justizministers wurde im Jahre 1922 von politischen Gegnern ermordet. Zwei Söhne verfolgten damals die Spur der Mörder und lieferten sie den Richtern aus. Seither befanden sich alle Mitglieder der Familie O'Higgins ständig in Lebensgefahr, die noch erhöht wurde, als der jetzt Ermordete zahlreiche Aufständische hinrichten ließ, darunter seinen persönlichen Freund O'Connor.
O'Higgins, der im 36. Lebensjahre stand, hatte im Irischen Freistaat außer dem Justizportefeuille auch schon das Innenministerium verwaltet. Im Zusammenhang mit dem Morde wurden mehrere Personen verhaftet.
Neue französische Hetze gegen Deutschland
Das Geheimnis des belgischen Kriegsministers.
Die nunmehr auch von den fremden Militärattaches beglaubigten Zerstörungen in den deutschen Ostbefestigungen werden sowohl von der englischen wie von der französischen Presse lebhaft kommentiert. Während die Zeitungen in England und auch die linksgerichteten Organe Frankreichs ihrer Befriedigung über den Abschluß dieses Streitpunktes Ausdruck geben und hervorheben, daß Deutschland jetzt allen Entwaffnungsverpflichtungen nachgekommen sei und somit einen Anspruch auf Räumung der noch besetzten Gebiete habe, eröffnet die rechtsstehende Presse Frankreichs eine neue Hetze gegen Deutschland.