Zul-aer Anzeiger
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Nr. 165 — 1927
Fulda, Montag, 18. Juli
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4. Jahrgang
Sie Nmezelmz des MsWè«s«s
Der Aeichsfchulgesetzentwurf.
Die Vorlage der Reichsregierung über das Reichsschulgesetz, die na cf) strengster Geheimhaltung jetzt der Öffentlichkeit übergeben worden ist, will die im Artikel 146 Abs. 2 der Reichsversassung niedergelegte Bestimmung erfüllen, daß alles Nähere über das deutsche Schul- lvesen durch ein besonderes Gesetz geregelt werden soll. Sie will nicht die Frage zur Entscheidung bringen, ob der Gemeinschaftsschule durch die Verfassung eine besondere Vorzugsstellung einzuräumen ist, will vielmehr den drei Schularten, die in der Verfassung vorgesehen sind, im Rahmen der Bestimmungen des neuen Gesetzes freie Entwicklungsmöglichkeiten geben. Für diesen Zweck werden zunächst einmal die Formen der deutschen Volksschule genau unterschieden. Ihnen allen ist gemeinsam die Anfgabe,
I „die schulpflichtige Jugend durch Unterricht auf der Grundlage des deutschen Kulturgutes zu körperlicher und geistiger Tüchtigkeit heranznbWen und sie in Unterstützung, Ergänzung und Fortführung der elterlichen Erziehung zu sittlich wertvollen Menschen und zu Staatsbürgern zu erziehen, die Mig und bereit sind, der deutschen Volksgemeinschaft zu dienen." Hinsichtlich der
Formen der Volksschule
werden die nach Bekenntnissen nicht getrennte (Gemeinschafts-), die Bekenntnis- und die Bekenntnissreie Schule (weltliche oder Weltanschauungsschule) unterschieden.
Die Gemeinschaftsschule,
die grundsätzlich allen schulpflichtigen Kindern offen stehen soll, hat ihre Unterrichts- und Erziehungsaufgaben auf „religiössittlicher" Grundlage, aber ohne Rücksicht auf die Besonderheit einzelner Bekenntnisse und Weltanschauungen zu erfüllen, wobei bet Religionsunterricht, natürlich nach Bekenntnissen ge
trennt, ordentliches Lehrfach ist. Wohl zu mite dieser neuen G e m e i n f ch a f t sseh u l e ist . im Südwesten Deutschlands bestehende, die den Charakter einer ausdrücklich christlichen besitzt und die laut Artikel 174 der Reichsversassung besonders berücksichtigt werden muß. ( Der Entwurf erfüllt diese Forderung dadurch, daß diese Schulart zunächst einmal fünf Jahre hindurch nicht abgeändert werden soll; durch Landesgesetzgebuna kann bestimmt werden, daß sie auch weitere fünf Jahre hindurch in ihrer Art erhalten bleibt. Da die Länder zur Durchführung des Reichsschulgesetzentwurfes erst binnen zwei Jahren verpflichtet sind, so würde jene christliche Gemeinschaftsschule vorerst noch bis zu zwölf Jahren bestehenbleiben. Erst dann ist . es möglich, sie in eine der drei anderen Schulsormen umzuändern, wenn die Erziehungsberechtigten von wenigstens zwei Dritteln der die Schule besuchenden Kinder sich dafür aussprechen. Bekanntlich haben sich,die voltsparteilichen Minister des Kabinetts gegen diese Regelung ausgesprochen.
Die zweite weitaus verbreitetste Schulform in Deutschland ist nun '
die Bekcuntuisschule,
M von andere
die nur zur Aufnahme von Kindern eines bestimmten Bekenntnisses dient und ihren Charakter nicht verändert, wenn aus besonderen Gründèn auch andere Kinder eingeschult werden. Sie erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsausgaben der deutschen Volksschule gemäß dem Glauben, in dem die Kinder erzogen werden, wobei Lehrpläne, Lehr- und Lernbücher dieser Eigenart der Schule anzupassen sind. Die Bestimmungen über diese Lehrmittel für den Religionsunterricht nun werden im Einvernehmen mit den betreffenden Religionsgemeinschaften durch den Staat festgesetzt; ebenso ist eine Mitwirkung der Religionsgesellschaften bei der Feststellung der Stundenzahl für den Religionsunterricht vorgesehen. Selbstverständlich ist dieser Unterricht für alle Klassen ordentliches Lehrfach; für Kinoer eines Minderheitsbekenut- aisses wird zwecks Erteilung besonderen Religionsunterrichts eine Diesem Minderheitsbekenntnis angehörige Lehrkraft an- gestellt und schon die Anwesenheit von zwölf Kindern eines Mixderheitsbekenntnisses genügt, die Einrichtung eines solchen besonderen Religionsunterrichtes zur Pflicht zu machen.
Um nämlich innerhalb einer Gemeinde die Einrichtung von mindestens vierzig Erziehungsberechtigten notwendig; nur in solchen Gemeinden in denen überhaupt tigten notwendig; nur in solchen Gemernden, wo überhaupt weniger als zweihundert schulpflichtige Kinder vorhanden smd, kann unter jene Zahl von vierzig heruntergegangen werden. Zweite Voraussetzung aber ist dabei noch, daß eine solche Schule nur dann eingerichtet werden darf, wenn sie einen „geordneten Schulbetrieb" gewährleistet; dadurch wird eine neue Schule nur dann einzurichten möglich, wenn sie nach Aufbau und Zahl der Klafseii nicht hinter derlenigen Mlndest- Höhe der Schulorganisation zurückblecbt, die bisher rechtlich zulässig war.
Die Bekenntnissreie Schule,
in der Religionsunterricht nicht erteilt wird, erfüllt ihre Unterrichts- und Erziehungsaufgaben aus allgemein sittlicher Grundlage ohne belenninismäßigc oder weltänschauliche Bindung. Ein bestimmter Weltanschauungsuuterricht wird aber dort erteilt, wo eine Vereinigung mit den Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht und zwei Drittel der Erziehungsberechtigten dieser Schule einen solchen Weltan>chau- nngsnnterricht im Sinne jener Vereinigung beantragen.
Wichtig ist nun die Bestimmung, daß alle bisher bestehenden Volksschulen als „beantragt" gelten, also ohne weiteres bestehenbleiben. Hierbei greift aber die weitere Bestimmung Platz, daß umgehend —- abgesehen von jener obenerwähnten christlichen Gemeinschaftsschule — diese Schulen ben Charakter erfahren müssen, der ihnen nach bem neuen Gâsetzentwurf zukommt: Vielfach ist nämlnb in Deutschlaud besonders die Bekenntnisschule in einer Weite, unter staatlichem Zwang verwässert worden — es sei hier an Sachsen erinnert —, daß dort von einer Erziehung gemäß dem Glauben kaum noch die Rede sein kann,
Die Schulaufsicht
über alle Schulen führt lediglich der Staat. Dieser grundsätzlichen Bestimmung steht nicht entgegen, daß auf der einen Seite bei der Besetzung der Stellen der unmittelbaren fachmännisch vorgebildeten Schulaufsichtsbeamten auf die Art der ihnen unterstellten Schulen Rücksicht genommen werden soll. Dadurch wird beispielsweise ein Zustand wegräumt, der vor kurzem in Westfalen zu einem Schulstreik führte, weil ein Dissident Schulaufsichtsbeamter über evangelische Schulen war. Des weiteren wird auf Vorschlag der betreffenden Religionsgesellschaft durch die Schulaufsichtsbehörde je ein geistlicher Vertreter der betreffenden Religionsgesellschaften (evangelischer oder katholischer Pfarrer bzw. Rabbiner) in die örtlichen Schul- verwaltungskörper derjenigen Schulen berufen, an denen Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist. Und schließ- ich bestellt der Staat im Schulwesen erfahrene
Die Lage in Oesterreich
SeneraUeikM Oesterreich proklamiert.
A l l e G r e n z e n a b g e s p e r r t.
Österreich ist von der Ausrenwelt abgeschlossen. Das Präsidium der Österreichischen Sozraldemvkra- tischen Partei hat, um die Aufruhrbewegung wlsder ,n seine Hände zu bekommen, den G e n e r a l st r e r k proklamiert, der auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln sofort im vollen Umfange eingesetzt hat. Post, Telephon und Eisenbahn haben ihren Betrieb eingestellt und auch zahlreiche Privatbetriebe sind stillgelegt worden.
MM Durch die ^weJmUUAdl^^ natürlich außerordentlich schwer, über dleErelgmpe i«
X . Der Justizpalast in Wien.
Wien sich ein klares Bild zu machen. Nach Meldungen, dw auf Umwegen in die Außenwelt gelangt sind, ist es nach den blutigen Zusammenstößen am Freitag nachmittag
...... Polizei und dem Militär gelungen, die «stellen und die Plätze vor dem Parla- Hieu^vuuw, â Justizpalast und anderen großen öffentlichen Gebäuden mit starken Kräften zu besetzen. Allerdings haben die Aufrührer in Wien schon schweren Schaden angerichtet, denn das I u st r z g e b a u d e soll bi^
auf die Umfassungsmauern niedergey rannr fern da die Feuerwehr von der Menge daran gehindert wurde, rechtzeitig die flammen zu bekämpfen. Hart mitgenommen wurden auch einige rechtsstehende Zeitungen, deren Mobiliar und Maschinen zum Teil vernichtet wurden. Natürlich hat sich bei diesen Vorgängen auch wieder der Mvb hervorgetan und auch die Kommunisten versuchen, auS den blutigen Vorgängen in Wien für ihre Sache Kapital zu schlagen. Die Kommunistffche Internationale soll einen Aufruf erlassen haben, in dem die Arbeliermassen in Wien aufgefordert werden, gegen bie bürgerlichen Klassen in Österreich zu kämpfen, außerdem soll das Vollzugskomitee der Kommunistischen Inter, iatwnale beabsichtigen, zur Unterstützung der österreichischen Arbeiter Geldspenden zur Verfügung zu stellen.
Die sozialdemokratische Parteileitung m Österreich und die Gewerkschaftskommission haben sich m einem Mitteilungsblatt an ihre Anhänger in einem 'Aufruf gewandt, in dem sie zur Ruhe mahnen. Bei den Fremden, die jetzt in Österreich Erholung suchen, scheint dieser Aufruf aber keinen besonderen Eindruck gemacht zu haben, denn viele verlassen fluchtartig das Land.
; Die Sozialdemokratische Partei will bie letzten Ereignisse dazu benutzen, um sie für sich politisch auszuwcr- ten. So bat sie an den Bundeskanzler »etyd, der der Christlichsozialeu Partei, die etwa dem Zentrum m Deutschland entspricht, nahcfteht, das Ersuchen gerichtet, von seinem Amte zurückzutreten; auch verlangt sie, daß der Polizeipräsident von Wien, Schober, der ebenfalls chrrst- lichsozial ist, von seinem Posten verschwindet Bmrdes- kanzler Seipel sott cs indessen abgelehnt haben, dem sozialdemokratischen Wunsch nach seinem Rücktritt nachzükom- men, doch sollen, wie es heißt, umfangreiche Beränderun- gen in der Zusammensetzung des jetzt rechtsstehende« Wiener Kabinetts vorgenommen werden.
Beauftragte, die von der Religionsgesellschaft bor» geschlagen werden und eine Einsichtnahme in den K el i g i 0 n s u n t e r r i ch t der betreffenden Bekenntnisschule zur Aufgabe haben. Diese Einsichtnahme steht iibrigeüs auch den obersten Stellen der Religionsgesell- schaften zu.
„Die Wiedereinführung der geistlichen Lokalschulinspektion ist in keiner Weise beabsichtigt," sagt ausdrücklich die amtliche Erläuterung zum Schul- gesctzentwurf.
Die größten Stärken des Entwurfs sind die klaren Scheidungen der Schulform, vor allem aber, ben Richtlinien der jetzigen Regierungskoalition gemäß, die vorgesehene Durchführung des Willens der Erziehungsberechtigten. Nach der jetzigen Veröffentlichung des Gesetzentwurfs wird sicher ein Streit der Meinungen entbrennen, von dem man nur wünschen kann, daß er in vornehmen Formen geführt wird. Daß es hier um eine der wichtigsten innenpolitischen Fragen geht, ersieht man ja daraus, daß der Reichstag sich in einer besonderen Herbsttagung mit der Angelegenheit beschäftigen wird.
Die Stätte der Unruhen.
Die Straßenkämpfe in Wien erinnern in ihrem Verlauf an den Putschversuch, der in Wien in Den Ostertagen des Jahres 1919 stattfand. Auch damals entstand plötzlich in den links- radikalen Arbeiterkreisen wegen angeblicher ungerechter Urteile eine Uufstandsbewegung, und Die Demonstranten marschierten aus den äußeren Bezirken auf die Ringstraße. Auf dieser Prachtstraße stehen die meisten ötzentlichen Bauten: das Parlament, das Ratbaus und der Justizpalast, der auch die böchsten Gerichtsstcllen beherbergt, bilden eine architektonische Einbett. Dicht daneben liegt Die Universität, die in den letzten Wochen der Schauplatz zahlreicher Demonstrationen und heftiger
Kämpfe zwischen Nationalsozialisten und sozialdemokratischen Studenten gewesen ist. .
Warum die wütende Menge die Akten, die im Justtzpalast verwahrt werden, vernichtete, ist nicht recht erklärlich, da im Justizpalast nur Zivilgerichtsbarkeit geübt wird. Sollten auch die Grundbuchakttu, die sich im Justizpalast befinde», verbrannt sein, so wäre dies ein geradezu uncrsedlichcr Schaden.
Tirol ist ruhig.
Die Tiroler Landesregierung hat affe Maßnahmen getroffen, um die Ruhe im Lande aufrechtzuerhalM. Militär, Gendarmerie und Polizei liegen in höchster Bereitschaft. . .
Nach einer Führerbesprechung des Nepnblikanifchen Schutzbundes wurde der Tiroler Bulldessührer von der Landesregierung anfgefordert, im Interesse des Landes auf seine Anhänger beruhigend einzuwirken, da jede Aktion des Bundes, die zu Ruhestörungen führt, auf energische Abwehr ma ßnahmen der Tiroler Landesregierung stoßen würde.
Heranziehung fremder Truppen ?
Militär an der österreichisch ungarischen Grenze.
Nach einer Meldung der „Chicago Tribune" sollen bt£ diplomatischen Vertreter in Wien die Regierung um die Erlaubnis gebeten haben, aus ben Nachbarländern Truppen zum Schutze der fremden Missionen heranziehen zw dürfen. Die Diplomaten sollen gleichzeitig der österreichischen Regierung angeboten haben, diese Truppen eventuell zur Niederschlagung des Aufstandes, mit zu verwenden. Das Blatt meldet weiter, daß in Ungar» der Belagerungszustand verhängt worden sei, weil Ungarn ein über greifen der Aufstandsbewegung auf ungarisches Gebiet befürchte. -*
Bisher 65 Tsie.
Nachdem es in Wien lrirze Zeit verhältnismäßig rüstig znglng,'würde die Stimmung in den Sonnabend- Ncicsinittagsstunden wieder nervös. Sie entlud sich in H è r il a l s. Fünf Wachleute wurden von der Menge, die sich rasch .bitreli Zulauf aus den Seitengassen gebildet