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» -1927

Fulda, Mittwoch, 10. August

4. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser.

, »cr Reichsfinanzminister hat dem Reichsrat und dem «^Mirtschaftsrat den Entwurf des Kriegsschädenschlutz- L zugeleitet.

I »je Flaggenverordnung des preußischen Staatsministe- w= ist im Ständigen Ausschuß des Preußischen Landtages Mnonân rvorden und hat damit Gesetzeskraft erlangt.

' Die Ziehungen bei der Preußisch-Süddeutschen Klassen- , .i<tie werden sich wegen der langwierigen Untersuchung ver­wich weiterhin verschieben.

* Die deutschen Ozeanflieger werden teils von Dessau, teils M Köln starten.

* In Magdeburg explodierte eine Feuerwerksfabrik, wobei W Personen getötet und mehrere Leute verletzt wurden.

In Saarbrücken kam es anläßlich einer Protestkundgebung MvâOOOO Saarbergleuten zu blutigen Zusammenstößen AiM den Demonstranten und der Polizei.

Sparen ist notwendig.

Was nützt es, daß die deutsche Wirtschaft seit der Mungsstabilisierung vom Auslande her unter manch- «I recht schwierigen Bedingungen Anleihen in einer M von bisher bald 4 Milliarden erhielt! Gewiß waren nötig, uni uns aus dem Ärgsten herauszubringen, aber l« Stimmen müssen doch von der deutschen Wirtschaft »Auslande wieder zurückgegeben werden. Wichtiger ist die Unterstützung von draußen her ist für jede Volks- «iiischaft die Kapitalsneubildung durch eigene Erspar­te, alsodurch den Verzicht auf augenblicklichen Genuß", - es in der nationalökonomischen Wissenschaft heißt, w damit geht es erfreulicherweise wieder vorwärts und iWrts, wie vor allem aus dem Ansteigen der Spar- lassen ei n l a g e n ersichtlich toitT^; Das Tempo ist ein verschiedenes, wenn man die einzelnen Monatsergebnisse vcOichi, aber das Anwachsen hat bisher feit der Wäh- MMabilisierung noch keine Unterbrechung erfahren.

toe Juni 1927 lagen, wie das Statistische Reichs- Msân mitzuteilen vermag, rund 4 Milliarden Reichs- MmÄ deutschen Sparkassen; während dieses Monats ^âcrung in der Höhe cher^EiMagen etwas hinter d» des Mai zurückgeblieben, aber der absolute Höchststand WnerZeit ist erreicht, als Sparen Unsinn geworden M Damals, als der Papiermarkschleier von unsern klugem,fortgenommen war, da stellte es sich heraus, daß die Spareinlagen, in Gold umgerechnet oder in Goldwext tiUMW nur noch dieHöhe" von 200 Millionen hatten.

Dreizehn Milliarden hatten die kleinen und mittleren Einkommen denn fast nur für diese Kreise kam ja für Dicklegung von Geld die Sparkasse in Frage vor dem ' W gespart und es war bis Ende 1924 zerronnen bis Minen geringen Rest. Und obwohl das Zutrauen zum «ich nicht gerade gewachsen ist durch die Aufwertung der Wren Sparkasseileinlagen, die ja erst in letzter Zeit auf »besseren Satz von 15 v. H. festgelegt worden ist, so - doch schon bis zum November 1925 der Gesamtein- ^eftanb der deutschen Sparkassen also nach kaum Zehren wieder auf 1543 Millionen gestiegen. Er 'n* dann bis zum September 1926 um weitere 85 v. H. <e^ betrug also über 2700 Millionen, um dann *1 binnen zehn Monaten im gleichen Verhältnis an- ^-gen.

. natürlich steht schon vermöge seiner Bevölkerungs- .Preußen an der Spitze aller deutschen Länder, ZW aber au'chMm Durchschnitt also Höhe der Anlage pro ?Zpf der Bevölkerung fast alle «Nur Hamburg und namentlich der Freistaat n weist hierin weit höhere Durchschnittszahlen chd interessant ist auch die Verteilung auf die preußischen L^im. Hier steht die Rheinprovinz weitaus an erster ^p sie war 1926 im Besitz von etwa einem Viertel des IbMicklagebsstandes Preußens; ihr folgen dann »ch!nd Hannover, während der Durchschnittssatz ' Berlin ganz auffallend gering ist, nämlich nur s^te des preußischen Gesamtdurchschnitts. Das alles, ^ aber, daß der stärkere agrarische Osten Preußens, , /uvci auch Bayern mit seiner immer noch vor- : W landwirtschaftlichen Bevölkerung längst nicht den I -durchschnitt erreicht, läßt den Schluß zu, daß eben t Fahren nach der Währungsstabilisierung der beut» 'dndwirtschaft die Möglichkeit entschwunden ist, in Ausmaß Ersparnisse vornehmen zu können. Am 'udsleu ist, daß gerade Ostpreußen und die bei ^^verbliebenen Teile Westpreußens und Posens die Ziffern aufweisen.

p- ^ sich diese Entwicklung fortsetzt, ist aber von in Dichtigkeit. Viel von dem früher so hoch ent- f!iiii^ Spürsinn des deutschen Volkes ist durch die Jn- cii! verlorengegangen und so mancher, der damals in: ?arsespekulierte", um sein Vermögetl soweit wie L dich zu retten, hofft auch jetzt noch, an eben dieser i dich ^.Verlorene rasch wiederzugewinnen. Meist trügt [ ivejjx Wung; aber noch versuchen es immer wieder ^eM^' b'e früher Pfennig um Pfennig zur Spar- I ite^ So gibt die Statistik ein zwar nicht ganz Neii^ Bild von der sich im deutschen Volk voll- Atz. a stapitalsneDildung; aber auch schon dieses

1 baß es erfreulicherweise vorwärts geht.

Evphale Wetterverheerungen im Südharz.

'We ri""^u. Im Südharz und über dem Eichsselde gingen ^' ein, n^3" nieder. In zahlreiche Gebäude fdjhig der '"rben bnulxM Fabrik brannte nieder, andere Gebünlichkeitcn ^^!!Wj>, M>ig zerstört. In Sollstedt, Branderudc, Berg» b\l^t^^ Stallungen, Scheunen mit la«v-

" - uiib . Maschinen und Erntevorräten. Eine Menge ik.enmieh wurde vernichtet.

Entschädigung der Kriegsgeschädigten.

DasSchWgesetz WerKnegsWden

, Die Bestimmungen des Gesetzentwurfs.

1 Der Reichsfinanzminister hat nunmehr dem Reichsrat und dem Reichswirtschaftsrat den Entwurf des Kriegs- schädenschlustgesetzes, das die endgültige Entschädigung der Liquidations- und Gewaltgeschädigten regeln soll, zu­geleitet. Die Vertreter sämtlicher Geschädigtenverbände sowie der Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft, denen der Finanzminister in einer Besprechung den In­halt des Gesetzentwurfs mitgeteilt hat, haben überein­stimmend erklärt, daß sie, da sie zu den Vorarbeiten nicht herangezogen worden seien, sich zu dem Regierungseut- Wurf erst nach einer Woche fachlich äußern könnten.

Was die Bestimmungen des Entwurfs angeht, so sind für die wiederaufbauenden Geschädigten folgende Entschädigungssätze in der Schlußentschädigung vor­gesehen:

Eine vom Reichsfinanzministerium veröffentlichte Übersicht über die Bestimmungen des Entwurfs des Kriegsschädenschlußgesetzes sieht für die wiederaufbauen- bem Geschädigten folgende Entschädigungssätze in der Schlußentschädigung vor:

a) bei Entwurzelung: für Grundbeträge bis 2000 Mark 100 Prozent, für Grundbeträge bis 10 000 Mark mindestens 60 Prozent, für Grundbeträge bis 20 000 Mark mindestens 55 Prozent, für Grundbeträge bis 50 000 Mark mindestens 35,8 Prozent, für Grundbeträge bis 100 000 Mark mindestens 29,4 Prozent, für Grundbeträge bis 200 000 Mark mindestens 23,7 Prozent, für Grundbetrage bis 500 000 Mark mindestens 18,48 Prozent, für Grund­beträge bis 1 Million Mark mindestens 16,74 Prozent, für Grundbeträge bis 10 Millionen Mark mindestens 13,37 Prozent, für Grundbeträge bis 20 Millionen Mark min­

Die Grundsiem!eglM5 zum Mqrineehreymal.

Die am Eingang der Kieler Föhrde bei Laboe er­folgte Grundsteinlegung des Ehrenmals für die 40 000 im Weltkriege gefallenen deutschen Marineangehörigen hatte eine große Anzahl von Gästen und ehemaligen Mit-^

gliedern der Flotte versammelt. Auf unserem Bild sieht man unter den zum feierlichen Akt Erschienenen Admiral Scheer (X), Prinz Waldemar von Preußen (XX) und die Witwe des Admirals Grafen Spee (XXX).

. Der Loiieneftandal.

Eine weitere G e w i n u u m m e r gestohlen.

Zu dem Lotteriebetrug des Lotterieoberinspektors Böhm und des Lotterieoberinspektors Schleinstecn bei der Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie wird amtlid) mit» geteilt:

Nach dem bisherigen Ergebnis der Untersuchung gegen die schuldigen Beamten hatten diese a u ch f ü r d l c 5 Klasseder jetzt lausenden 29. Klassenlotterie wiederum betrügerische ^^^^^^^^^^^u^^ beabsiw - tigt. E8 muß deshalb mit der Möglichkeit gerechnet werden, daft sich nicht alle 278 000 Losnummern tn dem Rade befinden. Um jede neue Unregelmäßigkeit au^zu- schliesten, ist deshalb vom preußischen Finanzmi-rlsterlum angevrdnet worden, die gesamten L 0 s n u m m e r n neu h e r z u st c l l e n. Nach Ausführung dieser .libett wird die Einschüttung der Losnuuluiern

in voller Oeffenilichkeit erfolgen und jeder Lotteriespieler kann der Einschüttung der Los­nummern beiwohnen. ~

Diese öffentliche Einschüttung der Losnummern stellt keine Ausnahme dar, sondern die Öffentlichkeit der Ziehungsvorbereitung war auch bisher gewahrt. Wenn z. B. von einem Losspieler bei der Einschüttung die Frage gestellt wurde, ob sich auch die vou ihm gespielte Nummer im Gewinnrade befinde, so mußte diese Nummer aus dem Losrade herausgesilcht und dem Spieler gezeigt werden

Der preußische Fin a nz minr ster hat aus dem Dienstaufsichtslvege angeordnet, daß e t n c n Il g e- m eine U n ters u ch u n g der Vorgänge bei her Gcne- rallotteriedirektion zu erfolgen habe. Mit dieser Unter- rüLuna ist ein Ministerialrat des preußischen Finanz-

destens 13,19 Prozent, für Grundbeträge bis 50 Millionen Mark mindestens 13,08 Prozent.

b) bei Nichtentwurzelung: für Grundbeträge bis 2000 Mark 100 Prozent, für Grundbeträge bis 10 OGO Mark mindestens 60 Prozent, für Grundbeträge bis 20 000 Mark mindestens 55 Prozent, für Grundbeträge bis 50 000 Mark mindestens 35,8 Prozent, für Grundbe­träge bis 100 000 Mark mindestens 29,4 Prozent, für Grundbeträge bis 200 000 Mark mindestens 23,7 Prozent, für Grundbeträge bis 500 000 Mark mindestens 15,18 Pro­zent, für Grundbeträge bis 1 Million Mark mindestens 12,74 Prozent, für Grundbeträge bis 10 Millionen Mark mindestens 8,47 Prozent, für Grundbeträge bis 20 Mil­lionen Mark mindestens 8,24 Prozent, für Grundbeträge,. bis 50 Millionen Mark mindestens 6 Prozent.

Die Höchstgrenze der Enischatzigung.

Für entwurzelte und Wiederaufbauende Geschädigte betrug die Höchstgrenze der Entschädigung 7 Milli­onen, für nicht entwurzelte, aber wiederaufbauende Ge­schädigte 3 Millionen, für nicht Wiederaufbauende Ge­schädigte 2 Millionen. Bei Wertpapierschäden beträgt bie Höchstgrenze für entwurzelte und wiederaufbauende Ge­schädigte 5 Millionen, beim Fehlen einer dieser Voraus­setzungen 2 Millionen. Alle bisherigen Vorlei- stungen werden auf die Schlußentschädi­gung angerechnet. Geschädigte mit einem Grundbetrage bis 20000 Mark erhalten Barzahlung. Entschädigungen für einen Grundbe­trag über 20 000 Mark werden als mit 6 b: H. jährlich verzinsliche Schuldbuchforderungen in das Reichsschuld- bnch eingetragen. Sie können später in Reichsschuldver- schreibungen umgewandelt und sollen möglichst schnell ge­tilgt werden.

ministerlums beauftragt nwrj^cib. ^ j,Oie Ist her-, rechnnngskammer an der Untersuchung beteiligt.. Unab­hängig von diesen Maßnahmen läuft selbstverständlich auch die bereits im Gang befindliche Untersuchnngsaktion der Staatsanwaltschaft weiter. *

Die beiden Betrüger gaben zu, daß ihnen die Beute aus erstem Manöver nicht genügt habe, und daß sie die­selbe Manipulation wiederholen wollten. _ Der Lotterie­oberinspektor Böhm gestand dem Untersuchungsrichter, daß er sich in den Besitz des Losröllchens Nr. 360 672 ge­setzt hat. Eine Rückfrage, die der Untersuchungsrichter bei der Generaldirektion der Klassenlotterie vornahm, blieb ergebnislos. Böhm blieb aber bei seiner Behauptung, er befände sich tatsächlich im Besitze des Losröllchens.

Wie er bas Röllchen hat stehlen können., darüber ver­weigert er jede Auskunft.

Der Generaldirektion der Klassenlotterie sind nach den Mitteilungen des Untersuchungsrichters Zweifel an der Vorzüglichkeit des K 0 ntr cllsystems aufgestiegen und der Präsident der Klassenlotterie ordnete daraufhin eine Überprüfung der Losbestände an. Sämt­liche NummernKttel, die sich bis jetzt in der-Lostrommel befunden haben, werden neu ungesellig! werden. Die Überprüfung ergab, daß sich von den 375 000 Losen noch 278 000 in der Radtrommël befinden müßten. Als man beu Inhalt der Trommel zählte, wurde festgestelU, daß nur noch 277 999 Lose vorhanden sind. Böhm hatte also die Wahrheit gesprochen. Die Überprüfung- arbeiten sind natürlich damit, daß man feststellte, daß ein Le a fehle, noch nicht zum Abschluß gelangt. Man wird nel.n der Kon­trolle des Gewinnrades auch eine Kontrolle der amtlichen Listen aus der vorhergehenden Ziehung vornehmen. vh;eui die Prüfung der amtlichen Listen nimmt über eine Woche Zeit in Anspruch.

Die preußische FlgMemotverordMNg Gesetz.

Annahme im Ständigen Ausschuß des Landtages.

Die Flaggennotverordnung der Preußischen Oiegic» rung hat nunmehr Ge s e tz e s k r a s i erlangt. Das Preu­ßische Staatsministerium hat für den Berfassungstag fol­gende Anordnung erlassen:

Neben sämtlichen staatlichen DieustgcSüudcn haben auch die Gebäude dcr Selbstverwaltungskörper am 11. August in den Reichs- und LaudeSsarben zu flaggen. Den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ist cs unbenommen, neben der Reichsflagge auch die Stadt- und Pro- vinzialfarbcn z« zeigen. Diejenige» Schulen, welche am Bersassungstage wegen der Ferien geschlossen sind, haben auch an dem Tage zu flaggen, an dem die Berfasfungs- seier in der Schule veranstaltet wird."

Dieser Verfügung ging die Annahme der Flaggen­verordnung im S t ä it b i g e 11 A n sschuß des P r e u» ßisch e n L a ndtage s voran. Bei der Beratung über die Verordmlng kam es hier zu erregten Erörterungen, weil das Zentrum zwei seiner fehlenden Ausschußmit­glieder durch zwei Sozialdemokraten vertreten ließ. Diese Stimmeniibertragnng erklärte die Opposition für unge­setzlich. Bei der Abstttumung ivurde dann die Vorlage mit 15 Stimmen der Sozialdetnotraten, des Zentruyts und der Demokraten gegen 11 Stimmen der übrigen Par­teien qnaeuommèn.