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^r. 1921927

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Iulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt Reöaktion und Geschäftsstelle: Mühkenstraße 1 - Zernsprech-^nschluß ftt.989 Nachdruck der mit * versehenen Artikel nur mit <Ztzriânangabe. Fuldaer flnAeiger"gestattet.

Fulda, Donnerstag, 18. August

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4. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* deutsch-französische Handelsabkommen ist in Paris sti eine Vcruagsdaucr von zwei Jahren unterzeichnet golden.

A ^cr Rcichswchrmnnstcr soll, wie verlautet, in einem ß.W bestimmte Vorschriften über die Beflaggung der mili- ürMll Dicnftgebäude und der PrivaiwoWungen der Reichs- ^hmngeh örigeu gemacht haben.

# P« Irischen Landtag schlug der Vorstoß der Opposition Men die Regierung fehl; die Regierung trug mit einer gönnte Mehrheit den Sieg davon.

< Amerikanische Flieger haben eilten Wettslug von Kali- toim nach Honolulu über den Stillen Ozcan begonnen.

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Mehr Wohnungsbau !

Bon sachkundiger Seite wird uns zu der immer drin- ' Mier werdenden Wohnungsnot geschrieben:

Zeit einiger Zeit beschäftigt sich die Öffentlichkeit 1 Hieber stark mit Wohnungsfragen. Das hat verschiedene Wilde. Vor einiger Zeit wurde bekannt, daß ein ameri- kliischcs Konsortium große Baugelände erwerben wolle; in Berlin wollte es zunächst ein ganzes Stadtviertel mit teeren und mittleren Wohnungen bebauen, andere Orte Men folgen. In Berlin sollte die Stadt das Gelände zu lammten Bedingungen hergeben, während sich die Ge- M'chaft verpflichtete, nach einem gewissen Zeitpunkt alle Bauten der Stadt unentgeltlich zu übereignen. Trotzdem das Geschäft auf den ersten Blick bestechend aussah, so imden doch so viele Bedenken geltend gemacht, daß der Plan scheiterte. Eine besondere Rolle spielte dabei die Frage, ob man den Amerikanern auch Zuschüsse aus der ?J1 i c t ft c u c r geben dürfe. Dagegen hatte sich in der Öffentlichkeit ein großer Sturm erhoben, besonders von den deutschen Ballgesellschaften, die darauf hinwiesen, daß, wenn man sie genügend unterstütze, sie wesentlich billiger als die Amerikaner bauen könnten.

Die Mehnung entsprach zwar dem Wunsche eines Teiles der öffentlichen Meinung, die aber dafür vor»

k^M^imn behörtzlicherseits etwas zux.Behebung der KshlUtngÄiot geschehe. Das war leichter gesagt als kietoil. Man ging auf die Suche, und mir sehen überall, W wohl Pläne gemacht werden, aber die Ausführung W als unmöglich erscheint. In der Millionenstadt Berlin lmndclt cs sich jetzt wieder um die Herstellung von ciwa 6000 Wohnungen, die bei der ganzen Sachlage nur den bekannten Tropfen auf den heißen Stein darstellen. Ähnlich liegt es unter veränderten Verhältnissen anders- Es kann dabei nicht wundernehmen, wenn sich in der Gsenilichkcit Beunruhigung darüber zeigt, daß in dieser wichtigen Sache die Verhandlungen sich so lange hin- Meppen. Bei der überall herrschenden Wohnungsnot ist !>e Nanze Frage wieder in den Vordergrund der Aufmerk- weit aller B

. . eteiligten getreten.

. "in 1. Oktober wird die gesetzliche W 0 hnungs - !ctc wieder u in 10 Prozent erhöht, so da schon am 1. April eine gleiche Erhöhung eintrat, ^y Oftober ein Fünftel mehr Miete als zu Beginn des Mes zu bezahlen ist. Zur Begründung der Erhöhungen W angegeben, daß man so eine allmähliche An- MPing der verhältnismäßig billigen alten Wohnungs- ^M an nie in den neuen Häusern erzielen wolle. Von ^Gesichtspunkte aus gesehen, spielt die Zahl der zur stehenden Wohnungen eine große Rolle. Eine Mftige Wohnungspolitik müßte von dem Gedanken die jetzt zu teuren Mieten allmählich zu senken, M t $ die für neue Wohnungen. Alle bisherigen ^Men haben jedoch den umgekehrten Weg ein- j^! Wen. Es steht nun zu befürchten, daß bei Fort- ij,.^ Wohnungsnot die Angleichung nach oben ^leugbar handelt es sich um eine außerordentlich $-irrige Angelegenheit. Bei dem allgemeinen aMcl kann die Privatindustrie nicht in dem Mu dlaße bauen. Es könnte schon viel geschehen, L 1 Baumarkte der ganze Ertrag der Miet- u JUr Verfügung gestellt werden könnte. Das war Wnh n Eucherem beabsichtigt. Reich, Staat und Ge- Z^n verwenden jetzt aber einen guten Teil für ihre ®^ sönnen angeblich nicht darauf verzichten. Hier Lücke. Eine große Rolle spielen dann noch Mm ^ö h ne und die M a te r i a lp r e i se. In tâkâs7^lehung wird gesagt, wenn auf einmal die Bau- terini ' ;V rasch zunehme und die Nachfrage nach Ma- zich^bprechend größer werde, dann kommt ein A11- A.,°er Preise und damit eine weitere Verteuerung des &ncf Man bewegt sich also in einem verderblichen

^l'd x! ^sn verschiedenen Hausbesitzerorganisationen tot ^'<cil der Schuld am Fortbestehen der Wohnungs- birtu Fortbestehen der W 0 h n u ng s z w a n g s - °^e» ? " ^rigemessen. Dem steht entgegen, daß die Mhj» Houser gar nicht dem Zwange unterliegen. w«iCh , lmrb kaum jemand eine alte billige Wohnung 'H^G'^ cinc teurere neue zu nehmen. Aber es gibt W h). ® ooHore Bewerber für neue Wohnungen. Man ^bieip»11 dielen jungen Ehepaare. Es sind eben "° Zeiat^ Wohnungen nötig zu erträglichen Preisen. 'W betrr's? 1,011 tvelcher Seite aus man das Problem aic möaiirf/!1 mafl' ttnmxr die Notwendigkeit, so schnell ^''entübt^ Wohn rau in zu schaffen und alle die ^"wen/ -nMM^^Enden Einflüsse schleunigst wcgzu- " ^/»politi âHnungs frage ist zu einer der wichtigsten 28* VE,, ^â^abm geworden, deren schnelle Lösung ??°igen van y»,?^'llfricdenhöit verstopfen kann, ganz zu W durch Anttièb, den unser ganzes Wirtschafts- " Steigerung der Bautätigkeit erfährt.

Deutsch - französischer Handelsvertrag.

, KirischastsMommen mit

Frankreich abgeschlossen.

, Dis 1. April 1929.

Nach langen, an Zwischenfällen reichen Verhandlun­gen ist es nunmehr den beiderseitigen Vertretern ge­lungen, das Handelsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich unter Dach zu bringen. Die amtliche Pariser Meldung derAgence Havas" lautete:

Das deutsch-französische Handelsabkommen ist Mittwoch früh von Handelsminister Bokanowski und Ministerialdirektor Dr. Posse unterzeichnet worden. Die Anterzeichnung durch den Minister des Äußeren Briand und den deutschen Botschafter von Hoesch werde im Lause des Tages folgen.

Kurz vor der Unterzeichnung war der deutschen Rerchsregierung in Berlin in der Nacht der Wortlaut des zuletzt ausWarbeiteten Textes zugesandt und ihre Zu­stimmung erbeten worden. Diese Zustimmung wurde offenbar schnellstens erteilt, worauf die Unterzeichnung erfolgen konnte.

ZnkrastireSen am 6. September.

Das Abkommen tritt im nächsten Monat, und zwar am 6. September 1927 in Kraft. Nach dem Wortlaut des Ermächtigungsgesetzes muß in Deutschland das Abkom­men dem Reichsrat und dem Handelspolitischen AnSschutz des Reichstages zur Genehmigung vorgelegt werdens während auf sranzösischer Seite die Regierung allein die Verantwortung übernimmt. Nach dein Wiederzusanimen- tritt der Parlamente in Deutschland und Frankreich must das Abkommen dem Reichstag bzw. dem Senat und der Summer unterbreitet werden. Versagt der Mutsche Reichstag ferne Zustimmung, so wird 28 Tage später tret Verttag nutzer Wirkung gesetzt. In Frankreich mütz ein gleiches Verfahren bei Ablehnung durch. die Parlamente beobachtet werden. Der jetzige Abschlutz läuft bis zum 1. April 1929. Beide Teile haben von diesem Datum ab ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist.

Die Kündigung kann bereits früher erfolgen, wenn ein neuer französischer Zolltarif vom Parlament ange­nommen worden ist, oder wenn eines der beiden Länder nicht automatisch in den Genuß von Vergünstigungen tritt, die einem dritten Lande gewährt werden.

Aus dem Inhalt des Vertrages.

Nach einer halbamtlichen französischen Nachricht setzt sich das Abkommen zusammen aus 1. den Bestimmungen des Ab­kommens an sich, 2. sechs Listcnanlagen, 3. einem Unterzcich- nimgsprotokoll, 4. einer anliegenden Erklärung betreffend Fragen, die gelegentlich des Abschlusses dieses Abkommens ge­regelt wurden, 5. einer gewissen Anzahl von Briefen, die zwischen dem französischen Außenministerium und der deut­schen Botschaft gewechselt wurden und die Anwendung bzw. Auslegung des Abkommens betreffen.

Meistbegünstigung.

Das Statut für den Warenaustausch zwischen beiden Län­dern läßt sich wie folgt zusammenfasseu: Für fast sämtliche Ausfuhrprodukte gewähren beide , Länder sich gegenseitig die de fâjo-MöistbegünstiguNg. Im Austausch gegen die Ge­währung des gegenwärtigen französischen Minimaltarifes oder eines neuen, von der französischen Regierung einzu- führenden Minimaltarifcs gesteht Deutschland Frankreich den Konventionaltarif zu, den es zugunsten anderer Mächte ein- geführt hat, bzw. Konventionalzollherabsetzungen.

Zu den eigentlichen Tarifklauseln kommen Bestimmungen betr. die Vereinnahmung der Zölle, betr. die Jnlandsabgaben usw., ferner enthält das Abkommen Klauseln betr. die See- und Flußschiffahrt, betr. Eisenbabnrcgimc. betr. das Regime

Beschluß der Lausanner Kirchenkonferenz

Das gemeinsame Glaubensbekenntnis.

In der Mittwochsitzung der Lausanner Weltkirchen- konferenz fand der Verhandlungspunkt des gemeinsamen Glaubensbekenntnisses der Kirchen folgende Formu­lierung:

Unter Anerkennung der Tatsache der Lchrunter- schicdc der einzelnen Kirchen sind wir eins in dem ge­meinsamen christlichen GlaNben, welcher verkündigt ist in der Heiligen Schrift, welcher bezeugt und bewahrt ist in dem ökumenischen Bekenntnis, das den Namen des Nrza- uums trägt, sowie in dem apostolischen Bekenntnis, und welcher ununterbrochen sich lebendig erweist in der geist­lichen Erfahrung der Kirche Christi?'

Die orthodoxe Kirchengruppe hat einige Vorbehalte zu dieser Formulierung vorgebracht.

Im Namen des bereinigten Luthertums aus allen Ländern hatte Generalsuperittteudent Dr. Z ö N n c r eine Erklärung abgegeben, der sich u. a. Erzbischof Söderblom, der norwegische' Bischof Hognestad und der Repräsentant des amerikanischen Luthertums, Dr. Scherer, angeschlossen haben. Wir sind, so wird die Stellung des Luthertums formuliert, der Meinung, baß die Konferenz in ihrer öffentlichen Kundgebung die große Bedeutung dreier Ver­sammlung für die auch von uns empfundene gci;hgc Ein­heit der Christen dankbar anerkennen und ben, in allen Gruppen herrschenden Willen zur Einheit ernsthaft be­tonen solle. Wir halten es aber für sehr schwierig, dieser . Vorhandenen Einheit einen formulierten Ausdruck zu vcr- I seiften, der sich auf eine Linie mit dem alten ökumenischen |

der Waren, Güter, Schisse DcutscizlandS in Den sranzopiwe» Kolonialbcsitzungeu und Protcktoiatsländern. Es enthält eine Klausel, die Vorsicht, daß Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Abkommens dem Schiedsspruch oder dem Schiedsgerichtsurteil des Schiedsgerichishoscs im Haag unterbreitet werden. Nach der französischen Auf­stellung sind deutscherseits in dem Abkommen besonders berücksichtigt und erhalten den Minimaltarif bzw. die Meist­begünstigung: die großen chemischen Industrien, die Ma­schinenindustrie, die Elektroindustrie, die Kleineisenfabrikanten, die Fayence- und Porzellanwaren- und die Lederindustrie; sranzösischcrscits sind nach der Aufstellung begünstigt die Landwirtschaft, Baumwolle- und Seidenindustrie, Kon- scklions- und Schuhwarenbranche, die metallurgische Industrie, die Seifen- und Parsümeriewarrn.

Was die Weine anbetrifft, so ist deutscherseits ein Einfuhrkontingent französischer Weine nach Deutschland in Höhe von 360 000 Doppelzentnern zugestanden worden.

Alsbald nach Unterzeichnung des Abkommens ist der französische Handelsminister B o k a n o w s k i nach Amerika abgereist. ~'

*

Die deuische Auffassung. '

Mit dem deutsch-französischen Handelsvertrag ist, wie halbamtlich verlautet, eine der schwierigsten und lang­wierigsten HandelsvertragsverhandUtngen zum Abschluß gekommen. Als die Verhandlungen im Oktober 1924 be­gannen, hatte Deutschland eben den völligen Zusammen­bruch seiner Währung überstanden, während Frankreich im Verlauf der Verhandlungen eine weitgehende Wäh­rungsverschlechterung durchwachen niußte. Infolge der Grenzverschiebungen war in vielen ProduktioNsgebieten, wie z. B. für, Eisen, Stahl, Kohlen usw., eine Verschie­bung eingetreten, die die Verhandlungen weiter er­schwerten. Dazu kam eine Reihe grundsätzlicher Schwie­rigkeiten von französischer Seite,, insbesondere lehnte Frankreich,zuerst den Standpunkt der Meistbegünstigung ab. Der heutige Vertrag ist im großen und ganzen auf der BaM. der Meistbegünstigung aufgebaut. Auch gegen, weitgehende Stntnfng :Per briben Kontrahenten, ans der der jetzige Vertrag beruht, hatte Frankreich zuerst Widerspruch geltend gemacht. Weiter war es Frankreich nicht gelungen, eine Zolltarisnovelle durchzubringen. Die jetzige Lösung ist nur dadurch zustande gekommen, daß Frankreich sich vom Parlament eine Ermächtigung hat geben lassen, seinen Zolltarif während dreier Monate ab­zuändern. Aus allen diesen Gründen konnten die Ver­handlungen nur langsam vorwärtskommen. Der Ver­trag ist auf, Meistbegünstigung basiert, auch hinsichtlich der Zolltarife, für diese jedoch mit einigen zeitlichen Ein­schränkungen. Die Meistbegünstigung tritt restlos am K5. Dezember 1928 in Kraft. Diskrimierungen sind for­mell in verschiedener Art vorgesehen. Frankreich hat in dem Vertrage auf die Anwendung des § 18 des Ver­sailler Vertrages (Beschlagnahme des deutschen Eigen­tums für den Fall der Nichterfüllung der Reparations­leistungen durch. Deutschland) endgültig verzichtet.

Die Meistbegünstigung für Marokko haben wir in einem Punkt nicht erzielen können. Während unsere Wünsche hinsichtlich der Meistbegünstigung im Waren- und Schiffsverkehr voll erfüllt worden sind, haben wir sie in der N i e d e r l a s s u n g s f r a g e nicht er- langen können. Wir haben die Handelsvcrtragsverhand- lungen wegen dieses Punktes nicht scheitern lassen wollen. In Indochina sollen wir restlose Meistbegünstigung erhalten, sobald der neue französisch-japanische Vertrag abgeschlossen sein wird. Vorher kann uns Frankreich mit Rücksicht auf Japan nicht volle Meistbegünstigung in der Niederlassungsfrage gewähren. Hinsichtlich der Konsu- l a t e ist uns Meistbegünstigung zugestanden worden. Be­züglich Elsaß-Lothringen haben wir uns jedock bereit erklärt, von diesem Meistbegünstigungsrecht nicht ohne vorherige Verstündiguna Gebrauch zu machen.

Bekenntnis stellen ließe. Deshalb solle keine endgültige Abstimmung über die hier formulierten Sätze vorgenom-v men, sondern diese lediglich als Stoff einigen noch zu bu-r denden Kommissionen übergeben werden, damit dann die einzelnen Kirchen ihrerseits zu bett behandelten Fragen Stellung zu nehmen in der Lage sind.

Ein denischeö Ansüeserungsgefeh.

E n t tu u r f des I u st izministe r i u m s. v

Der Reichsjüstizminister hat dem Reichstage den Ent­wurf eines deutschen Auslieferungsgesetzes überreicht. Die Rcichsregieruug bezeichnet es als in hohem Maße er­wünscht, sich bei den Verhandlungen mit anderen Staaten, über den Abschluß von Verträgen über die Auslieferung und die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen auf einheitliche Richtlinien für den Inhalt der Abmachungen stützen zu können, übereinstimmend mit allen Äuslicserungsgesetzen. anderer europäischer Staaten stellt sich auch der vorliegende Entwurf vor allem zwei Ausgaben: er will zunächst die VorausscHiiilgen festiegen, unter denen anderen Staaten Rechtshilfe in Strafsachen gewährt werden kann; er will sodann das eigene Verfahren bei der Prüfung der Rechts- bilfccriucben und der Leistung der Rechtshilfe regeln.

Die Hindenburgspende.

Deutschland über Alles, und im Unglück erst recht!" Danach handeln lehrt uns das Vorbild Hindenburgs,

von B a t o ck l, Oberpräsident a. D.