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Tageblatt für Rhön unS Vogelsberg

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^1927

Fulda, Donnerstag, 20 Oktober

4. Jahrgang

Kleine Zeitung für eilige Leser.

, Reichstage bestätigte der Abg. Runkel (D. Vp.), daß e j kcn volksparteilichen Minister im Reichskabinett sich E Rillig zum Rechsschulgesetz vorbehalten hätten.

SS ja neue Verordnung der preußischen Staatsregierung Teilnahme von Behördcnvertretcrn an öffentlichen «Haltungen von einer würdigen Hervorhebung der Reichs- B* 11 abhängig-

mit

Der Kampf umjjdie Schule

Donnerstag beginnen in Berlin Schlichtungsverhand

W s ?ic Stärke der fremden Besatzung im Rheinland wird M N M »och immer 60 000 Mann bleiben.

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Wahlrechtsreform?

Von einem P a r l a m e n t a r i e r.

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nanbet Klange irgendein Wahlrecht zu einer Parlamen- tW hm Körperschaft besteht, mag es sein wie es will Sonnt« iid immer zahllose Wähler oder Mandatskandidaten

ReichstagsdebatteöberdasSchulgesetz

Wichtige volksparteiliche Erklärung.

Der zweite Tag der Auseinandersetzungen über die Schul­gesetzvorlage der Reichsregierung brachte eine Erklärung des volksparteilichen Abgeordneten Runkel, die bestätigte, daß im Reichskabinett tatsächlich die beiden volksparteilichen Mi- niftcr Dr. Stresemann und Dr. Curtius sich ihre Stellung zu einzelnen Punkten der Vorlage vorbehalten hätten,, ebenso ihre endgültige Stellungnahme bei der Verab­schiedung des Gesetzes. Die Deutsche Volkspartei erkennt den Entwurs als brauchbare Grundlage zu Verhandlungen an, bleibt aber frei in ihren Entschlüssen zu etwaigen Abände­rungen.

Am Dienstag hatte schon, ein demokratischer Redner diese nun offiziell bekräftigte Sachlage angedeutet.

i, die über dieses Wahlrecht ausgiebigst ihre Unzu- iiiheit ausdrücken. Die Vorwürfe sind fo mannig- ber M 1 wie die verschiedenen Wahlsysteme, die es

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- Psört istupt gibt oder die denkbar sind. Und deren Zahl Herm in die Dutzende. Ist es doch auch wirklich ein über- spmch schwieriges Problem, namentlich in einer Demokratie, 1 Hilfe irgendeines Wahlrechts derVolksstimmung" «I zu verleihen, wobei noch um nur eins zu

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jim z. B. bei unserem in Deutschland geltenden Agswahlshstem sich dieseVolksstimmung" ganz liig ändern kann, ohne daß sich dies etwa bei Nach- irgendwie äußert.

ii ist soeben vom Zentrum eine Interpellation an ichsregiernng gerichtet und darin gefragt worden, bereit sei, noch in diesem Reichstage eine Ände­re s W a h l r e ch t s d u r ch z u f ü h r e n. Zweier- hb flegen das jetzt geltende Wahlrecht eingewendet: Pmwah! verhindert eine wirkliche Mitwirkung der bei der Aufstellung der Kandidatenlisten, anderar- Mdie jetzigen Wahlkreise viel zu groß, als daß die Querte enge Fühl u n g n a h M e z w i s ch e n ft« u n d Abgeordneten besteht. Abgesehen saß die Regierung bis auf lange Zeit hinaus mit läßlichsten Aufgaben belastet ist, die ja zum großen Sam auch parlamentarische Aufgaben werden, der âg außerdem noch eine gewaltige Etatsberatung ^ hat, ist gerade die Wahlreform eine der kitzligsten . Die vor das Forum eines Parlaments kommen ? Persönliches, allzu Persönliches spielt dabei in m Maß mit; dann kommen parteipolitische Er- igcn hinzu freilich auch objektiv-nüchterne, die io leicht beiseitezuschieben sind. Die Größe der kilse z. B. die ließe sich ja leicht beseitigen: aber rseits hemmte erfahrungsgemäß der große Wähl­er allzu weitgehende Stimmenzersplitterung. Und 8 Herden sich gegen eine stärkere Einflußnahme der schüft auf die Aufstellung der Kandidatenlisten ge- A Stimmen geltend machen können, die darauf hin- - datz das übel der Stimmen- u n d P a r - °"jersp l i t t e r u n g dadurch eine ganz ungeahnte 1'"Ung erfahren würde. Fallen doch schon heute

Wahl etwa 800 000 bis 900 000 Stimmen unter zM' weil sie abgegeben wurden für Kandidaten, die \ 1$ nicht die festgeschlossene Organisation einer ! °Der sonst einer Gruppe zur Stütze haben. Im ! wacht sich ja der Einfluß der wirtschaftlich fest Arten Teile des deutschen Volkes bedeutsam genug 1 "Di der Aufstellung der Kandidatenlisten: davon Ar Parteien von rechts bis links Manch' Lieblein J1 So ganz und gar ausgeschaltet, wie das viel- Auptet wird, ist ja der Wähler bei der Listenauf- b durchaus nicht, wenn er nämlich organisierter ^Dann aber macht er seinen Einfluß eben in der Jyk Organisation geltend. Man mag das über- qY5 organisatorischen Gedankens auch im poli- '«»en beklagen, besonders in Deutschland, aber ^umich nicht mehr dagegen stemmen, weil gerade

^wokratie, wo die Stimmenmehrheit, also die Mcheidet, stärkste Wirkungen auch nur von zu- M m ten, durch einheitliches Wollen zusammen- t Kassen ausgeübt werden können.

^.isteine Wahlrechtsreform nicht bloß eine kitzlige o-i« $ Parlament, sondern es ist ein Problem, t^ft zahllosen Streitfragen und Meinungsver-

Programm der Aeichsbahn.

Di^ !°^sverbesseru ngen im Westen. in, 5jJEHCT3cit von dem Generaldirektor der ReichS- shl»'» Y;°T^ m üllcr, anläßlich seines Besuches im R * angekündigten Verkehrsverbesserungen St; die E baldigst durchgeführt werden. Es ist ge- ?R, um vTcc$c KölnDortmund viergicisig anszu- Meu notwendigeir vermehrten Schnellverkehr -" iu kz,?"^lucn Städten des Ruhrgebieies durch- n .^sbreiin11' ^m Hinblick auf die im Gange besing ,'eNtdes Bergbaues nach Norden hin

^W tzg .Z°rdsüdstrcckc zweckentsprechend eingerichtet

^fahrL . iu ausreichendem Maße von Schnell- 7'ch s-ii, ' werden,kann. Auf diese Weise wird es lihv^en si,Bergarbeiter der stillgelegten Zechen an S6«, ohiin "r dem nördlichen Gebiet zu bc.2

I ^ ihren Wohnsitz an der südlichen k ^ ^auvi^" brauchen. Die Durchführung des ge- ^uf erfordert etwa 300 Millionen Mark, "Ochsten sechs Jahre verteilen sollen.

Sitzungsbericht.

(340. Sitzung.) CB. Berlin, 19. Oktober

Nach Abbruch der Schuldebatte nahm der Reichstag Diens­tag noch in allen drei Lesungen den Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich über Grenzregulierüng-m, das Lnftverkchrsabkommcn zwischen dem Deutschen Reiche und dem Köngreich Italiens das Übereinkommen und das Statut über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen und das Luftverkehrsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien an. Ferner tvurde die erste Lesung des Abkommens zwischen Deutschland und Polen über die Ver­waltung der die Grenze bildenden Strecke der Warthe und den Verkehr ans dieser Strecke erledigt. . , ,

Der Reichstag setzte heute die erste Lesung des Reichsschul- gesetzes fort. , , ,

Abg. Runkel (D. Vp.) betonte zunächst, ehe er aus bcu Gesetzentwurf selbst eingehe, müsse er im Alischluß an die gestrigen Ausführungen des Reichsinnenministers v. K en­de l l im Namen seiner politischen Freunde eine Erklärung abgeben.

Die Stellung der Volkspartei.

Abg. Runkel stcfttc fest, daß die vollsparteilichen Minister im Reichskabinett ausdrücklich bezüglich einiger Punkte ihre Stellung sich Vorbehalten und diesen Vorbehalt mit Einverständ­nis der übrigen Minister in der Hfscntlichkcil bekanntgcmnast hätten. Darüber hinaus hätten die beiden volksparteiltchen Minister die Stellung ihrer Fraktion bezüglich des ganzen Gesetzentwurfes ausdrücklich Vorbehalten. Die Fraktron er­kenne den Gesetzentwurf als brauchbare Grundlage für Ver­handlungen an, sei aber in der Stellung von Abänderungs- nnträgcn und somit in ihrer Stellungnahme zur cndgultlgcn Verabschiedung des Entwurfes völlig frei.

Die Fraktion der Volkspartei sei grundsätzlich damit ein­verstanden, daß der Bekeuiitnisschule die verfassungsmäßige Stellung gegeben werde. Es dürfte kaum einem Widerspruch begegnen, so erklärte der Redner weiter, daß die für alle ge­meinsame Grundschule nach der Verfassung die Volks­schule ist und daß diese Volksschule der alten Simultan- schule gleich sei und eine Vorzugsstellung haben solle. Wie soll also die Regclschulc sein. Theoretisch wird in dem Ent­wurf diese Vorzugsstellung anerkannt, die praktische Ausfüh­rung macht diese Anerkennung jedoch wieder zunichte. Zn diesem Falle würde der Vorwurf der

Verfassungswidrigkeit

eine nicht zu verkennende Berechtigung haben. Die Deutsche Volkspartei fordere vaher, daß alle Schulen, die letzt Ge­meinschaftsschulen seien, and) solche bleiben, und daß alle neu- errichteten Schulen, wenn kein rechtsgiiltiges Antragsverfahrcn auf Einrichtung einer Bekenntnisschule vorliegt, ohne weiteres ebenfalls Gemeinschaftsschulen sind. Der Zeitpunkt, eine deutsche nationale Einheitsschule auf christlich-religiöser Grundlage zu schaffen, sei zweifellos verpaßt. Das Schulkoin- promiß der Koalitionspartcien habe dies endgültig verbaut. Der Redner fordert weiter den christlichen Charakter der Ge­meinschaftsschule, so wie er in der alten Simultanschule sest- gelegt sei. Die Deutsche Volkspartei beantragt die Beibehal­tung des bisherigen Rechtszustandes in den Ländern, in denen die Simultanschule allgemein anerkannt besteht. Das gelte auch für einzelne Gebiete der Länder, in denen die Simultan, chulc geschichtlich sei. Der Redner lehnte weiter eine Auslegung ab, wonach jede Schnlform ein geordneter Schulbetrieb sei.

Die Schaffung von Zwergschulen

würde die Zertrümmerung der Schule und einen dauernden Schulkampf auch in den kleinsten Orten zur Folge haben. Zum Schluffe betonte der Redner, daß für seine Partei auch der Weg des Entwurfes in der Frage der Einsichtnahme in den Religionsunterricht nicht gangbar sei. Eine Wiederkehr der geistlichen Schulaufsicht müsse vermieden werden, nicht aus Ab-, Neigung gegen die Kirche, sondern um der Kirche willen.

' Abg Frau Bäumer (Dem.) meint, cs bestünde gar fein Zweifel darüber, daß der vorliegende Entwurf verfassungs­widrig sei. Auch das Reichsgericht hätte in zwei Entscheidun­gen ganz unzweideutig ausgesprochen, daß die Gemein- s ch a f t s s» n l c als Regel zu betrachten sei. Wenn die demo­kratische Fraktion der Ausschußüberweisung zustimmc, dann Ute sic das um aus Rücksicht auf die Gepflogenheiten des Laufes Sie halte den Entwurf für denkbar ungeeignet, um daraus ein Gesetz zur Ausführung der Vcrfassungsbcstimmnn- gen zu schaffen. Die Demokratische Partei werde sich naw- drücklich dafür cinsctzcu. daß in allen Ländern, in denen die Schulentwicklung die Simnltanschulc in irgendeiner Form ver­wirklicht habe, diese Simultanschule vor der Zerstörung bind) das Gesetz geschützt werde. Auch die Demokratische Parier respektiere elterliche Verantwortung sur die mcstanfdianltdic Erziehung des eigenen Kindes. Das Gesetz gebe aber der Elternschaft das Reckn, durch Mehrheltsabstlmmung auch über die Kinder anderer zu entscheiden. Die Rednerin behandelte weiter die Wirkung des Gesetzes auf die Stellung des Lehrers. Wenn die Schule Ka-npfobjekt der Parteien werde, so werde cs praktisch auch der Lehrer, der unter die uncrtragliche^Gc- sinnungslontrollc einer lulturpolitisch fanatlsicrtcn Eltern,ebaft komme. Der Entwurf, erklärte die Rednerin zum Schluß, greife gegenüber dem deutschen Volke, wtc.es heute ist, zurück auf Form und Ordnung der Vergangenheit.

Abg Frau Zetkin (Konun.) erklärte, die Tendenz be«-< vor- . liegenden Gesetzentwurfes uele auf die Fordcruva grs neu-

deutschen kapitalistischen Imperialismus ao. «enangr roeroen müsse eine Jugenderziehung zur revolutionären internationalen Solidarität der Proletarier aller Länder. Von den Kommu­nisten werde die Streichutig der Bestimmungen über den Re­ligionsunterricht in der Verfassung beantragt werden, >o dan in dieser nur die Einheitlichkeit unb Weltlichkeit der S-Hule fcftgclegt ist.

Stellung öer Wirischastlichen Vereinigung.

Abg. Dr. Bredt (Wirtsch. Vgg.) ging auf die Entstehungs­geschichte der Vorlage ein und zog aus den bisher gehaltenen Reden den Schluß, daß in der Schulfrage allgemeine Ver­wirrung unter den Parteien herrsche und eine klare Linie nicht zu erkennen fei Tas Kompromiß der Schulbestimmungen in der Weimarer Verfassung sei deshalb eine so glückliche Fassung, weil sie jeden staatlichen Zwang in kulturellen Fragen äusschlösse. Die christliche Erziehung werde sich schon selbst durchsetzen, auch ohne staatlichen Zwäng, nur sei unbedingt er­forderlich, daß durch ein Schulgesetz allen Staatsbürgern die Möglichkeit einer christlichen Erziehung ihrer Kinder gewähr­leistet werde. Ein Abbau der Simultauschulen würde vom Übel sein, denn hier handle cs sich um christliche Schulen. Der Redner erklärte zum Schluß, daß feine Fraktion mit der Tendenz des Entwurfes einverstanden sei.

Abg. Frau Lang-Brumauu (Bauer. Vp.) bezeichnete dem Entwurf als eine geeignete Grundlage für weitere Verhand­lungen. Er hätte freilich einfacher gestaltet und auf fünf Para­graphen beschränkt werden können, in denen gesagt wird, daß die bestehenden Schulsormen rechtlich gesichert werden, daß durch Bestimmungen der Erziehungsberechtigten die Schulform geändert werden kann und daß alle näheren Bestimmungen der Landesgesetzgebung überlassen bleiben. Wer gegen den vor­liegenden Entwurf, so meinte die Rednerin schließlich, an­führe, daß er das Schulrecht des Staates an die Eltern abtritt, der vergißt, daß das Recht der Eltern auf Erziehung der Kinder dem Rechte des Staates und der Gemeinden voran- gehen müsse.

Abg. Scholem (linker Komm.) erklärte, es seien lediglich Eiertanzreden zum Schulgesetz gehalten worden: bei einigen . Reden habe man den Eindruck gewinnen müssen, als ob es sich um euren Zeitvertreib handle.

Abg. Dietrich-Franken (Nat.-Soz.) hielt den Entwurf für geeignet, die Münde Entwicklung der deutschen Gemciuschafts- schule zu hemmen, ^r bringe in verkleinerter Form eine Wiedereinführung der aeistlichen Schulanfsicht. Ohne wesent­liche Änderung sei die Vorlage für die Nationalsozialisten un- anncbmbar.

Abg. v. Graefe (Völk.) erklärte, seine Freunde würden ihre Entscheidung davon abhängig inachen, wieweit durch das Gesetz der Einfluß der christlichen Elternschaft gestärkt wird.

Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) trat für die weltliche Schule ein, die er für das Ideal her Sozialdemokratie erklärte. Die Verweltlichung des Schulwesens sei eben die notwendige Koll segucnz der geschichtlichen Entwicklung in Reich, Ländern und Gemeinden. Ter vorliegende Entwurf begünstige einseitig die Bekenntnisschule und gebe dem Elternrecht eine Auslegung, die sich durch die Verfassung nicht rechtfertigen lasse. Für die Mitwirkung der Eltern am Ausbau der Schule seien auch^dic Anhänger der weltlichen Schule.

Der Aeltestenrat des Reichstages ist nach einer Blättermel- dung zu einer Sitzung auf heute vormittag 11 Uhr einberufen worden, um endgültig darüber zu entscheiden, ob die gegenwär­tige Zwischentagung des Reichstags am Sonnabend beendet wer­den, oder sich noch in die nächste Woche hinein erstrecken soll.

)C5 Reichstags am Sonnabenö beendet i die nächste Woche hinein erstrecken soll.

Eine Sitzung der Zentrumsfraktion.

wtb. Berlin, 20. Oktober. Eine Sitzung der Zentrumsfrak­tion beschäftigte sich gestern lautBerliner Tageblatt" mit dem Reichsschulgesetz und beschloß, daß die Mitglieder des Zentrums während der Verhandlungspause des Plenums sich jederzeit für eine telegraphische Berufung der Fraktionsleitung zu einer Be­sprechung nach Berlin frei halten müssen. Nach einmütiger Auf­fassung der Zentrumsfraktion soll eine Aenderung des Finanz­ausgleichs nach den Wünschen der Bayerischen Volkspartei aus innen- und außenpolitischen Gründen unmöglich sein.

Einbringung des Veamtenbesoldungsgefetzes. i

wtb. Berlin, 29. Oktober. Der Reichsfinanzminister hat den Entwurf des Beamtenbesoldungsgesetzes dem Reichstag in der Form zugeleitet, die sich aus der^verschiedenen Auffassung zwi­schen dem Reichsfinanzministerium und dem Reichsrat über eine Reihe von Bestimmungen der neuen Besoldungsordnung als notwendig erwiesen hat. Die Paragraphen über die eine Uebereinstimmung nicht erzielt worden ist, sind in der Vorlage in Doppelfassungen angeführt.

Neuer Flaggenerlaß Preußens.

Teilnahme von Behördenvertretern an Veranstaltungen.

Der Amtliche Preußische Pressedienst gibt folgenden Beschluß des preußischen Staatsministeriums bekannt:

Das Staatsministerium erachtet es als eine nationale Pflicht und staatspolitische Notwendigkeit, daß bei Ver­anstaltungen, an denen Vertreter dèr Staatsregicruna oder der ihr Nachgeordneten Behörden teilnehmen, dem Gedanken der Reichseinheit und Reichstreue durch eine würdige Hervorhebung der verfassungsmäßigen Reichs- färben Schwarz-Rot-Gold deutlich Ausdruck verliehen wird.

Es ordnet daher an, das; Vertreter preußischer Staatsbehörden an Veranstaltungen, bei denen Flaggen schmuck verwendet wird, nur dann teiluehmen dürfen, wenn die Rcichsfarbcn an hervorragender Stelle gezeig? werden und ihnen überhaupt ein angemessener und wür­diger Anteil an dem Flaggenschmuck cingcräumt wrrd Vor der Entscheidung über die Teilnahme der Behörden vcrtretcr ist, soweit nicht die Veranstaltung von einer Reichs-, Staats- oder Kommunalbehörde selbst vorbereitei wird, festzustellen, ob und inwieweit den Anforderungev dieses Erlasses genügt ist. und nötigenfalls auf eine ent»